Nachtclub-Chef Megger beklaut: Geldstrafe

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Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Schillerndere Gestalten saßen selten in einem Saal des Kamener Amtsgerichts: Auf dem Zeugenstuhl der ehemalige Unnaer Bürgermeisterkandidat und Nachtclubbetreiber Achim Megger - auf der Anklagebank die Frau eines Diamantengroßhändlers aus dem Rheinland. Die 24-Jährige soll Megger beklaut haben: 700 Euro zog sie ihm laut Staatsanwaltschaft aus der Hosentasche. Die dazugehörige Hose trug Megger dabei allerdings nicht am Leib - sie lag über einer Stuhllehne in seinem Haus in Heeren. Die Frau bestreitet die Tat. Gegen einen Strafbefehl wegen Diebstahls über 1200 Euro legte sie Widerspruch ein. So kam es erst dazu, dass der Fall heute öffentlich verhandelt wurde.

Schon die Feststellung der Personalien verhieß Ungewöhnliches. Die Frau berichtete, als Azubi bekomme sie monatlich rund 500 Euro - und als Ehefrau von ihrem knapp 50 Jahre älteren Mann monatlich 1000 Euro Taschengeld. Sie trage Sachen für Tausende Euro am Körper. "Mein Wasserhahn ist vergoldet." Warum also hätte sie Megger beklauen sollen?

Die Aussagen der Beteiligten stimmten eigentlich nur in einem Punkt überein: Megger und die junge Frau hatten am 13. Mai vorigen Jahres miteinander zu tun. Sie sagt: Sie habe ihre 18-jährige Schwester aus seinem Betrieb loseisen wollen. Er sagt: Die Frau habe euphorisches Interesse an seinem Laden gezeigt und hätte ihn wohl am liebsten gleich übernommen. Später, nach der Fahrt in Meggers Wohnung, sei sie völlig durch den Wind gewesen. Am nächsten Morgen hätten die 700 Euro gefehlt. Er, Megger, habe ihren Mann angerufen; der sei nach Kamen gekommen und habe sie abgeholt.

Und was sagt der Diamantenhändler? Megger sei "extrem gefährlich für junge Frauen". Amtsrichter Martin Klopsch hielt Megger für glaubwürdig. Nicht nur, dass der ein Video auf dem Handy hatte, das seine Version stützte. Es ist auch unstrittig, dass Megger seinerzeit den Ehemann der Frau aufforderte, er solle sie doch bitteschön auf die vermissten 700 Euro hin durchsuchen. Diese Aufforderung wäre recht gewagt gewesen, wenn Megger den Diebstahl bloß erfunden hätte.

Die junge Frau ist wegen Diebstahls, Widerstandes, Beleidigung und Körperverletzung vorbestraft. Wegen der 700 Euro verhängte Richter Klopsch heute eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro. Und noch während der Verlesung des Urteils kam ein Ordnungsgeld von 300 Euro oben drauf - weil die 24-Jährige, wie auch vorher schon etliche Male, dem Richter beim Vortrag dazwischenredete. Es sieht schwer nach einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dortmund aus.

"Filmriss" mit fliegender Bierflasche: Geldstrafe

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Kamen. "Ich weiß wirklich gar nichts mehr" - nicht gerade eine hilfreiche Aussage. Aber wohl eine ehrliche. Der 24-jährige Philipp B. (Name geändert) soll in der Nacht zum 14. Mai 2017 ausgerastet sein nach einem Besäufnis in der Kamener Innenstadt. Wegen Sachbeschädigung saß er heute auf der Anklagebank im Amtsgericht und sprach von einem "kompletten Filmriss".

Andere hatten mehr zu sagen. Und damit stand am Ende Folgendes fest: B. hatte Bier und Wodka in größerer Menge intus und war mit einem Bekannten - der übrigens völlig friedlich hinterher zockelte - auf dem Weg durch die City. Ein paar Männer, die in einen Audi A3 stiegen, erregten B.s Missfallen. Wodurch? Keiner weiß es; wahrscheinlich durch ihre bloße Existenz. Er pöbelte sie an und warf einen Gegenstand - vermutlich eine Bierflasche - in die Windschutzscheibe. Sein Begleiter rief den Autoinsassen zu, sie sollten verschwinden, sonst passiere womöglich noch Schlimmeres.

Dass ihn die Polizei in jener Nacht zu fassen kriegte, "verdankt" B. dem Umstand, dass er später in der Nähe des Schöppchenkellers gleich nochmal auffiel und einen Platzverweis provozierte. Die Polizisten hatten inzwischen eine Täterbeschreibung von dem Vorfall mit der Windschutzscheibe erhalten. Treffer.

Philipp B. war nach eigenen Worten lange in der Alkoholikerszene. Inzwischen habe er eine Entgiftung gemacht. Vorstrafen gibt es reichlich, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung. Zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Kamener Innenstadt war noch eine Bewährung aus einer früheren Verurteilung offen: Acht Monate hatte er da bekommen.

Diese acht Monate wird er demnächst absitzen müssen: Eine Entscheidung, die noch vor der heutigen Gerichtsverhandlung rechtskräftig geworden war. Für seinen "Filmriss" im vergangenen Mai kam jetzt noch eine Geldstrafe dazu: 150 Tagessätze à 15 Euro, wegen Vollrausches. Die Tagessatzhöhe von 15 Euro ist einem Hartz-IV-Empfänger angemessen. Interessanter in B.s Fall dürfte die Zahl der Sätze sein - eben 150. So viele Tage käme er zusätzlich zu den "alten" acht Monaten ins Gefängnis, sollte er die Geldstrafe nicht zahlen können.

Erste Straftat mit 78: Fahrerflucht vorm Rewe

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Kamen. Hausfrau, verwitwet, 78 Jahre alt - einmal kurz nicht aufgepasst, falsche Entscheidung getroffen, heute vor Gericht: Die Kamenerin Elfriede S. (Name geändert) streifte auf dem Parkplatz vorm Rewe-Markt "Am Roggenkamp" in Bergkamen mit ihrem silbernen Mercedes einen abgestellten Audi. Schaden: rund 2.000 Euro. Elfriede S. fuhr weg. Weil ein Zeuge das Kennzeichen aufschrieb und die Polizei informierte, kam es zur Anklage gegen die Frau.

Sie habe den Zusammenstoß mit dem Audi nicht mitbekommen, erklärte sie im Gerichtssaal. Angesichts des Schadens - zu sehen waren nur einige Kratzer - wäre diese Aussage sogar glaubhaft. Wenn da bloß nicht der Zeuge gewesen wäre. Der war an jenem 29. April 2017, nachmittags gegen 15.30 Uhr, bei Rewe als Promoter im Einsatz und beobachtete, dass zwei Frauen aus dem Mercedes stiegen: Elfriede S. und eine deutlich jüngere, wohl ihre Enkelin. Die Jüngere habe die Ältere beschimpft: Ob sie denn keine Augen im Kopf habe? Schließlich seien sie wieder eingestiegen und verschwunden.

Wortreich versuchte Elfriede S.' Verteidigerin zu erklären, ihre Mandantin wolle ihr Fehlverhalten vielleicht selbst nicht wahrhaben, räume aber ein, dass da etwas gewesen sein könnte. Bisher sei sie ein unbeschriebenes Blatt - und ihr eigener Wagen bei dem Vorfall so gut wie unbeschädigt geblieben. Amtsrichter Martin Klopsch verließ sich letztlich auf den Zeugen: Der müsste gelogen haben, falls denn die "Nichts mitgekriegt"-Version von Elfriede S. stimmen sollte - aber dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkt.

Das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Sie hätte niedriger liegen können, wenn Elfriede S. die Fahrerflucht schlicht zugegeben hätte, sagte Klopsch: Die Aussage des Zeugen sei zu erwarten gewesen, denn er hatte bei der Polizei schon exakt das Gleiche ausgesagt, und so stand es seitdem in den Akten. Dass der Mann das Geschehen auf dem Parkplatz nicht einfach ignoriert habe, sei ihm hoch anzurechnen: Viele kümmerten sich nicht um so was.

Klopperei nach Schützenfest: "Am besten ein Eimer Wasser..."

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Kamen. "Am besten wär' ein Eimer Wasser gewesen", sagte die Zeugin. Das Amtsgericht hatte es mit einer Keilerei zwischen zwei Frauen zu tun, geschehen am frühen Morgen des 4. Juni 2017. Die Beteiligten waren in Bergkamen-Overberge auf dem Heimweg vom Schützenfest. Fest steht: Die 22-jährige Jaqueline E. (Namen geändert) und die 29-jährige Meike M. gerieten aneinander. So sehr, dass ihre Freunde Mühe hatten, sie zu trennen. Ein Eimer Wasser hätte da vielleicht wirklich gute Dienste getan - aber woher nehmen, an einem Sonntag gegen 3.20 Uhr auf der Landwehrstraße?

Wegen Körperverletzung saß nun die Jüngere und deutlich weniger Verletzte, Jaqueline E., auf der Anklagebank. Ihre Version: Sie habe sich gerade mit ihrem Freund gestritten, da sei Meike M. an ihr vorbei gegangen und habe sie als Schlampe bezeichnet. "Ich habe zurückbeleidigt" - und die Sache eskalierte, mit Schlägen, Tritten, gegenseitigem An-den-Haaren-Ziehen. Treibende Kraft sei ganz klar Meike M. gewesen: Die habe sie umgeschubst und sich auf sie gesetzt - "ich hatte Panik". Und was sagt die angebliche Aggressorin? Etwas ganz Anderes. Nämlich, dass Jaqueline E. pampig geworden sei, als sie mitkriegte, dass Meike M. im Vorbeigehen über sie sprach. Das Gerede sei aber harmlos gewesen: Es ging bloß darum, dass Meike M. wohl Jaqueline E. mit einer früheren Kollegin verwechselt hatte.

Zeugen - darunter E.s Freund - lieferten Widersprüchliches. In einem Punkt immerhin herrschte Einigkeit: Alkoholisiert waren in jener Nacht alle; die Teilnahme am Schützenfest hatte sich offenbar gelohnt.
Strafrechtliches Ende der Geschichte: eine Einstellung des Verfahrens gegen Jaqueline E.. Die Kosten trägt die Landeskasse. Es bleibt offen, wer wen zuerst angepöbelt und/oder angegriffen hat. Eine Drohne wäre zur Aufklärung hilfreich gewesen, sagte Richter Martin Klopsch. Der konnte noch nicht einmal den Mann befragen, der seinerzeit die Polizei geholt hatte: Den Gerichtstermin ließ er verstreichen, jetzt muss er 100 Euro Ordnungsgeld zahlen. Zur Tatzeit hatte er seinen Hund an der Landwehrstraße Gassi geführt. (Wie gesagt: Es war morgens gegen halb vier.)
Zivilrechtlich geht es übrigens weiter: Die Frauen haben sich wechselseitig verklagt.

Karree: Zwei Sekunden abgelenkt - Intensivstation

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Kamen. Zwei Sekunden, in denen der 83-jährige Franz M. (Namen geändert) nicht aufgepasst hat - sie brachten den 43-jährigen Thomas G. auf die Intensivstation und machten ihn auf Dauer berufsunfähig. Die Rede ist von einem Unfall am Kamen Karree am 3. März 2017. Heute beschäftigte er das Kamener Amtsgericht.

An jenem Freitagabend gegen 19 Uhr - es war schon dunkel - fuhr Franz M. mit seinem Ford von der Autobahn ab. Er hatte seine Frau in Dortmund im Krankenhaus besucht und wollte zurück nach Heeren. Die geplante Route: über die Unnaer Straße in Richtung Königsborn, dann an der Ampelkreuzung links abbiegen in den Schattweg. Zwischen Autobahnabfahrt und Schattweg ist die Fußgänger-Bedarfsampel in Höhe des "MäX"-Einrichtungsmarktes. Hier stand der Logistik-Arbeiter Thomas G. - seine Arbeit im Karree war für den Tag erledigt, das Wochenende nah. G. wollte zum Bus. Als er grünes Licht hatte, überquerte er die Straße. Plötzlich von links zwei Scheinwerfer. "Dann bin ich wach geworden, lag auf dem Seitenstreifen und alles tat weh."

Denn Franz M. in seinem Auto hatte das Rotlicht der Fußgängerampel für den Fahrzeugverkehr schlicht übersehen: Er war schon auf die nächste Ampel fixiert, die am Schattweg. Sechs Wochen lag Thomas G. auf der Intensivstation - mit Wirbel- und Rippenbrüchen, einem kaputten Knie, Schäden an Lymphgefäßen. Acht Operationen hat er hinter sich und zwei Rehas. Das Knie wird nie wieder voll beweglich sein, den Job kann er vergessen. Zwei Mal 10.000 Euro Schmerzensgeld sind geflossen. Es soll noch mehr kommen.

Und Franz M., der Unfallfahrer: Führerschein seit 60 Jahren, keine Vorstrafen, kein Punkt in Flensburg. Ein vorbildlicher Fahrer. Amtsrichter Martin Klopsch sprach - weil viele Zuschauer im Saal waren, Azubis von Bayer - ausführlich über die schweren Folgen von M.s Aussetzer einerseits, seine geringe individuelle Schuld andererseits. Möglich, dass ein Ladendieb wegen ein paar Flaschen Schnaps härter bestraft wird als Franz M. Aber der Dieb habe ja auch mit Vorsatz gehandelt. M. habe "nur" einen Augenblick versagt.

80 Tagessätze Geldstrafe à 25 Euro: So lautete das Urteil wegen der fahrlässig begangenen, gleichwohl folgenschweren Körperverletzung. Und für die Azubis gab es noch den Rat vom Richter: Erst gucken, dann gehen - selbst wenn die Ampel Grün zeigt.