Der eigenen Mutter einen "50-er" geklaut: Haft

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amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Es sei schon "ein besonderer Vertrauensbruch, wenn man die eigene Mutter bestiehlt", sagte Richter Martin Klopsch. Genau das hatte Patrick K. (Name geändert) getan, und zwar Anfang September während einer Autofahrt. Da verschwanden aus Mutters Portemonnaie 50 Euro. Sie zeigte den Sohn an. Das war nicht das erste Mal: Vor längerer Zeit schon musste K. sich vor Gericht verantworten, weil er den goldenen Ehering der Mutter geklaut hatte.

"Es stimmt. Mehr möchte ich nicht sagen." Es war wohl eines der kürzesten Geständnisse, die es je im Kamener Amtsgericht zu hören gab. K. gab mit diesem Satz sowohl den Diebstahl des Fünfzigers zu als auch einen zweiten Diebstahl, begangen im Februar bei Rewe: Tabak für knapp 17 Euro. Verhandelt wurde über beide Taten in einem Aufwasch.

K. hat ein langes Vorstrafenregister: Seit elf Jahren ist er gerichtsbekannt, hat auch schon in Haft gesessen. Alles nichts Dramatisches - aber die Masse macht's. Zwei Monate Haft aus einer früheren Verurteilung sind noch offen - jetzt kamen für die beiden neuen Delikte nochmal sechs Monate obendrauf, ohne Bewährung. Die Urteilsbegründung fiel fast so lakonisch aus wie K.s Geständnis: Die Hoffnung, dass Patrick K. nicht wieder rückfällig wird, habe sich "leider nicht erfüllt".

Die Marihuana-Schwaden vom Nachbarn

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Kamen. Die Chemie scheint nicht recht zu stimmen in dem Mehrfamilienhaus am Rand der Kamener Innenstadt. Eine Bewohnerin lief jedenfalls im Frühjahr zur Polizei, um ihren Nachbarn Tobias H. (Name geändert) anzuzeigen. H. wohnt eine Etage tiefer. Von seinem Balkon - so berichtete die Frau - zögen wieder und wieder Marihuanaschwaden zu ihr rauf. Konsequenz: Ende April gab es bei Tobias H. eine Wohnungsdurchsuchung. Tatsächlich wurden Marihuanareste gefunden. Es folgte eine Anklage. Über die wurde jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt.

H. erklärte, das Marihuana sei längst Teil seiner Vergangenheit gewesen. Dass er vor einem halben Jahr nochmal etwas geraucht habe, hänge mit der Geburt seines Kindes zusammen. Die habe ihn arg mitgenommen; das Marihuana habe ihn wieder beruhigt. Zwei Mal sei das der Fall gewesen - nicht mehr. Bloß: Die Nachbarin sagte bei der Polizei etwas anderes. Häufig habe es nach Marihuana gerochen, mit der Zeit sei es sogar schlimmer geworden. Zitat aus dem Protokoll: "Ich weiß mir keinen Rat mehr."

Nach Ansicht des Richters wäre es eine gute Idee, wenn sich das Jugendamt der Sache annähme - wegen des Kindes von Tobias H. Der junge Vater zeigte sich kooperationsbereit: Jederzeit stehe er für einen Drogentest zur Verfügung. "Ich will für mein Kind da sein." Wegen Drogendelikten ist H. vorbestraft, saß auch schon in Haft. Mit all dem habe er abgeschlossen, sagte er.

In der zweiten Novemberhälfte wird es erst mal vor Gericht einen Fortsetzungstermin geben: Die Nachbarin soll aussagen. Abgehakt ist wenigstens schon ein zweiter Anklagevorwurf: Betrug. Vor knapp einem Jahr hatte H. im Dortmunder Mediamarkt einen 55-Zoll-Fernseher für rund 1.400 Euro gekauft. Die Lastschrift platzte, denn er hatte bloß 4 Euro auf dem Konto. Inzwischen hat er den Betrag abbezahlt.

Burn-out: Eigene Wohnung zerlegt - vorm Richter gelandet

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Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Am Abend des 31. März gab es in der Kamener Innenstadt einen Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt. Aber diesmal war es kein Mann, der seine Frau schlug - sondern einer, der seine eigene Wohnung demolierte. Jetzt saß der freundlich wirkende Gerhard H. (Name geändert) auf der Anklagebank im Amtsgericht und sprach über den Tag, an dem er "komplett die Kontrolle verloren" habe.

Er hatte vor dem Zwischenfall ein Whisky-Tasting besucht und war angetrunken. Wieder zuhause, gab es einen Streit mit seiner Lebensgefährtin. Es wurde laut. H. schrie, zerschlug Gegenstände. Nachbarn wählten den Notruf. Vier Beamte rückten an. H. ging mit erhobenen Händen auf sie zu: "Ihr kommt hier nicht rein!", soll er gerufen haben. "Ich wusste, dass ich was falsch mache. Aber ich konnte mich nicht mehr bremsen." Statt der Polizisten oder seiner Freundin verletzte er sich nur selbst: Sturz auf den Couchtisch, Rippe gebrochen.

Hintergrund des Ganzen war eine Krankengeschichte, die mit der Psyche zu tun hat. Ein Burn-out und eine schwere Depression wurden inzwischen bei Gerhard H. diagnostiziert. Heute sagt er, die Whiskyverkostung sei wohl ein Auslöser für den Gewaltausbruch gewesen. H. ging für mehrere Wochen zur stationären Behandlung ins Landeskrankenhaus. Er ist immer noch krank geschrieben.

"Mir tut das alles wahnsinnig leid", sagte er im Gericht. Der Richter sah eine Ausnahmesituation: Mit dem "typischen Schläger" habe H. nichts zu tun. Vorstrafen gibt es nicht. H. muss jetzt 900 Euro Buße an den Verein Windkraft Nordkirchen e. V. zahlen. Hat er das getan, ist die Sache juristisch erledigt: Das Verfahren wird dann ohne Verurteilung eingestellt.

Ruppig im Kamener Kreuz: Geldstrafe plus Fahrverbot

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Kamen. Fast hätte es gekracht am Nachmittag des 20. März im Kamener Kreuz. Die Beteiligten an diesem Beinahe-Unfall sahen sich jetzt im Amtsgericht wieder. Einer musste auf der Anklagebank Platz nehmen: ein Lastwagenfahrer aus Norddeutschland. "Ich schlag dir in die Fresse, wie fährst du eigentlich, du blödes Schwein" - diesen Satz soll er damals zu einem BMW-Fahrer gesagt haben. Folge war zunächst ein Strafbefehl: 1.200 Euro Geldstrafe, ein Monat Fahrverbot. Aber der LKW-Fahrer erhob dagegen Einspruch.

Im Gericht erklärte er, dass er zwar laut geworden sei, aber niemanden bedroht habe. Die Vorgeschichte: Der Lastwagenfahrer hatte von der A 2 auf die A 1 wechseln wollen. Beim Rüberziehen auf die linke Spur übersah er den BMW hinter sich. Dessen Fahrer machte eine Vollbremsung. Fazit: Alles nochmal gut gegangen - aber nur knapp. Der BMW war zwischen LKW-Anhänger und Leitplanke eingeklemmt; die Türen des Autos ließen sich nicht oder kaum öffnen. Und der LKW-Fahrer? Der stieg aus, ließ eine Schimpfkanonade hören, stieg wieder ein und fuhr weiter.

Fünf Eintragungen in Flensburg hat der Mann schon. Der Richter empfahl ihm dringend, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Denn: Käme es zu einem Urteil, dann könnte das einmonatige Fahrverbot durch einen deutlich längeren Führerscheinentzug ersetzt werden. Dieses Argument zog. Der LKW-Fahrer akzeptierte den Strafbefehl. Binnen eines Monats muss er nun seinen "Lappen" beim Gericht abliefern - und bekommt ihn nach einem weiteren Monat zurück.

Illegale Hilfe: Knast nach Fahrt zum Krankenhaus

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Kamen. Er hatte helfen wollen - als er es tat, machte er sich strafbar. Am 6. Juni wurde der Kamener Ramazan K. (Name geändert) von einer Bekannten aus der Blumenstraße gebeten, sie im Auto nach Ahlen ins Krankenhaus zu fahren. Auf der A 2 bei Hamm stoppte ihn die Polizei. Das Problem: K., ehemals Taxifahrer, hat schon lange keinen Führerschein mehr.

Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis saß er jetzt als Angeklagter im Kamener Amtsgericht. Er wisse, dass er einen Fehler gemacht habe, und der tue ihm leid, sagte er. Die kranke Frau - Besitzerin des Autos - habe nach einer Operation unter Bauchkrämpfen gelitten und gekrümmt vor ihm gestanden. Nach Ahlen statt ins Kamener Krankenhaus habe sie gewollt, weil sie - gebürtige Bulgarin - eine Sprachbarriere fürchtete. In Ahlen kannte sie einen Arzt, der ebenfalls aus Bulgarien stammte.

Ramazan K. hat schon mehrfach vor Gericht gestanden, unter anderem auch schon wegen Fahrens ohne Führerschein. Das Amtsgericht verurteilte ihn zuletzt Anfang 2018 wegen einer solchen illegalen Fahrt in Zusammenhang mit gesetzwidrigem Medikamentenhandel zu einer Haftstrafe. Das Landgericht Dortmund setzte diese Strafe dann im Berufungsprozess zur Bewährung aus. Dieser Berufungsprozess war erst kurz nach der Fahrt über die A 2.

Und gerade dieser Umstand störte im neuen Prozess den Kamener Amtsrichter: K. habe gewusst, dass es beim Termin in Dortmund um "Knast oder nicht Knast" gehen werde - und sei trotzdem ohne Führerschein gefahren. Das sei "dreist". Das Urteil diesmal: Neun Monate Haft - ohne Bewährung. Die frühere "Schwarzfahrt" und der Medikamentenhandel sind dabei schon mit drin. K.s Verteidiger deutete eine neue Berufung an.