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von Andreas Milk
Kamen. Roswitha E. (Name geändert) ist 58 Jahre alt, ohne Vorstrafen - ein klassisches "unbeschriebenes Blatt". Dass sie jetzt im Amtsgericht wegen leichtfertiger Geldwäsche angeklagt war, hat wohl viel mit der Einsamkeit der Kamenerin zu tun. Jemand hatte sie sich zunutze gemacht.
In recht kurzer Zeit waren Mutter, Vater und Bruder von Roswitha E. gestorben. Viel hatte sie für die Pflege ihrer Angehörigen getan - und im Frühjahr 2018 dachte sie, jetzt passiere ihr selbst einmal was Gutes: Ein Mann hatte via Facebook Kontakt zu ihr aufgenommen. Er sei auf einer Ölplattform im Einsatz, schrieb er. Die Korrespondenz ging eine Weile hin und her. Eines Tages ging es nicht mehr um liebevolle Worte, sondern um eine angebliche finanzielle Notlage beim Mann auf der Plattform und um den Transfer von 3.000 Euro. Dieses Geld werde Roswitha E. überwiesen bekommen, und sie solle es auf ein drittes Konto weiterleiten. Das geschah dann auch so.
Das Bittere an der Sache: Die 3.000 Euro stammten von einer heute 82-Jährigen aus Süddeutschland, die ebenfalls mit einer rührenden Geschichte geködert worden war. Dabei ging es um einen angeblich verwundeten Mann in Afghanistan, der Hilfe brauche. Die alte Frau soll dafür unterm Strich 16.000 Euro hergegeben haben.
Dass Roswitha K. in Kamen unwissentlich zur Komplizin bei dieser Abzocke wurde - "dafür könnte ich mir sowas von in den Hintern treten", sagte sie dem Richter. Sichtlich zerknirscht und beschämt versicherte sie, dass sie nie jemanden habe schädigen wollen. Das Urteil fiel milde aus: eine Geldstrafe - ausgesetzt auf Bewährung. Allerdings ordnete der Richter zugleich an, dass die 3.000 Euro bei Roswitha E. eingezogen werden sollen. Die Staatsanwaltschaft wird also versuchen, diese Summe bei ihr einzutreiben - und an die Frau in Süddeutschland weiter zu geben.
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von Andreas Milk
Kamen. Wer schlechte Arbeit leistet, mag ein Dilettant sein - aber nicht unbedingt auch ein Straftäter: Der Kamener Strafrichter hat einen Mann aus Dortmund freigesprochen. Er sollte das Dach einer Garage in Bergkamen-Rünthe reparieren. Aber da regnete es nach seinem Einsatz genauso durch wie davor. Folge war ein Verfahren wegen Betrugs.
Das Ganze liegt eine Weile zurück: Im Frühjahr 2017 bekam der Dortmunder von der Besitzerin der Garage den Reparaturauftrag, nachdem er mit dem Firmenwagen durch ihre Straße gefahren und die beiden miteinander ins Gespräch gekommen waren. "Ein sympathischer, netter Mann", fand (und findet) die Rüntherin. Sie sei sicher gewesen, er werde schon alles korrekt erledigen, sagte sie als Zeugin im Gericht. Zusammen mit einem Kollegen sei er an zwei Tagen auf dem Dach zugange gewesen. Die Männer hätten auch reichlich Material mitgebracht. Am Ende zahlte die Frau für die Arbeit rund 1.200 Euro.
Die nächsten Regengüsse zeigten: Da waren keine Profis am Werk gewesen. Aber: Es ist eben nicht so, dass der Dortmunder kassiert hätte, um dann zu verschwinden. Die Frau telefonierte ihm noch eine Weile hinterher; irgendwann reichte es ihr, und sie ging zur Polizei.
Inzwischen hat sie das Garagendach komplett erneuert. Zivilrechtlich könnte sie versuchen, Geld von dem - strafrechtlich - Freigesprochenen zu bekommen. Sie erklärte aber, sie wolle es gut sein lassen.
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on Andreas Milk
Kamen. Die frühere Putzfrau eines Kamener Seniorenwohnheims ist wegen Diebstahls verurteilt worden. Der Amtsrichter verhängte eine Geldstrafe von 1.000 Euro gegen die 55-jährige Birgit L. (Name geändert). An mindestens einem Tag hatte sie in dem Heim zugegriffen. Dabei ging es um 70 Euro.
Die Tat geschah am 22. Oktober 2019 im Zimmer eines Bewohners. Der Mann saß beim Frühstück. Er hatte Birgit L. den Zimmerschlüssel überlassen.
Der Diebstahl ist auf Video dokumentiert. Denn der Mann war vorher schon mehrfach bestohlen worden. Das brachte seine Familie dazu, eine Kamera mit Bewegungsmelder zu installieren. Birgit L. wurde überführt.
Der Mann ist inzwischen gestorben. Seine Witwe sagte als Zeugin dem Richter, zu sehen gewesen sei auf dem Film, dass Birgit L. an jenem Morgen zwei Mal kurz hintereinander ins Zimmer gegangen sei: Erst habe sie 50 Euro genommen, dann nochmal 20. Birgit L. beteuerte, sie habe ein einziges Mal zugelangt und dabei 50 Euro mitgehen lassen - mehr sei nicht gewesen. Der Richter hatte Zweifel: Es wäre schon ein "seltsamer Zufall", fand er, wenn nach einer Reihe von Diebstählen die eben installierte Kamera dann ausgerechnet eine Frau aufgezeichnet hätte, die gerade zum allerersten Mal klaut.
Aber egal: Nachzuweisen - und von Birgit L. teilweise eingestanden - waren ja nur die beiden Diebstähle am 22. Oktober. "Ich kann mir nicht erklären, warum ich das getan habe." Es gibt keine Vorstrafen. Den Job als Putzfrau ist Birgit L. seit dem Vorfall los. Der Richter fand: Wer in einem Heim oder einer Pflegeeinrichtung lebe, müsse auf die Mitarbeiter vertrauen können. Dort zu stehlen sei etwas anderes, als einen Ladendiebstahl zu begehen.
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von Andreas Milk
Kamen. Der 65-jährige Hartmut G. (Name geändert) aus Bergkamen-Oberaden hatte noch nie vor Gericht gestanden. Sein Strafregister ist leer. Das bleibt es auch - trotz eines Ausrasters, den sich der Rentner gut ein halbes Jahr danach selbst nicht so recht erklären kann und für den er sich nun im Verhandlungssaal des Amtsgerichts Kamen bei einer 28-jährigen Polizistin entschuldigte. In einer Nacht im vergangenen November hatte G. die junge Frau beleidigt und leicht verletzt.
Die Vorgeschichte: G. hatte mit einigen Schützenbrüdern ordentlich gezecht und sich auf dem Heimweg bei einem Sturz eine Schürfwunde eingehandelt. Eine wohlwollende Nachbarin sah das und rief vorsorglich einen Krankenwagen. Als der eintraf, wollte G. nicht medizinisch behandelt werden, sondern einfach bloß ins Bett und seine Ruhe. Es gab Streit; die Sanitäter riefen zur Unterstützung die Polizei. Als Zeugin vor Gericht sagte die Beamtin, G. sei offensichtlich "stark alkoholisiert" gewesen und habe in einer Tour gebrüllt. Als eigentlich schon alles geritzt schien und ein Notarzt in Sachen Schürfwunde Entwarnung gegeben hatte, versetzte G. der Polizistin einen Tritt gegen das Schienbein. Folge: ein blauer Fleck. Bei Schichtende sei alles schon wieder gut gewesen, erzählte die Beamtin.
G.s Entschuldigung nahm sie gern an - auch in diesem Punkt: "Alles gut!" Einfach so ziehen lassen wollte der Richter den Angeklagten aber nicht. Wer Einsatzkräfte beschimpfe und verletze, bekomme im Kamener Amtsgericht Konsequenzen zu spüren. Die sehen nun so aus: Hartmut G. muss der Polizistin 300 Euro Schmerzensgeld zahlen und als Geldbuße weitere 700 Euro an die ADAC-Luftrettung. Insgesamt ein glatter Tausender also - danach wird das Verfahren eingestellt, G. bleibt ohne Vorstrafe. Er versicherte, sich nicht mehr vor Gericht blicken zu lassen - jedenfalls nicht als Angeklagter.
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von Andreas Milk
Kamen. In der Nacht zum 10. November 2019 bekam Nico T. (Namen geändert) in seiner Wohnung in Bergkamen Prügel von Thorsten F. - und das, obwohl die beiden laut F. "eigentlich sehr gute Freunde" waren. Inzwischen haben sich die jungen Männer wieder vertragen. Aber das Strafverfahren gegen Thorsten F. wegen Körperverletzung ließ sich nicht mehr stoppen. Der Kamener Amtsrichter verurteilte den vielfach vorbestraften F. jetzt zu acht Monaten Haft. Eine Aussetzung zur Bewährung sei nicht drin. F. habe sich einen "ziemlich brutalen Übergriff" geleistet.
Opfer Nico T. war einen Tag vorher Vater geworden. Seine Lebensgefährtin war noch im Krankenhaus. Thorsten F. war abends zu ihm gekommen - er wohnte gleich nebenan. Die Männer spielten mit F.s Xbox, tranken was. Irgendwann gab es Streit, "er wurde patzig", sagt Thorsten F. über seinen Gastgeber. Folge sei ein "kleines Gerangel" gewesen. Bei Nico T. klang es weniger harmlos: Thorsten F. habe ihm in den Rücken getreten und einige Faustschläge - wohl rund zehn - ins Gesicht verpasst. Nico T.s Freundin erzählte vor Gericht, sie habe am nächsten Tag von ihm die Nachricht bekommen, er traue sich nicht, zu ihr ins Krankenhaus zu kommen, weil er ein blaues Auge habe.
Wie gesagt: T. und F. gehen längst wieder entspannt miteinander um. Bloß hat Thorsten F. ein Dutzend Vorstrafen, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Betrug, aber auch schon wegen Körperverletzung. Noch Anfang 2018 saß er in Haft. Mit einer Geldstrafe - wie von der Staatsanwältin beantragt - wollte es der Richter nicht gut sein lassen. Dass Thorsten F. sich bei Nico T. entschuldigt und eine gut bezahlte Stelle in Aussicht hat, änderte nichts an der Entscheidung: F. soll wieder ins Gefängnis. F. kündigte an, Berufung einzulegen.





