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von Andreas Milk
Kamen. Ein Lastwagen brachte am 26. März 2019 nicht nur neue Ware ins Kamen Karree - er bescherte dem Fachmarkt MäX auch einen Schaden an der Fassade: Mehr als 7.000 Euro kostete die Reparatur, berichtete Geschäftsführer Karsten Kemmer dem Kamener Strafrichter. Kemmer war als Zeuge geladen. Auf der Anklagebank saß der Fahrer des Lasters: Der 39-Jährige soll sich der Unfallflucht schuldig gemacht haben.
Eine Versicherung kam für den Schaden an der MäX-Fassade auf. Dass der LKW-Fahrer diesen Schaden ausgelöst hatte, war vor Gericht nicht die Frage - sondern: Ob er an Ort und Stelle etwas von der Beschädigung mitbekam. Der Mann sagt: Nein. Ein Gutachter der Dekra sagt: Der Vorgang sei für den Fahrer beim Rangieren des Lasters "bemerkbar" gewesen - heißt: Es gab eine spürbare Erschütterung.
Der Verteidiger des Fahrers argumentierte, diese Erschütterung könnte von seinem Mandanten wohl wahrgenommen, aber falsch eingeschätzt worden sein - etwa als Folge beim Überfahren eines Bordsteins.
Für den Lastwagenfahrer ging es um viel in diesem Prozess. Der Mann - keine Vorstrafen, ein Punkt in Flensburg wegen eines Tempoverstoßes "72 statt 50" - droht seinen Job zu verlieren, wenn er seinen Führerschein nicht zurück bekommt. Und genau danach sieht es jetzt aus: Neben einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro verhängte der Richter eine achtmonatige Sperre bis zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. "Ich bin überzeugt, dass Sie versucht haben, mich übers Ohr zu hauen", so der Richter. Es spreche alles dafür, dass der Mann den Unfall bemerkt und darum Gas gegeben habe.
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von Andreas Milk
Kamen. "Einfach ein dummer Scherz" sei das gewesen, was sie in der Nacht zum 20. August 2018 getan habe, sagte die junge Frau vor Gericht. Es war ein Scherz, der Feuerwehr und Polizei morgens gegen vier Uhr zur Adenauerstraße ausrücken ließ. Per Notruf 112 war ein Wohnungsbrand gemeldet worden. Diesen Brand gab es nicht - wohl aber gab es einen Wohnungsbesitzer, der recht verdattert gewesen sein muss, als da plötzlich ein Trupp von Uniformierten vor seiner Tür stand.
Angerufen worden war die Rettungsleitstelle per Handy. Die Nummer dieses Handys führte erst mal zu einer falschen Angeklagten. Die aber konnte dem Gericht seinerzeit sagen, wer tatsächlich für den Unfug verantwortlich war: Sibylle M. (Name geändert), die jetzt im Gerichtssaal saß.
Es tue ihr leid, sie könne sich nur entschuldigen, sagte sie. "Mein Handeln war unüberlegt." Weder sei sie betrunken gewesen, noch habe sie einen Groll gegen den Mann in der Wohnung gehegt. Sie seien damals Nachbarn gewesen, "ich hatte nichts gegen ihn".
Der Staatsanwalt hielt ihr nicht nur die Kosten vor, die ihr Anruf verursacht habe - er erinnerte auch daran, dass Einsatzkräfte, die böswillig alarmiert würden, womöglich dort fehlten, wo es tatsächlich brenne. Immerhin: Die Frau habe ein volles Geständnis abgelegt und sich entschuldigt - keine Selbstverständlichkeit.
Das Urteil des Richters: eine Geldstrafe. Sibylle M. muss 50 Tagessätze à 35 Euro zahlen - die Zahl der Tagessätze soll ihrer Schuld entsprechen, die Höhe der Sätze ihrem Einkommen.
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von Andreas Milk
Kamen. Auch vergleichsweise harmlose Straftaten können Gefängnis bedeuten - je nach dem, wie die Vorgeschichte der oder des Angeklagten aussieht: Eine Erfahrung, die ein Mann und eine Frau aus Bergkamen diese Woche vor dem Kamener Amtsgericht machen mussten.
Die Frau (47) war in Kamen auf einem Roller erwischt worden. Der fuhr schneller als die führerscheinfreien 25 Kilometer pro Stunde - und das war das Problem: Einen Führerschein besaß sie nicht. Ein Polizist stoppte sie bei einer Kontrollaktion. Im Prozess sagte er als Zeuge aus. Er halte so ziemlich jeden Roller an - und die "Trefferquote" gebe ihm recht. Allein 2019 habe er rund 90 Anzeigen geschrieben, weil mit Fahrer und/oder Gefährt etwas nicht stimmte. Zurück zu der erwischten Frau: Die Liste ihrer Vorstrafen ist lang - unter anderem wegen Eigentumsdelikten. Aus Berlin sei sie hergezogen, sich ein neues Leben aufzubauen, erklärte sie dem Richter. Dass sie den Roller nicht fahren durfte, habe sie nicht gewusst; inzwischen habe sie ihn verkauft. Das Urteil: drei Monate Haft, ohne Bewährung.
Von einem neuen Leben sprach auch der angeklagte Mann (39). Sein Vergehen: Online-Verkauf von Pokémon-Karten, die er gar nicht hatte - für die er aber im April 2019 eine dreistellige Summe kassierte. Der geprellte Käufer erstattete Anzeige. Wieder gab es eine Vielzahl von Vorstrafen. Heute kriege er sein Leben anständig auf die Reihe, beteuerte der Bergkamener: Er habe seine Drogensucht besiegt, einen neuen Job, werde bald heiraten und Vater sein. Und trotzdem: wieder drei Monate Haft, wieder ohne Bewährung. Der Angeklagte rede zwar davon, dass alles anders werde, so der Richter. Etwas Handfestes unternommen habe er aber noch nicht - zum Beispiel, den Schaden wieder gut zu machen.
Letzte Chance für beide Angeklagte: Berufung einlegen vor dem Landgericht Dortmund. Bis dann dort verhandelt wird, vergehen in der Regel wenigstens zwei bis drei Monate: Zeit, sich um Argumente für eine mildere Strafe zu kümmern.
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von Andreas Milk
Kamen. Mit ihm im Auto waren seine Freundin und das gemeinsame Kind, wenige Monate alt; am Steuer saß - betrunken - der 34-jährige Bergkamener Marek S. (Name geändert). Führerschein: nicht vorhanden. Und dann passierte auf der A2 auch noch ein Unfall mit anschließender Verfolgungsjagd durch Kamen. Der Amtsrichter verurteilte S. heute zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro.
Es ging um den frühen Abend des 22. August 2019. Marek S. hatte am Nachmittag in Beckum getrunken. Nun war er zusammen mit seiner kleinen Familie auf dem Heimweg. Eine spätere Blutprobe ergab 1,59 Promille. Das heißt: Als es auf der A2 krachte, muss S. wohl rund 1,8 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. S. stieß auf der Autobahn mit dem Wagen eines Mannes aus Hamm zusammen. Der erzählte jetzt dem Richter: "Ich hab' mich dahintergeklemmt und die Polizei angerufen." S. habe abrupt Spuren gewechselt, nach dem Verlassen der A2 vor einer grünen Ampel an der Lünener Straße gebremst, vor einer roten dagegen Gas gegeben. Aber der Hammer - von Beruf Rettungssanitäter - ließ sich nicht abhängen, hielt per Freisprecheinrichtung die Polizei auf dem aktuellen Stand. In Kamen-Mitte zogen die Beamten Marek S. aus dem Verkehr.
Seinen Führerschein hatten ihm die Behörden schon in seiner Heimat Polen entzogen. Warum er überhaupt ein Auto besaß, konnte er nicht erklären. Dass er gefahren war an diesem Augusttag, gab er zu. Die Geldstrafe samt zweijähriger Führerscheinsperre akzeptierte er. "Es war ganz knapp vor einer Freiheitsstrafe", erklärte ihm der Richter.
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von Andreas Milk
Kamen/Bergkamen. Er soll eine Jugendliche und eine junge Frau vergewaltigt haben: die Jugendliche in Kamen am Koppelteich, die junge Frau zwei Tage später in Bergkamen an der Werner Straße. Am Dienstag kommender Woche beginnt der Prozess gegen den 25-Jährigen vor dem Landgericht Dortmund.
Das Opfer in Kamen war zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt. In der Nacht zum 9. August 2019 war sie mit Freunden im Postpark. Auch der Angeklagte war wohl dabei. Das Mädchen sah ihn später auf dem Heimweg wieder. Die beiden aßen in einem Imbiss zusammen. Schließlich soll der Mann sie gebeten haben, ihn zum Koppelteich zu begleiten. Dort begann er laut Anklage, sie unsittlich zu berühren. Das Mädchen habe sich gewehrt. Was dann passiert sein soll, schildert ein Sprecher des Landgerichts so: Der Mann schulterte sie kopfüber, trug sie zu einem Gebüsch, hielt ihr den Mund zu, als ein Passant vorbei kam, und drohte dem Mädchen, ihr die Kehle aufzuschlitzen, falls sie nicht mitmache.
Das zweite Opfer - am frühen Morgen des 11. August in Bergkamen - soll der Angeklagte schon seit Jahren gekannt haben. Die Frau (21) habe ihn gebeten, sie nach Hause zu bringen. Unterwegs hielten beide laut Angaben der Frau für einen Joint - als sie dann weitergehen wollte, habe er sie geschubst, auf den Rücken gedreht und gedroht, etwas Schlimmes werde passieren, wenn sie nicht tue, was er wolle.
Nach den beiden Vergewaltigungen war der Tatverdächtige tagelang auf der Flucht. Gefasst wurde er am 15. August am Busbahnhof in Senden. Er war schon wegen Vergewaltigung in Jugendhaft und hatte an einem Anti-Rückfall-Programm des Landes teilgenommen. Seit der Festnahme im August ist er in Untersuchungshaft.






