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GSW

Haftstrafe für Schwarzfahrt verhängt

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Drei Monate Haft für einmal Schwarzfahren mit der Bahn: Dieses Urteil bekam am Kamener Amtsgericht eine 36-Jährige, die schon eine Menge Strafprozesse hinter sich hat. Derzeit verbüßt sie in der JVA Gelsenkirchen 21 Monate wegen Brandstiftung.

Beim Prozess in Kamen ging es ursprünglich um drei Fälle: Jeweils auf der Strecke Essen - Kamen - Hamm war die Frau von Kontrolleuren geschnappt worden. Besser gesagt: Ihre Personalien wurden von Kontrolleuren der Bahn erfasst. Sie selbst erklärte: "Ich bin nicht gefahren."

Und nur in einem Fall sah der Richter am Ende diese Behauptung als widerlegt an - dafür die drei Monate Haft: Ein Bahnmitarbeiter hatte im Herbst 2017 im Protokoll vermerkt, die erwischte Schwarzfahrerin habe ihren Personalausweis vorgezeigt. Er notierte auch dessen Nummer. Damit war die Identifizierung eindeutig, auch wenn sich der Mann von der Bahn im Gerichtssaal jetzt nicht mehr konkret an die 36-Jährige erinnern konnte.
Was die beiden weiteren Fälle angeht: Im einen war der betreffende Kontrolleur nicht zur Verhandlung erschienen - er muss nun mit einem Ordnungsgeld rechnen. Im anderen war die Sache komplizierter. Protokolliert worden war dieser Fall von einer Kontrolleurin, die sich von der Schwarzfahrerin im Zug Personalien notierte, ohne dass diese Angaben durch einen Ausweis belegt worden wären: "Ich habe den Angaben der Frau geglaubt." Zum Hintergrund: Wenn Schwarzfahrer keinen Ausweis zeigen wollen oder können, bleibt als Alternative - neben dem Glauben - das Dazuholen der Bundespolizei. "Wenn wir die jedes Mal rufen würden", sagt die Bahnmitarbeiterin, "kämen unsere Züge gar nicht mehr an."

Zwei Brüder, eine Aussage: "Filmriss" - und Freispruch

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Kamen. Die Bergkamener Brüder Tobias und Simon K. (Namen geändert) wohnen zusammen, verbringen viel Zeit zusammen - und fuhren heute zusammen nach Kamen zum Amtsgericht: der eine als Angeklagter, der andere als Belastungszeuge. Tobias, der jüngere der beiden, soll Simon, dem älteren, am Nachmittag des 5. April 2018 mit Faust und Schlagring ins Gesicht geschlagen haben.

War das so? Man weiß es nicht. Und man wird es nie wissen. Tobias K. erklärte, er habe an dem Tag eine Menge getrunken und deshalb einen "Filmriss". Simon K. ging es genauso: "Ich erinnere mich an nichts." Fest steht deshalb nur, dass es seinerzeit im Haus einen Polizeieinsatz gab. Den Beamten soll Simon K. von einem Angriff seines Bruders erzählt haben. Aber vor Gericht hat das keine Bedeutung mehr: Wenn da nichts kommt, kommt eben nichts.

Die Konsequenz: Tobias K. wurde freigesprochen. Gut gelaunt verließ er mit dem mutmaßlichen Opfer den Saal. Zwischen ihnen sei "alles in bester Ordnung", hatte einer im Laufe der Verhandlung erklärt. Nur wenn Alkohol dazu komme - dann sei der Familienfrieden akut gefährdet. Im Fall einer Verurteilung hätten sie sich womöglich erst mal voneinander verabschieden müssen: Tobias K. hat ein ordentliches Vorstrafenregister - es hätte wohl eine Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gedroht.

Illegales Autorennen: 5400 Euro Strafe

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Kamen. Zwei Männer haben sich am 2. Mai 2018 auf der Bergkamener Nordfeldstraße ein illegales Autorennen geliefert: Zu dieser Überzeugung kam Strafrichter Martin Klopsch am Amtsgericht in Kamen. Einen der beiden - einen 23-Jährigen aus Werne - verurteilte er zu einer Geldstrafe von 5400 Euro. Wer der andere war, ist unbekannt. Sicher ist: Nur mit viel Glück blieb es an jenem Abend bei einem Blechschaden.

Als Zeuge trat in dem Prozess ein Autofahrer auf, der seinerzeit ebenfalls auf der Nordfeldstraße unterwegs war, und zwar in der Gegenrichtung. Bei sich im Wagen hatte er seine Frau und zwei Kinder, Tochter (1) und Sohn (4). Erlaubt ist Tempo 30. "Ein bisschen erschrocken" habe er sich, als er zwei Autos auf sich zu rasen sah, berichtete der Familienvater. Der erste habe es noch geschafft, auszuweichen und weiterzufahren. Der zweite nicht - der 23-jährige Werner. Sein Ausweichmanöver endete, indem er in einen geparkten Kleintransporter krachte. Darin saß glücklicherweise niemand.

Der Werner selbst erlitt eine Gehirnerschütterung. Er rief die Polizei an - was für ihn spricht. Aber dann - daran konnte sich der Zeuge noch gut erinnern - habe der junge Mann ihm von einem Kumpel erzählt, der ihn mit seinem angeblich schnelleren Auto "gepiesackt" habe. Gemeint gewesen sei offenbar der vorausgefahrene und inzwischen verschwundene zweite Autofahrer. Im Gerichtssaal wies der Werner das zurück: Es sei kein Rennen gewesen; mit dem zweiten Fahrer habe er nichts zu tun. Eine Behauptung, die der Richter wegen der Zeugenaussage als widerlegt ansah.

Nach Berechnung eines Gutachters muss der Werner mindestens 60, unter Umständen auch rund 70 "Sachen" auf dem Tacho gehabt haben - also wenigstens doppelt so viel, wie in dem Wohngebiet erlaubt ist. Kurz nach Erwerb seines Führerscheins war er schon einmal mit einem Geschwindigkeitsverstoß aufgefallen und musste ein Aufbauseminar absolvieren.

Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung gefordert. Den Paragrafen über illegale Autorennen gibt es erst seit Sommer 2017. Neben der Geldstrafe legte der Richter fest, dass der Werner sich noch mindestens ein Jahr gedulden muss, ehe ihm ein neuer Führerschein ausgestellt werden kann.

Selbst Tretroller tabu: Haft für betrunkenen Radfahrer

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Kamen. Der Fall des 60-jährigen Karel H. (Name geändert) ist bitter: H. ist alkoholkrank, hat kaputte Knie - und darf nach einem Beschluss der Straßenverkehrsbehörde seit Februar 2016 nicht einmal mehr Fahrrad fahren. Selbst ein Tretroller wäre tabu. Das gilt auch, wenn H. nüchtern ist. Ein Fall, wie ihn Amtsrichter Martin Klopsch in rund 30 Jahren noch nicht erlebt hat.

Heute hatte er über Karel H. zu urteilen. Dessen Vorstrafenregister umfasst sechs Fälle von Trunkenheit auf dem Fahrrad. Jetzt also Nummer sieben: Am Vormittag des 7. September fuhr H. im Bereich Westenmauer/Humboldtstraße und stürzte. Eine Passantin half ihm auf und rief die Polizei. Eine spätere Blutuntersuchung ergab, dass H. zum Unfallzeitpunkt mit etwa 3,6 Promille unterwegs gewesen sein muss.

Die Verfügung der Verkehrsbehörde war zu dem Zeitpunkt längst in Kraft. Genau erinnern konnte sich H. vor Gericht an den 7. September nicht. "Wahrscheinlich" habe er seinerzeit noch ein Fahrrad besessen. Es sei ihm dann aber gestohlen worden. Was er denn immer so trinke, wollte der Richter wissen. Antwort: "Bier und Doppelkorn."

H. war schon einmal in Haft. Heute kam eine weitere Freiheitsstrafe dazu: Fünf Monate, so das Urteil. Diese Strafe betrifft genau genommen nicht die Fahrt selbst - denn wegen der 3,6 Promille war H. wohl schuldunfähig. Aber dass er es so weit hatte kommen lassen - genau das wird mit den fünf Monaten bestraft.

Karel H. hat einen Betreuer. Der saß während der Verhandlung im Saal und erklärte, er wolle versuchen, H. in eine geschlossene Einrichtung zu bringen. Freiwillig werde H. nicht gehen. Aber eine andere Möglichkeit zu helfen sehe er nicht.

Doppel-Schwarzfahrt: Nun 700 Euro "Beförderungsentgelt"

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Am 27. August 2018 saß der Kamener Ardian K. (Name geändert) ohne Fahrkarte im Zug von Schwerte nach Iserlohn und wurde geschnappt. Am 28. August saß er ohne Fahrkarte im Zug von Iserlohn nach Schwerte - und wurde nochmal geschnappt. Die doppelte Schwarzfahrerei brachte ihn auf die Anklagebank im Amtsgericht.

Bei der ersten Fahrt sei er noch sicher gewesen, ein Ticket eingesteckt zu haben, berichtete er. Ein Irrtum. "Ich fahre doch nicht ohne Ticket mit dem Zug!" - bei der Rückfahrt am nächsten Tag tat er genau das schon wieder, diesmal bewusst. Und das gab er in der Verhandlung auch zu.

Wegen einer früheren Verurteilung - es ging um eine gefährliche Körperverletzung - stand Ardian K. zum Zeitpunkt der beiden Schwarzfahrten unter Bewährung. Seine Bewährungshelferin sagte, sie habe es mit ihm nicht leicht: An Termine halte er sich nicht, er sei kaum greifbar, "ich telefoniere mehr mit seiner Verlobten als mit ihm selbst". Das habe weniger mit bösem Willen K.s zu tun als vielmehr damit, dass er seinen Alltag nicht in den Griff kriege.

Weil er geständig war und der Schaden für die Bahn gering, beließ es das Gericht bei einer Geldstrafe: 700 Euro. Die Tickets für den Zug hätten jeweils 5,10 Euro gekostet.