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Amtsgericht Kamen - Foto: Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk
Kamen. Aus Sorge um den 15-jährigen Sohn hatte sich ein Ehepaar aus Heeren eine Anklage wegen übler Nachrede eingehandelt. Der Prozess vor dem Kamener Amtsgericht endete heute mit einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld - und mit dem Rat des Richters: Wer glaubt, dass seinem Kind von jemand anderem Gefahr drohe, der solle das der Polizei sagen - nicht den Nachbarn.
Rückblende: September 2018. Der 15-Jährige lebt schon eine Weile nicht mehr bei seiner Mutter und deren Mann. Er ist vielmehr in einer betreuten Wohngruppe. Aus einem Chatverlauf schließt das Ehepaar, dass Daniel und Thorsten H. (Namen geändert) - ein homosexuelles Paar aus der Gegend - den Jungen missbrauchen, ihm Alkohol und Drogen zugänglich machen. Es folgt eine Suchaktion. Nachbarn werden befragt. Dabei kommt der Verdacht gegen Daniel und Thorsten H. zur Sprache.
Dass sie diesen Verdacht äußerten und verbreiteten, gaben die Eheleute zu. Vier als Zeuginnen geladene Nachbarinnen brauchten deshalb nicht auszusagen. Bleibt die Frage: Was ist dran an den Beschuldigungen in Richtung Daniel und Thorsten H.? Gegen den Jüngeren von ihnen, den 37-jährigen Daniel H., ist ein Ermittlungsverfahren im Gange. Deshalb durfte er im Prozess gegen die Eheleute die Aussage verweigern, um sich nicht selbst belasten zu müssen - und tat das auch. Gegen seinen Mann Thorsten gibt es kein Verfahren - und er hatte darum kein Aussageverweigerungsrecht. Er sagte, die Familie des 15-Jährigen lauere ihm und Daniel H. auf, bedrohe sie. Dabei hätten er und sein Partner sich bloß als Freunde um den Jungen gekümmert.
Ebenfalls als Zeuge im Prozess war ein Beamter der Kripo. Er hatte sich Erkenntnisse für das Verfahren gegen Daniel H. erhofft. Die gab es aber nicht. Wie lange dieses Verfahren sich noch hinziehen wird, konnte er nicht sagen.
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von Andreas Milk
Kamen. Eine alte Frau stürzt auf der Kellertreppe - ihr Vermieter steht wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht: Das Verfahren vor dem Kamener Amtsgericht könnte sich noch eine Weile hinziehen. Der Verteidiger des Vermieters hat einen Befangenheitsantrag gegen Richter Martin Klopsch gestellt. Darüber muss nun erst mal entschieden werden. Das erledigt entweder Klopsch selbst - sofern er zu dem Schluss kommt, der Antrag sei unzulässig - oder ein Kollege.
Es geht um einen Unfall im Haus Markt 19 vor rund 14 Monaten. Die Frau, die inzwischen in einem Pflegeheim lebt, zog sich damals auf der mutmaßlich mangelhaften Treppe schwere Verletzungen zu. Ihr Sohn ist der Ansicht, der Vermieter habe das Haus verkommen lassen. Die Besonderheit an der Geschichte: Die Frau selbst und ihr inzwischen verstorbener Mann waren jahrzehntelang Hauseigentümer, bis sie die Immobilie 2017 ihrem späteren Vermieter verkauften.
Der wiederum ist ein vermögender Mann. Darum könnte eine Geldstrafe oder Geldbuße hoch ausfallen. Er sei sich keiner Schuld bewusst, hatte er beim ersten Termin vorige Woche gesagt. Und: Hätte er von einem Schaden erfahren, hätte er den reparieren lassen.
Der Befangenheitsantrag gegen Richter Klopsch blockiert fürs erste die Entscheidung über weitere Anträge der Verteidigung: Sie sollten helfen, den Hauseigentümer zu entlasten. Fest steht allerdings schon, dass die Verhandlung nochmal bei Null anfangen muss - sei es nun mit Klopsch oder einem anderen Richter als Vorsitzenden. Denn nur bei einem neuen Termin binnen drei Wochen könnte einfach an den bisherigen Verlauf angeknüpft werden. Urlaubspläne der Prozessbeteiligten verhindern das aber.
Archiv: Treppensturz im Haus "Markt 19": Eigentümer vor Gericht
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von Andreas Milk
Kamen. Als der LKW-Fahrer Thomas M. (Name geändert) am 29. Oktober auf der A 2 in Richtung Hannover beim Fahren nach links aus dem Fenster sah, war aus dem Mercedes neben ihm eine Schusswaffe auf ihn gerichtet. "Da ist mir die Pumpe gegangen", sagte er jetzt vor dem Kamener Amtsgericht. Die beiden Insassen des Mercedes waren angeklagt wegen Bedrohung und unerlaubten Führens der Waffe.
Verurteilt wurde schließlich nur der Fahrer: Er war es, der nach Überzeugung von Staatsanwältin und Richter mit der Waffe - einer Gasdruckpistole - hantiert hatte. Der Beifahrer wurde freigesprochen: Er hatte nach eigener Aussage die Waffe überhaupt nicht in der Hand gehabt und war von ihrem Auftauchen selbst überrascht.
Die Männer im Mercedes hatten den Vorfall so geschildert: Ein missglücktes Überholmanöver des LKW-Fahrers Thomas M. habe sie zum abrupten Abbremsen gezwungen. Dabei sei die unterm Beifahrersitz deponierte Waffe nach vorn gerutscht. Beim Aufheben - nicht durch den Beifahrer, sondern durch den Fahrer - sei der Lauf der Pistole dann womöglich einen Moment lang so ausgerichtet gewesen, dass Thomas M. das als Bedrohung empfand.
Nur passte das nicht zur Schilderung von M.: Der erinnerte sich, das Zielen mit der Waffe habe mehrere Sekunden gedauert. Er habe Angst bekommen: "Heutzutage weiß man ja nie." Der Mercedes-Fahrer - über den Sitz seines Beifahrers gebeugt - habe ihn direkt angeschaut. Thomas M.s Reaktion: Er merkte sich das Nummernschild und rief die Polizei an. Der Mercedes wurde gestoppt, die Pistole gefunden.
Der Richter verurteilte den Mercedes-Fahrer zu einer Geldstrafe: 80 Tagessätze à 15 Euro muss er zahlen. Dazu kommt ein Fahrverbot: Zwei Monate ohne Führerschein.
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von Andreas Milk
Kamen. Im März 2018 stürzte die Bewohnerin des Hauses "Markt 19" - eine Frau Mitte 80 - die Kellertreppe hinunter. Sie erlitt Knochenbrüche, blutete, war nach Aussage ihres Sohnes über Wochen "weggetreten". Der Hauseigentümer steht seit heute wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft sagt: Die Treppe sei nicht sicher gewesen, der Eigentümer hätte sich kümmern müssen. Ein Foto zeigt: Die Treppe führt um eine Ecke; wer mit dem "falschen" Fuß auf die zweite Stufe von oben treten will, der tritt ins Leere. Ein Handlauf am oberen Ende der Treppe fehlt.
Der angeklagte Hauseigentümer sagt, er sei sich keiner Schuld bewusst. Das Bauamt habe nichts beanstandet. Hätte er von einem Mangel gewusst, wäre der "selbstverständlich" repariert worden. Erst Wochen nach dem Treppensturz habe er von der Angelegenheit erfahren.
Der Sohn der Verletzten beschuldigt den Eigentümer, er habe das Haus "verfallen lassen". Auch Schimmel sei ein Problem gewesen. Die Vorgeschichte des Gebäudes ist ungewöhnlich: Die alte Frau und ihr - inzwischen verstorbener - Mann waren ursprünglich selbst Eigentümer, und zwar über Jahrzehnte. Erst 2017 verkauften sie an den jetzigen Besitzer. Dessen Vermögen erregte das Interesse von Amtsrichter Martin Klopsch. Denn das Verfahren könnte etwa mit einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung enden - oder auch mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe, zu zahlen an den Staat. In beiden Fällen würde sich die zu zahlende Summe an den Einkommensverhältnissen des Angeklagten orientieren. Der machte dazu erst mal keine Angaben. Später erklärte er, in Kamen 18 Grundstücke zu besitzen. Aber dann interessierte sich der bekennende Autofan Klopsch auch noch für seine fahrbaren Untersätze. Dazu befragte er die als Zeugin geladene Sekretärin des Mannes. Die hat - anders als ihr Chef - kein Schweigerecht. Und so rückte sie denn, nachdem Klopsch die Möglichkeit einer Beugehaft angesprochen hatte, damit heraus, zwölf Autos seien es. Unter ihnen ist ein Rolls Royce noch einer der erschwinglicheren.
Klopschs Vorschlag, das Verfahren mit einer Buße zu beenden, scheiterte: Der Angeklagte sieht sich als unschuldig - diese Unschuld will er vor Gericht bestätigt haben. Sein Verteidiger stellte eine Reihe von Anträgen mit dem Ziel, die Sachgrundlage der Anklage weiter aufzuklären. Es müsse zum Beispiel geprüft werden, ob die Frau zum Treppensteigen fähig war. Inzwischen lebt sie in einem Pflegeheim.
Am kommenden Mittwoch soll entschieden werden, wie es in der Sache weiter geht.
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von Andreas Milk
Kamen. Statt der drohenden zweiten Gefängnisstrafe nur eine Geldstrafe - und eine Flasche Hennessy gibt es nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens auch noch zurück. Es lief gut für einen reuigen Ladendieb vor dem Amtsgericht.
Die Vergangenheit des 37-jährigen Christoph H. (Name geändert) allerdings lief weit weniger gut. Immer wieder habe er als Erwachsener Probleme mit Drogen gehabt, erzählte er: Amphetamine, Cannabis. Beschaffungskriminalität war die Folge: Immer wieder Diebstähle. Derzeit verbüßt H. eine achtmonatige Haft in der Dortmunder JVA. Ursprünglich war das eine Bewährungsstrafe. Aber: "Ich bin nicht auf den richtigen Weg gekommen" - die Bewährung wurde widerrufen, weil Christoph H. rückfällig wurde. Zuletzt hatte er bei Hornbach in Kamen eine Handbrause und eine Powerbank gestohlen, davor in zwei Dortmunder Netto-Märkten Kleidung, eine Sporttasche und eine Flasche Wodka. Gesamtwert der Beute bei diesen drei Fällen: rund 230 Euro.
Zehn Monate Haft forderte die Staatsanwältin - eine Geldstrafe von 1.800 Euro verhängte der Richter. Zwar wäre eine neue Gefängnisstrafe durchaus zu rechtfertigen gewesen, sagte er. Aber es sei jetzt gerade das erste Mal, dass Christoph H. hinter Gittern sitze, und es bestehe Hoffnung, dass er nun endlich etwas an seinem Leben ändere.
H. hat einen Therapieplatz in Aussicht, er hat sich um eine Arbeit gekümmert, er kann nach Verbüßung der alten Strafe bei seinem Vater unterkommen. Was übrigens die Flasche Hennessy angeht: Die war nach einem der jüngsten Diebstähle bei ihm sicher gestellt worden, stammte aber nicht aus dem aktuell beklauten Laden. Die Justiz verwahrt sie für Christoph H. - noch.