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von Andreas Milk
Kamen. Drei Monate Gefängnis für den Diebstahl einer Dose Tabak im Wert von 16,95 Euro: Dieses Urteil bekam die Bergkamenerin Silvia L. (Name geändert) vor dem Kamener Amtsgericht. Im Juni 2018 hatte sie den Tabak bei Rewe eingesteckt. Zur Vorgeschichte des harten Richterspruchs gehört, dass Silvia L. zuletzt ganze drei Tage vor der Tat bei Rewe verurteilt worden war - ebenfalls wegen Diebstahls.
Ihre Einträge im Bundeszentralregister reichen zurück bis 2005. Zwei Haftstrafen hat sie schon verbüßt - einmal zwei Monate, einmal sechs Monate. Beim Gerichtstermin heute saß ihr siebenjähriger Sohn neben ihr. Vor ihm wolle sie nicht drum herum reden, erklärte Silvia L., und gab den Tabakklau nach anfänglichem Zögern zu. "Der Kurze" sei auch der Grund, dass sie sich bessern wolle. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Bewährungsstrafe: Silvia L. habe eine günstige Zukunftsprognose.
Der Richter widersprach. Es war derselbe, der Silvia L. im Juni 2018 zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Ein Urteil übrigens, das seinerzeit die Staatsanwaltschaft dazu brachte, Berufung einzulegen. Begründung: zu milde. (Vor dem Landgericht nahm sie die Berufung zurück.) Heute also war es umgekehrt: Die Staatsanwaltschaft warb für Milde; der Richter entschied: Haft.
Denn zu lang sei die Liste der Vorstrafen, und was den "Kurzen" angehe: Seine Existenz habe Silvia L. nicht umdenken lassen. Vielmehr habe sie eine "enorme Rückfallgeschwindigkeit" bei ihren Taten gezeigt.
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von Andreas Milk
Kamen. Wenn Autofahrer geblitzt werden, müssen sie in der Regel zahlen - und gut ist's. Bei einem jungen Mann aus Dortmund waren die Konsequenzen gravierender. Er war am 17. November 2017 auf der A 2 nicht nur zu schnell unterwegs zu seiner Arbeitsstelle im Bergkamener A2-Logistikpark - er hatte auch keinen Führerschein. Das Blitzerfoto bekam seine Mutter, denn in ihrem Auto war er gefahren. Heute saß er im Kamener Amtsgericht auf der Anklagebank.
Und das auch noch in Handfesseln. Der Grund: Seit rund sechs Wochen saß er in Untersuchungshaft, weil er zwei frühere Gerichtstermine ignoriert hatte. Seine Vorgeschichte: Vor mehr als drei Jahren war ihm wegen einer Drogensache der Führerschein abgenommen worden. Er hat Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Trunkenheit. Für seinen Job bei DB Schenker im Logistikpark hatte er sich einer Fahrgemeinschaft angeschlossen. Als die sich am 17. November 2017 verspätete, nahm er eben den Wagen der Mutter. Und ohne den Tempoverstoß auf der A 2 wäre das wohl nicht mal aufgefallen.
Die sechs Wochen U-Haft hätten ihn zum Nachdenken gebracht, erklärte er. Er habe aus Fehlern der Vergangenheit gelernt, wolle sein Leben ändern. In Schwerte hat er einen neuen Job gefunden. Das Urteil: vier Monate Haft auf Bewährung, dazu eine Zahlung von 300 Euro an die Gerichtskasse. Die Handfesseln wurde er los, der Haftbefehl wurde aufgehoben.
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von Andreas Milk
Kamen. Wer in Kamen oder Bergkamen was Strafbares tut, der kommt in der Regel vors Kamener Amtsgericht. Aber es gibt Angeklagte, die haben keine Lust. Oder sie wissen vielleicht auch gar nichts von ihrem Termin? Zum Beispiel jener Bergkamener, der sich heute wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten sollte: Eine Zustellurkunde der Post suchte Richter Christoph Hommel in den Akten vergeblich. Der Bergkamener hat die Ladung also wohl nie gekriegt. Es wäre nicht der erste verschollene Brief. Die Post steht schon eine Weile in der Kritik. Jedenfalls: Im Februar soll es einen neuen Verhandlungstermin geben - vielleicht erfährt der Angeklagte rechtzeitig davon, und noch "vielleichter" kommt er sogar.
Ganz bestimmt von ihrem Termin vor Gericht gewusst hat dagegen eine Kamenerin. Aber auch die kam heute nicht. Der Anklagevorwurf: Missbrauch von Notrufen. Weil schon einmal eine Verhandlung geplatzt war, hatte Richter Hommel diesmal eine polizeiliche Vorführung veranlasst. So stand denn "Dorfsheriff" Frank Ellerkmann um 9 Uhr an diesem Dienstag bei der Dame vor der Haustür, um sie zum Gericht zu bringen. Die beiden hatten das kurz vor Weihnachten so besprochen. Aber: Sie war nicht da. Irgendwann reicht's: Hommel erließ Haftbefehl. Sollte die Frau Ellerkmanns Weg kreuzen, muss sie in der JVA auf den nächsten Gerichtstermin warten.
Immerhin: Ein junger Mann aus Münster nahm heute Vormittag brav auf der Anklagebank Platz. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Küchenklau! Eine Einbauküche (ohne Elektrogeräte) soll er unbefugt aus einer Wohnung in Methler weggeschafft haben, obwohl sie seiner "Ex" gehörte. Traurig, aber wahr: Diverse Rechtsstreitigkeiten um das Ende der Beziehung dauerten deutlich länger als die Beziehung selbst. Die Sache mit der Küche ist seit heute abgehakt: 120 Euro zahlt der Münsteraner an seine frühere Freundin. Das Verfahren wird eingestellt.
Einer fehlt noch. Und zwar ein Bergkamener: Er soll auf der Präsidentenstraße im Suff ausgerastet sein und dabei jemandem einen Schneidezahn ausgeschlagen haben. Seinen Gerichtstermin schwänzte er. In Abwesenheit verhängte der Richter eine Geldstrafe. Zahlt der Mann die Summe, ist der Fall erledigt. Zahlt er nicht, muss er doch noch vor Gericht erscheinen - falls die Post es schafft, ihm die Ladung zuzustellen.
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von Andreas Milk
Kamen. Ob es etwas mit Weihnachten zu tun hatte, dass die Stimmung im Verhandlungssaal des Amtsgerichts so prächtig war? Es ging um eine wertvolle Geige, es ging um Betrug. Der Verteidiger des Angeklagten überreichte dem Geschädigten 2.000 Euro. "Jetzt können die Weihnachtsgeschenke ein bisschen größer ausfallen", kommentierte Richter Christoph Hommel. Der wiederum sprach den Angeklagten am Ende frei, sowohl auf Antrag des Verteidigers (natürlich!) als auch der Staatsanwältin. Pure Harmonie.
Und das passt ja auch zu dem "corpus delicti", der besagten Geige.
Die hatte der Kamener Student Lukas M. (Namen geändert) im Sommer vorigen Jahres bei Ebay zum Kauf angeboten. Es meldete sich Antonio H. aus Eschweiler: Er war überzeugt, in seiner großen, musikalisch vorbelasteten Familie einen Abnehmer für das Instrument zu finden. Sein Plan: die Geige erst mal zu nehmen, sie weiter zu verkaufen, einen Gewinn zu behalten und Lukas M. den ursprünglichen Preis zu überweisen. Dieser Preis sollte 2.400 Euro betragen. Fürs erste flossen aber nur 400 Euro als Anzahlung.
Die übrigen 2.000 Euro flossen dagegen nie - bis zum Gerichtstermin diese Woche. Die Geldübergabe hob die Stimmung bei allen Beteiligten deutlich. Antonio H.s Familie hatte das Geld aufgebracht. Und was den Betrugsvorwurf der Staatsanwaltschaft anging: Die Beweisaufnahme zeigte, dass Antonio H. den Kamener Lukas M. zwar wieder und wieder hinhielt und vertröstete - aber im eigentlichen Sinne getäuscht hat er ihn nicht. Ein Chatverlauf zwischen den Männern belegte, dass Antonio H. die Geige zum Weiterverkauf wollte. Dass dieser Weiterverkauf scheiterte - Pech.
Kleiner Makel: Antonio H. ist unter anderem wegen Betrugs "vorbestraft bis zur Unkenntlichkeit", so der Richter. In Sachen Geige saß er acht Tage in U-Haft, weil er einen ersten Gerichtstermin ignoriert hatte. Aber egal: Diesmal war es eben anders. Er wolle sich bessern, sagte Antonio H. - Weihnachten kann kommen.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Bauingenieur Walter K. (Name geändert) hatte wohl gehofft, dass es irgendwie gut geht. Es ging aber schief. Folge war eine Anklage wegen Betrugs und wegen Diebstahls. K. hatte einem Mann aus Bayern für rund 65.000 Euro Teile eines Baugerüstes verkauft, von dem er selbst nicht sicher wusste, ob es existierte. Und er transportierte von einer Baustelle in Oberaden Teile für mutmaßlich mehr als 2.000 Euro ab. Das durfte er nicht - was er allerdings nicht gewusst haben will. Der Prozess gegen Walter K. im Kamener Amtsgericht machte deutlich, dass die Baubranche zu kämpfen hat - und dass Absprachen und das "Sich-untereinander-Kennen" wohl noch eine Menge zählen.
Was den Verkauf des Baugerüstes für 65.000 Euro angeht: Nach der Beweisaufnahme scheint klar, dass Walter K. hier bloß als Vermittler auftrat. Er arrangierte den (Phantom-) Verkauf für eine Firma, die übrigens längst pleite ist. Als der Gerüstkäufer aus Bayern anreiste, spielte Walter K. ihm Theater vor - bis hin zur Behauptung, eine Besichtigung des Gerüsts komme leider gerade nicht in Frage, weil seine Schwiegermutter auf der Intensivstation liege und er sich kümmern müsse. Dass der Mann aus Bayern trotzdem später Geld überwies, lag letztlich an der Fürsprache und "Bürgschaft" eines Dritten.
Was den Vorfall auf der Oberadener Baustelle betrifft: Walter K. sagte, er habe im Auftrag eines Mannes gehandelt, der ihn mit unterdrückter Nummer angerufen habe. 250 Euro kassierte er für den Transport so genannter Baustützen von Oberaden nach Dortmund, bar auf die Hand natürlich. Ende der Geschichte. Das klinge "sehr abenteuerlich". Aber so sei es gewesen.
Das Verfahren zu den Baustützen wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Nummer mit dem Geistergerüst dagegen brachte Walter K. nun acht Monate Haft auf Bewährung. Es bleiben nur Geschädigte: K. hatte die 65.000 Euro ja nicht einmal selbst kassiert, und der Mann aus Bayern - für den Prozess 700 Kilometer weit angereist - hat das Geld bis heute nicht zurück. Der Schaden entspricht etwa einem Jahreseinkommen seines Familienbetriebs.