-Anzeige-

GSW

Es weihnachtet - auch im Gericht: Eine Geige, 2.000 Euro in bar und ein Freispruch

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Ob es etwas mit Weihnachten zu tun hatte, dass die Stimmung im Verhandlungssaal des Amtsgerichts so prächtig war? Es ging um eine wertvolle Geige, es ging um Betrug. Der Verteidiger des Angeklagten überreichte dem Geschädigten 2.000 Euro. "Jetzt können die Weihnachtsgeschenke ein bisschen größer ausfallen", kommentierte Richter Christoph Hommel. Der wiederum sprach den Angeklagten am Ende frei, sowohl auf Antrag des Verteidigers (natürlich!) als auch der Staatsanwältin. Pure Harmonie.
Und das passt ja auch zu dem "corpus delicti", der besagten Geige.

Die hatte der Kamener Student Lukas M. (Namen geändert) im Sommer vorigen Jahres bei Ebay zum Kauf angeboten. Es meldete sich Antonio H. aus Eschweiler: Er war überzeugt, in seiner großen, musikalisch vorbelasteten Familie einen Abnehmer für das Instrument zu finden. Sein Plan: die Geige erst mal zu nehmen, sie weiter zu verkaufen, einen Gewinn zu behalten und Lukas M. den ursprünglichen Preis zu überweisen. Dieser Preis sollte 2.400 Euro betragen. Fürs erste flossen aber nur 400 Euro als Anzahlung.

Die übrigen 2.000 Euro flossen dagegen nie - bis zum Gerichtstermin diese Woche. Die Geldübergabe hob die Stimmung bei allen Beteiligten deutlich. Antonio H.s Familie hatte das Geld aufgebracht. Und was den Betrugsvorwurf der Staatsanwaltschaft anging: Die Beweisaufnahme zeigte, dass Antonio H. den Kamener Lukas M. zwar wieder und wieder hinhielt und vertröstete - aber im eigentlichen Sinne getäuscht hat er ihn nicht. Ein Chatverlauf zwischen den Männern belegte, dass Antonio H. die Geige zum Weiterverkauf wollte. Dass dieser Weiterverkauf scheiterte - Pech.

Kleiner Makel: Antonio H. ist unter anderem wegen Betrugs "vorbestraft bis zur Unkenntlichkeit", so der Richter. In Sachen Geige saß er acht Tage in U-Haft, weil er einen ersten Gerichtstermin ignoriert hatte. Aber egal: Diesmal war es eben anders. Er wolle sich bessern, sagte Antonio H. - Weihnachten kann kommen.

Prozess um ein Phantom-Gerüst: 65.000 Euro Schaden

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Der Bauingenieur Walter K. (Name geändert) hatte wohl gehofft, dass es irgendwie gut geht. Es ging aber schief. Folge war eine Anklage wegen Betrugs und wegen Diebstahls. K. hatte einem Mann aus Bayern für rund 65.000 Euro Teile eines Baugerüstes verkauft, von dem er selbst nicht sicher wusste, ob es existierte. Und er transportierte von einer Baustelle in Oberaden Teile für mutmaßlich mehr als 2.000 Euro ab. Das durfte er nicht - was er allerdings nicht gewusst haben will. Der Prozess gegen Walter K. im Kamener Amtsgericht machte deutlich, dass die Baubranche zu kämpfen hat - und dass Absprachen und das "Sich-untereinander-Kennen" wohl noch eine Menge zählen.

Was den Verkauf des Baugerüstes für 65.000 Euro angeht: Nach der Beweisaufnahme scheint klar, dass Walter K. hier bloß als Vermittler auftrat. Er arrangierte den (Phantom-) Verkauf für eine Firma, die übrigens längst pleite ist. Als der Gerüstkäufer aus Bayern anreiste, spielte Walter K. ihm Theater vor - bis hin zur Behauptung, eine Besichtigung des Gerüsts komme leider gerade nicht in Frage, weil seine Schwiegermutter auf der Intensivstation liege und er sich kümmern müsse. Dass der Mann aus Bayern trotzdem später Geld überwies, lag letztlich an der Fürsprache und "Bürgschaft" eines Dritten.

Was den Vorfall auf der Oberadener Baustelle betrifft: Walter K. sagte, er habe im Auftrag eines Mannes gehandelt, der ihn mit unterdrückter Nummer angerufen habe. 250 Euro kassierte er für den Transport so genannter Baustützen von Oberaden nach Dortmund, bar auf die Hand natürlich. Ende der Geschichte. Das klinge "sehr abenteuerlich". Aber so sei es gewesen.

Das Verfahren zu den Baustützen wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Nummer mit dem Geistergerüst dagegen brachte Walter K. nun acht Monate Haft auf Bewährung. Es bleiben nur Geschädigte: K. hatte die 65.000 Euro ja nicht einmal selbst kassiert, und der Mann aus Bayern - für den Prozess 700 Kilometer weit angereist - hat das Geld bis heute nicht zurück. Der Schaden entspricht etwa einem Jahreseinkommen seines Familienbetriebs.

Erst vom "Ex" verprügelt - dann angeklagt: "Größtmögliche Milde"

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Die 27-jährige Kamenerin hatte Gewalt erlitten. Im Amtsgericht saß sie jetzt aber als Angeklagte. Der Grund: Als Zeugin im Prozess gegen ihren damaligen Lebensgefährten hatte Jennifer W. (Name geändert) im Mai 2017 erklärt, nein, ihr Freund habe sie nicht geschlagen, vielmehr sei sie gestürzt. Der Richter damals glaubte ihr nicht. Der Mann wurde verurteilt. Jennifer W. bekam eine Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung.

"Es ist halt scheiße gelaufen", fasste die junge Frau nun das Geschehen vor anderthalb Jahren zusammen. Damals, während des ersten Prozesses, sei sie noch mit dem Schläger zusammen gewesen, auch der gemeinsamen Tochter wegen. "Ich dachte noch, vielleicht ändert der sich." Er tat es nicht. Es gab einen weiteren Strafprozess gegen den Mann; diesmal hatte er Jennifer W. einen Bruch des Nasenbeins zugefügt. Und diesmal sagte sie sofort gegen ihn aus. Inzwischen hat sie eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Sie hat auch das alleinige Sorgerecht für das Kind.

Dennoch: Wegen der ersten Falschaussage zu Gunsten des "Ex" musste es ein Urteil geben, machte Richter Christoph Hommel deutlich. Gerichte brauchen verlässliche Zeugen. "Sie befanden sich in einer schwierigen Situation" - und darum sei "größtmögliche Milde" geboten. Hommel verhängte die geringstmögliche Geldstrafe, die das Gesetz vorsieht: 90 Tagessätze, und zwar zu jeweils 10 Euro. Die 900 Euro kann Jennifer W. in Raten zahlen oder mit der Staatsanwaltschaft über eine Umwandlung in gemeinnützge Arbeit reden.

Ohne "Lappen" abgerauscht - vom Parkplatz des Verkehrsamts

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Wer eben noch vergeblich im Straßenverkehrsamt vorgesprochen hat, um an einen Führerschein zu kommen, der sollte sich gleich danach vielleicht nicht unbedingt hinters Steuer eines Autos setzen und losfahren. Das klingt selbstverständlich. Allerdings hat der Kamener Amtsrichter jetzt einen jungen Mann verurteilt, der genau das getan hatte.

Dass er nun den Verhandlungstermin ignorierte, war dabei nicht weiter wichtig: So lange bestimmte Strafmaße nicht überschritten werden und der Sachverhalt klar ist, darf ein Richter einen Angeklagten auch verurteilen, wenn der gar nicht da ist. In diesem Fall lautete das Strafmaß: Drei Monate Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung, sowie 120 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Gegen diesen Strafbefehl kann der Mann Einspruch einlegen. Tut er das, gibt es wieder einen Termin. Ob er dabei Chancen auf eine mildere Strafe oder gar einen Freispruch hätte, ist die Frage. Die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes hatten seinerzeit mitbekommen, wie er zwar auf der Beifahrerseite des Wagens einstieg, dann aber hinter das Lenkrad rutschte. Ein Vorstrafenregister hat der Mann übrigens auch. Es beginnt mit einer Eintragung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Kfz-Meister betuppt: Bewährungsstrafe plus langgezogene Hammelbeine

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Im Juli 2017 gab Markus P. (Name geändert) bei einer Bergkamener Autowerkstatt eine Reparatur seines Zafira in Auftrag. Kostenpunkt: 1.400 Euro. P.s Kontostand zu der Zeit: 16 Euro - und zwar im Minus. Der Werkstattinhaber, ein selbstständiger Kfz-Meister, hat sein Geld bis heute nicht. Diese Woche sahen sich die beiden Männer vor dem Kamener Amtsrichter wieder: Markus P. war des Betrugs angeklagt.

"Ich bin davon ausgegangen, dass ich bezahlen kann", sagte er. P. lebte von Hartz IV, hatte aber wohl einen Job in Aussicht. Dem Mann in der Werkstatt gegenüber gab er sich als bereits berufstätig aus. Von zwei möglichen Auspuff-Varianten wählte er ausdrücklich die teurere. Als er den Zafira wieder abholen wollte, erzählte er dem Kfz-Meister, gerade kein Geld bei sich zu haben - ob er den Wagen trotzdem schon haben könne? "Doof, wie ich bin, hab' ich den Wagen rausgegeben", so der Betrogene vor Gericht.

Markus P. erklärte, die Sache tue ihm leid, und er wolle das Geld zurückzahlen. Die letzten vier Wochen hat er in Haft verbracht, weil er einen früheren Termin ignoriert hatte. Das sei hoffentlich ein Denkzettel gewesen, hofft der Richter. Er verhängte gegen den mehrfach vorbestraften Mann sechs Monate Haft auf Bewährung. Dazu kommt die Auflage, die 1.400 Euro auch wirklich abzustottern.

Weitere außergerichtliche Strafe: "Komm du mir nach Hause, dir zieh ich die Hammelbeine lang" - Zitat von Markus P.s Lebensgefährtin, die den Prozess im Zuschauerraum verfolgt hatte.