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von Andreas Milk
Kamen. Der Fall des 60-jährigen Karel H. (Name geändert) ist bitter: H. ist alkoholkrank, hat kaputte Knie - und darf nach einem Beschluss der Straßenverkehrsbehörde seit Februar 2016 nicht einmal mehr Fahrrad fahren. Selbst ein Tretroller wäre tabu. Das gilt auch, wenn H. nüchtern ist. Ein Fall, wie ihn Amtsrichter Martin Klopsch in rund 30 Jahren noch nicht erlebt hat.
Heute hatte er über Karel H. zu urteilen. Dessen Vorstrafenregister umfasst sechs Fälle von Trunkenheit auf dem Fahrrad. Jetzt also Nummer sieben: Am Vormittag des 7. September fuhr H. im Bereich Westenmauer/Humboldtstraße und stürzte. Eine Passantin half ihm auf und rief die Polizei. Eine spätere Blutuntersuchung ergab, dass H. zum Unfallzeitpunkt mit etwa 3,6 Promille unterwegs gewesen sein muss.
Die Verfügung der Verkehrsbehörde war zu dem Zeitpunkt längst in Kraft. Genau erinnern konnte sich H. vor Gericht an den 7. September nicht. "Wahrscheinlich" habe er seinerzeit noch ein Fahrrad besessen. Es sei ihm dann aber gestohlen worden. Was er denn immer so trinke, wollte der Richter wissen. Antwort: "Bier und Doppelkorn."
H. war schon einmal in Haft. Heute kam eine weitere Freiheitsstrafe dazu: Fünf Monate, so das Urteil. Diese Strafe betrifft genau genommen nicht die Fahrt selbst - denn wegen der 3,6 Promille war H. wohl schuldunfähig. Aber dass er es so weit hatte kommen lassen - genau das wird mit den fünf Monaten bestraft.
Karel H. hat einen Betreuer. Der saß während der Verhandlung im Saal und erklärte, er wolle versuchen, H. in eine geschlossene Einrichtung zu bringen. Freiwillig werde H. nicht gehen. Aber eine andere Möglichkeit zu helfen sehe er nicht.
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von Andreas Milk
Kamen. Am 27. August 2018 saß der Kamener Ardian K. (Name geändert) ohne Fahrkarte im Zug von Schwerte nach Iserlohn und wurde geschnappt. Am 28. August saß er ohne Fahrkarte im Zug von Iserlohn nach Schwerte - und wurde nochmal geschnappt. Die doppelte Schwarzfahrerei brachte ihn auf die Anklagebank im Amtsgericht.
Bei der ersten Fahrt sei er noch sicher gewesen, ein Ticket eingesteckt zu haben, berichtete er. Ein Irrtum. "Ich fahre doch nicht ohne Ticket mit dem Zug!" - bei der Rückfahrt am nächsten Tag tat er genau das schon wieder, diesmal bewusst. Und das gab er in der Verhandlung auch zu.
Wegen einer früheren Verurteilung - es ging um eine gefährliche Körperverletzung - stand Ardian K. zum Zeitpunkt der beiden Schwarzfahrten unter Bewährung. Seine Bewährungshelferin sagte, sie habe es mit ihm nicht leicht: An Termine halte er sich nicht, er sei kaum greifbar, "ich telefoniere mehr mit seiner Verlobten als mit ihm selbst". Das habe weniger mit bösem Willen K.s zu tun als vielmehr damit, dass er seinen Alltag nicht in den Griff kriege.
Weil er geständig war und der Schaden für die Bahn gering, beließ es das Gericht bei einer Geldstrafe: 700 Euro. Die Tickets für den Zug hätten jeweils 5,10 Euro gekostet.
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von Andreas Milk
Kamen. Hund und Briefträger - traditionell ein schwieriges "Paar". Die Bergkamener Hundebesitzerin Gisela F. (Name geändert) saß heute als Angeklagte im Amtsgericht Kamen, weil ihr Vierbeiner Henry (Name ebenfalls geändert) Ende Oktober auf den Postboten losgegangen war. Der Zusteller erlitt laut Attest des Kamener Krankenhauses eine oberflächliche Schürfwunde. Blut war nicht geflossen. Und auch die Hose des Mannes sei heil geblieben, sagte Gisela F. in der Verhandlung.
Sie lebt von Rente und Grundsicherung. Wegen des Vorfalls im Oktober hatte sie erst einen Strafbefehl über einen dreistelligen Betrag bekommen. Zu viel, fand nun Richter Christoph Hommel.
Was den eigentlichen "Täter" Henry betrifft: Der hat eine Rückenhöhe von rund einem halben Meter, ist nach Angaben von Gisela F. freundlich - hat allerdings eine Abneigung gegen die Fahrräder der Post. Und so "zwickte" er halt zu, als damals der Briefträger plötzlich in der Einfahrt auftauchte, während Gisela F. mit Gartenarbeit beschäftigt war. Der Hund passe auf sie auf, erzählte sie. Vor ein paar Jahren habe er sie nach einem Schlaganfall gefunden und Alarm geschlagen. Seitdem lasse er sie nicht aus den Augen.
Der Strafbefehl ist nach dem Gerichtstermin vom Tisch. Gisela F. muss dem Postboten ein Schmerzensgeld von 50 Euro zahlen - dann ist die Sache ohne Vorstrafe erledigt. Das Geld soll sich der Postbote in den kommenden Tagen bei ihr abholen. Henry wird's wohl dulden.
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von Andreas Milk
Kamen. In einer Nacht im Frühjahr 2018 wurde eine Frau in Bergkamen wach, weil ihr Mann sie würgte. Beide Hände habe er der Mutter um den Hals gelegt, erzählte die 13 Jahre alte Tochter des Paars im Kamener Amtsgericht. Sie selbst hatte neben der Mutter geschlafen. Sie stieß den betrunkenen Vater von der Mutter herunter. Die Mutter versteckte sich danach im Schrank. Der Vater ging in die Küche. Am nächsten Tag verließ ihn seine Frau: Sie ging zu einer Freundin. Seitdem sind die Eheleute getrennt.
Die Tochter war nach der nächtlichen Attacke zuerst beim Vater geblieben. Warum die Mutter sie nicht gleich mitnahm, blieb in der Verhandlung offen. Immerhin: Der Mann hatte dem Mädchen nichts getan. Aber er drohte ihr Tage später, sie zu töten, weil sie zur Mutter halte. Mittlerweile hat auch die Tochter mit dem Vater nichts mehr zu tun.
Während die Mutter vor Gericht nicht mehr gegen den Mann aussagen wollte, lieferte die 13-Jährige detallierte Schilderungen. "Er trinkt viel Alkohol", erzählte sie über den Vater. Hätte auch sie geschwiegen - ihr Vater wäre wohl freigesprochen worden. Denn frühere Aussagen bei der Polizei zählen im Gerichtssaal nicht.
Der Angeklagte selbst gab an, weder habe er seine Frau gewürgt, noch habe er ihr oder der Tochter mit Mord gedroht. Er sei nur verärgert gewesen, weil seine Frau ohne sein Wissen teure Tickets für Flüge in die vietnamesische Heimat der Eheleute gekauft habe.
Die Frau hatte durch das Würgen keine Verletzung erlitten, auch Sprechen und Schlucken klappten noch. Fazit des Gerichts: Der Angriff war nicht lebensbedrohlich. Wegen Körperverletzung und Bedrohung verurteilte es den beschäftigungslosen Bergkamener zu einer Geldstrafe von 700 Euro. Wovon er die denn bezahlen solle, fragte er.
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von Andreas Milk
Kamen. Es braucht wenig "kriminelle Energie", um als Angeklagter vor Gericht zu stehen - oder sogar in U-Haft zu kommen. Das hat sich heute einmal mehr am Kamener Amtsgericht gezeigt. Ein Kraftfahrer aus Kamen und eine Pflegeassistentin aus Bergkamen hatten zu Unrecht Geld erhalten - er vom Jobcenter, sie von der Arbeitsagentur. Beide hatten es versäumt, den Behörden zu sagen, dass sie Arbeit hatten. Juristisch gesehen: Betrug.
Der Mann aus Kamen, Ende 50, war seit Mitte Mai 2017 bei einer Zeitarbeitsfirma. Für die Monate Juni bis August überwies ihm das Jobcenter trotzdem insgesamt 1348 Euro. Dass etwas nicht stimmte, merkte das Jobcenter schließlich bei einem Datenabgleich. Fast zeitgleich meldete sich auch der Kamener beim Jobcenter - und zwar, weil er seine Arbeitsstelle da schon wieder verloren hatte. Bereits den Beginn dieser Arbeit mitzuteilen, sei ihm nicht in den Sinn gekommen, erzählte der Mann dem Richter. Der Fehler sei "nicht mit voller Absicht" passiert. Zur Vorgeschichte gehören ein Alkoholproblem, Depressionen und Suizidgefahr. "Ich habe mich abgeschottet." Für rechtliche Belange hat er auf eigenen Wunsch eine Betreuerin. Die 1348 Euro hat er längst zurückgezahlt. Vor allem aber war er wegen der ganzen Sache mehr als drei Wochen in der JVA. Denn weil er bei einem ersten Termin gefehlt hatte, erging ein Haftbefehl. Das Urteil nun: eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 15 Euro. Immerhin ist ein Drittel der Summe durch die abgesessene Haft erledigt.
Um einen Schaden von 759 Euro ging es im Prozess gegen die Bergkamener Pflegeassistentin. Der Arbeitsagentur hatte sie im August 2018 mitgeteilt, dass sie ab September eine Stelle haben werde. Tatsächlich arbeitete sie zu dem Zeitpunkt schon. Das sei "keine Absicht" gewesen, erklärte die Frau peinlich berührt dem Richter, entschuldigte sich mehrfach und sprach von einem Todesfall in der Familie - sie sei durcheinander gewesen. Für ihren 30-Stunden-Job bekommt sie knapp 1100 Euro netto monatlich. Die 759 Euro von der Arbeitsagentur will sie nach und nach zurückzahlen. Das Gerichtsurteil - eine Geldstrafe von weiteren 900 Euro - akzeptierte sie sofort. "Ich bin ja schuldig."