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von Andreas Milk
Kamen. "Ekel." Das war im Amtsgericht Kamen die Antwort einer 20-Jährigen auf die Frage des Richters, was sie denn empfunden habe, als der Angeklagte am Bergkamener Busbahnhof tat, was er eben tat. Nicolai S. (54, Name geändert) musste sich wegen Exhibitionismus verantworten.
Es war am späten Abend des 8. September 2018. Die junge Frau wartete auf den Bus. Nicolai S., angetrunken, nahm ihr gegenüber Platz. Dann zog er die Hose bis zu den Knien runter und begann zu onanieren - bis zum Erguss. Er habe sie dabei angesehen und gegrinst, berichtete die Frau. Zeugen riefen die Polizei, hielten Nicolai S. fest, als er weglaufen wollte.
Vor Gericht sagte er, dass er sich wegen seines Alkoholkonsums an jenem Abend an nichts erinnern könne. Im Polizeibericht allerdings steht nichts von einem übermäßigen Rausch. Der Richter war am Ende überzeugt: S. war durchaus zu zielgerichtetem Handeln in der Lage - und er war nicht so betrunken, wie er im Prozess vorgab.
Das Urteil: Sechs Monate Haft - ausgesetzt zur Bewährung. Dazu kommt eine Geldauflage von 1200 Euro, zu zahlen an die Gerichtskasse. Nicolai S. ist schon zwei Mal wegen Exhibitionismus bestraft worden, allerdings nur mit Geldstrafen. Es ging dabei um insgesamt drei Fälle in Bergkamen: 2016 und 2017 in einem Waldstück an der Erich-Ollenhauer-Straße und an der Rotherbachstraße. Jetzt werde es ernst, erklärte der Richter: Werde er wieder rückfällig, müsse er mit Gefängnis rechnen.
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von Andreas Milk
Kamen. "Freispruch zweiter Klasse" im Fall des Treppensturzes am Kamener Markt: Das Verfahren gegen den Eigentümer von Haus Nummer 19 ist vor dem Amtsgericht eingestellt worden. Richter und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass seine Schuld - sollte es sie denn geben - allenfalls gering war. Dass die ehemalige Bewohnerin des Hauses auf der mutmaßlich schadhaften Kellertreppe gestürzt war, sei ihr wohl auch selbst zuzuschreiben.
Jahrzehntelang hatte ihr und ihrem Mann das Haus gehört. Sie war mit den Gegebenheiten also vertraut. Der Sturz geschah kurz nach dem Verkauf an den neuen Eigentümer. Der wurde daraufhin vom Sohn der Verunglückten angezeigt, weil er den Schaden an der Treppe nicht repariert habe. Fahrlässige Körperverletzung sei das. Der Eigentümer erklärte: Er habe von dem Schaden nichts gewusst - sonst hätte er ihn selbstverständlich beseitigt.
Die erste Verhandlung in der Sache war im Frühjahr mit einem Befangenheitsantrag gegen Amtsrichter Martin Klopsch zu Ende gegangen. Aus seinen Fragen nach Besitztümern des angeklagten Hauseigentümers hatte dessen Verteidiger geschlossen, Klopsch habe etwas gegen seinen Mandanten. Klopsch selbst wies den Befangenheitsantrag als unzulässig zurück - und leitete heute die Neuauflage des Prozesses. Neu war darin auch der Verteidiger des Hauseigentümers. Und auch dieser Anwalt stellte einen Befangenheitsantrag gegen Klopsch - den der wiederum ablehnte.
Lange drehte sich alles um juristische Finessen - bis der Vertreter der Staatsanwaltschaft anmerkte: Die Sache eigne sich für eine Einstellung. Dann ging alles recht zügig. Weitere Termine, die Klopsch diesen Monat schon für den Fall reserviert hatte, wurden damit hinfällig.
Archiv: Prozess um Treppensturz: Neuauflage mit Ortstermin
Treppensturz am Markt: Befangenheitsantrag gegen den Richter
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von Andreas Milk
Kamen. Der Prozess um den Treppensturz in einem Haus am Kamener Markt startet neu. Nächste Woche verhandelt Amtsrichter Martin Klopsch wieder über den Fall. Beim ersten Anlauf im Frühjahr hatte der Verteidiger des angeklagten Hauseigentümers einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Dieser Antrag - das lässt sich aus der neuen Terminierung schließen - scheint abgewiesen worden zu sein.
Es geht um fahrlässige Körperverletzung - eigentlich ein Klassiker nach Verkehrsunfällen mit Verletzten. Aber dieser Fall ist anders. Verletzt hat sich eine alte Frau bei einem Sturz auf der Kellertreppe des Hauses Markt 19. Der Vorwurf der Anklage an den Eigentümer lautet: Er habe die Sicherheit dieser Treppe vernachlässigt. Der Sohn der damals schwer verletzten Frau findet, der Vermieter habe das Haus verkommen lassen. Besonderheit allerdings: Die Frau selbst und ihr inzwischen verstorbener Mann waren jahrzehntelang Hauseigentümer, bis sie die Immobilie 2017 ihrem späteren Vermieter verkauften.
Dieser Vermieter, der sich nun mit dem Strafprozess konfrontiert sieht, besitzt allerhand Immobilien und Luxusautos - eine stadtbekannte Tatsache, die für ein mögliches Strafmaß von Bedeutung sein könnte. Bei geringer Schuld könnte das Verfahren mit Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße - und damit ohne Vorstrafe - enden. Dazu bräuchte es die Zustimmung des Angeklagten. Auch eine Geldstrafe ist möglich, die in Tagessätzen festgelegt würde. Er sei sich keiner Schuld bewusst, hatte der Angeklagte im Mai gesagt. Sein Ziel: ein Freispruch. Hätte er von einem Schaden an der Treppe gewusst, hätte er den beseitigen lassen.
Bei dem einen Termin nächste Woche soll es nicht bleiben. Richter Klopsch hat für übernächste Woche unter anderem einen Ortstermin in dem Haus am Markt festgesetzt. Die alte Frau übrigens lebt inzwischen in einem Pflegeheim.
Archiv: Treppensturz am Markt: Befangenheitsantrag gegen den Richter
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von Andreas Milk
Kamen. Sechs Monate Haft, dazu eine dreijährige Führerscheinsperre: Dieses Urteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekam der 43-jährige Bergkamener Murat O. (Name geändert) vor dem Amtsgericht in Kamen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte eine - hohe - Geldstrafe beantragt. Dass das Urteil härter ausfiel, hängt mit O.s Vorgeschichte zusammen. Es gab schon eine Reihe von Verfahren.
Zum Beispiel einen Berufungsprozess vor dem Landgericht Dortmund im Dezember 2017. Die illegale Autofahrt, um die es jetzt in Kamen ging, passierte im Februar 2018 - ganze zwei Monate später. Murat O.wurde von Polizisten gestoppt, nachdem er mit überhöhter Geschwindigkeit über die A 1 bei Unna gerauscht war.
Seinen Verteidiger ließ er erklären, dass die Fahrt "eingeräumt" werde. Ein solches Geständnis ist grundsätzlich strafmildernd, bloß: Abzustreiten gab es bei der Beweislage sowieso nichts.
Gegen die Verurteilung zu der Haftstrafe kann Murat O. nun Berufung einlegen. Dann würde auch dieser Fall wieder das Landgericht in Dortmund beschäftigen.
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von Andreas Milk
Kamen. Es half alles nichts: Zwar sei er "ein sympathischer, netter Mensch", gestand der Amtsrichter dem Angeklagten zu. Trotzdem verurteilte er ihn zu vier Monaten Haft. Sedat K. (Name geändert) war ohne Führerschein Auto gefahren. Es war nicht das erste Mal.
An einem Abend im Oktober 2018 wurde K. auf der A 1 in Richtung Köln geblitzt. Er war rund 30 km/h zu schnell. Klingt nach einem Hallodri. K.s Vorgeschichte sagt etwas anderes - und das machte sein Verteidiger in einem engagierten Plädoyer deutlich. Seit 18 Jahren ist Sedat K. in Deutschland, er ist geschieden, hat eine Tochter, für die er Unterhalt zahlt und die auch der Grund sei, warum er nicht in die Türkei zurückgeht, wo seine Familie ist und wo es wohl leichter für ihn wäre. K. lebt von seiner Arbeit als Schlosser in Zeitarbeit, will kein Geld vom Staat, "er geht malochen und macht immer weiter", sagt sein Anwalt. Als er nachts auf der A 1 geblitzt wurde, war das keine Spritztour aus Lust und Laune - K. kam von einem Job. Montage-Einsätze und ÖPNV, das passe nicht zusammen, erklärte der Anwalt und spielte damit auf einen Rat der Staatsanwältin an. Sie hatte empfohlen, Bus und Bahn zu fahren, statt sich immer wieder illegal hinters Steuer zu setzen.
"Sie dürfen schlicht nicht fahren", erklärte ihm am Ende nochmals der Richter. Ohne Freiheitsstrafe gehe es in diesem Fall nicht mehr. Hilfreich könnte eines Tages noch K.s in der Türkei lebender Bruder sein: Er hat angeboten, einen Führerschein zu finanzieren. Fürs erste gilt jetzt aber laut dem Kamener Urteil eine einjährige Sperre. Und dann wäre da auf dem Weg zur Fahrerlaubnis auch noch die MPU zu meistern.