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von Andreas Milk
Kamen. Am Abend des 22. Dezember 2024 rollten festlich beleuchtete Trecker durch Methler - und leider auch zwei junge Männer, einer in einem Mercedes, der andere in einem BMW. Genauer: Sie rollten nicht, sie bretterten. Und zwar minutenlang durch den Kreisel auf der Robert-Koch-Straße. Verschreckte Fußgänger verständigten die Polizei. Jetzt gab es um den Vorfall einen Prozess vor dem Kamener Jugendrichter. Ein 20-Jähriger und ein 19-Jähriger saßen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs auf der Anklagebank.
Gegen den 19-Jährigen, der im BMW gesessen haben soll, wurde das Verfahren abgetrennt: Mit Hilfe von Zeugen soll Ende Oktober festgestellt werden, ob er's wirklich war. Der 20-jährige Mercedes-Fahrer legte dagegen ein Geständnis ab. Eine dumme Aktion sei das gewesen. Handy-Videos von Passanten bestätigen das: Sie zeigen, wie die beiden Fahrzeuge durch den Kreisverkehr rasen, mit aufheulenden Motoren und zur Seite ausbrechenden Hecks. Eine Frau erzählte dem Richter, ihre Kinder hätten Panik bekommen. Kurz vorher hatten sie noch den bunten Treckern zugewunken.
Zum Glück ist niemandem etwas passiert. Andernfalls wäre das Gerichtsverfahren für den 20-Jährigen auch kaum so glimpflich ausgegangen: Der junge Mann, der in Teilzeit arbeitet, muss zwei Monatsgehälter - insgesamt 2.000 Euro - als Buße an die Kreisverkehrswacht Unna zahlen. Sobald das geschehen ist, wird die Sache juristisch abgehakt, ohne Vorstrafe. Seinen knapp zehn Monate entbehrten Führerschein bekam er vom Richter zurück. Vor Erleichterung vergoss er ein paar Tränen. Denn ohne die Fahrerlaubnis hätte er sein Ziel, im Rettungswesen Fuß zu fassen, wohl vergessen können. Gerade diese berufliche Orientierung habe ihm Halt gebracht, erklärte eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Der 20-Jährige beteuerte, keinen Mist mehr zu machen. Es war sein viertes - und mit Abstand dickstes - Verfahren wegen eines Verkehrsdelikts. Nun sei Schluss.
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von Andreas Milk
Kamen. Wirklich blöd war dieser Strafprozess um einen Vorfall an einer Bergkamener Tankstelle für einen 14-Jährigen aus Kamen. Er rückte gemeinsam mit seiner Mutter für eine Zeugenaussage an, verpasste deshalb eine Klassenarbeit, die er nun nachschreiben muss, und kam im Prozess noch nicht mal zu Wort. Denn die Aussage der Mutter genügte dem Richter schon.
Angeklagt: Der 23-jährige Djamal M. aus Lünen. Der Vorwurf: Unfallflucht. Es geschah am Abend des 22. März auf einem Tankstellengelände an der Werner Straße. Von der "Tat" gibt es ein Video. Die Überwachungskamera nahm auf, wie Djamal M. - als Beifahrer - eine Autotür öffnete. Sie knallte gegen die Fahrertür am Wagen der Frau. Die war gerade auf der anderen Seite ihres Autos mit dem Betanken beschäftigt. Im Wagen saß ihr Sohn. Er berichtete ihr später, das Auto habe regelrecht gewackelt. Zu dem Zeitpunkt waren Djamal M. und der Fahrer des "gegnerischen" Wagens längst weg. Geblieben war ein Schaden von rund 2.000 Euro.
Djamal M. beteuert: Dass er mit dem Öffnen der Beifahrertür Schaden angerichtet habe, sei ihm entgangen. Denn im selben Moment sei ihm etwas aus der Hand gefallen, das ebenfalls ein lautes Geräusch verursacht und seine Aufmerksamkeit gefordert habe. Die Videoaufzeichnung bestätigt das: Zu sehen ist, wie sich die Frau und Djamal M. kurz unterhalten, nachdem offenbar beiden ein lautes Geräusch aufgefallen war. Dabei macht M. einen völlig entspannten Eindruck.
Der Schaden ist längst reguliert. Ein Gutachten zur Frage, ob Djamal M. den ungewollten Türstoß zwangsläufig bemerkt haben muss, wäre wohl ähnlich teuer. Kostengünstigere Lösung: Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld M.s eingestellt.
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Kamen. Zollpost und Kamen Karree als hochfrequentierte Handelsstandorte sind zuverlässige Lieferanten für Staatsanwaltschaft und Amtsgericht. Denn es wird gern mal was geklaut. Diese Woche vor Gericht: Ein Diebstahl bei Ikea, der sich im Erfolgsfall gelohnt hätte - und einer bei Hornbach, bei dem das eher weniger der Fall war.
Der Angeklagte im Fall Ikea war dort im August 2024 zugange und soll dem Unternehmen exakt 307 Euro und 79 Cent schuldig geblieben sein. Denn er habe Ware für mehr als 450 Euro mitgenommen - aber an der SB-Kasse nur Sachen für 147 Euro eingescannt. Dem Richter sagte er jetzt, fürs Einkaufen seien an jenem Tag seine Frau sowie deren Mutter und Tante zuständig gewesen. Er selbst habe bloß brav seine EC-Karte ans Lesegerät gehalten und die PIN eingetippt. Dass ihm die happige Differenz zwischen Warenwert und Rechnungsbetrag entgangen sein sollte, konnte sich der Richter allerdings so gar nicht vorstellen: "Das ist lebensfremd." Konsequenz: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Euro wegen Diebstahls.
Im Hornbach-Fall ging es um zwei Werkzeuge, die offiziell Schlitzschraubendreher heißen. Gesamtwert: knapp 19 Euro. Ein Mann - vielfach vorbestraft - trug sie am 12. Oktober 2024 einfach so in seiner Jackentasche durch die Kassenzone. Einige andere Dinge hatte er bezahlt - die Schlitzschraubendreher aber angeblich vergessen. Hornbachs Ladendetektiv hätte nach eigenen Angaben nicht mal Strafanzeige erstattet, wenn der ertappte Dieb nicht dreisterweise im Büro das Datenblatt mit den eben aufgenommenen Personalien hätte "verschwinden" lassen: Das war dem Laden-Hüter zu viel. Das Urteil: 50 Tagessätze à 15 Euro.
Das eigentliche Strafmaß ist jeweils die Zahl der Tagessätze. Deren Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Betroffenen.
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von Andreas Milk
Kamen. In einem früheren Restaurant an der Lenningser Straße gab es in der Nacht zum 6. Juni 2024 einen aufwändigeren Polizeieinsatz. Dort standen Pokertische und eine Geldzählmaschine. Fünfstellige Bargeldbeträge lagen herum sowie eine scharfe Schusswaffe. Es gab Festnahmen. Unter anderem erwischte es den Düsseldorfer Binh L. (Name geändert), der jetzt vor dem Kamener Strafrichter saß - und beteuerte, er habe mit dem kriminellen Geschehen herzlich wenig zu tun gehabt. Drum hatte er auch gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt und damit den Gerichtstermin ausgelöst.
Binh L. sagt, er sei in jener Nacht bloß Fahrer für einen Beteiligten gewesen. Deshalb habe er auch nicht am Pokertisch gehockt, sondern etwas abseits mit einem Kaffee. Tatsächlich wurde auch bei seiner Durchsuchung durch die Polizei ein vergleichsweise mickriger Betrag gefunden: 210 Euro hatte L. in der Tasche.
Das passte nicht recht zu den übrigen Männern, deren luxuriöse Karossen seinerzeit an der Lenningser Straße geparkt waren - überwacht übrigens von Kameras, die jederzeit Bilder ins Innere des Lokals lieferten. Ein bisschen stutzig werden können hätte L. also sehr wohl. Verurteilt wurde er fürs großzügige Drüber-hinweg-Sehen indes nicht. Der Richter stellte das Verfahren mit Zustimmung des Vertreters der Staatsanwaltschaft ein. Binh L. muss allerdings seinen Verteidiger bezahlen - und kommt damit um eine Art "Geldbuße" nicht herum.
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Kamen. Am Nachmittag des 18. April nahm die inzwischen 21 Jahre alte Bergkamenerin Mandy H. (Name geändert) bei Rossmann im Dortmunder Hauptbahnhof Sachen für 68 Euro mit: Pflegeartikel und Kosmetika. An der SB-Kasse hatte sie aber bloß einen Billigartikel für einen Bruchteil der Summe eingescannt. Vor dem Kamener Jugendrichter mit dem Anklagevorwurf des Diebstahls konfrontiert, antwortete sie jetzt denkbar knapp: "Das stimmt."
Seit Jahren habe sie das Bedürfnis zu klauen: Kleptomanie sei bei ihr diagnostiziert worden, außerdem eine Borderline-Störung. Am 18. April sei es ihr mies gegangen. Sie bemühe sich um eine Therapie. Zum 1. Oktober will die junge Frau, die ohne Schulabschluss ist, einen Teilzeitjob antreten. Sie wohnt noch bei ihren Eltern.
Im November 2024 war sie wegen Beleidigung verurteilt worden. Sie erhielt die Auflage, einen Präventionskurs gegen Gewalt zu absolvieren und 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Aus beidem ist - zehn Monate danach - noch nichts geworden. Die Sache mit der gemeinnützigen Arbeit scheiterte laut Mandy H. an einer Krankschreibung nach Arbeitsstunde Nummer fünf.
In ihrem Leben sei "noch keine Sortierung erkennbar", fand der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Was ihre Diebstahlsneigung angeht, scheint Mandy H. bisher schlicht Glück gehabt zu haben: Geschnappt und verurteilt wurde sie wegen Diebstahls jedenfalls noch nicht. Für die Tat bei Rossmann verhängte der Richter nun einen Freizeitarrest: Ein Wochenende wird Mandy H. in Unfreiheit verbringen müssen.







