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von Andreas Milk
Kamen. Seine Sucht sei eine "tickende Zeitbombe", erklärte der 43-jährige Aki D. (Name geändert) dem Richter - und, dass er wohl besser ins Gefängnis gehe, als eine Bewährungsstrafe zu bekommen. Angeklagt war D. wegen eines Betrugs beim Hartz-IV-Bezug und wegen Schwarzfahrens. Dem Jobcenter hatte er mitgeteilt, seine Mutter habe irrtümlich einen Scheck vernichtet. Er bekam einen zweiten und löste beide ein. Den Regionalexpress zwischen Hamm, Kamen und Dortmund nutzte er ohne Fahrkarte: Sechs Mal wurde D. erwischt.
"Alles richtig", kommentierte D. die Verlesung der Anklage. Als das alles passierte, sei er "ja noch drauf" gewesen. Inzwischen bekomme er zur Drogensubstitution täglich Polamidon vom Arzt; es gehe ihm besser. Das freute den Richter, der Aki D. zu seinen Stammkunden zählt und weiß: "Sie sind kein Schlechter." Daran ändert auch eine frühere Verurteilung D.s wegen "Diebstahls mit Waffen" nichts: Was sich im Juristendeutsch übel anhört, war tatsächlich der Klau von zehn Kinderriegeln, wobei D. einen Teleskopschlagstock bei sich hatte, den er aber bei Tatbegehung nicht mal in der Hand hielt.
Seit einem Arbeitsunfall 2018 bekommt D. Rente: Seine Wirbelsäule ist kaputt, er kann nichts heben, das schwerer ist als ein paar Pfund. Den Wunsch, in den Knast zu gehen, wollte der Richter dem Angeklagten nicht erfüllen: Für Jobcenter-Nepp und Schwarzfahren verhängte er jeweils wenige Monate Haft - ausgesetzt zur Bewährung. Eine "Chance" hätte D., falls die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, weil sie ihn doch noch im Gefängnis sehen will.
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von Andreas Milk
Kamen. Er ist 30 Jahre alt, eben zum zweiten Mal Vater geworden, von Beruf Anlagenmechaniker - und er hat Mist gebaut. Von Dezember 2018 bis Mai 2019 war Theo M. (Name geändert) im Auftrag der LEG mit Instandsetzungen in Bergkamen, Kamen und anderen Orten beschäftigt, musste häufig Material und Werkzeug einkaufen. 19 Mal zweigte er dabei etwas für den Eigenbedarf ab: eine Straftat. Im Prozess vor dem Kamener Amtsgericht gab er das auch zu: "Stimmt alles", "war ein Fehler", so der junge Mann zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.
Als das Ganze im Frühjahr 2019 aufflog, war - natürlich - M.s Rauswurf beim Serviceunternehmen der LEG die Folge. Es kam zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Es endete mit einem Vergleich. M. willigte ein, die unterschlagenen Gegenstände im Wert von rund zweieinhalbtausend Euro zu ersetzen. Zu dieser Zeit lief aber außerdem längst ein Strafverfahren, denn die LEG hatte Anzeige erstattet. Dieses Strafverfahren ergab einen Strafbefehl. 3.000 Euro sollte M. an den Staat zahlen. Und: Im Strafbefehl war von der Einziehung des Gegenwertes der verschwundenen Gegenstände die Rede. Bloß hatte M. ja längst vor dem Arbeitsgericht erklärt, den Schaden wieder gut zu machen. Doppelt für die Sachen zahlen wollte er verständlicherweise nicht. Er legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, sodass es jetzt den Gerichtstermin gab.
Der endete für M. zufriedenstellend: Bei der Geldstrafe von 3.000 Euro bleibt es - aber die Einziehung des Geldes für die Gegenstände fällt weg. M. hat längst dafür gezahlt. Für das, was er getan habe, stehe er selbstverständlich gerade, sagte der Handwerker.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Schäferhund der Bergkamenerin Julia K. (40, Namen geändert) hat schon mehrmals zugeschnappt, wo er nicht hätte zuschnappen sollen. Seine Halterin glaubt, er habe wohl einen ausgeprägten Beschützerinstinkt. Der mittlerweile dritte bekannt gewordene Zwischenfall mit dem Tier brachte Julia K. jetzt vor den Kamener Amtsrichter: Fahrlässige Körperverletzung, so lautete der Vorwurf der Anklage.
Angefangen hatte es am 3. März mit einem sehr lauten, wohl auch gewaltvollen Streit zwischen K. und ihrem Ex-Mann in Julia K.s Wohnung. Nachbarin Viola M. (26) bekam das mit. Nachdem K.s "Ex" aus dem Haus gestürzt war, wollte Viola M. nachsehen, ob mit Julia K. alles in Ordnung war. Sie ging also über den Flur zu deren Wohnung. Dort erwischte der Hund sie am Unterschenkel.
"Leicht an der Wade gezwackt" - so hatte es Julia K.s Anwalt erst beschrieben. Laut Arztbericht allerdings war es ein tiefer Biss, der eine vierwöchige Krankschreibung, etliche Verbandswechsel und die Einnahme von Antibiotika zur Folge hatte.
Der Schäferhund hatte vor Viola M. schon einen Nachbarn im Haus sowie einen vorbeilaufenden Jugendlichen auf der Straße gebissen. "Ihr Hund ,zwackt' mir deutlich zu häufig", erklärte der Richter der Angeklagten Julia K. - und: Es sei nicht Aufgabe von Fußgängern, auf Hunde zu achten - sondern Aufgabe der Hundebesitzer. Julia K. entschuldigte sich bei Viola M.; der Hund trage inzwischen stets einen Maulkorb.
Das Urteil für die - nicht vorbestrafte - Julia K.: eine Geldstrafe auf Bewährung. 1.250 Euro muss sie ans Land überweisen, falls sie die Bewährungsauflage nicht erfüllt. Und diese Auflage lautet: 1.000 Euro Schmerzensgeld für Viola M. - die hat bis jetzt aus Julia K.s Hundehaftpflichtversicherung noch keinen Cent gesehen.
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von Andreas Milk
Kamen. Zwei Mal innerhalb von drei Monaten rasselte der Bönener Karel O. (54, Name geändert) in Kamen mit der Polizei zusammen - jeweils nach ausgiebigem Wodka-Konsum. Im ersten Fall, am 6. November 2019, hatten ihn die Beamten vor sich selbst schützen wollen: Spät abends war er die Straße Schnepperfeld in Heeren entlang getaumelt; er hätte stürzen oder überfahren werden können. Sowohl die Besatzung eines Krankenwagens als auch die Polizisten belegte er mit Beschimpfungen. Ein Alkoholtest ergab später knapp 2,5 Promille. Im zweiten Fall, am 16. Januar 2020, hatte O. nach einem Trinkgelage bei einem Bekannten am Hochweg Stress gemacht. Wieder kam die Polizei. O. war wieder aggressiv. Es kam Pfefferspray zum Einsatz. Schließlich ging es ab ins Gewahrsam.
Vor dem Kamener Amtsgericht gab O. die Pöbeleien zu. Bei einem Polizisten, der als Zeuge ausgesagt hatte, entschuldigte er sich. Seit vier Monaten sei er "trocken", erklärte er. Er wolle versuchen, einen Job zu finden.
Vor einer Haftstrafe rettete ihn das nicht: Der Richter verhängte acht Monate. Seit 2002 fiel Karel O. wieder und wieder mit Trunkenheitsdelikten auf, mehrfach war er im Gefängnis. Die beiden jüngsten Vorfälle in Kamen geschahen, als noch eine Bewährungsfrist aus einer früheren Verurteilung offen war.
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von Andreas Milk
Kamen. Murat M. (Name geändert) hatte Pech am 27. Juni auf der A1 nach Bremen. Sein neu erstandener, alter 325er-BMW gab den Geist auf. M. rief den ADAC. Aber auch eine Polizeistreife wurde auf das liegen gebliebene Fahrzeug aufmerksam. Etwas später stellten die Beamten dann sich - und vor allem Murat M. - die Frage: Was macht ein Nummernschild, das laut Kfz-Register an den Ford Ka seiner Frau gehört, an dem eben erworbenen BMW?
Die Erklärung gab Autofreund M. jetzt dem Kamener Amtsrichter. Der 27. Juni war ein Samstag - die Zulassungsstelle war geschlossen. Weil er den BMW aber nun mal unbedingt beim Verkäufer abholen wollte, schraubte er eben die Kennzeichen vom Wagen seiner Frau ab und benutzte sie zum Überführen seiner Neuerwerbung.
Vorstrafen hat der 33-Jährige nicht. Für den Kennzeichenschwindel entschuldigte er sich vielfach; mustergültig auch, dass er zum geplanten Zeitpunkt des Verhandlungsstarts sozusagen sekundengenau an die Tür des Gerichtssaals klopfte, obwohl das Gericht noch mit seinem Vorgänger beschäftigt war. Sichtlich aufgeregt beantwortete M. gewissenhaft alle Fragen.
Die Strafe fiel milde aus: 30 Tagessätze à 30 Euro - 900 Euro also, und wenn die gezahlt sind, ist der Fall abgehakt. Sogar das Führungszeugnis bleibt bei diesem Strafmaß sauber. Erleichtert akzeptierte M. das Urteil. Die Ankündigung des angehenden Familienvaters, dass so etwas nie wieder vorkommen werde, klang absolut glaubhaft.





