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von Andreas Milk
Kamen. Es geht um einen Sachschaden von 880 Euro. Die Gerichtsakten zu dem Fall umfassen inzwischen etwa 800 Seiten - fast eine pro Euro. Am Ende haben wenigstens die Westfälischen Kinderdörfer etwas davon.
Der Reihe nach.
Vor rund vier Jahren gab es einen Unfall auf dem Ikea-Parkplatz. Ein parkendes Auto wurde beschädigt: Der Beifahrer eines anderen Wagens soll mit der Tür dagegen gestoßen und abgehauen sein. Dieser Beifahrer wurde mittlerweile wegen Unfallflucht verurteilt. In seinem Prozess sollen die Frauen, bei denen er mitgefahren war, falsch - zu seinen Gunsten - ausgesagt haben. Drum saßen sie - Mutter und Tochter aus Soest - nun gemeinsam wegen uneidlicher Falschaussage selbst auf der Anklagebank.
"Wir haben es nicht nötig, zu lügen oder einfach wegzufahren", erklärte die Mutter. Auch die Schilderung ihrer Tochter ließ zumindest Zweifel an der Version von einer Unfallflucht aufkommen. Tatsächlich sei ihr eigener Wagen bei Ikea vollkommen zugeparkt gewesen. Nur mit Mühe habe sie selbst es geschafft, sich hinein zu bugsieren, erzählte die zierliche junge Frau. Ihr Beifahrer dagegen - der Mann, der die Tür gegen das Nachbarauto gerammt haben soll - sei dafür schlicht zu dick gewesen. Deshalb hätten er und ihre Mutter auch mit dem Zusteigen gewartet, bis sie ihr Fahrzeug aus der Lücke heraus manövriert habe.
Zwei Gutachten existieren schon zu der Sache. Ein zivilrechtliches Verfahren hat zu einem Vergleich geführt. Strafrechtlich ist die Angelegenheit nun auch abgehakt: Mutter und Tochter zahlen jeweils 200 Euro an den Verein Westfälische Kinderdörfer in Paderborn - danach wird die Akte ohne Verurteilung zugeklappt. Die 1000-Seiten-Grenze wegen des Bagatellschadens auf dem Ikea-Parkplatz wird also nicht mehr erreicht.
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von Andreas Milk
Kamen. Bisher kannten sich der 15-jährige Lukas H. (Namen geändert) aus Bergkamen und der 28-jährige Thomas P. aus Leipzig nur virtuell. Beide mögen Ballerspiele auf der Playstation. Jetzt sahen sie sich im Kamener Amtsgericht. Es ging um Bedrohung: Laut Anklage hatte der Mann aus Leipzig den Jungen aus Bergkamen - seinerzeit noch 14 - gefragt, ob er "eine Kugel kassieren wolle". Garniert war die Frage mit einem Sarg-Symbol und Fotos von zwei Schusswaffen. Lukas H. ging zur Polizei.
Deren Kollegen in Sachsen durchsuchten Thomas P.s Wohnung. Die Beamten stellten die beiden Waffen sicher. Das Protokoll der Vernehmung bei der Leipziger Polizei dokumentiert so etwas wie Reue: Er habe wohl Mist gebaut, soll P. zugegeben haben. Andererseits sei ein rüder Ton unter Liebhabern solcher Online-Spiele nicht unüblich.
Vor Gericht in Kamen gab P. sich wortkarg. Eine Entschuldigung an Lukas H. war nicht zu hören. P. zeigte sich eher gelangweilt. Den ersten vollständigen Satz ließ er hören, als es um die Einziehung seines Handys ging: Das hätte er gern zurück - wegen der vielen Verifizierungen, die darauf gespeichert seien, etwa für Online-Banking und Einkäufe bei Amazon.
Der Richter allerdings entschied: Das Handy als "Tatmittel" bleibt eingezogen. Für die Bedrohung des Bergkamener Jungen muss Thomas P. eine Geldstrafe von 2.500 Euro zahlen.
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von Andreas Milk
Kamen. Am 20. Dezember vorigen Jahres kam der 36-jährige Milan D. (Name geändert) abends ins Lokal "82 West". Im Laufe seines Besuchs schlug er gegen einen Spielautomaten, beschimpfte Wirtin Alexandra Rabe in übelster Weise, spuckte ihr schließlich ins Gesicht und drohte beim Hinausgehen, er werde den Laden abfackeln. So stellte es das Kamener Amtsgericht Anfang April fest und verurteilte D. zu fünf Monaten Haft wegen tätlicher Beleidigung und Bedrohung. D. legte Berufung ein. Über die wurde heute vor dem Landgericht Dortmund verhandelt.
An das Geschehen habe er keine Erinnerung, sagte D. - an jenem Abend habe er nach der Arbeit auf nüchternen Magen Bier und Whisky-Mix-Getränke konsumiert, bevor er das "82 West" betrat. D. lieferte dem Dortmunder Berufsrichter und den beiden Schöffinnen eine ganze Reihe denkwürdiger Aussagen - etwa, dass er "keinen Alkohol vertrage", sich aber ohne Alkohol nicht wohl fühle: "Ich würde am liebsten jeden Tag trinken." Außerdem habe er "ein Problem mit dem Zocken" - was wohl den Ausraster am Spielautomaten erklären sollte -, und er kiffe auch immer mal wieder.
In Dortmund wiederholte sich, was sich schon im Kamener Gerichtssaal abgespielt hatte: D. trug eine Entschuldigung vor (in Dortmund wörtlich: "Es tut mir von ganzem Herzen leid"), um wenig später laut zu werden und über ungerechte Behandlung zu klagen.
Sein Verteidiger unternahm einen eher zaghaften Versuch, Alexandra Rabes Schilderung in Zweifel zu ziehen: Er wunderte sich, dass die Spuckattacke nicht gleich im ersten Polizeibericht erwähnt ist, sondern erst später auftaucht. Das heiße gar nichts, erklärte der Richter: Auch Polizeiprotokolle seien nicht zwingend vollständig. Im übrigen stehe für ihn außer Frage, dass die Angaben der Wirtin im Prozess stimmten. Drum sei es auch überflüssig, einen neuen Termin zu machen und "82 West"-Gäste als weitere Zeugen zu hören.
Milan D. hat 17 Eintragungen im Vorstrafenregister. "Unglaublich, dass Sie erst ein Mal in Haft gesessen haben", fand der Dortmunder Vorsitzende. Er machte deutlich: D. habe keinerlei Erfolgsaussicht mit seiner Berufung - sprich: keine Chance, aus der Haftstrafe ohne Bewährung noch eine Haftstrafe mit Bewährung zu machen.
D. zog die Berufung zurück; bald wird er von der Staatsanwaltschaft eine Aufforderung zum Haftantritt bekommen. Er werde behandelt wie ein Mörder, schimpfte er. Beim Verlassen des Saals ließ er die Tür ins Schloss krachen. Alexandra Rabe wartete ein paar Minuten ab. Dann machte sie sich auf den Heimweg. Das Geschehen am 20. Dezember hatte ihr einen Hautausschlag im Gesicht beschert, der erst nach rund einer Woche verschwand. Vor allem aber: "Ich hatte einfach Angst."
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von Andreas Milk
Kamen. Es "rappelte" gewaltig zwischen Selma U. (24, Name geändert) und ihrer Schwester am Nachmittag des 27. Juni. Es gab wohl sogar die Drohung, mit einem Messer zuzustechen. An diesem Sonntag musste jedenfalls die Polizei ausrücken zur gemeinsamen Wohnung der jungen Bergkamenerinnen. Und Selma U. saß nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Kamener Amtsgericht.
Die Polizisten hatten seinerzeit einen Verweis Selma U.s aus der Wohnung für angezeigt gehalten. Für zehn Tage sollte sie verschwinden. Allerdings weigerte sie sich, den Schlüssel rauszurücken. Die Folge: "Körperliches Engagement unsererseits", wie es ein als Zeuge geladener Beamter im Prozess ausdrückte. Es habe in der Wohnung der Schwestern eine "sehr aggressive Grundstimmung uns gegenüber" geherrscht. Den Schlüssel hielt Selma U. fest umklammert - "das war ein Fehler, dass ich den nicht hergegeben habe", gab sie jetzt zu. Letztlich musste eine Polizistin ihr den Schlüssel mühevoll entwinden.
Während Selma U. sagte, sie sei "behandelt worden wie ein Schwerverbrecher", erklärte der Richter schlicht: Das Handeln der Polizei sei völlig rechtmäßig gewesen. Er verurteilte Selma U. zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 40 Euro. Selma U. - bislang nicht vorbestraft - akzeptierte.
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von Andreas Milk
Kamen. "Ekel." Das war im Amtsgericht Kamen die Antwort einer 20-Jährigen auf die Frage des Richters, was sie denn empfunden habe, als der Angeklagte am Bergkamener Busbahnhof tat, was er eben tat. Nicolai S. (54, Name geändert) musste sich wegen Exhibitionismus verantworten.
Es war am späten Abend des 8. September 2018. Die junge Frau wartete auf den Bus. Nicolai S., angetrunken, nahm ihr gegenüber Platz. Dann zog er die Hose bis zu den Knien runter und begann zu onanieren - bis zum Erguss. Er habe sie dabei angesehen und gegrinst, berichtete die Frau. Zeugen riefen die Polizei, hielten Nicolai S. fest, als er weglaufen wollte.
Vor Gericht sagte er, dass er sich wegen seines Alkoholkonsums an jenem Abend an nichts erinnern könne. Im Polizeibericht allerdings steht nichts von einem übermäßigen Rausch. Der Richter war am Ende überzeugt: S. war durchaus zu zielgerichtetem Handeln in der Lage - und er war nicht so betrunken, wie er im Prozess vorgab.
Das Urteil: Sechs Monate Haft - ausgesetzt zur Bewährung. Dazu kommt eine Geldauflage von 1200 Euro, zu zahlen an die Gerichtskasse. Nicolai S. ist schon zwei Mal wegen Exhibitionismus bestraft worden, allerdings nur mit Geldstrafen. Es ging dabei um insgesamt drei Fälle in Bergkamen: 2016 und 2017 in einem Waldstück an der Erich-Ollenhauer-Straße und an der Rotherbachstraße. Jetzt werde es ernst, erklärte der Richter: Werde er wieder rückfällig, müsse er mit Gefängnis rechnen.







