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von Andreas Milk
Dortmund. Kamens frühere Vizebürgermeisterin Bettina Werning (59) ist eben vom Landgericht Dortmund zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im Prozess ging es um Betrug und Untreue. Als Buchhalterin eines Kamener Elektrohandels hatte Werning über Jahre eine hohe sechsstellige Summe aufs eigene Konto überwiesen. Im Frühjahr 2017 kam das raus. Mehr zum Dortmunder Urteilsspruch später bei KamenWeb.de.
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von Andreas Milk
Kamen. Zwei Mal hatte es der Kamener Amtsrichter an diesem Mittwoch mit kaputt gegangenen Beziehungen zu tun. Bei einem getrennt lebenden Ehepaar aus Bergkamen ging es um Schläge ins Gesicht, bei einem ehemaligen Liebespaar aus Kamen und Lünen um abgetretene Außenspiegel an einem Ford Fiesta. In beiden Fällen saß der männliche Teil des Paars auf der Anklagebank.
Einer der Männer hat schon Gerichtserfahrung: Der Bergkamener Johannes B. (Namen geändert), 25, stand noch unter Bewährung, als er am 27. Juli seiner Frau mehrfach ins Gesicht schlug. Tatort war der Wartebereich der Kinderklinik in Hamm. Die zweijährige Tochter des Paars sollte wegen hohen Fiebers untersucht werden. Dass ihr Mann in Gegenwart der Kleinen zuschlug, schockte die Frau: "So kannte ich ihn nicht." Zoff sei üblich gewesen, Johannes B. habe allerdings Rücksicht auf das Kind genommen. War die Tochter aber nicht in der Nähe, schenkten sich die Eheleute nichts: "Wir haben beide Fehler gemacht", sagt die Frau; man habe sich "gegenseitig vor die Fratze gekloppt". Neben der Attacke in der Klinik ging es im Prozess um Drohungen B.s gegen seinen Vater, abgesetzt per WhatsApp. Johannes B. hat nicht nur Vorstrafen, sondern auch ein Alkoholproblem. Laut seiner Bewährungshelferin ist dieses Problem "eklatant". Das Urteil am Ende: 14 Monate Haft - ohne Bewährung. B. will in Berufung gehen.
Der zweite Mann auf der Anklagebank war Markus P., 35 Jahre. Der Lüner kam nicht mit der Trennung von seiner Kamener Freundin klar. Seinen Frust reagierte er an den Außenspiegeln ihres Wagens ab. Von einer komplizierten Beziehung zu sprechen, scheint noch untertrieben. Markus P. berichtete, die 27-Jährige habe ihn betrogen und in einer langen On/Off-Beziehung zermürbt. Nach einem Suizidversuch wurde er im Dortmunder Landeskrankenhaus behandelt. Seine Ex-Freundin sagte, P. habe sie gestalkt. Es gab gegenseitige Strafanzeigen wegen Freiheitsberaubung. Seit Ende Oktober sind die beiden getrennt - diesmal anscheinend endgültig. Wegen der Beschädigung der Spiegel wurde Markus P. - er lebt derzeit von Hartz IV - zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Bergkamener Adrian L. (Name geändert) war am 10. Mai vom Amtsgericht Lünen wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt worden. Zwei Tage später tat er es wieder, in den Wochen danach mindestens zwei weitere Male - in Kamen, Steinfurt und Bergkamen. "Sie haben das alles nicht ernst genommen", hielt ihm jetzt der Kamener Amtsrichter vor. Konsequenz der drei jüngsten Fahrten: Neun Monate Haft - diesmal ohne Bewährung.
Das Delikt, das L. so hartnäckig wieder und wieder begangen habe, sei eigentlich keines, wofür er jemanden gern ins Gefängnis schicke, sagte der Richter. Aber: "Wir müssen Ihnen zeigen, dass es so nicht geht. Das heißt: Knast."
Im ersten Fall war L. auf dem Weg zur Arbeit in einem Kamener Logistikbetrieb, im zweiten Fall wollte er seine kranke Freundin besuchen, im dritten Fall schließlich hatte er den Wagen vor seiner Bergkamener Wohnung ein paar Meter versetzen wollen, als eine Polizeistreife des Weges kam, die Adrian L. schon von früher kannte. Es hatte vor Jahren alles damit begonnen, dass er einen mazedonischen Führerschein besaß, mit dem er sich hinters Steuer setzte, obwohl er die Fahrerlaubnis erst hätte umschreiben lassen müssen.
Adrian L. hat die Verstöße gegen das Gesetz stets unumwunden zugegeben. Ehrlich, aber leichtsinnig sei er, hielt ihm der Richter vor. Und auch, dass ein "richtiger" Führerschein durchs Schwarzfahren in immer weitere Ferne rücke.
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von Andreas Milk
Kamen. Es war ein Abend im Mai, kurz nach 22 Uhr. An der Heerener Bergstraße gerieten Michael K. (Namen geändert) und seine Vermieterin Gertraud T. aneinander. Folge war ein Gerichtsverfahren: In der Anklage gegen Michael K. wegen Körperverletzung heißt es, er habe der älteren Frau im Streit einen Faustschlag gegen den Oberkörper versetzt. Folge: eine Prellung des Brustkorbs.
Michael K. - er wohnt seit zehn Jahren bei Gertraud T. zur Miete - erzählte dem Kamener Amtsrichter jetzt, er sei seinerzeit mit seinem Hund vom Spaziergang zurückgekommen; Gertraud T. habe sich beklagt, es sei doch schon so spät, und ihn nicht in die Wohnung lassen wollen. Da habe er sie eben resolut weggeschoben.
Gertraud T., als Zeugin geladen, brauchte nicht mehr auszusagen. Denn Richter und Staatsanwalt waren einig: Da Gertraud T. keine gravierenden Verletzungen erlitten habe, könne es mit einer Verfahrenseinstellung gegen eine Geldbuße gut sein. Das heißt: Michael K. zahlt für den etwas ruppigen Umgang mit der Frau 500 Euro an die Westfälischen Kinderdörfer e. V. - und die Sache ist erledigt.
Gertraud T., bester Dinge, schien mit diesem Ausgang zufrieden. Michael K. wohnt nach wie vor bei ihr. Nach Prozessende unterhielten sie sich noch angeregt vorm Gerichtsgebäude.
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von Andreas Milk
Kamen. Am 14. Februar dieses Jahres, kurz nach 19 Uhr, hatte die Oberadenerin Luise H. (Namen geändert), 86 Jahre, nur noch eben eine Kleinigkeit aus dem Lidl an der Jahnstraße geholt. Auf dem Weg nach Hause überquerte sie die Fahrbahn und wurde mit ihrem Rollator vom Auto des 46-jährigen Thomas P. erfasst. Vier Tage später starb sie im Krankenhaus. Thomas P. stand jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor dem Kamener Amtsrichter.
Und der stellte fest: Es war ein Unfall, wie wohl jeder Autofahrer ihn hätte "bauen" können. Thomas P. war ein bisschen zu schnell unterwegs - wohl etwa mit 35 statt der erlaubten 30 Kilometer pro Stunde -, es war dunkel, Luise H. war dunkel gekleidet, ihr Rollator ohne Reflektoren. Thomas P. hätte laut einem Gutachter gut eine Sekunde Zeit gehabt, die Kollision noch zu verhindern. Das heißt: Ein voll konzentrierter und reaktionsbereiter Autofahrer hätte vor Luise H. stoppen können. Thomas P. ist ein klassischer "unbescholtener Bürger", keine Vorstrafe, keine Eintragungen in Flensburg. "Ich bin sehr traurig über diesen Vorgang." Als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr war es es gewohnt, anderen Menschen zu helfen. Nach dem Unfall tat er auch für Luise H., was er konnte.
Ihre Verletzungen waren so, dass ein jüngerer, gesünderer Mensch sie vermutlich überlebt hätte. Unter anderem gab es Rippenfrakturen. Im Obduktionsbericht ist von plötzlichem Herztod die Rede. Luise H. hatte Vorerkrankungen. Der Unfall soll ihren Tod mit verursacht haben - aber das war es eben nicht allein.
Schreckliche Folgen - geringes Verschulden: Das Verfahren gegen Thomas P. wird gegen Auflagen eingestellt. P. muss den beiden Töchtern von Luise H. je 2.500 Euro Hinterbliebenengeld zahlen, außerdem 3.000 Euro als Bußgeld an die Stiftung Evangelische Jugendhilfe Menden. Sobald er das getan hat, ist der Fall abgehakt - juristisch.





