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von Andreas Milk
Kamen. Wenn zwei Menschen miteinander Sex haben, geht das niemanden sonst etwas an. Eigentlich. Aber ob der Bergkamener Thomas H. (alle Namen geändert) an einem bestimmten Tag vor langer Zeit mit Martina G. geschlafen hat oder nicht - das könnte die Staatsanwaltschaft Dortmund bald sehr wohl interessieren. Die beiden sagten als Zeugen in einem Strafprozess vor dem Kamener Amtsgericht aus. Zeugen müssen die Wahrheit sagen. Aber während Martina G. erklärte: Ja, es gab an dem Tag Sex, erklärte Thomas H. genauso bestimmt: Nein, den gab es nicht. Eine(r) lügt.
Angeklagt war in dem Verfahren Jörg S. Es ging um Beleidigung. Jörg S. ist der Lebensgefährte von Martina G. Früher war sie aber mal mit Thomas H. zusammen. Das Problem: Jörg S. war im Frühling vorigen Jahres der Überzeugung, Thomas H. sei immer noch hinter Martina G. her. Die Frau selbst bestätigte übrigens vor Gericht, dass das auch zutraf. Jörg S., redegewandt und sehr temperamentvoll, schickte im Mai 2018 eine wüste Mail an Thomas H.: Darin nannte er ihn unter anderem einen "Asi", drohte damit, ihn bei seinem Chef madig zu machen. Thomas H. ging zur Polizei.
Jörg S. gab vor Gericht zu, er habe sich im Ton vergriffen. Aber: Er habe auch einen Grund gehabt - eben, dass Thomas H. seine "Ex" Martina G. weiter belästigt habe. Öffentlich verhandelt wurde die ganze Geschichte nur, weil Jörg S. gegen einen Strafbefehl über 900 Euro Einspruch eingelegt hatte. Den zog er nun zurück: Der Richter hatte ihn darauf hingewiesen, dass es angesichts seiner Einkommensverhältnisse bei einer Verurteilung eher etwas teurer, keinesfalls aber billiger werden dürfte.
Was den Sex zwischen Zeuge und Zeugin angeht: Der hat in Zusammenhang mit der beleidigenden E-Mail eher wenig zu bedeuten, kam aber trotzdem zur Sprache, als die turbulente Beziehungsgeschichte der drei Prozessbeteiligten erörtert wurde. Richter und Staatsanwälte lassen sich ungern anlügen. Martina G. will seinerzeit ihrer besten Freundin von der Liebesnacht mit Thomas H. berichtet haben. Das lässt sich ja überprüfen.
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Das 82 West in der Kamener Innenstadt. (Foto Andreas Milk für KamenWeb.de)
von Andreas Milk
Kamen. Am Abend des 20. Dezember ist Wirtin Alexandra Rabe in ihrem Lokal "82 West" von dem betrunkenen Gast Milan D. (Name geändert) beleidigt, bespuckt und bedroht worden. Amtsrichter Christoph Hommel hat den Mann dafür heute zu fünf Monaten Haft verurteilt. Der 36-jährige Familienvater hatte erst eine Art Entschuldigung versucht - dann aber Alexandra Rabe quasi eine Mitschuld gegeben. "Das ist ziemlich in die Hose gegangen", stellte die Staatsanwältin fest. Kommentar von Rabe: "Ich glaub', ich spinne."
Milan D. war damals auf dem Nachhauseweg, schon angetrunken, ins "82 West" gegangen. Laut Anklage beleidigte er Alexandra Rabe als "Hure", "Fotze", "Schlampe", drohte damit, den Laden "abzufackeln", und spie ihr schließlich ins Gesicht. Der Auslöser? Rabe hatte ihn aufgefordert zu gehen, nachdem er an einem Spielautomaten randaliert hatte.
Milan D. sprach von einem völligen Blackout. "Ich weiß nicht, was an dem Tag mit mir los war." Seine "Entschuldigung" an die Adresse von Wirtin Rabe missriet dann völlig: Es tue ihm ja alles von Herzen leid - einerseits. Andererseits: Sie hätte doch, statt sich mit ihm anzulegen, gleich die Polizei rufen können. Wörtlich: "Es gehören immer zwei dazu!" Ein Einwurf, der die Prozessbeteiligten staunen ließ.
"Mit einem Funken Ehre im Leib macht man sowas nicht", erklärte Richter Hommel. Angesichts einer Reihe von Vorstrafen sei Gefängnis - ohne Bewährung - angemessen. Eine Geldstrafe träfe nicht D. selbst - sondern wohl eher seine Familie. Milan D. sagte nach der Urteilsverkündung, die Haftstrafe sei ihm zu viel. Er kann nun gegen sie Berufung einlegen. Das Landgericht Dortmund würde darüber entscheiden.
Milan D.s Frau, die mit ihm mehrere Kinder hat, brach in Tränen aus, flehte um ein milderes Urteil. Kurz vorher hatte sie geäußert, von der Sauferei und den Ausfällen ihres Mannes genug zu haben.
"82 West"-Wirtin Alexandra Rabe wurde sicherheitshalber von einem Justizwachtmeister zum Auto gebracht. An ihrem Lokal in der Weststraße kam sie unbehelligt an.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Chatverlauf auf dem Handy eines toten Bekannten hat dem Kamener Sergio L. (Name geändert) einen Prozess wegen Drogenbesitzes und -handels eingebracht. Unter dem Fall zu leiden hatten seine Lebensgefährtin und ihr Sohn: Die Polizei beschlagnahmte in L.s Wohnung 250 Euro - Geld, das der Frau gehörte und für ein Fahrrad zu Weihnachten gedacht war, von den Ermittlern aber für Drogengeld gehalten wurde. Beim Termin heute vor dem Amtsgericht hat sich alles aufgeklärt.
Im Mai 2018 hatte Sergio L. dem später verstorbenen Bekannten ein halbes Gramm Kokain überlassen. Weil der Mann den vereinbarten Preis von 35 Euro schuldig blieb, entwickelte sich zwischen den beiden eine Diskussion via Messengerdienst. Auf genau diese Diskussion stießen später die Eltern des Kokain-Kunden - und zwar als Verwalter seines Nachlasses. Sie gingen zur Polizei.
Die wiederum verdächtigte Sergio L. prompt des regelmäßigen Kokainhandels und filzte im vergangenen Dezember seine Wohnung. Die Beamten fanden nochmal 0,2 Gramm Kokain und eben das Geld fürs Weihnachsfahrrad.
L.s Verteidiger erklärte vor Gericht, sein Mandant sei kein Dealer. Nur dieses eine Mal habe er dem kokainsüchtigen Bekannten einen Gefallen tun wollen und ihm Nachschub gegeben. Das Urteil: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro. Gute Nachricht für L.s Lebensgefährtin: Die sichergestellten 250 Euro soll die Staatsanwaltschaft wieder rausrücken - das Geld geht an L.s Anwalt, und der reicht es dann weiter.
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von Andreas Milk
Kamen. 2.500 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung, sechs Monate Fahrverbot: So ahndete Amtsrichter Martin Klopsch das Verhalten des Kleinunternehmers Murat M. (Namen geändert) im Dezember 2017 in der Kamener Innenstadt. Innerhalb von vier Tagen war M. zwei Mal mit dem Polizeibeamten Thomas F. aneinander gerasselt. Der Beamte war nicht im Dienst, sondern privat unterwegs. Was zwischen den beiden Männern passierte - dazu hörte der Richter zwei unterschiedliche Versionen. Er glaubte dem Polizisten.
Der entscheidende erste Zusammenstoß geschah auf der Kampstraße, zwischen Commerzbank und Café Extrablatt. Thomas F. ging die Straße entlang, Murat M. kam ihm in seinem Mercedes entgegen. Laut Murat M. lief der Polizist mitten auf der Straße und schrie ihn an, weil er zu schnell fahre. "Ich dachte, der ist vielleicht besoffen." Thomas F.s Schilderung war eine ganz andere: Murat M. sei in dem Wagen auf ihn zu "geschossen", habe das Seitenfenster runter gefahren und ihn als "Wichser" beschimpft.
Das habe er erst mal auf sich beruhen lassen, sagte Thomas F. - bis es ein paar Tage später zur zweiten Begegnung kam, diesmal auf dem Parkplatz zwischen Sparkasse und Netto-Markt. Murat M. sagt: Er habe Thomas F. zur Rede stellen wollen wegen eines Tritts, den F. dem Mercedes auf der Kampstraße versetzt haben soll. Thomas F. sagt: M. habe ihn aufs neue "Wichser" genannt und ihm Schläge angedroht. Ende der Geschichte: F. zog seinen Dienstausweis, um zu deeskalieren, und rief die Kollegen von der Kamener Wache zu Hilfe.
Murat M.s Verteidiger zog die Version des Polizisten in Zweifel. Tatsächlich wirkte der Beamte ein wenig angefasst. Er erklärte auch, warum: Seit einem Unfall sei er dienstunfähig; ein Airbag sei ihm auf die Ohren geknallt, sein Gehör sei geschädigt - und vom Geschehen auf der Straße habe er seitdem eine andere Wahrnehmung als andere Leute: "Ich reagiere ein bisschen allergischer." Drum habe er auch erst "stocksteif da gestanden", als Murat M. in der Kampstraße auf ihn zu gefahren sei.
Murat M. wurde 2013 der Führerschein entzogen. Seit er einen neuen hat, läppern sich in Flensburg schon wieder die Einträge - unter anderem fuhr er über eine Ampel, die schon länger als eine Sekunde Rot zeigte, und überbot bei anderer Gelegenheit die zulässige Geschwindigkeit um 48 Kilometer pro Stunde. Richter Klopsch war überzeugt: Autofahrer Murat M. fühlte sich im Dezember 2017 von dem vor ihm spazierenden Thomas F. gemaßregelt und wurde laut - ein "leider sehr verbreitetes Verhalten". Klopschs Alternativvorschlag: entspannt miteinander sprechen - und sich vielleicht sogar für Fehlverhalten entschuldigen.
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von Andreas Milk
Kamen. Drei Monate Haft für einmal Schwarzfahren mit der Bahn: Dieses Urteil bekam am Kamener Amtsgericht eine 36-Jährige, die schon eine Menge Strafprozesse hinter sich hat. Derzeit verbüßt sie in der JVA Gelsenkirchen 21 Monate wegen Brandstiftung.
Beim Prozess in Kamen ging es ursprünglich um drei Fälle: Jeweils auf der Strecke Essen - Kamen - Hamm war die Frau von Kontrolleuren geschnappt worden. Besser gesagt: Ihre Personalien wurden von Kontrolleuren der Bahn erfasst. Sie selbst erklärte: "Ich bin nicht gefahren."
Und nur in einem Fall sah der Richter am Ende diese Behauptung als widerlegt an - dafür die drei Monate Haft: Ein Bahnmitarbeiter hatte im Herbst 2017 im Protokoll vermerkt, die erwischte Schwarzfahrerin habe ihren Personalausweis vorgezeigt. Er notierte auch dessen Nummer. Damit war die Identifizierung eindeutig, auch wenn sich der Mann von der Bahn im Gerichtssaal jetzt nicht mehr konkret an die 36-Jährige erinnern konnte.
Was die beiden weiteren Fälle angeht: Im einen war der betreffende Kontrolleur nicht zur Verhandlung erschienen - er muss nun mit einem Ordnungsgeld rechnen. Im anderen war die Sache komplizierter. Protokolliert worden war dieser Fall von einer Kontrolleurin, die sich von der Schwarzfahrerin im Zug Personalien notierte, ohne dass diese Angaben durch einen Ausweis belegt worden wären: "Ich habe den Angaben der Frau geglaubt." Zum Hintergrund: Wenn Schwarzfahrer keinen Ausweis zeigen wollen oder können, bleibt als Alternative - neben dem Glauben - das Dazuholen der Bundespolizei. "Wenn wir die jedes Mal rufen würden", sagt die Bahnmitarbeiterin, "kämen unsere Züge gar nicht mehr an."






