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Stimmen im Kopf: Faustschläge für den Nachbarn

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Für den Bergkamener Thomas S. (57, Name geändert) und das Ehepaar M., das im selben Haus wohnt, scheint es nur eine Möglichkeit zu geben, miteinander klar zu kommen: einander zu ignorieren. Am Abend des 11. August 2023 hat das nicht geklappt. Folge: eine Anklage gegen Thomas S. wegen Körperverletzung. Verhandelt wurde darüber jetzt vor der Strafrichterin am Kamener Amtsgericht.

S. war damals betrunken mit dem Taxi zurück nach Hause gekommen. Die M.s waren gerade auf dem Sprung: Sie wollten mit dem Auto zur Cranger Kirmes. Vor dem Haus trafen sich alle. Fest steht: Thomas S. ärgerte sich schon länger über die M.s - genauer, über deren angebliches Türenknallen in dem Wohnhaus. Und dieser Ärger führte zu einer spontanen Attacke auf Herrn M.: Ihm versetzte S. Faustschläge. Die Frau rief die Polizei; wenige Minuten später waren die Beamten da. Mit schmerzendem Kiefer und einem lädierten Finger ließ M. sich wenig später im Kamener Krankenhaus behandeln. Ein bisschen spüre er heute noch, sagte er der Richterin.

Der angeklagte Thomas S. hat eine schwierige Vorgeschichte, ist in psychiatrischer und neurologischer Behandlung. Und: "Er ist betrunken ein anderer Mensch", sagt sein Nachbar M. über ihn. Dann rede er zum Beispiel auch davon, dass er Stimmen in seinem Kopf höre. Neun Vorstrafen stehen in S.' Bundeszentralregisterauszug. Überwiegend ging es auch da schon um Körperverletzung. Seit 2009 war Ruhe - bis zum 11. August 2023.

Verurteilt wurde er nun zu einer Geldstrafe: 50 Tagessätze à 20 Euro soll der Bergkamener zahlen. Zwei Ratschläge hatte die Richterin noch für ihn: die ärztliche Behandlung fortzusetzen - und der Familie M. aus dem Weg zu gehen.

Frau sieben Stunden festgehalten: Freund angeklagt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Ein Mann hält in seiner Wohnung eine Frau fest. Er schlägt sie, spuckt sie an, nennt sie eine Schlampe. Erst nach sieben Stunden lässt er sie gehen. So soll es sich zugetragen haben am Nachmittag und Abend des 28. Juni 2023 in einer Wohnung in Bergkamen. Der 47-jährige Philipp K. (Namen geändert) saß dafür jetzt als Angeklagter vor der Kamener Strafrichterin. Aber, Überraschung: Der skrupellose Gewalttäter aus der Akte entpuppte sich als armes Schwein.

Der Richterin schilderte er alles von Anfang an. Im Herbst 2020 habe er die sechs Jahre jüngere Michaela C. kennengelernt. Bereits kurz vorher habe er mit dem Konsum von Amphetamin begonnen. Fortan konsumierten beide das Zeug gemeinsam. Menschen, denen K. nahe stand, starben. Er kam damit nicht klar. Zum Amphetamin kamen Alkohol, Drogen, Medikamente gegen Depressionen. Und die Beziehung zu Michaela C. war auch irgendwie verkorkst: für ihn eine Freundschaft, für sie eher eine Konsumgemeinschaft. Wie auch immer: Am 28. Juni sei sie schon betrunken gegen 14 Uhr bei ihm aufgekreuzt. Ja, er habe die Tür versperrt, um ein Gespräch zu erzwingen. Vorher hatte er - wohl auf ihren Wunsch - Wodka besorgt. Der Rest des Nachmittags und der frühe Abend müssen angefüllt gewesen sein mit Diskussionen, Wodka, Rangeleien, Gefühls- und Gewaltausbrüchen auf beiden Seiten. Gegen 21 Uhr ließ Philipp K. die Frau gehen.

Vor Gericht berichtete Michaela C. kurz, sie habe damals eine aufgeplatzte Lippe gehabt. Belasten zu wollen schien sie den früheren Lebens- und Leidensgefährten nicht. Richterin und Staatsanwältin hatten kaum noch Fragen an sie, denn Philipp K. hatte die Anklagevorwürfe längst zugegeben. Kurz nach der Tat hatte er sich entschuldigt. Er unterzog sich einer Entgiftung, ist nach eigenen Angaben inzwischen "clean". Sieben frühere Straftaten - überwiegend Eigentumsdelikte - liegen lange zurück.

Wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Beleidigung verurteilte die Richterin den Bergkamener zu neun Monaten Haft - ausgesetzt zur Bewährung: Ehrliche Reue und das Ziehen von Konsequenzen aus der Sucht ließen eine positive Prognose zu.

Prügel-Attacke am Beversee: 19-Jähriger muss in Arrest

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Zwei kleine Gruppen junger Leute waren am frühen Abend des 21. August 2023 rund um den Bergkamener Beversee spazieren. Als sie sich begegneten, kam es zu Gewalt: Der heute 19 Jahre alte Marvin T. (Namen geändert) ging auf den gleichaltrigen Tobias M. los, schlug ihn mit der Faust, nahm ihn in den Schwitzkasten, versetzte ihm weitere Schläge und Tritte gegen Kopf und Rumpf. Zum Schluss nahm er die Umhängetasche seines Opfers und sah nach, ob etwas Wertvolles drin war. War es nicht. Die Grüppchen gingen weiter ihrer Wege.

Für Marvin T. hatte der Vorfall eine Anklage zur Folge. Verhandelt wurde darüber jetzt vor dem Jugendrichter in Kamen. Und da ließ T. über seinen Verteidiger erklären: Ja, die Vorwürfe treffen zu. An die Gegenseite - also an Tobias M. - seien inzwischen 500 Euro Schmerzensgeld geflossen. Das Ganze habe eine Vorgeschichte: Tobias M. soll eine Freundin von Marvin T.s Cousine zum Oralverkehr genötigt haben.

Und genau das, so machte der Richter Marvin T. klar, wäre dann Sache der betroffenen Frau und der Polizei gewesen - aber nicht seine. Der Angriff auf Tobias M. hatte - zum Glück für ihn selbst und für seinen Angreifer - keine allzu dramatischen Folgen: Nach einem Tritt gegen den Kopf habe er "kotzen müssen", schilderte M.; eine Woche habe er Schmerzen gehabt, bleibende Schäden aber nicht erlitten.

"Das war 'ne Scheißaktion", fand der Vertreter der Staatsanwaltschaft. T. habe wohl einen Vorwand gesucht, sich zu prügeln. Zwei Freizeitarreste und eine Geldbuße seien angemessen. Marvin T.s Verteidiger sprach sich für einen Präventionskurs gegen Gewalt aus für seinen Mandanten, der vor knapp fünf Jahren, gerade strafmündig geworden, schon einmal wegen Körperverletzung mit dem Jugendgericht zu tun hatte.

Der Richter entschied: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und versuchten Raubes muss Marvin T. ein Wochenende im Arrest verbringen - und einen Präventionskurs besuchen. Oben drauf kommen 500 Euro Buße, zu zahlen an die Opferschutzorganisation Weißer Ring.

Ankläger und Angeklagter akzeptierten - damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

Mit Cuttermesser zu Schnückel: Freizeitarrest

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Drei Ohrringe, eine Halskette, zwei Jogginghosen: Diese und noch ein paar andere Teile waren die Beute des 19-jährigen Marco M. (Name geändert) am Abend des 13. Dezember 2023 im Bergkamener Kaufhaus Schnückel an der Präsidentenstraße. Gesamtwert der Sachen: rund 220 Euro. Außerdem hatte M. ein Cuttermesser und einen Teleskopschlagstock bei sich, als er von einem Ladenmitarbeiter erwischt wurde. Und genau das machte aus einem gewöhnlichen Diebstahl in der Anklage der Staatsanwaltschaft einen "Diebstahl mit Waffen". Verhandelt wurde darüber vor dem Kamener Jugendrichter. Dass M. seine beiden Waffen bei der Tat gar nicht benutzte - etwa um jemandem zu drohen oder sich die Flucht zu sichern -, ist unerheblich.

Wenn er sie benutzt hätte, könnte er sich eh womöglich gar nicht mehr daran erinnern. "Ich weiß von dem Abend gar nichts mehr" - Filmriss. Vor dem Schnückel-Besuch habe er sich mit Medikamenten zugedröhnt. Der junge Mann nimmt seit Jahren Drogen, litt unter Psychosen, stand schon mehrfach vor Gericht. Die Sucht brachte ihn auch schon mal auf die Intensivstation. 2020 verließ er die Kamener Hauptschule, vorher hatte er Förderschulen besucht. Seine Drogenkarriere begann wohl in Klasse 9. Zuletzt schluckte M. Benzodiazepine.

"Noch können Sie Ihr Leben in den Griff kriegen", mahnte der Vertreter der Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal. Im Urteil des Richters bekam Marco M. einen Wochenend-Freizeitarrest auferlegt; er muss außerdem eine Entgiftung nachweisen. Es wurde Jugendrecht angewandt - das war möglich, weil M. zum Tatzeitpunkt zwar schon volljährig, aber noch keine 21 Jahre alt war. Für Mist, den er ab seinem 21. Geburtstag baut, würde er sich nach dem Erwachsenenstrafrecht verantworten müssen. Damit es nicht so weit kommt, legten ihm die Juristen eine Therapie nahe - dringend.

Knöllchen-Schreiber beleidigt: 1.200 € Strafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Kamens Knöllchen-Schreiber Karsten L. (Namen geändert) muss sich allerhand anhören in seinem Job. Was am Vormittag des 23. Mai 2023 der Bergkamener Autofahrer Murat F. geäußert haben soll, geht weit übers Tolerierbare hinaus: "Wichser", "Bastard", "Missgeburt" sei Karsten L. von F. genannt worden, heißt es in den Akten. Im Dezember erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Murat F. legte Einspruch ein. Darum war das Ganze jetzt Gegenstand einer Verhandlung vor dem Strafrichter.

An besagtem Tag im vergangenen Frühjahr hatte Murat F. statt der vorgeschriebenen Parkscheibe einen handgeschriebenen Zettel mit seiner Ankunftszeit hinter der Windschutzscheibe hinterlassen. Karsten L. kam, sah - und tat seine Pflicht: Er ahndete die Ordnungswidrigkeit mit einem Strafzettel.

Beim Prozesstermin gab Murat F. zu, ein bisschen aggressiv gewesen zu sein. Aber: Erstens habe er den Mann vom Kamener Ordnungsamt wohl "nur" als "Arschloch" bezeichnet. Zweitens habe der ihn auch beleidigt - und zwar, indem er äußerte: "Ihr Türken macht doch, was ihr wollt." F. hat türkische Wurzeln und ist deutscher Staatsbürger.

Eine ausländerfeindliche Äußerung getan zu haben, bestritt Karsten L. Vielmehr ergänzte er noch die Vorwürfe gegen Murat F.: Der habe ihm zum Abschied gesagt, wenn er ihn mal allein treffe, werde er "schon sehen", was passiert.

So sah es denn schlecht aus für den 53-jährigen Angeklagten Murat F.: Der Richter erklärte ihm, schon das "Arschloch" rechtfertige die Höhe des Strafbefehls: 30 Tagessätze à 40 Euro. Bleibe F. bei seinem Einspruch und erzwinge eine neue Entscheidung, könnte der Betrag noch steigen. F. überlegte nicht allzu lange: Er nahm den Einspruch zurück. Damit ist der Strafbefehl über 1.200 Euro rechtskräftig.