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von Andreas Milk
Kamen. "Hurensohn": Diese Bezeichnung wollte Mark T. (38, Namen geändert) nicht einfach hinnehmen. Deshalb stach er zu beim Tuner-Treffen auf dem Gut Keinemann in Bergkamen-Rünthe im Juli vorigen Jahres. Der Strafrichter in Kamen verurteilte ihn jetzt zu 18 Monaten Haft. Eine Bewährungschance wollte er dem dutzendfach Vorbestraften nicht mehr geben.
T.s Opfer war der 27-jährige Sven D. Der hatte an jenem Sommertag mit ein paar Bekannten auf dem Gut zusammengesessen und die Ansicht geäußert, Mark T. habe sich bei ähnlichen Zusammenkünften der jüngsten Zeit eben wie ein "Hurensohn" benommen. Eine Freundin des so Gescholtenen bekam das mit - und ging ein paar Meter weiter, um es ihm zu erzählen. Daraufhin verpasste Mark T. seinem Widersacher Sven D. erst mal eine Backpfeife. Als D. wegzurennen versuchte, setzte es Stiche mit einem Taschenmesser in den Rücken. Nicht lebensgefährlich zwar - aber auch nur knapp an der Wirbelsäule vorbei. Bleibende körperliche Schäden habe er nicht, sagte Sven D., aber er leide immer noch psychisch unter einem Gefühl von Bedrohtsein.
Mark T. gab vor Gericht zu, ausgerastet zu sein. "Es tut mir auch wahnsinnig leid." In einem Zivilverfahren wurden 3.500 Euro Schmerzensgeld für Sven D. vereinbart. D. nahm die Entschuldigung von Mark T. an: "Das rechne ich dir hoch an" - und ihm selbst tue auch der "Hurensohn" leid. Mark T. hatte erklärt, die Beschimpfung habe ihn deshalb so tief getroffen, weil seine Mutter einen qualvollen Krebstod erlitten habe.
Der Richter allerdings - seit mehr als 30 Jahren auf dem Posten - sah die Bedeutung des Schimpfwortes etwas anders. Längst werde der "Hurensohn" ähnlich gern gebraucht wie etwa der Klassiker "Arschloch". An die Mutter des Beschimpften denke dabei wohl ernsthaft keiner. Und: Mark T. habe seiner Überzeugung nach nicht im Affekt gehandelt, sondern durchaus planvoll das Messer aus der Tasche geholt, statt D. nach der Backpfeife laufen zu lassen.
Schon drei Mal ist Mark T. bisher zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden; tatsächlich "gesessen" hat er noch nie. Dass es jetzt so weit sein soll, hielt der Richter auch zur Verteidigung der Rechtsordnung für nötig. T. kann Berufung einlegen. Dann wird vor dem Landgericht Dortmund neu verhandelt.
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von Andreas Milk
Kamen. Böse Überraschung für den 29-jährigen André K. (Name geändert): Er war ins Kamener Amtsgericht gekommen, um eine Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein anzufechten - er bekam ein Urteil, das diese Strafe noch verschärfte. Vor allem aber: Seinen Führerschein - den vermeintlichen Beweis für die Unrechtmäßigkeit der Geldstrafe - wurde er auch noch los. Der Richter behielt ihn ein.
Am 15. September 2019 war K. auf der A 2 mit zu hohem Tempo geblitzt worden. Es kam heraus, dass er gar nicht hätte fahren dürfen, weil ihm der Führerschein 2010 aberkannt worden war. Die Staatsanwaltschaft erwirkte deshalb einen Strafbefehl über 900 Euro. Statt zu zahlen, legte K. Einspruch ein. So kam es jetzt eben zum Gerichtstermin.
K.s Pech: Der Richter hatte sich die Mühe gemacht, die Akte über seinen Fall beim Straßenverkehrsamt Unna anzufordern. Daraus geht hervor, dass K. schon vor langer Zeit - 2011 - zur Abgabe seines Führerscheins aufgefordert worden war. Hintergrund soll ein schwerer Verkehrsverstoß gewesen sein. Laut Akte bat K., der sich ungerecht behandelt fühlte, um eine Aufhebung des Führerscheinentzugs - bloß: Erfüllt wurde ihm die Bitte nicht. Trotzdem fuhr er offenbar weiter - mit einem Führerschein in der Tasche, den er längst nicht mehr hätte besitzen dürfen.
Nun ist er ihn bis auf weiteres los. Aus den ursprünglichen 900 Euro Geldstrafe machte der Richter 3.000 Euro, verbunden mit einer 18-monatigen Führerscheinsperrfrist.
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von Andreas Milk
Kamen. Elf Monate nach einem tödlichen Unfall auf der A 2 am Kamener Kreuz ist ein Lastwagenfahrer aus Litauen heute verurteilt worden: Ein Jahr Haft wegen fahrlässiger Tötung, ausgesetzt zur Bewährung. Das geschah in Abwesenheit des Angeklagten: Eine Anreise zum Termin vor dem Amtsgericht wäre kaum zu bewerkstelligen gewesen.
Passiert war der Unfall am 25. Juni 2019. Das Opfer: eine 70-Jährige aus den Niederlanden. Der LKW-Fahrer (47) war am Vormittag in Richtung Oberhausen unterwegs. Aufnahmen seiner Dashcam zeigen, dass er auf ein Stauende zu fuhr. Mit mehr als 60 Kilometern pro Stunde raste sein Sattelzug in den Wagen eines niederländischen Paars. Die Frau starb am Unfallort. Ihr Mann wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht, ebenso der LKW-Fahrer.
Zum Gerichtstermin hätte unter anderem der Witwer als Nebenkläger kommen sollen. Aber Corona kam dazwischen: Der 73-Jährige erklärte, als Angehöriger einer Risikogruppe wolle er lieber zuhause bleiben. Auch für den angeklagten LKW-Fahrer schien es schwierig zu werden: Als der Termin vor rund einem Monat festgelegt wurde, galten strengere Quarantänevorschriften als heute. Sie hätten den Mann wohl sowohl bei der Einreise nach Deutschland als auch bei der Rückreise nach Litauen getroffen. Über seinen Pflichtverteidiger in Kamen sandte er einen Brief, in dem er direkt den Mann der getöteten Frau anspricht. Er drückt sein Bedauern aus, spricht von Alpträumen, die ihn seit dem Geschehen auf der A 2 quälten.
Die einjährige Haft auf Bewährung ist die härteste Strafe, die per Strafbefehl - ohne den Angeklagten vor sich zu haben - verhängt werden konnte. Auf eine Geldauflage verzichtete der Richter: Zu holen gebe es nichts - der Litauer ist längst von seinem Arbeitgeber gekündigt worden. Zwei Jahre beträgt die Bewährungsfrist. Dazu kommen nochmal drei Monate Fahrverbot.
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von Andreas Milk
Kamen. Am frühen Morgen des 21. November 2019 stand unangemeldet Besuch vor der Tür der Bergkamenerin Jessica H. (Namen geändert): Es war die Polizei. Die Beamten durchsuchten die Wohnung der jungen Frau. Das Resultat brachte ihr und ihrem Freund Markus K. eine Anklage ein: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Verhandelt wurde darüber jetzt vor dem Kamener Strafrichter.
In Jessica H.s Wohnung standen drei Blumentöpfe mit Cannabispflanzen, außerdem nahmen die Polizisten Beutel mit Amphetaminen mit. Hinterm Bett fand sich ein angerauchter Joint. Ein Teil der Sachen gehörte Markus K. Und nun saßen die beiden im Gericht, freundlich und geständig. Die als Zeugen geladenen Kripoleute brauchten gar nicht auszusagen: Jessica H. und Markus K. gaben alles zu, versuchten auch nicht, sich gegenseitig Schuld zuzuschieben. Allerdings versicherte Jessica H., die Cannabispflanzen seien nicht zum Abpflücken bestimmt gewesen. Vielmehr habe sie den Geruch gemocht.
Sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter erklärten den beiden eindringlich: Marihuanapflanzen sind verboten - und das habe gute Gründe. Der Konsum könne zum Beispiel Psychosen auslösen. Legal sei Cannabis nur da, wo die Suchtgefahr keine Rolle (mehr) spiele - im medizinischen Einsatz, etwa zur Linderung der Schmerzen von Krebs- oder MS-Patienten.
Das Paar aus Bergkamen wurde zu Geldstrafen verurteilt, festgemacht an den Einkommensverhältnissen: 1.500 Euro für sie, 2.000 Euro für ihn. Beide nahmen den Urteilsspruch sofort an: Die Strafen sind rechtskräftig.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Streit um einen Parkplatz in Heeren-Werve hat einen Prozess vor dem Amtsgericht ausgelöst. Angeklagt: der 55-jährige Martin L. (Namen geändert) - der Vorwurf: Nötigung.
Es ging um einen Vorfall am 26. September 2019. Walter B. hatte seinen Wagen an einer Kleingartenanlage geparkt. Martin L. sei zu ihm gekommen und habe erklärt, er dürfe da nicht stehen - der Parkplatz gehöre zu L.s Kleingarten, sei also privat, drum solle B. seinen Wagen woanders abstellen, sonst werde er abgeschleppt. Wohl um Stress zu vermeiden, kam Walter B. der Aufforderung nach und parkte sein Auto um. Später machte er sich schlau und erfuhr: Der Parkplatz ist öffentlich. Konsequenz war die Anzeige gegen Martin L., den vermeintlichen Parkplatz-Besitzer.
Die Anklage gegen ihn entspreche "nicht den Tatsachen", sagte L. dem Richter. Und er sagte auch: Wäre ihm selbst das passiert, was Walter B. schildert, dann wäre er nicht auf die Idee gekommen, ein Gericht damit zu behelligen. Vielmehr hätte er sich geärgert - und damit Feierabend.
Walter B. sollte eigentlich als Zeuge gehört werden, konnte aber nicht kommen. Das hat damit zu tun, dass er sozusagen vom Fach ist: Während in Kamen "sein" Fall verhandelt wurde, saß er als Schöffe im Landgericht Arnsberg.
Statt einen neuen Termin zu machen, wurde das Verfahren vorläufig eingestellt: Martin L. erklärte sich bereit, 400 Euro an die Gerichtskasse zu zahlen. Sobald er das getan hat, ist die Sache erledigt. Der Richter hatte ihn vorher darüber aufgeklärt, dass es in der Angelegenheit sehr wohl - anders als von L. zuvor vermutet - ein "Beweismittel" gebe: nämlich Walter B. oder vielmehr dessen Aussage als Zeuge. Wäre B. vor Gericht angehört worden, hätte der Richter seine Glaubwürdigkeit einschätzen und entsprechend entscheiden müssen.
Dazu kommt es nun also nicht. Martin L. legte Wert darauf festzustellen, dass sein Einverständnis mit der Geldbuße kein Eingeständnis irgendeiner Schuld sei.





