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von Andreas Milk
Kamen. Zwei Männer haben sich am 2. Mai 2018 auf der Bergkamener Nordfeldstraße ein illegales Autorennen geliefert: Zu dieser Überzeugung kam Strafrichter Martin Klopsch am Amtsgericht in Kamen. Einen der beiden - einen 23-Jährigen aus Werne - verurteilte er zu einer Geldstrafe von 5400 Euro. Wer der andere war, ist unbekannt. Sicher ist: Nur mit viel Glück blieb es an jenem Abend bei einem Blechschaden.
Als Zeuge trat in dem Prozess ein Autofahrer auf, der seinerzeit ebenfalls auf der Nordfeldstraße unterwegs war, und zwar in der Gegenrichtung. Bei sich im Wagen hatte er seine Frau und zwei Kinder, Tochter (1) und Sohn (4). Erlaubt ist Tempo 30. "Ein bisschen erschrocken" habe er sich, als er zwei Autos auf sich zu rasen sah, berichtete der Familienvater. Der erste habe es noch geschafft, auszuweichen und weiterzufahren. Der zweite nicht - der 23-jährige Werner. Sein Ausweichmanöver endete, indem er in einen geparkten Kleintransporter krachte. Darin saß glücklicherweise niemand.
Der Werner selbst erlitt eine Gehirnerschütterung. Er rief die Polizei an - was für ihn spricht. Aber dann - daran konnte sich der Zeuge noch gut erinnern - habe der junge Mann ihm von einem Kumpel erzählt, der ihn mit seinem angeblich schnelleren Auto "gepiesackt" habe. Gemeint gewesen sei offenbar der vorausgefahrene und inzwischen verschwundene zweite Autofahrer. Im Gerichtssaal wies der Werner das zurück: Es sei kein Rennen gewesen; mit dem zweiten Fahrer habe er nichts zu tun. Eine Behauptung, die der Richter wegen der Zeugenaussage als widerlegt ansah.
Nach Berechnung eines Gutachters muss der Werner mindestens 60, unter Umständen auch rund 70 "Sachen" auf dem Tacho gehabt haben - also wenigstens doppelt so viel, wie in dem Wohngebiet erlaubt ist. Kurz nach Erwerb seines Führerscheins war er schon einmal mit einem Geschwindigkeitsverstoß aufgefallen und musste ein Aufbauseminar absolvieren.
Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung gefordert. Den Paragrafen über illegale Autorennen gibt es erst seit Sommer 2017. Neben der Geldstrafe legte der Richter fest, dass der Werner sich noch mindestens ein Jahr gedulden muss, ehe ihm ein neuer Führerschein ausgestellt werden kann.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Fall des 60-jährigen Karel H. (Name geändert) ist bitter: H. ist alkoholkrank, hat kaputte Knie - und darf nach einem Beschluss der Straßenverkehrsbehörde seit Februar 2016 nicht einmal mehr Fahrrad fahren. Selbst ein Tretroller wäre tabu. Das gilt auch, wenn H. nüchtern ist. Ein Fall, wie ihn Amtsrichter Martin Klopsch in rund 30 Jahren noch nicht erlebt hat.
Heute hatte er über Karel H. zu urteilen. Dessen Vorstrafenregister umfasst sechs Fälle von Trunkenheit auf dem Fahrrad. Jetzt also Nummer sieben: Am Vormittag des 7. September fuhr H. im Bereich Westenmauer/Humboldtstraße und stürzte. Eine Passantin half ihm auf und rief die Polizei. Eine spätere Blutuntersuchung ergab, dass H. zum Unfallzeitpunkt mit etwa 3,6 Promille unterwegs gewesen sein muss.
Die Verfügung der Verkehrsbehörde war zu dem Zeitpunkt längst in Kraft. Genau erinnern konnte sich H. vor Gericht an den 7. September nicht. "Wahrscheinlich" habe er seinerzeit noch ein Fahrrad besessen. Es sei ihm dann aber gestohlen worden. Was er denn immer so trinke, wollte der Richter wissen. Antwort: "Bier und Doppelkorn."
H. war schon einmal in Haft. Heute kam eine weitere Freiheitsstrafe dazu: Fünf Monate, so das Urteil. Diese Strafe betrifft genau genommen nicht die Fahrt selbst - denn wegen der 3,6 Promille war H. wohl schuldunfähig. Aber dass er es so weit hatte kommen lassen - genau das wird mit den fünf Monaten bestraft.
Karel H. hat einen Betreuer. Der saß während der Verhandlung im Saal und erklärte, er wolle versuchen, H. in eine geschlossene Einrichtung zu bringen. Freiwillig werde H. nicht gehen. Aber eine andere Möglichkeit zu helfen sehe er nicht.
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von Andreas Milk
Kamen. Am 27. August 2018 saß der Kamener Ardian K. (Name geändert) ohne Fahrkarte im Zug von Schwerte nach Iserlohn und wurde geschnappt. Am 28. August saß er ohne Fahrkarte im Zug von Iserlohn nach Schwerte - und wurde nochmal geschnappt. Die doppelte Schwarzfahrerei brachte ihn auf die Anklagebank im Amtsgericht.
Bei der ersten Fahrt sei er noch sicher gewesen, ein Ticket eingesteckt zu haben, berichtete er. Ein Irrtum. "Ich fahre doch nicht ohne Ticket mit dem Zug!" - bei der Rückfahrt am nächsten Tag tat er genau das schon wieder, diesmal bewusst. Und das gab er in der Verhandlung auch zu.
Wegen einer früheren Verurteilung - es ging um eine gefährliche Körperverletzung - stand Ardian K. zum Zeitpunkt der beiden Schwarzfahrten unter Bewährung. Seine Bewährungshelferin sagte, sie habe es mit ihm nicht leicht: An Termine halte er sich nicht, er sei kaum greifbar, "ich telefoniere mehr mit seiner Verlobten als mit ihm selbst". Das habe weniger mit bösem Willen K.s zu tun als vielmehr damit, dass er seinen Alltag nicht in den Griff kriege.
Weil er geständig war und der Schaden für die Bahn gering, beließ es das Gericht bei einer Geldstrafe: 700 Euro. Die Tickets für den Zug hätten jeweils 5,10 Euro gekostet.
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von Andreas Milk
Kamen. Hund und Briefträger - traditionell ein schwieriges "Paar". Die Bergkamener Hundebesitzerin Gisela F. (Name geändert) saß heute als Angeklagte im Amtsgericht Kamen, weil ihr Vierbeiner Henry (Name ebenfalls geändert) Ende Oktober auf den Postboten losgegangen war. Der Zusteller erlitt laut Attest des Kamener Krankenhauses eine oberflächliche Schürfwunde. Blut war nicht geflossen. Und auch die Hose des Mannes sei heil geblieben, sagte Gisela F. in der Verhandlung.
Sie lebt von Rente und Grundsicherung. Wegen des Vorfalls im Oktober hatte sie erst einen Strafbefehl über einen dreistelligen Betrag bekommen. Zu viel, fand nun Richter Christoph Hommel.
Was den eigentlichen "Täter" Henry betrifft: Der hat eine Rückenhöhe von rund einem halben Meter, ist nach Angaben von Gisela F. freundlich - hat allerdings eine Abneigung gegen die Fahrräder der Post. Und so "zwickte" er halt zu, als damals der Briefträger plötzlich in der Einfahrt auftauchte, während Gisela F. mit Gartenarbeit beschäftigt war. Der Hund passe auf sie auf, erzählte sie. Vor ein paar Jahren habe er sie nach einem Schlaganfall gefunden und Alarm geschlagen. Seitdem lasse er sie nicht aus den Augen.
Der Strafbefehl ist nach dem Gerichtstermin vom Tisch. Gisela F. muss dem Postboten ein Schmerzensgeld von 50 Euro zahlen - dann ist die Sache ohne Vorstrafe erledigt. Das Geld soll sich der Postbote in den kommenden Tagen bei ihr abholen. Henry wird's wohl dulden.
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von Andreas Milk
Kamen. In einer Nacht im Frühjahr 2018 wurde eine Frau in Bergkamen wach, weil ihr Mann sie würgte. Beide Hände habe er der Mutter um den Hals gelegt, erzählte die 13 Jahre alte Tochter des Paars im Kamener Amtsgericht. Sie selbst hatte neben der Mutter geschlafen. Sie stieß den betrunkenen Vater von der Mutter herunter. Die Mutter versteckte sich danach im Schrank. Der Vater ging in die Küche. Am nächsten Tag verließ ihn seine Frau: Sie ging zu einer Freundin. Seitdem sind die Eheleute getrennt.
Die Tochter war nach der nächtlichen Attacke zuerst beim Vater geblieben. Warum die Mutter sie nicht gleich mitnahm, blieb in der Verhandlung offen. Immerhin: Der Mann hatte dem Mädchen nichts getan. Aber er drohte ihr Tage später, sie zu töten, weil sie zur Mutter halte. Mittlerweile hat auch die Tochter mit dem Vater nichts mehr zu tun.
Während die Mutter vor Gericht nicht mehr gegen den Mann aussagen wollte, lieferte die 13-Jährige detallierte Schilderungen. "Er trinkt viel Alkohol", erzählte sie über den Vater. Hätte auch sie geschwiegen - ihr Vater wäre wohl freigesprochen worden. Denn frühere Aussagen bei der Polizei zählen im Gerichtssaal nicht.
Der Angeklagte selbst gab an, weder habe er seine Frau gewürgt, noch habe er ihr oder der Tochter mit Mord gedroht. Er sei nur verärgert gewesen, weil seine Frau ohne sein Wissen teure Tickets für Flüge in die vietnamesische Heimat der Eheleute gekauft habe.
Die Frau hatte durch das Würgen keine Verletzung erlitten, auch Sprechen und Schlucken klappten noch. Fazit des Gerichts: Der Angriff war nicht lebensbedrohlich. Wegen Körperverletzung und Bedrohung verurteilte es den beschäftigungslosen Bergkamener zu einer Geldstrafe von 700 Euro. Wovon er die denn bezahlen solle, fragte er.