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von Andreas Milk
Kamen. Seit Ikea im Kamen Karree die SB-Kassen in Betrieb genommen hat, kriegt es das Kamener Amtsgericht immer mal wieder mit Leuten zu tun, die Ware an der Kasse vorbei mogeln wollten. Diesmal nahm eine junge Frau aus Münster auf der Anklagebank Platz: Saskia W. (Name geändert) war am 6. November vorigen Jahres mit einer Freundin zum Shoppen gefahren. Die beiden hatten laut Anklage ein ganz besonderes Schnäppchen im Sinn: Von 16 Billig-Artikeln - der Großteil davon waren Gläser zu 99 Cent - lösten sie die Preisetiketten und klebten sie auf 16 Nicht-ganz-so-billig-Artikel. Diese 16 Artikel und einen weiteren zogen sie über den SB-Scanner. Zwei weitere Artikel "vergaßen" sie zu scannen. Unterm Strich: Ware, die regulär 250 Euro kosten sollte, hätte das Duo für knapp 63 Euro bekommen - wenn die Sache nicht aufgeflogen wäre.
Saskia W. saß nun allein vor dem Richter. Ihre Komplizin, bisher nicht vorbestraft, war mit einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Buße davon gekommen. Saskia W. dagegen hatte vor ein paar Jahren schon wegen drei Diebstählen vor dem Jugendrichter gestanden. Inzwischen hat sie das 21. Lebensjahr vollendet. Das bedeutet zwingend: Erwachsenenstrafrecht.
Ihre Freundin und sie seien nicht mit der Absicht zu klauen nach Kamen gefahren, erzählte sie. Das Ganze habe sich vielmehr aus der Situation ergeben: Bummeln, schöne Sachen sehen, sich seines knappen Budgets bewusst werden... - und letztlich auf eine doofe Idee kommen. Seit sie geschnappt worden sei, habe sie viel nachgedacht - und sei sich sicher: "Das war das letzte Mal."
Der Richter gewann "einen ganz positiven Eindruck" von ihr - zumal sie alles zugegeben und nicht den Versuch gemacht habe, alles auf die (abwesende) Freundin zu schieben. Das Urteil: 1.200 Euro Geldstrafe - was einem satten Netto-Monatseinkommen der Münsteranerin entspricht. Sie und ihre Mittäterin hatten außerdem je 100 Euro "Fangprämie" an Ikea gezahlt.
Archiv: Und wieder: Tatort Ikea-Kasse - 934 Euro "Rabatt"
Ikea: Klauversuch an der SB-Kasse - Haftstrafen auf Bewährung
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von Andreas Milk
Kamen. Sein jahrelanger Umgang mit Justizbehörden hat den 38-jährigen Paul M. (Name geändert) zum Fachmann werden lassen. Als er jetzt wegen unerlaubten Besitzes von zwei Ecstasy-Pillen vor dem Kamener Amtsrichter stand, regte er wortgewandt eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit an. Später erklärte er noch, er habe sich von seinem "Umfeld inzwischen losgesagt" - auch so etwas kommt im Gerichtssaal sonst eher aus dem Mund von Leuten, die Roben tragen. M. allerdings war in Handschellen gebracht worden. Er verbüßt derzeit eine Haftstrafe in der JVA Detmold - wegen eines früheren Falls von Drogenbesitz.
Was nun die beiden Ecstasy-Pillen angeht: Die wurden am frühen Morgen des 16. Juni von Polizisten bei Paul M. gefunden. Nicht bei ihm zuhause - sondern an der A 1. Ein Autofahrer hatte die Beamten alarmiert, weil jemand sich an einem Baustellencontainer zu schaffen mache. Dieser Jemand war dann wohl Paul M. Ob er in den Container einbrechen wollte, ist bis heute unklar. Der Fund der Pillen reichte.
Noch bis Juni 2020 bleibt M. wegen der früheren Vergehen ohnehin erst mal in der JVA. Für die beiden Pillen gab es nun eine Geldstrafe von 600 Euro obendrauf. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte zwei weitere Monate Haft beantragt - das hielt der Richter zur "Einwirkung auf den Angeklagten" sowie zur "Verteidigung der Rechtsordnung" aber für entbehrlich.
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von Andreas Milk
Kamen. Eine Nacht Mitte Februar, Autobahn 2 bei Kamen: Einer Polizeistreife fällt ein Sattelzug auf. Die Fahrweise wirkt unsicher. Die Beamten stoppen den Laster - und bekommen es mit einem völlig betrunkenen Fahrer zu tun. Die Blutprobe anderthalb Stunden später ergibt 2,71 Promille.
Folge war ein Strafbefehl für Wladimir T. (Name geändert). Der 65-Jährige legte dagegen Einspruch ein: Die Höhe der Tagessätze übersteige seine Möglichkeiten. Die Staatsanwaltschaft war von 40 Euro pro Tag ausgegangen. Das ist recht viel bei einem monatlichen Einkommen von gerade mal 800 Euro - mehr hat der Berufskraftfahrer nicht zur Verfügung.
Der Einspruch hatte jetzt vor dem Kamener Amtsgericht Erfolg: Der Richter senkte den Tagessatz auf 20 Euro, legte das Strafmaß auf 30 solcher Sätze fest - ergibt eine Geldstrafe von 600 Euro wegen fahrlässiger Trunkenheit. Wladimir T. zeigte sich zerknirscht: Er sprach von der "Schande", die sein Verhalten über ihn gebracht habe, und von einer "Katastrophe". Einen Führerschein darf er frühestens im Februar 2020 wieder bekommen.
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von Andreas Milk
Kamen. Wer unter Einfluss von Amphetaminen, dazu noch ohne Führerschein auf einem Motorroller durch die Gegend fahre, der habe "naturgemäß wenig Interesse", von der Polizei angehalten zu werden - das sah der Staatsanwalt ein. Aber bestraft wissen wollte er den 20-jährigen Bergkamener Dominik K. (Name geändert) natürlich trotzdem. Der war laut Anklage am Nachmittag des 20. März in Kamen auf der Unnaer Straße unterwegs. Polizisten wollten ihn kontrollieren - er gab Gas und bretterte bei Rot über die Kreuzung mit der Heerener Straße.
Jetzt war er wieder mal in Kamen - diesmal für seinen Termin vor dem Jugendrichter. Freundlich und offen sprach er über den Mist, den er da gebaut hatte. Eine Frau von der Jugendgerichtshilfe berichtete, Dominik K. beschäftige sich in seiner Freizeit viel mit dem Roller - was den Richter zu dem Appell veranlasste, ohne Führerschein und mit Drogenproblem solle er diese Beschäftigung lieber nicht übertreiben.
Das Urteil: 70 Stunden Freizeitarbeit, dazu Gesprächstermine bei der Drogenberatung. K. wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt - bei einer Tat zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag ist das möglich -, denn der Richter erkannte bei ihm eine jugendtypische, "gewisse Sorglosigkeit". Daran ändert auch K.s bewegte Vergangenheit nichts. Mit seiner Mutter war er eine Weile in Berlin, war Tellerwäscher, Bühnenarbeiter und anderes. Er beschloss, allein nach Bergkamen zurück zu gehen. Wegen eines Delikts in der Hauptstadt verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten erst kürzlich in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Aus Wurschtigkeit hatte er den Termin geschwänzt - sonst wäre die Sache in Berlin vielleicht günstiger für ihn ausgegangen.
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von Andreas Milk
Kamen. Die wohl spannendste Frage blieb bei diesem Termin vor dem Kamener Jugendrichter offen: Warum glaubte der 19-jährige Marvin M. (Namen geändert), zum nächtlichen Jugendtreff vorm Kiosk an der Bergkamener Landwehrstraße eine Gaspistole bei sich tragen zu müssen? Angeklagt war er wegen fahrlässiger Körperverletzung. Denn die Pistole war losgegangen. Folge war eine blutende, aber harmlose Wunde im Bein von Torben P. (18).
Begegnet waren die jungen Männer sich am 7. Oktobervergangenen Jahres gegen Mitternacht. Im Streit mit einem Dritten hatte sich Marvin M. an jenem Abend eine lädierte Nase eingehandelt. Torben P. war so freundlich, ihm ein Taschentuch zu geben. Bei der Gelegenheit erkundigte er sich nach der Waffe, die in Marvin M.s Hosenbund steckte. M. zeigte sie ihm. P. bekam es mit der Angst und wollte sie ihm aus der Hand schlagen. Der Schuss löste sich.
Vor Gericht sagte Marvin M. nichts zu dem Vorfall. Das ist sein Recht als Angeklagter in einem Strafprozess. Sein Verteidiger nannte das Mitführen der Schreckschusswaffe "Imponiergehabe" - und hielt seinem Mandanten zugute, immerhin habe der das Ding ja stecken lassen, als er selbst "aufs Maul bekommen" habe.
Als damals die Polizei in der Landwehrstraße ankam, war die Gaspistole verschwunden. Das ist sie immer noch. Das Urteil für Marvin M.: Er muss 800 Euro an den Bundesverband Kinderhospiz zahlen.