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von Andreas Milk
Kamen. Eine Nacht Mitte Februar, Autobahn 2 bei Kamen: Einer Polizeistreife fällt ein Sattelzug auf. Die Fahrweise wirkt unsicher. Die Beamten stoppen den Laster - und bekommen es mit einem völlig betrunkenen Fahrer zu tun. Die Blutprobe anderthalb Stunden später ergibt 2,71 Promille.
Folge war ein Strafbefehl für Wladimir T. (Name geändert). Der 65-Jährige legte dagegen Einspruch ein: Die Höhe der Tagessätze übersteige seine Möglichkeiten. Die Staatsanwaltschaft war von 40 Euro pro Tag ausgegangen. Das ist recht viel bei einem monatlichen Einkommen von gerade mal 800 Euro - mehr hat der Berufskraftfahrer nicht zur Verfügung.
Der Einspruch hatte jetzt vor dem Kamener Amtsgericht Erfolg: Der Richter senkte den Tagessatz auf 20 Euro, legte das Strafmaß auf 30 solcher Sätze fest - ergibt eine Geldstrafe von 600 Euro wegen fahrlässiger Trunkenheit. Wladimir T. zeigte sich zerknirscht: Er sprach von der "Schande", die sein Verhalten über ihn gebracht habe, und von einer "Katastrophe". Einen Führerschein darf er frühestens im Februar 2020 wieder bekommen.
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von Andreas Milk
Kamen. Wer unter Einfluss von Amphetaminen, dazu noch ohne Führerschein auf einem Motorroller durch die Gegend fahre, der habe "naturgemäß wenig Interesse", von der Polizei angehalten zu werden - das sah der Staatsanwalt ein. Aber bestraft wissen wollte er den 20-jährigen Bergkamener Dominik K. (Name geändert) natürlich trotzdem. Der war laut Anklage am Nachmittag des 20. März in Kamen auf der Unnaer Straße unterwegs. Polizisten wollten ihn kontrollieren - er gab Gas und bretterte bei Rot über die Kreuzung mit der Heerener Straße.
Jetzt war er wieder mal in Kamen - diesmal für seinen Termin vor dem Jugendrichter. Freundlich und offen sprach er über den Mist, den er da gebaut hatte. Eine Frau von der Jugendgerichtshilfe berichtete, Dominik K. beschäftige sich in seiner Freizeit viel mit dem Roller - was den Richter zu dem Appell veranlasste, ohne Führerschein und mit Drogenproblem solle er diese Beschäftigung lieber nicht übertreiben.
Das Urteil: 70 Stunden Freizeitarbeit, dazu Gesprächstermine bei der Drogenberatung. K. wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt - bei einer Tat zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag ist das möglich -, denn der Richter erkannte bei ihm eine jugendtypische, "gewisse Sorglosigkeit". Daran ändert auch K.s bewegte Vergangenheit nichts. Mit seiner Mutter war er eine Weile in Berlin, war Tellerwäscher, Bühnenarbeiter und anderes. Er beschloss, allein nach Bergkamen zurück zu gehen. Wegen eines Delikts in der Hauptstadt verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten erst kürzlich in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Aus Wurschtigkeit hatte er den Termin geschwänzt - sonst wäre die Sache in Berlin vielleicht günstiger für ihn ausgegangen.
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von Andreas Milk
Kamen. Die wohl spannendste Frage blieb bei diesem Termin vor dem Kamener Jugendrichter offen: Warum glaubte der 19-jährige Marvin M. (Namen geändert), zum nächtlichen Jugendtreff vorm Kiosk an der Bergkamener Landwehrstraße eine Gaspistole bei sich tragen zu müssen? Angeklagt war er wegen fahrlässiger Körperverletzung. Denn die Pistole war losgegangen. Folge war eine blutende, aber harmlose Wunde im Bein von Torben P. (18).
Begegnet waren die jungen Männer sich am 7. Oktobervergangenen Jahres gegen Mitternacht. Im Streit mit einem Dritten hatte sich Marvin M. an jenem Abend eine lädierte Nase eingehandelt. Torben P. war so freundlich, ihm ein Taschentuch zu geben. Bei der Gelegenheit erkundigte er sich nach der Waffe, die in Marvin M.s Hosenbund steckte. M. zeigte sie ihm. P. bekam es mit der Angst und wollte sie ihm aus der Hand schlagen. Der Schuss löste sich.
Vor Gericht sagte Marvin M. nichts zu dem Vorfall. Das ist sein Recht als Angeklagter in einem Strafprozess. Sein Verteidiger nannte das Mitführen der Schreckschusswaffe "Imponiergehabe" - und hielt seinem Mandanten zugute, immerhin habe der das Ding ja stecken lassen, als er selbst "aufs Maul bekommen" habe.
Als damals die Polizei in der Landwehrstraße ankam, war die Gaspistole verschwunden. Das ist sie immer noch. Das Urteil für Marvin M.: Er muss 800 Euro an den Bundesverband Kinderhospiz zahlen.
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von Andreas Milk
Kamen. Es geht um einen Sachschaden von 880 Euro. Die Gerichtsakten zu dem Fall umfassen inzwischen etwa 800 Seiten - fast eine pro Euro. Am Ende haben wenigstens die Westfälischen Kinderdörfer etwas davon.
Der Reihe nach.
Vor rund vier Jahren gab es einen Unfall auf dem Ikea-Parkplatz. Ein parkendes Auto wurde beschädigt: Der Beifahrer eines anderen Wagens soll mit der Tür dagegen gestoßen und abgehauen sein. Dieser Beifahrer wurde mittlerweile wegen Unfallflucht verurteilt. In seinem Prozess sollen die Frauen, bei denen er mitgefahren war, falsch - zu seinen Gunsten - ausgesagt haben. Drum saßen sie - Mutter und Tochter aus Soest - nun gemeinsam wegen uneidlicher Falschaussage selbst auf der Anklagebank.
"Wir haben es nicht nötig, zu lügen oder einfach wegzufahren", erklärte die Mutter. Auch die Schilderung ihrer Tochter ließ zumindest Zweifel an der Version von einer Unfallflucht aufkommen. Tatsächlich sei ihr eigener Wagen bei Ikea vollkommen zugeparkt gewesen. Nur mit Mühe habe sie selbst es geschafft, sich hinein zu bugsieren, erzählte die zierliche junge Frau. Ihr Beifahrer dagegen - der Mann, der die Tür gegen das Nachbarauto gerammt haben soll - sei dafür schlicht zu dick gewesen. Deshalb hätten er und ihre Mutter auch mit dem Zusteigen gewartet, bis sie ihr Fahrzeug aus der Lücke heraus manövriert habe.
Zwei Gutachten existieren schon zu der Sache. Ein zivilrechtliches Verfahren hat zu einem Vergleich geführt. Strafrechtlich ist die Angelegenheit nun auch abgehakt: Mutter und Tochter zahlen jeweils 200 Euro an den Verein Westfälische Kinderdörfer in Paderborn - danach wird die Akte ohne Verurteilung zugeklappt. Die 1000-Seiten-Grenze wegen des Bagatellschadens auf dem Ikea-Parkplatz wird also nicht mehr erreicht.
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von Andreas Milk
Kamen. Bisher kannten sich der 15-jährige Lukas H. (Namen geändert) aus Bergkamen und der 28-jährige Thomas P. aus Leipzig nur virtuell. Beide mögen Ballerspiele auf der Playstation. Jetzt sahen sie sich im Kamener Amtsgericht. Es ging um Bedrohung: Laut Anklage hatte der Mann aus Leipzig den Jungen aus Bergkamen - seinerzeit noch 14 - gefragt, ob er "eine Kugel kassieren wolle". Garniert war die Frage mit einem Sarg-Symbol und Fotos von zwei Schusswaffen. Lukas H. ging zur Polizei.
Deren Kollegen in Sachsen durchsuchten Thomas P.s Wohnung. Die Beamten stellten die beiden Waffen sicher. Das Protokoll der Vernehmung bei der Leipziger Polizei dokumentiert so etwas wie Reue: Er habe wohl Mist gebaut, soll P. zugegeben haben. Andererseits sei ein rüder Ton unter Liebhabern solcher Online-Spiele nicht unüblich.
Vor Gericht in Kamen gab P. sich wortkarg. Eine Entschuldigung an Lukas H. war nicht zu hören. P. zeigte sich eher gelangweilt. Den ersten vollständigen Satz ließ er hören, als es um die Einziehung seines Handys ging: Das hätte er gern zurück - wegen der vielen Verifizierungen, die darauf gespeichert seien, etwa für Online-Banking und Einkäufe bei Amazon.
Der Richter allerdings entschied: Das Handy als "Tatmittel" bleibt eingezogen. Für die Bedrohung des Bergkamener Jungen muss Thomas P. eine Geldstrafe von 2.500 Euro zahlen.