In höchster Not ans Steuer gesetzt: Geldstrafe
von Andreas Milk
Kamen. Hinter dem banalen Gesetzesverstoß steckte anscheinend eine traurige Geschichte. Am 27. Juli dieses Jahres stoppte eine Polizeistreife den 36-jährigen Autofahrer Michael M. (Name geändert). Der besaß keinen Führerschein. Neben ihm im Wagen saß seine damalige Freundin, inzwischen Ehefrau. Beim Termin im Kamener Amtsgericht erzählte Michael M. jetzt, an diesem Tag hätten er und seine Frau ihr Kind verloren: eine Fehlgeburt, die zweite schon. Kurz vor der Polizeikontrolle habe noch seine Frau am Steuer gesessen, jedoch plötzlich über Schmerzen geklagt und eine Blutung erlitten. Da habe eben er sich ans Lenkrad gesetzt und versucht, schnell zum Arzt oder Krankenhaus zu kommen. Er wisse, dass das falsch gewesen sei. Diesen Fehler gemacht zu haben, tue ihm leid.
Michael M. hatte schon mehrmals mit dem Gericht zu tun - unter anderem auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die besonderen Umstände des jüngsten Vorfalls beeindruckten Richter und Staatsanwältin durchaus. Bloß: Straffrei bleiben konnte M. auch diesmal nicht. Strafmildernd wurden Geständnis und Reue gewertet. Was dagegen den Verlust des Kindes betrifft: glaubwürdig vorgetragen, aber nicht belegt. Es gibt keine ärztliche Bescheinigung - für die Gerichtsakten wäre sie wichtig. Etwas merkwürdig in dem Zusammenhang: Der Polizist, der Michael M. angehalten hatte, konnte sich als Zeuge vor Gericht nicht erinnern, dass M. und/oder seine Frau von einer akuten medizinischen Notlage gesprochen hätten.
Das Urteil für M.: eine Geldstrafe von 1500 Euro, dazu sechs Monate Sperrfrist vor Ausstellung eines Führerscheins. Um den will M. sich dann rasch kümmern. Immerhin: In den letzten Monaten sei er schon "ein sehr guter Beifahrer geworden".