Werbung
Letzte Nachrichten
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 1 Minuten
Kamen. "Insgesamt eine ziemlich wüste Geschichte", fand am Ende der Richter - eine Geschichte, in der eine schwarze Schreckschusspistole entscheidend war. Dafür, dass er diese Waffe in der Nacht zum 20. Oktober 2024 in Bergkamen unerlaubt mit sich führte, erhielt der Kamener Peter J. (34, Name geändert) eine Geldstrafe. 1.000 Euro (100 Tagessätze à 10 Euro) muss der Bürgergeldbezieher zahlen.
J. hatte in jener Nacht - gegen 23.35 Uhr - auch mit der Pistole geschossen. Dabei soll es sich aber um eine Notwehrsituation gehandelt haben. Mit letzter Sicherheit klären ließ sich das nicht. Gemeinsam mit seinem Bruder und einem Bekannten war J. vor der Wohnungstür eines Paars aufgetaucht. Vorsichtig gesagt: Das Verhältnis zwischen beiden Parteien ist nicht das beste. Hintergrund des Besuchs: Knatsch um ein gestohlenes und/oder verschwundenes Fahrrad. Mehrere Erwachsene hielten sich in der Bergkamener Wohnung auf. Einer von ihnen, behauptet Peter J., sei mit einem Baseballschläger auf ihn zu gekommen. Drum habe er - J. - den Schuss abgegeben, allerdings ohne dabei auf eine Person zu zielen. Entfernung: rund zwei bis drei Meter. Aus solch einer Distanz, so J.s Verteidiger, hätte die Waffe mit der Gaspatrone eh keinen Schaden anrichten können. Bitter nur: In der Wohnung waren Kinder. Das war im Gerichtssaal dem Bekannten, der die Brüder J. begleitet hatte, sichtlich peinlich. Hätte er vorher von den Kindern gewusst, hätte er sich an der Besuchsaktion nicht beteiligt, versicherte er.
Neun Vorbelastungen sind im Vorstrafenregister von Peter J. verzeichnet: Drogengeschichten, Diebstahl, auch schon mal ein Verstoß gegen das Waffengesetz. 2006 ging es bei ihm los. Auch Mitglieder der Gegenpartei sind im Kamener Amtsgericht keine Unbekannten. Aussage gegen Aussage - so sah es jetzt letztlich im Verfahren um die Schreckschusspistole aus. Ob es den Baseballschläger tatsächlich gab, gegen den J. sich gewehrt haben will, wissen nur die Beteiligten.
Die Geschichte ist juristisch erledigt: Seine Geldstrafe hat Peter J. akzeptiert.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 1 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Ein heute 34 Jahre alter Kamener hatte am Rande der Un(n)a Festa Italiana 2025 in der Nachbarstadt schwerste Verletzungen erlitten. Der Verantwortliche ist jetzt vom Unnaer Schöffengericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Handwerks-Azubi aus Menden soll dem Kamener außerdem 20.000 Euro zahlen. Einem zweiten Opfer aus Unna wurden 8.000 Euro zugesprochen.
Es ging im Prozess um zwei Vorfälle in der Nacht zum 1. Juni. Der Mendener hatte sich erst in einer Gruppe am Unnaer Bahnhof aufgehalten. Dort attackierte er einen Mann aus Unna. Nicht mal eine Stunde später - gegen 3.20 Uhr - traf es den Kamener. Der Mendener schlug ihn mit der Faust zu Boden. Der Kopf des Opfers knallte auf den Asphalt. Lebensgefahr war nicht auszuschließen, heißt es in den Prozessakten. Tagelang lag der Kamener im künstlichen Koma. Er riecht und schmeckt seitdem nichts mehr, sieht Dinge doppelt, hatte einen epileptischen Anfall und vermeidet es, nachts rauszugehen.
Der Täter, 22 Jahre, hatte in jener Nacht mehr als 2,5 Promille im Blut. Es gibt eine Vorgeschichte von Alkohol- und Kokainsucht. Er habe sich damals in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, erklärte sein Verteidiger: Kurz vorher hatte es für den 22-Jährigen ein unangenehmes Zusammentreffen mit seiner Mutter gegeben. Zu ihr hatte der Mendener vorher lange keinen Kontakt.
Im Gerichtssaal zeigte der junge Mann Reue, bat um Entschuldigung. Er hat freiwillig eine Therapie begonnen. Sein Ausbilder attestiert ihm mustergültigen Fleiß und Zuverlässigkeit. Seine Bewährungshelferin - es gibt Vorstrafen - nannte ihn einen "Vorzeige-Klienten". Sollte es zum Berufungsprozess kommen, könnte das Landgericht Dortmund aus der Unnaer Haft- doch nochmal eine Bewährungsstrafe machen.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 1 Minuten
Kamen. Der Duisburger Levent K. (32, Name geändert) hatte es eilig am 10. März 2025, morgens in der Frühe gegen halb drei, vor Sonnenaufgang. Mit Tempo 180 fuhr er in einem BMW X7 auf Kamener Gebiet über die A1. Im Kamener Kreuz wollte er auf die A2 nach Oberhausen wechseln, mit dem Ziel, zuhause noch in Ruhe zu essen: Es war Fastenzeit, Mahlzeiten waren nur vor den ersten Sonnenstrahlen erlaubt.
Wegen verbotenen Fahrzeugrennens saß K. jetzt vor dem Kamener Strafrichter auf der Anklagebank. Juristisch gesehen kann ein Autofahrer ein Rennen auch allein fahren, quasi gegen sich selbst. Eine Polizeistreife beobachtete seinerzeit riskante Fahrmanöver des hochmotorisierten Duisburgers in Bereichen, wo nur Tempo 120 oder Tempo 80 erlaubt war. Zum Beispiel soll er durch abruptes Einscheren vor einem Bus dessen Fahrer zu einem Bremsmanöver gezwungen haben. Das war im Bereich der Ausfädelungsspur zur A2.
K.s Verteidiger räumte für seinen Mandanten grundsätzlich ein Fehlverhalten ein. Er sagte aber auch: K. sei nicht mutwillig so haarsträubend gebrettert, sondern weil er durch eine - falsche? - Information seines Navis irritiert gewesen sei. Ein Fall fürs Strafrecht sei das eher nicht. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sei K. nicht bewusst gewesen - geschweige denn, dass er sie gewollt hätte.
Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses hatte K. Mitte Dezember seinen Führerschein abgegeben. Jetzt bekam er ihn fürs erste zurück. Die Staatsanwaltschaft wird sich seinen Fall nochmal anschauen. K. hat sich in der Verhandlung bereit erklärt, eine Buße von 1.500 Euro zu zahlen. Das Verfahren könnte dann eingestellt werden. Allerdings: K. hat Einträge im Vorstrafenregister (tätlicher Angriff, Beleidigung) sowie in Flensburg (zwei Mal Tempo, ein Mal Rotlicht). Sollte die Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen Buße doch noch verweigern, kämen in einem zweiten Gerichtstermin wahrscheinlich die Beamten der Autobahnpolizei zu Wort.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. "Schlampe", "Wenn ich dich draußen sehe, bring' ich dich um": Das soll die Leiterin einer Bergkamener Kita am Nachmittag des 26. September 2025 zu hören bekommen haben. In der Kita stand Matin L. (Name geändert) vor ihr, Vater eines kleinen Mädchens, das dort betreut wird. Wegen Beleidigung und Bedrohung stand er jetzt in Kamen vor dem Strafrichter.
Am Ende gab es von ihm eine Art Geständnis zweiter Klasse: Matin L. räumte ein, die Vorwürfe könnten zutreffen. Erst hatte er behauptet, es habe sich "nur" um ein erregtes Gespräch gehandelt, ohne strafbare Entgleisung. Aber sowohl die Aussage der Kita-Chefin als auch die Angaben einer Raumpflegerin waren eindeutig.
Die Vorgeschichte: An jenem Tag konnte die Kita wegen Personalnot kurzfristig nur eine Betreuung der Kinder bis 14 Uhr bieten. Am Vortag hatte es einen Aushang dazu gegeben sowie eine Benachrichtigung an die Eltern per WhatsApp-Gruppenchat. Problem: Matin L.s Frau, die wohl Mitglied der WhatsApp-Gruppe ist, konnte die Nachricht nicht lesen, denn sie lag wegen einer Operation im Krankenhaus. Es wurde also 14 Uhr, ohne dass jemand L.s Tochter abgeholt hätte. Das Kind habe sehr geweint, erinnert sich die Kita-Leiterin. Am Handy der Mutter meldete sich die große Schwester des Kindes, aber auch sie konnte auf die Schnelle nicht helfen. In der Kita wurde schon überlegt, die Polizei um Unterstützung zu bitten. Gegen 16 Uhr kam dann endlich ein Bruder des Mädchens mit seinem E-Roller, schließlich auch Vater Matin, der seine Arbeit vorzeitig verlassen hatte. Dass die Kita-Leiterin offensichtlich "not amused" war über zwei Stunden Warterei, nahm Matin L. zum Anlass auszurasten. "Mir schlug das Herz bis zum Hals", erinnerte sich die Frau. Die Raumpflegerin habe neben ihr gestanden und gezittert. Matin L. verzog sich. Und es rückte doch noch die Polizei an - nun nicht mehr, um fürs Kindeswohl zu sorgen, sondern zur Aufnahme einer Anzeige gegen den unbeherrschten Vater.
Für ihn spricht immerhin, dass er an jenem Nachmittag wohl reichlich überfordert war. Vorstrafen hat der 52-Jährige nicht. Und wenn er selbst auch beim Verhandlungstermin bockig war: Seine Frau hatte der Kita-Leiterin schon vorher eine Entschuldigung angeboten, quasi im Namen der Familie.
Der Richter sprach eine Verwarnung aus: Eine Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze à 20 Euro) muss Matin L. nur zahlen, wenn er nochmal straffällig wird. Die Verfahrenskosten allerdings zahlt er in jedem Fall. Dazu zählt auch das Honorar für seinen Verteidiger - der durch Nachfragen zu Details versucht hatte, die Aussagen der Frauen vor Gericht in Zweifel zu ziehen.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Was sich Kevin P. (26, Name geändert) erlaubt hatte, sei schon dreist, fand der Richter: Nur ein paar Monate nach einer Verurteilung wegen Betrugs und mitten in der laufenden Berufung verkaufte er im Netz Konzertkarten für den Rapper Pitbull, die er gar nicht hatte. Das war im November 2024. Zwei Frauen überwiesen ihm insgesamt rund 400 Euro für die - nicht existierenden - Tickets.
Inzwischen hat ihnen P. das Geld zurückerstattet. Dieser Umstand und die Tatsache, dass er vor Gericht reinen Tisch machte, bewahrten ihn nun vor Schlimmerem. Eigentlich spricht seine Vorgeschichte gegen ihn: Es gab Verurteilungen wegen Betrugs schon seit Herbst 2022. Bereits zwei Mal wurden Freiheitsstrafen gegen Kevin P. verhängt. Derzeit "sitzt" er - wenn man das so nennen kann. Der junge Mann ist im offenen Vollzug mit maximaler Lockerung. Heißt: Er darf am Wochenende zuhause schlafen, bei seiner Freundin in Kamen. Er hat eine handwerkliche Ausbildung begonnen. 2029 läuft die Haftzeit ab.
Die - wenn auch vergleichsweise komfortable - Hafterfahrung hat bei P. wohl zu einer Art Sinneswandel geführt. Eloquent und einsichtig gab er sich vor Gericht, entschuldigte sich auch bei den beiden Frauen. Vier Monate Freiheitsstrafe gab es für die neuen Taten nun obendrauf. Am Ende dürfte dieser "Nachschlag" für Kevin P. nicht mehr viel ausmachen. Wenn seine Zeit in der JVA rum ist, will er endgültig sauber bleiben.







