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Kamen. Er sei kein Amokläufer und kein Psychopath, versicherte Omar D. (38, Name geändert) in seinem Prozess vor dem Strafrichter. Ganz so wild war die Anklage gegen ihn zwar gar nicht - aber immerhin: Es ging um gefährliche Körperverletzung. Am Nachmittag des 15. August 2024 soll D. auf der Lenningser Straße eine Holzlatte in das offene Fenster einer Dachgeschosswohnung geworfen haben, in der irrigen Annahme, der Bewohner der Wohnung habe ihm eben eine Beleidigung nachgerufen. Die Latte traf eine unbeteiligte Frau. Sie erlitt leichte Abschürfungen an der Stirn. Zum Glück. Das Ganze hätte - wörtlich - ins Auge gehen können.
Omar D. redete nicht drumrum: Ja, die Sache sei passiert. Aber eben doch ein bisschen anders. Der Mann, den er mit der Latte hatte erwischen wollen, habe sehr wohl ihn, D., mit Beleidigungen eingedeckt - einfach so, ohne dass die beiden Männer sich kennen würden. Sonst sei auch zu dem Zeitpunkt niemand auf der Straße unterwegs gewesen. Die Beleidigungen richteten sich - warum auch immer - auch gegen D.s Vater. Dass der nicht mehr lebt, tut schon gar nichts mehr zur Sache. Jedenfalls wurde es D. zu bunt. Er ging zum Eingang des Hauses, um sich den Schreihals vorzuknöpfen, kam aber nicht rein. Dann griff er zur Holzlatte - und zielte aufs falsche Fenster. Beim ersten Mal prallte die Latte ab, beim zweiten Mal "traf" sie.
"Es tut mir wirklich alles sehr leid", erklärte D., der ein paar ältere Vorstrafen hat, aber noch nie als Gewalttäter aktenkundig wurde. Und hätte er nicht selbst an den Ermittlungen mitgewirkt, wäre es womöglich gar nicht zu der Anklage gekommen. Die Polizei kannte - dank einem Zeugenhinweis - vom Holzlattenwerfer zunächst nur eine mutmaßliche Adresse. Unter dieser Anschrift war noch ein weiterer Mann gemeldet, der als Täter hätte in Betracht kommen können. Beide Männer - D. und der andere - bekamen von den Ermittlern Post. D. reagierte.
Der Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe: 90 Tagessätze à 60 Euro soll Omar D. zahlen, seinem Einkommen angemessen. Lieber künftig zurückbeleidigen, lautet die Devise: Der Griff zur Holzlatte sei "nicht so 'ne ganz clevere Idee" gewesen, fand der Richter. Was auch ginge: einfach weitergehen.
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von Andreas Milk
Kamen. Der eine hatte das Jobcenter betrogen, indem er eine Mitteilung an die Behörde unterließ. Der andere hatte für sein Mietshaus 2.000 Liter Heizöl bezogen, obwohl er dafür längst kein Geld mehr besaß. Beide Bergkamener haben gemeinsam, dass ihnen ihr Leben über den Kopf gewachsen war - und dass sie jetzt als Angeklagte vor dem Kamener Strafrichter saßen.
Von Februar bis April 2025 bekam der damalige Bürgergeldbezieher Jochen T. (Namen geändert) vom Jobcenter insgesamt gut 3.600 Euro. Zu Unrecht, sagt die Staatsanwaltschaft - sie warf T. vor, eine Arbeitsaufnahme verschwiegen zu haben. Das Ganze kam raus durch eine Kontrollmitteilung des Sozialversicherungsträgers Mitte März. Eine Mitarbeiterin des Jobcenters erklärte dem Richter, Jochen T. habe zwar mal telefonisch eine Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt. Von einer neuen Arbeit dagegen sei sicherlich nicht die Rede gewesen. T. sagt: Er sei sich keines Fehlers bewusst. Und er sei davon ausgegangen, dass sein neuer Chef das Jobcenter informiert. Schlüssig wirkte das alles nicht. T. scheint psychische Probleme zu haben, sprach auch selbst von einer Art Burn-out. Er muss jetzt eine Geldstrafe zahlen: 70 Tagessätze à 60 Euro.
Ganz andere Sorgen als der - inzwischen wieder recht gut verdienende - Jochen T. hat der Bergkamener Murat H.: Seit der Corona-Zeit gibt es finanzielle Probleme. Die sind massiv. H. scheiterte mit Geschäften über Masken und Medizinprodukte. Und er hatte Verpflichtungen. Im Frühherbst 2024 musste er für ein Haus, das auf dem Papier seiner Frau gehört, Heizöl ordern: Die Mieter sollten im nahenden Winter schließlich nicht frieren müssen. Eine Firma lieferte den Brennstoff für rund 2.000 Euro, H. zahlte mit Girokarte im Lastschriftverfahren. Nach einigen Tagen jedoch verschwand das Geld wieder vom Konto der Heizölfirma: H.s Bank hatte es zurückgeholt. Das Finanzamt hatte vorher bereits eine fünstellige Schuld abgebucht. Es sei einfach alles zusammengebrochen, erklärte H.s Anwalt. Sein Mandant habe die Lage nicht mehr überblickt. Es läuft ein Verfahren zur Privatinsolvenz.
Dass H. in einer miesen Lage war, erkannte der Richter an. Aber es half nichts - Betrug war es eben juristisch gesehen doch. Das Urteil auch hier: eine Geldstrafe. 90 Tagessätze à 20 Euro muss Murat H. zahlen.
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Kamen. Ein Mann, Alkohol, ein Auto: Diese Kombination hat schon zu unzähligen Verfahren vor dem Amtsgericht geführt. Diesen Dienstag gab es gleich zwei solche Fälle. In Kamen auf der Hochstraße war ein Mann (1,52 Promille) in ein wartendes Auto gekracht; in Bergkamen rammte ein Mann (1,39 Promille) ein Müllfahrzeug und beging dann auch noch Unfallflucht, indem er seine Fahrt in Richtung Arbeitsplatz fortsetzte.
Die Sache auf der Kamener Hochstraße passierte am 3. August 2025, gegen zwei Uhr in der Frühe. Schadenshöhe: mehr als 5.000 Euro. Im gegnerischen Fahrzeug saßen zwei Frauen. Beide blieben unverletzt. Seinen Führerschein - und deshalb auch seinen Job - ist der Mann seit dem Unfall natürlich los. Mindestens acht Monate bleibt das auch noch so, entschied der Richter. Er verurteilte den Bürgergeldbezieher außerdem zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro. Kostspielig dürfte auch noch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung werden, welche die Straßenverkehrsbehörde sehr wahrscheinlich einfordert, bevor sie wieder eine Fahrerlaubnis erteilt.
Bei dem Bergkamener Unfallfahrer handelt es sich um einen Mann, der mit Alkohol leidvolle Erfahrungen gemacht hat: Er ist Alkoholiker, war 20 Jahre trocken. Am Morgen des 7. Juli, gegen sieben Uhr, passierte ihm die "Begegnung" mit dem Müllwagen. Und er zog schon vor dem Gerichtstermin Konsequenzen: Im November begann er eine stationäre Therapie, die in einigen Tagen endet. "Klasse, dass Sie was tun", fand der Richter - selbstverständlich sei das bei der Gerichtskundschaft nicht. Neben einer ebenfalls achtmonatigen Sperre gab es eine Geldstrafe: 60 Tagessätze à 90 Euro. Die Höhe der einzelnen Tagessätze hängt am Einkommen: Der Mann hat einen gut bezahlten Job - was die Strafe hoch treibt, die Chance auf ein straffreies weiteres Leben aber erfahrungsgemäß deutlich vergrößert.
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von Andreas Milk
Kamen. Tja, wer hat denn nun Quatsch erzählt vor dem Kamener Strafrichter - der angeklagte Markus K. (24, Namen geändert) oder die Zeugin Martina P. (59)? Vor einem Mehrfamilienhaus in Bergkamen-Rünthe soll K. die Frau am Morgen des 7. Oktober 2024 eine Schlampe genannt und sie angespuckt haben. Er selbst sagt: Stimmt nicht.
In besagtem Haus wohnt außer Martina P. auch Markus K.s Freundin. Er selbst wiederum lebt bei seiner Großmutter. Zwischen Martina P. und K.s Freundin gab und gibt es - vorsichtig gesagt - Spannungen. Die jüngere Frau sieht sich durch Martina P. haltlosen Anschuldigungen ausgesetzt, die sogar zu einer Kündigung ihrer Wohnung durch die UKBS führten. Diese Kündigung wurde später zurückgenommen; die Kreis-Baugesellschaft klappte die Akte zu. Von einer Befriedung der Situation kann aber keine Rede sein.
Zurück zum 7. Oktober 2024: Martina P. sagt, Markus K. habe an jenem Morgen sein Fahrrad aus dem Keller geholt, sie bei der Gelegenheit an der Haustür beschimpft und bespuckt, und zwar ausdrücklich mit dem Hinweis, sie habe ja nun niemanden als Zeugen dafür. K. bestreitet nicht nur die Tat an sich - er sagt sogar: Er habe gar nicht bei seiner Freundin übernachtet, sondern - wie immer - bei der Großmutter. Und von dort aus sei er an dem Tag auch - wie immer - mit dem Rad zur Arbeit gefahren. Sein Arbeitgeber bestätigt schriftlich: Markus K. habe seinen Dienst am 7. Oktober pünktlich um 6.50 Uhr begonnen. Die Spuck-Attacke soll gegen 6.40 Uhr gewesen sein, die Polizei protokollierte einen Anruf gegen 6.45 Uhr.
Es passt also alles nicht zusammen. Andererseits: Warum sollte Martina P. den Vorfall erfunden haben, wissend, dass falsche Beschuldigungen strafbar sind? "Sie tyrannisieren mich immer noch", sagte sie mit Blick auf K. und seine Freundin.
Im Zweifel für den Angeklagten: Markus K. wurde freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse - die "Allgemeinheit". Im besten Fall findet nun eine der beiden Frauen rasch eine neue Wohnung.
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Kamen. Das Ehepaar Günter und Monika D. (Namen geändert) lebt getrennt. Geschieden sind die beiden Bergkamener - noch - nicht. Am 17. April vorigen Jahres war Monika D. in der Wohnung ihres Mannes, um noch einige ihrer Sachen abzuholen. Bei der Gelegenheit soll der 68-Jährige sie aufs Bett geworfen und sie oberhalb der Kleidung an Brust und Po berührt haben. Vergeblich habe er außerdem versucht, ihr die Hose auszuziehen.
Wegen sexueller Belästigung saß der Rentner nun im Kamener Amtsgericht auf der Anklagebank. Und er sagte kurz und klar: Die Vorwürfe stimmten nicht. Sein Verteidiger ergänzte, Hintergrund der Beschuldigung seien Scherereien in Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren. Sein Mandant wolle verheiratet bleiben. Seine Frau dagegen behaupte, das Paar gehe schon länger getrennte Wege, als das tatsächlich der Fall ist - mit dem Ziel, die Ehe möglichst rasch aufzulösen.
Das Problem beim Prozesstermin: Es fehlte Monika D. Sie war als Zeugin in dem Strafverfahren gegen ihren Mann geladen, hatte die Ladung aber wohl nicht bekommen: Die Adressangabe scheint nicht ganz korrekt gewesen zu sein. Es wird also einen neuen Termin geben. Und weil sie eben mit dem Angeklagten verheiratet ist, hat sie dann das Recht, die Aussage zu verweigern.
Das klingt erst einmal unwahrscheinlich, weil sie Günter D. ja schließlich auch angezeigt hat. Aber es ist durchaus schon vorgekommen, dass eine Frau in solch einem Fall nach einigen Monaten kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hat - sei es, weil es eine Versöhnung gegeben hat, sei es, weil sie einfach bloß noch ihre Ruhe will.








