Werbung
Letzte Nachrichten
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Am 20. Dezember vorigen Jahres kam der 36-jährige Milan D. (Name geändert) abends ins Lokal "82 West". Im Laufe seines Besuchs schlug er gegen einen Spielautomaten, beschimpfte Wirtin Alexandra Rabe in übelster Weise, spuckte ihr schließlich ins Gesicht und drohte beim Hinausgehen, er werde den Laden abfackeln. So stellte es das Kamener Amtsgericht Anfang April fest und verurteilte D. zu fünf Monaten Haft wegen tätlicher Beleidigung und Bedrohung. D. legte Berufung ein. Über die wurde heute vor dem Landgericht Dortmund verhandelt.
An das Geschehen habe er keine Erinnerung, sagte D. - an jenem Abend habe er nach der Arbeit auf nüchternen Magen Bier und Whisky-Mix-Getränke konsumiert, bevor er das "82 West" betrat. D. lieferte dem Dortmunder Berufsrichter und den beiden Schöffinnen eine ganze Reihe denkwürdiger Aussagen - etwa, dass er "keinen Alkohol vertrage", sich aber ohne Alkohol nicht wohl fühle: "Ich würde am liebsten jeden Tag trinken." Außerdem habe er "ein Problem mit dem Zocken" - was wohl den Ausraster am Spielautomaten erklären sollte -, und er kiffe auch immer mal wieder.
In Dortmund wiederholte sich, was sich schon im Kamener Gerichtssaal abgespielt hatte: D. trug eine Entschuldigung vor (in Dortmund wörtlich: "Es tut mir von ganzem Herzen leid"), um wenig später laut zu werden und über ungerechte Behandlung zu klagen.
Sein Verteidiger unternahm einen eher zaghaften Versuch, Alexandra Rabes Schilderung in Zweifel zu ziehen: Er wunderte sich, dass die Spuckattacke nicht gleich im ersten Polizeibericht erwähnt ist, sondern erst später auftaucht. Das heiße gar nichts, erklärte der Richter: Auch Polizeiprotokolle seien nicht zwingend vollständig. Im übrigen stehe für ihn außer Frage, dass die Angaben der Wirtin im Prozess stimmten. Drum sei es auch überflüssig, einen neuen Termin zu machen und "82 West"-Gäste als weitere Zeugen zu hören.
Milan D. hat 17 Eintragungen im Vorstrafenregister. "Unglaublich, dass Sie erst ein Mal in Haft gesessen haben", fand der Dortmunder Vorsitzende. Er machte deutlich: D. habe keinerlei Erfolgsaussicht mit seiner Berufung - sprich: keine Chance, aus der Haftstrafe ohne Bewährung noch eine Haftstrafe mit Bewährung zu machen.
D. zog die Berufung zurück; bald wird er von der Staatsanwaltschaft eine Aufforderung zum Haftantritt bekommen. Er werde behandelt wie ein Mörder, schimpfte er. Beim Verlassen des Saals ließ er die Tür ins Schloss krachen. Alexandra Rabe wartete ein paar Minuten ab. Dann machte sie sich auf den Heimweg. Das Geschehen am 20. Dezember hatte ihr einen Hautausschlag im Gesicht beschert, der erst nach rund einer Woche verschwand. Vor allem aber: "Ich hatte einfach Angst."
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Es "rappelte" gewaltig zwischen Selma U. (24, Name geändert) und ihrer Schwester am Nachmittag des 27. Juni. Es gab wohl sogar die Drohung, mit einem Messer zuzustechen. An diesem Sonntag musste jedenfalls die Polizei ausrücken zur gemeinsamen Wohnung der jungen Bergkamenerinnen. Und Selma U. saß nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Kamener Amtsgericht.
Die Polizisten hatten seinerzeit einen Verweis Selma U.s aus der Wohnung für angezeigt gehalten. Für zehn Tage sollte sie verschwinden. Allerdings weigerte sie sich, den Schlüssel rauszurücken. Die Folge: "Körperliches Engagement unsererseits", wie es ein als Zeuge geladener Beamter im Prozess ausdrückte. Es habe in der Wohnung der Schwestern eine "sehr aggressive Grundstimmung uns gegenüber" geherrscht. Den Schlüssel hielt Selma U. fest umklammert - "das war ein Fehler, dass ich den nicht hergegeben habe", gab sie jetzt zu. Letztlich musste eine Polizistin ihr den Schlüssel mühevoll entwinden.
Während Selma U. sagte, sie sei "behandelt worden wie ein Schwerverbrecher", erklärte der Richter schlicht: Das Handeln der Polizei sei völlig rechtmäßig gewesen. Er verurteilte Selma U. zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 40 Euro. Selma U. - bislang nicht vorbestraft - akzeptierte.
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. "Ekel." Das war im Amtsgericht Kamen die Antwort einer 20-Jährigen auf die Frage des Richters, was sie denn empfunden habe, als der Angeklagte am Bergkamener Busbahnhof tat, was er eben tat. Nicolai S. (54, Name geändert) musste sich wegen Exhibitionismus verantworten.
Es war am späten Abend des 8. September 2018. Die junge Frau wartete auf den Bus. Nicolai S., angetrunken, nahm ihr gegenüber Platz. Dann zog er die Hose bis zu den Knien runter und begann zu onanieren - bis zum Erguss. Er habe sie dabei angesehen und gegrinst, berichtete die Frau. Zeugen riefen die Polizei, hielten Nicolai S. fest, als er weglaufen wollte.
Vor Gericht sagte er, dass er sich wegen seines Alkoholkonsums an jenem Abend an nichts erinnern könne. Im Polizeibericht allerdings steht nichts von einem übermäßigen Rausch. Der Richter war am Ende überzeugt: S. war durchaus zu zielgerichtetem Handeln in der Lage - und er war nicht so betrunken, wie er im Prozess vorgab.
Das Urteil: Sechs Monate Haft - ausgesetzt zur Bewährung. Dazu kommt eine Geldauflage von 1200 Euro, zu zahlen an die Gerichtskasse. Nicolai S. ist schon zwei Mal wegen Exhibitionismus bestraft worden, allerdings nur mit Geldstrafen. Es ging dabei um insgesamt drei Fälle in Bergkamen: 2016 und 2017 in einem Waldstück an der Erich-Ollenhauer-Straße und an der Rotherbachstraße. Jetzt werde es ernst, erklärte der Richter: Werde er wieder rückfällig, müsse er mit Gefängnis rechnen.
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 1 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. "Freispruch zweiter Klasse" im Fall des Treppensturzes am Kamener Markt: Das Verfahren gegen den Eigentümer von Haus Nummer 19 ist vor dem Amtsgericht eingestellt worden. Richter und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass seine Schuld - sollte es sie denn geben - allenfalls gering war. Dass die ehemalige Bewohnerin des Hauses auf der mutmaßlich schadhaften Kellertreppe gestürzt war, sei ihr wohl auch selbst zuzuschreiben.
Jahrzehntelang hatte ihr und ihrem Mann das Haus gehört. Sie war mit den Gegebenheiten also vertraut. Der Sturz geschah kurz nach dem Verkauf an den neuen Eigentümer. Der wurde daraufhin vom Sohn der Verunglückten angezeigt, weil er den Schaden an der Treppe nicht repariert habe. Fahrlässige Körperverletzung sei das. Der Eigentümer erklärte: Er habe von dem Schaden nichts gewusst - sonst hätte er ihn selbstverständlich beseitigt.
Die erste Verhandlung in der Sache war im Frühjahr mit einem Befangenheitsantrag gegen Amtsrichter Martin Klopsch zu Ende gegangen. Aus seinen Fragen nach Besitztümern des angeklagten Hauseigentümers hatte dessen Verteidiger geschlossen, Klopsch habe etwas gegen seinen Mandanten. Klopsch selbst wies den Befangenheitsantrag als unzulässig zurück - und leitete heute die Neuauflage des Prozesses. Neu war darin auch der Verteidiger des Hauseigentümers. Und auch dieser Anwalt stellte einen Befangenheitsantrag gegen Klopsch - den der wiederum ablehnte.
Lange drehte sich alles um juristische Finessen - bis der Vertreter der Staatsanwaltschaft anmerkte: Die Sache eigne sich für eine Einstellung. Dann ging alles recht zügig. Weitere Termine, die Klopsch diesen Monat schon für den Fall reserviert hatte, wurden damit hinfällig.
Archiv: Prozess um Treppensturz: Neuauflage mit Ortstermin
Treppensturz am Markt: Befangenheitsantrag gegen den Richter
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 1 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Der Prozess um den Treppensturz in einem Haus am Kamener Markt startet neu. Nächste Woche verhandelt Amtsrichter Martin Klopsch wieder über den Fall. Beim ersten Anlauf im Frühjahr hatte der Verteidiger des angeklagten Hauseigentümers einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Dieser Antrag - das lässt sich aus der neuen Terminierung schließen - scheint abgewiesen worden zu sein.
Es geht um fahrlässige Körperverletzung - eigentlich ein Klassiker nach Verkehrsunfällen mit Verletzten. Aber dieser Fall ist anders. Verletzt hat sich eine alte Frau bei einem Sturz auf der Kellertreppe des Hauses Markt 19. Der Vorwurf der Anklage an den Eigentümer lautet: Er habe die Sicherheit dieser Treppe vernachlässigt. Der Sohn der damals schwer verletzten Frau findet, der Vermieter habe das Haus verkommen lassen. Besonderheit allerdings: Die Frau selbst und ihr inzwischen verstorbener Mann waren jahrzehntelang Hauseigentümer, bis sie die Immobilie 2017 ihrem späteren Vermieter verkauften.
Dieser Vermieter, der sich nun mit dem Strafprozess konfrontiert sieht, besitzt allerhand Immobilien und Luxusautos - eine stadtbekannte Tatsache, die für ein mögliches Strafmaß von Bedeutung sein könnte. Bei geringer Schuld könnte das Verfahren mit Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße - und damit ohne Vorstrafe - enden. Dazu bräuchte es die Zustimmung des Angeklagten. Auch eine Geldstrafe ist möglich, die in Tagessätzen festgelegt würde. Er sei sich keiner Schuld bewusst, hatte der Angeklagte im Mai gesagt. Sein Ziel: ein Freispruch. Hätte er von einem Schaden an der Treppe gewusst, hätte er den beseitigen lassen.
Bei dem einen Termin nächste Woche soll es nicht bleiben. Richter Klopsch hat für übernächste Woche unter anderem einen Ortstermin in dem Haus am Markt festgesetzt. Die alte Frau übrigens lebt inzwischen in einem Pflegeheim.
Archiv: Treppensturz am Markt: Befangenheitsantrag gegen den Richter