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von Andreas Milk
Kamen. "Nächstes Mal weniger saufen": Diesen Rat hatte der Richter am Ende der Verhandlung noch für Piotr H. (41, Name geändert). Der hat anscheinend ein Alkoholproblem - und das hatte ihn wohl letztlich auch auf die Anklagebank gebracht. Es ging um zwei (mögliche) Straftaten: eine in Kamen, eine in Bergkamen.
In Kamen "Auf dem Spiek" soll H. an einem Tag im März 2020 eine Frau bedroht haben: Eine Flasche mit Benzin habe er ihr vors Gesicht gehalten und gedroht, sie zu übergießen und anzuzünden. Hintergrund war, dass er der Frau zuvor hunderte Euro gegeben haben soll für die Vermittlung eines Kurses, der H. helfen sollte, durch die MPU zu kommen: die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, besser bekannt als Idiotentest. Aber es ging anscheinend nicht voran mit dem MPU-Kurs. H. gab zu, die Frau deshalb aufgesucht zu haben - allerdings bloß mit einer Bierflasche in der Hand. "Ich fühle mich unschuldig." Die Frau machte ihre Aussage als Zeugin, sichtlich verängstigt und zeitweise unter Tränen. Aber es half nichts: Am Ende blieb die ganze Geschichte dubios. Im Zweifel hätte H. freigesprochen werden müssen.
Tatvorwurf Nummer zwei war etwas handfester: In Bergkamen in der Hüchtstraße habe H. in der Nacht zum 20. Dezember 2020 einem Trinkkumpan einen Schlag auf die Nase verpasst. Dass es Streit gegeben hatte, gab H. zu. Allerdings sei es kein gezielter Schlag gewesen: Vielmehr sei er auf sein Opfer, das auf einem Stuhl saß, zu gestürzt - und beide seien dann umgekippt.
Dieses Opfer wurde dann vom Gericht gar nicht mehr angehört - denn Richter und Staatsanwältin waren sich einig: Für diese Nummer braucht es kein Urteil. H., der ohne Vorstrafen ist, soll jetzt eine Buße von 600 Euro an die Deutsche Herzstiftung zahlen. Sobald er das getan hat, wird das Verfahren eingestellt.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Knall war laut und der Schaden groß in der Nacht auf den 20. Dezember 2020 in der Bergkamener Schulstraße. Der 31-jährige Murat B. (Name geändert) war mit seinem Wagen von der Fahrbahn abgekommen - und zwar so, dass er zwei geparkte Autos ineinander schob: Es erwischte einen Mercedes und einen Skoda. Schadenshöhe: rund 22.000 Euro. Ein Glück, dass nicht gerade ein Fußgänger in der Nähe stand: Die Autos rutschten mehrere Meter.
Murat B. hatte vor dem Unfall Alkohol getrunken. Eine Blutprobe ergab 1,09 Promille. Absolut fahruntüchtig ist nach dem Gesetz, wer mindestens 1,1 Promille intus hat. Der Crash in der Schulstraße war nach Angaben B.s aber eher auf einen Streit mit seiner Freundin zurückzuführen: Die saß zwar nicht neben ihm, schrieb aber SMS - und er schrieb zurück. "Da war ich voll drauf fixiert."
Und nicht nur mit seiner Freundin legte er sich an, sondern auch mit einer Polizistin von der Wache in Kamen. "Zicke" nannte er die Beamtin. Später schrieb er ihr auch noch auf Facebook. Er hatte bei der Unfallaufnahme ihren Namen erfahren, und der ist selten und macht die junge Frau in dem Netzwerk leicht auffindbar.
Im Saal des Kamener Amtsgerichts entschuldigte sich B. bei ihr - sie nahm diese Entschuldigung an und machte zugleich klar, dass er sich solche Ausfälle künftig besser sparen solle. Auch, dass er betrunken gefahren sei, bereue er, sagte B. dem Richter. Weiterer Pluspunkt: Die Versicherung hat den Schaden an den kaputten Autos längst beglichen.
Das Urteil: eine Geldstrafe von 2.400 Euro wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Außerdem darf B. frühestens in acht Monaten wieder einen Führerschein bekommen.
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von Andreas Milk
Kamen. Eine spannende Frage bleibt unbeantwortet nach dem Termin an diesem Mittwoch vor dem Kamener Strafrichter: Wo kriegt man mitten in der Stadt mal eben so einen Besenstiel her? Der Betreiber eines Kiosks war angeklagt. Am 27. Februar 2020 soll er einen mutmaßlichen Zigarettendieb mit besagtem Stiel verprügelt haben - laut Zeugen so lange, bis der Stiel zerbrach. Das Opfer soll drei Tage vorher eine Stange Marlboro in dem Kiosk geklaut haben.
Das Problem des Richters: Der Angeklagte erschien nicht zum Termin. Er sei in der Türkei, hatte er kurz vorher mitgeteilt. Noch eine weitere Angelegenheit sollte verhandelt werden: Neben der Attacke mit Stiel wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, seine Schwägerin mit dem Tode bedroht und übel beleidigt zu haben. Das soll passiert sein, nachdem die Frau in seinen Augen die Familie - trotz des drohenden Todes eines nahen Angehörigen - im Stich gelassen hatte.
Auch die Frau ignorierte den Gerichtstermin. Konsequenz: 200 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise vier Tage Haft. Was dagegen den - zweifach vorbestraften - Schwager angeht: Er wurde in Abwesenheit wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Das ist üppig, aber nach Kenntnis des Gerichts besitzt der Mann ein gut 25 Mal so teures Auto. Und was die Besenstiel-Nummer angeht: Dazu wird es einen neuen Verhandlungstermin geben. Der Richter behielt sich in seinem Beschluss dazu den Erlass eines Haft- oder Vorführungsbefehls vor. Möglich also, dass der Türkei-Reisende dann von Justizbeamten oder Polizisten in den Saal gebracht wird.
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von Andreas Milk
Kamen. Hund schnappt zu - Herrchen landet vor Gericht: Der Kamener Sebastian M. (40, Name geändert) hatte eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil sein Labradormix die Nase eines 18-jährigen Schülers erwischt hatte. Das geschah am Abend des 21. November 2020. Die Nase wurde im Krankenhaus genäht. Zu sehen ist davon heute nichts mehr. Auch in die Wade soll der Hund gebissen haben. Das war aber wohl eh nicht allzu schlimm: Die Hose sei jedenfalls heil geblieben, berichtete der Schüler.
Sebastian M. versicherte, die Sache tue ihm "wirklich leid". Der Hund spiele "manchmal ein bisschen verrückt". An jenem Abend war er angeleint, hatte aber ein paar Meter Freiheit. Nach dem Biss in die Nase fragte M. den Schüler, ob alles okay sei. Der antwortete, obwohl er blutete, erst einmal: Ja. Das habe wohl am Adrenalin gelegen, vermutet er. Die beiden gingen weiter ihrer Wege. Später stand der Vater des Schülers vor M.s Haustür und informierte ihn, dass wohl doch nicht alles okay sei. Eine Weile danach kam Post vom Gericht.
Freuen darf sich nach der schmerzhaften Geschichte nun die Kamener Jugendfeuerwehr. Denn sie kriegt die 400 Euro Buße, die Sebastian M. zahlen muss. Sobald er das erledigt hat, wird das Verfahren eingestellt - ohne dass M. deswegen eine Vorstrafe hätte. Zahlen muss auch noch die Haftpflichtversicherung des Hundes. Sie kommt für die medizinische Behandlung des Schülers auf. Auch ein Schmerzensgeld könnte dem 18-Jährigen für die Begegnung mit M.s Hund zustehen.
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von Andreas Milk
Kamen. Betrunken sein, ohne getrunken zu haben: Dieses Phänomen ist selten, aber es kommt vor. Beim so genannten Eigenbrauer-Syndrom produziert der Körper den Alkohol selbst. Es könnte den 50-jährigen Martin F. (Name geändert) auf die Anklagebank im Amtsgericht gebracht haben.
Fest steht: Ende September 2020 krachte er mit einem Auto am Kamener Kreuz in eine Leitplanke. Eine Blutuntersuchung ergab 1,88 Promille. F. hat Multiple Sklerose, trinkt deshalb nach eigenen Angaben keinen Alkohol. Der Wagen gehörte ihm nicht; es handelte sich um eine Überführungsfahrt: ein Nebenjob. Eigentlich bezieht F., gelernter Schlosser, eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Der Schaden bei dem Unfall betrug rund 10.000 Euro. Der Führerschein ist seit jenem Septemberabend weg. Frühestens in drei Monaten, so entschied jetzt der Richter, darf das Straßenverkehrsamt einen neuen ausstellen. Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilte er Martin F. zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. F. hatte weder Vorstrafen noch Einträge in Flensburg.
Offen bleibt die Frage: War er sich vor der Fahrt durchs Kamener Kreuz über das Eigenbrauer-Syndrom klar? Oder war das Ganze sowieso nur eine Schutzbehauptung? Eine genaue Klärung hätte das Verfahren aufgeplustert. Dass F. ein kranker Mann ist, darauf ließen schon seine hagere Erscheinung und ein Vergleich mit seinem jahrzehntealten Führerschein-Foto schließen.





