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von Andreas Milk
Kamen. Beim Baden im Datteln-Hamm-Kanal ist Friedhelm H. (56, Namen geändert) aus Werne am Abend des 25. Juni ein kleines Stück vom rechten Ohr los geworden. Ein (Ex-) Hundehalter aus Bergkamen stand deshalb heute vor dem Kamener Amtsrichter: Philipp M. (38) - sein American-Staffordshire-Terrier war es, der den Werner verletzte.
Es war ein knackig-heißer Abend, annähernd 40 Grad. Philipp M. ließ seinen Hund in Höhe der Bergkamener Ökostation Stöckchen aus dem Wasser holen. Friedhelm H. wollte sich abkühlen. Der Hund "hat mich vielleicht für einen Ball gehalten", sagte er dem Richter. Sauer auf Philipp M. ist er nicht; er verzichtete auf einen Strafantrag und erklärte zum fehlenden Teil seines Ohrläppchens: "Einen schönen Mann kann man nicht verunstalten." M.s Hundehaftpflichtversicherung hat 2.500 Euro Schmerzensgeld überwiesen. Es kommt wohl noch mehr. Zweieinhalb Tage war Friedhelm H. nach dem Vorfall im Krankenhaus.
Hundefreund Philipp M. hatte den American Staffordshire vier Monate vorher aus dem Tierheim geholt, viel Zeit mit ihm verbracht, sachkundig unterstützt von seinem Vater, der Erfahrung als Hundeführer besitzt. Dass der Hund jemandem etwas tun würde, "hätte ich nie vermutet". Und tatsächlich - das legte auch die Schilderung von Friedhelm H. nahe - war das Tier nicht aggressiv, sondern wollte eben apportieren.
Philipp M.s Pflicht wäre es gewesen, den Hund mit Leine und Maulkorb zu kontrollieren - jederzeit. Sein Versäumnis brachte ihm die Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Urteil: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro, ein glatter Tausender also. Etwas besser hätte es für ihn ausgehen können, wenn er nicht bis vor acht Jahren mehrfach wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden wäre. Aber: Lang' ist's her - allzu großen Einfluss hatten diese Vorstrafen auf das Hundebiss-Urteil nicht. Den Hund hat Philipp M. inzwischen wieder abgegeben.
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von Andreas Milk
Kamen. Claudia B. (46, Name geändert) hatte in den Augen der Staatsanwaltschaft wieder einmal einen Betrug begangen. Tatsächlich hatte sie wohl eher den Überblick über ihr Konto verloren, als sie Ende 2018 allerhand Sachen einkaufte - unter anderem einen Backofen bei Ikea. Als dafür vier Kalendertage später 125 Euro bei ihr abgebucht werden sollten, platzte die Lastschrift mangels Deckung. Folge war eine Anklage. Claudia B. hat eine Reihe von Vorstrafen wegen Betrugs.
Die Iserlohnerin bezieht Erwerbsminderungs- und Opferrente. Die Hintergründe wurden jetzt im Prozess vor dem Kamener Amtsgericht nicht näher erörtert. Ihr Verteidiger verriet, sie habe diagnostizierte ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) im Erwachsenen-Stadium.
Am Tag des Ofenkaufs, sagt sie, sei ihr Konto noch im Plus gewesen. Das war der 30. November, ein Freitag. Übers Wochenende kamen weitere Kartenkäufe dazu. Eine Gehaltszahlung, die am 3. Dezember - dem Montag - bei ihr hätte ankommen sollen, blieb aus. Am 4. versuchte dann Ikea, das Geld für den Ofen abzubuchen. Vergeblich.
Der Verfasser der Anklage bei der Staatsanwaltschaft hatte bei Claudia B. ein allzu "munteres" Einkaufsverhalten ohne Rücksicht auf Verluste vermutet. Der Vertreter in der Gerichtsverhandlung sah allerdings keinen klaren Betrugsvorsatz und beantragte Freispruch. Claudia B.s Verteidiger ergänzte, ohnehin sei niemand getäuscht worden - denn das gehe an Ikeas SB-Kasse schlicht nicht: Betrug zu Lasten einer Maschine anzunehmen, sei Unfug. Der Freispruch kam dann auch prompt. Claudia B. hat inzwischen eine App auf dem Handy, um ihre Kontobewegungen besser kontrollieren zu können.
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von Andreas Milk
Kamen. Dieser Zeuge verhielt sich mustergültig. Am Abend des 12. Dezember 2019 bekam Michael K. (Namen geändert) mit, dass im Kalthof jemand die Reifen an einem Renault Twingo zerstach. Er rief die Polizei, verfolgte in sicherem Abstand den Täter und hielt in der Zeit Kontakt mit der Leitstelle. Im Schwesterngang stoppte eine Streife den mutmaßlichen Reifenstecher. Und der - Manuel G. (43) - stand jetzt vor dem Amtsrichter.
Das Kuriose an dem Fall: Der Twingo gehörte ihm selbst - teilweise. Mitbesitzerin war seine damalige Freundin. Die erstattete zuerst Strafanzeige, später erklärte sie, an einer Verfolgung von Manuel G. kein Interesse (mehr) zu haben. Zum Gerichtstermin war sie als Zeugin geladen - kam aber nicht. Konsequenz: 100 Euro Ordnungsgeld.
Für Manuel G. wird es teurer: Seinen Einkommensverhältnissen entsprechend, wurde er wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 13 Euro verurteilt, macht 780 Euro. "Ich bin unschuldig", hatte er erklärt. Gegen das Urteil ist Berufung vor dem Landgericht möglich. Für seinen Verfolger Michael K. gab es lobende Worte vom Richter: Viele sähen lieber weg aus Angst, Scherereien zu bekommen. K. erzählte, vor jenem Abend habe es öfter zerstochene Reifen in der Siedlung gegeben. Er habe für möglich gehalten, dass ein Zusammenhang besteht. Das war aber tatsächlich wohl nicht der Fall.
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von Andreas Milk
Kamen. Der "Patient", der am Nachmittag des 31. Mai 2019 in die Notaufnahme des Kamener Krankenhauses kam, hatte Polizeibegleitung. Mehmet Z. (46, Name geändert) sollte nach einer mutmaßlichen Autofahrt unter Drogeneinfluss eine Blutprobe abgeben. Dagegen wehrte er sich - wohl in dem Irrtum, dass ihm gegen seinen Willen eine solche Blutprobe nicht entnommen werden dürfe. Der Kamener Strafrichter verurteilte ihn jetzt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung: Nach Überzeugung des Richters hatte Z. sich des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung schuldig gemacht. Oben drauf kommen 500 Euro Buße und ein Fahrverbot wegen der berauschten Fahrt.
Einer Polizeistreife auf der Brackeler Straße in Dortmund war Z. an jenem Tag wegen seines wirren Blicks und des süßlichen Geruchs seiner Kleidung aufgefallen. Ihr Verdacht: Cannabis-Konsum. Den bestritt Z., auch noch jetzt vor Gericht: Er habe nichts genommen. Die Auswertung der Blutprobe belegte aber das Gegenteil. Und was das Geschehen im Krankenhaus angeht: Z. gibt an, ein Polizist habe mit dem Knie schmerzhaft über längere Zeit seinen Kopf fixiert. Keiner der drei eingesetzten Beamten bestätigte das auf dem Zeugenstuhl - allerdings gab einer von ihnen zu, Z. einen Schlag gegen den Kopf versetzt zu haben, einfach, um ihn ruhig zu stellen. Eine Ärztin hatte vorher geschildert, Z. habe heftig mit den Armen auf und ab geschlagen, um sich einer Blutentnahme zu entziehen. Einem anderen der drei Polizisten bog er den Zeigefinger um. Das Ganze zog sich hin. Gut 20 Minuten soll es gedauert haben, bis Z. nachgab und das Blut abgezapft werden konnte.
Z.s Verteidiger sagte, sein Mandant habe eigentlich keine Polizisten angreifen wollen. Vielmehr habe er gewollt, dass ein - vermeintlich unrechtmäßiger - Einsatz aufhört. Z. selbst blieb noch in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung dabei: "Mir ist Unrecht widerfahren." Gegen das Urteil kann er Berufung einlegen.
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von Andreas Milk
Kamen. Gut ein Jahr nach dem verhängnisvollen Flug einer Whiskyflasche durch den Kamener Bahnhof ist das Urteil über den 32-jährigen Markus M. (alle Namen geändert) aus Moers gesprochen: Zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, wegen fahrlässiger Körperverletzung. Dazu kommt die Auflage, 3.000 Euro an die Westfälischen Kinderdörfer zu zahlen. Das Wichtigste aber: Der kleinen Pauline N., damals zwei Jahre, geht es - gemessen an den Umständen - gut, sagte ihr Vater heute im Kamener Amtsgericht. Spätfolgen sind allerdings nicht auszuschließen.
Rückblende. Am Vormittag des Feiertags Allerheiligen 2019 läuft Familienvater Robert N. mit Pauline auf dem Arm die Treppe zum Gleis 2 des Kamener Bahnhofs hoch. Vater und Tochter mögen Züge. Außerplanmäßig steht ein ICE im Bahnhof. Ein Partyzug auf dem Weg an die Nordsee rauscht durch, mit 140 Kilometern pro Stunde. Plötzlich hört Robert N. einen Knall. Im nächsten Moment sieht er Blut am Kopf seiner Tochter. Ihre Augen sind verdreht. Einen Augenblick zuvor hatte Markus M. die leere, aber robuste 0,7-Liter-Flasche "Canadian Special Gold" aus dem Zugfenster geworfen. Sie zerschellte am Treppenaufgang des Bahnsteigs. Teile der Flasche trafen den Kopf von Pauline. Robert N. rannte mit ihr auf den Bahnhofsvorplatz. Ein Passant erfasste die Situation und wählte den Notruf. Pauline wurde operiert, blieb eine Woche im Krankenhaus. Ihre Mutter war die ganze Zeit bei ihr. Am dritten Tag konnte das Mädchen schon wieder ein Kita-Lied singen.
Der Angeklagte Markus M. sprach vor Gericht über den 1. November 2019, den "schwärzesten Tag meines Lebens". M. ist das, was man einen unbescholtenen Bürger nennt - obendrein engagiert im THW, von Mitreisenden seines Kegelclubs als hilfsbereit und bar jeder Aggressivität beschrieben. Seinerzeit stoppte die Bundespolizei den Partyzug in Greven, nahm Personalien aller Fahrgäste auf, führte Befragungen durch. Zu dem Zeitpunkt, sagt Markus M., hoffte er noch, es sei vielleicht gar nicht seine Flasche gewesen, die das Kind in Kamen verletzte: Andere hätten schließlich auch Müll rausgeworfen, und er habe auch gar keinen Bahnhof wahrgenommen, als er seine Whiskyflasche wegschmiss. Auf der Rückreise von Norddeich, zwei Tage danach, kamen wieder Beamte in den Zug. Sie zeigten ein Bild von einer "Canadian Special Gold": Ob jemand etwas wisse? Markus M. offenbarte sich. Erst sagte er, die Flasche sei ihm beim Hantieren mit einem Koffer aus dem Fenster gefallen. Später gestand er: Nein, es war ein Wurf.
Glaubhaft sagte er heute, es tue ihm "wahnsinnig leid", was passiert sei. Seine Entschuldigung an Paulines Eltern kommentierte er so: "Ich weiß nicht, ob ich als Vater jemandem wie mir vergeben würde."
Paulines Vater Robert N. erklärte, seine Frau und er seien zuversichtlich, dass das Mädchen ein normales Leben haben werde. Der Heilungsverlauf sei sehr gut gewesen; die Betreuung der Familie durch Ärzte, Polizisten und den zuständigen Staatsanwalt mache ihn dankbar. Was bleibt: Die Sorge, die Schädigung von Hirngewebe könnte sich bis in Paulines Erwachsenenleben bemerkbar machen, etwa durch epileptische Anfälle.
Die Haftpflichtversicherung von Markus M. hat 15.000 Euro Schmerzensgeld an Paulines Familie gezahlt. Was noch kommt, ist abzuwarten. M. selbst muss sich wohl auf Forderungen des Reiseveranstalters einstellen.
Strafrechtlich ist der Fall abgeschlossen. M. akzeptierte das Urteil - ebenso der Staatsanwalt, der eine vier Monate höhere Bewährungsstrafe beantragt hatte. Die Entscheidung des Richters ist damit rechtskräftig.





