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von Andreas Milk
Kamen. Hausfrau, verwitwet, 78 Jahre alt - einmal kurz nicht aufgepasst, falsche Entscheidung getroffen, heute vor Gericht: Die Kamenerin Elfriede S. (Name geändert) streifte auf dem Parkplatz vorm Rewe-Markt "Am Roggenkamp" in Bergkamen mit ihrem silbernen Mercedes einen abgestellten Audi. Schaden: rund 2.000 Euro. Elfriede S. fuhr weg. Weil ein Zeuge das Kennzeichen aufschrieb und die Polizei informierte, kam es zur Anklage gegen die Frau.
Sie habe den Zusammenstoß mit dem Audi nicht mitbekommen, erklärte sie im Gerichtssaal. Angesichts des Schadens - zu sehen waren nur einige Kratzer - wäre diese Aussage sogar glaubhaft. Wenn da bloß nicht der Zeuge gewesen wäre. Der war an jenem 29. April 2017, nachmittags gegen 15.30 Uhr, bei Rewe als Promoter im Einsatz und beobachtete, dass zwei Frauen aus dem Mercedes stiegen: Elfriede S. und eine deutlich jüngere, wohl ihre Enkelin. Die Jüngere habe die Ältere beschimpft: Ob sie denn keine Augen im Kopf habe? Schließlich seien sie wieder eingestiegen und verschwunden.
Wortreich versuchte Elfriede S.' Verteidigerin zu erklären, ihre Mandantin wolle ihr Fehlverhalten vielleicht selbst nicht wahrhaben, räume aber ein, dass da etwas gewesen sein könnte. Bisher sei sie ein unbeschriebenes Blatt - und ihr eigener Wagen bei dem Vorfall so gut wie unbeschädigt geblieben. Amtsrichter Martin Klopsch verließ sich letztlich auf den Zeugen: Der müsste gelogen haben, falls denn die "Nichts mitgekriegt"-Version von Elfriede S. stimmen sollte - aber dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkt.
Das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Sie hätte niedriger liegen können, wenn Elfriede S. die Fahrerflucht schlicht zugegeben hätte, sagte Klopsch: Die Aussage des Zeugen sei zu erwarten gewesen, denn er hatte bei der Polizei schon exakt das Gleiche ausgesagt, und so stand es seitdem in den Akten. Dass der Mann das Geschehen auf dem Parkplatz nicht einfach ignoriert habe, sei ihm hoch anzurechnen: Viele kümmerten sich nicht um so was.
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von Andreas Milk
Kamen. "Am besten wär' ein Eimer Wasser gewesen", sagte die Zeugin. Das Amtsgericht hatte es mit einer Keilerei zwischen zwei Frauen zu tun, geschehen am frühen Morgen des 4. Juni 2017. Die Beteiligten waren in Bergkamen-Overberge auf dem Heimweg vom Schützenfest. Fest steht: Die 22-jährige Jaqueline E. (Namen geändert) und die 29-jährige Meike M. gerieten aneinander. So sehr, dass ihre Freunde Mühe hatten, sie zu trennen. Ein Eimer Wasser hätte da vielleicht wirklich gute Dienste getan - aber woher nehmen, an einem Sonntag gegen 3.20 Uhr auf der Landwehrstraße?
Wegen Körperverletzung saß nun die Jüngere und deutlich weniger Verletzte, Jaqueline E., auf der Anklagebank. Ihre Version: Sie habe sich gerade mit ihrem Freund gestritten, da sei Meike M. an ihr vorbei gegangen und habe sie als Schlampe bezeichnet. "Ich habe zurückbeleidigt" - und die Sache eskalierte, mit Schlägen, Tritten, gegenseitigem An-den-Haaren-Ziehen. Treibende Kraft sei ganz klar Meike M. gewesen: Die habe sie umgeschubst und sich auf sie gesetzt - "ich hatte Panik". Und was sagt die angebliche Aggressorin? Etwas ganz Anderes. Nämlich, dass Jaqueline E. pampig geworden sei, als sie mitkriegte, dass Meike M. im Vorbeigehen über sie sprach. Das Gerede sei aber harmlos gewesen: Es ging bloß darum, dass Meike M. wohl Jaqueline E. mit einer früheren Kollegin verwechselt hatte.
Zeugen - darunter E.s Freund - lieferten Widersprüchliches. In einem Punkt immerhin herrschte Einigkeit: Alkoholisiert waren in jener Nacht alle; die Teilnahme am Schützenfest hatte sich offenbar gelohnt.
Strafrechtliches Ende der Geschichte: eine Einstellung des Verfahrens gegen Jaqueline E.. Die Kosten trägt die Landeskasse. Es bleibt offen, wer wen zuerst angepöbelt und/oder angegriffen hat. Eine Drohne wäre zur Aufklärung hilfreich gewesen, sagte Richter Martin Klopsch. Der konnte noch nicht einmal den Mann befragen, der seinerzeit die Polizei geholt hatte: Den Gerichtstermin ließ er verstreichen, jetzt muss er 100 Euro Ordnungsgeld zahlen. Zur Tatzeit hatte er seinen Hund an der Landwehrstraße Gassi geführt. (Wie gesagt: Es war morgens gegen halb vier.)
Zivilrechtlich geht es übrigens weiter: Die Frauen haben sich wechselseitig verklagt.
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von Andreas Milk
Kamen. Zwei Sekunden, in denen der 83-jährige Franz M. (Namen geändert) nicht aufgepasst hat - sie brachten den 43-jährigen Thomas G. auf die Intensivstation und machten ihn auf Dauer berufsunfähig. Die Rede ist von einem Unfall am Kamen Karree am 3. März 2017. Heute beschäftigte er das Kamener Amtsgericht.
An jenem Freitagabend gegen 19 Uhr - es war schon dunkel - fuhr Franz M. mit seinem Ford von der Autobahn ab. Er hatte seine Frau in Dortmund im Krankenhaus besucht und wollte zurück nach Heeren. Die geplante Route: über die Unnaer Straße in Richtung Königsborn, dann an der Ampelkreuzung links abbiegen in den Schattweg. Zwischen Autobahnabfahrt und Schattweg ist die Fußgänger-Bedarfsampel in Höhe des "MäX"-Einrichtungsmarktes. Hier stand der Logistik-Arbeiter Thomas G. - seine Arbeit im Karree war für den Tag erledigt, das Wochenende nah. G. wollte zum Bus. Als er grünes Licht hatte, überquerte er die Straße. Plötzlich von links zwei Scheinwerfer. "Dann bin ich wach geworden, lag auf dem Seitenstreifen und alles tat weh."
Denn Franz M. in seinem Auto hatte das Rotlicht der Fußgängerampel für den Fahrzeugverkehr schlicht übersehen: Er war schon auf die nächste Ampel fixiert, die am Schattweg. Sechs Wochen lag Thomas G. auf der Intensivstation - mit Wirbel- und Rippenbrüchen, einem kaputten Knie, Schäden an Lymphgefäßen. Acht Operationen hat er hinter sich und zwei Rehas. Das Knie wird nie wieder voll beweglich sein, den Job kann er vergessen. Zwei Mal 10.000 Euro Schmerzensgeld sind geflossen. Es soll noch mehr kommen.
Und Franz M., der Unfallfahrer: Führerschein seit 60 Jahren, keine Vorstrafen, kein Punkt in Flensburg. Ein vorbildlicher Fahrer. Amtsrichter Martin Klopsch sprach - weil viele Zuschauer im Saal waren, Azubis von Bayer - ausführlich über die schweren Folgen von M.s Aussetzer einerseits, seine geringe individuelle Schuld andererseits. Möglich, dass ein Ladendieb wegen ein paar Flaschen Schnaps härter bestraft wird als Franz M. Aber der Dieb habe ja auch mit Vorsatz gehandelt. M. habe "nur" einen Augenblick versagt.
80 Tagessätze Geldstrafe à 25 Euro: So lautete das Urteil wegen der fahrlässig begangenen, gleichwohl folgenschweren Körperverletzung. Und für die Azubis gab es noch den Rat vom Richter: Erst gucken, dann gehen - selbst wenn die Ampel Grün zeigt.
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von Andreas Milk
Kamen/Bergkamen. Wenn von einem Mann mit einem Rohr in der Hose die Rede ist, lassen sich allerhand blöde Scherze dazu machen - aber bleiben wir sachlich. Wegen eines Diebstahls im Globus-Baumarkt an der Bergkamener Geschwister-Scholl-Straße ist der 57-jährige Peter F. (Name geändert) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dabei ging es eben um ein Staubsaugerrohr. Und um dessen zeitweilige Unterbringung in F.s Hose.
Laut Anklage hatte F. das Rohr - ein etwa 30 bis 40 Zentimeter langes Zwischenstück - bei Globus schlicht geklaut. Laut F. war alles ganz anders. Den kompletten Sauger - genauer: ein Nasssaugegerät - habe er einige Tage vor dem angeblichen Diebstahl bei Globus gekauft. Weil es Probleme damit gab, habe er sich das Rohrstück geschnappt, hinten in den Hosenbund geklemmt, sei damit zum Baumarkt geradelt und hineingegangen. Den Kaufbeleg über das mitgebrachte Rohr habe er vergessen - mit der Folge, dass es beim Verlassen des Baumarktes zu Scherereien mit dem Ladendetektiv kam. Und letztlich zur Strafanzeige.
F.s Erklärung ist für sich genommen schlüssig - bloß gab es da noch einige Merkwürdigkeiten. Videoaufnahmen zeigen Peter F. beim Betreten des Baumarktes - ohne, dass ein Rohr zu sehen wäre. Beim Verlassen des Geländes wiederum schob er das Rohr unter einem Zaun hindurch - wäre er rechtmäßiger Eigentümer gewesen, hätte das kaum einen Sinn ergeben. Und schließlich: Es fehlte das Rohr an einem Ausstellungssauger im Baumarkt - es wäre ein verrückter Zufall, wenn ausgerechnet am Tag von Peter F.s Baumarktbesuch jemand anders dieses Rohr heimlich eingesteckt hätte.
Er sei "überzeugt", dass F. das Rohr gestohlen habe, sagte der Kamener Amtsrichter Martin Klopsch. Entsprechend das Urteil: 25 Tagessätze à 30 Euro. Strafverschärfend kommt hinzu, dass Peter F. - laut eigenen Angaben - seit Mai 2017 den Sauger bei sich zuhause rumstehen hat. Unbenutzt - weil das verdammte Rohrstück fehlt.
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von Andreas Milk
Kamen. Erst flossen 46 Liter Diesel, aber danach floss kein Geld: Das Amtsgericht kriegte es mit einem Vorfall in der Tankstelle an der Koppelstraße vor einem halben Jahr zu tun. Angeklagt: der 32-jährige Paul H. (Name geändert). Er habe am frühen Nachmittag des 24. Juli den Kleintransporter seiner Firma betankt, dann aber nur Kleinkram aus dem Shop an der Kasse bezahlt, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Und mehr noch: Als er anhand von Videobildern identifiziert und zur nachträglichen Bezahlung aufgefordert wurde, habe er als Nachweis darüber eine falsche Quittung zur Polizei gebracht. Also: Betrug.
Alles nur "ein Missverständnis von Anfang an", beteuerte Paul H. im Gerichtssaal. Seine Version: Er hat getankt, ging in den Shop, nahm sich eine Zeitung und ein paar andere Sachen und ging damit zur Kasse. Die Frage einer Mitarbeiterin, ob er denn auch getankt habe, bejahte er. Und dann vertiefte er sich ins Gespräch mit seinem mitfahrenden Schwager - sodass er gar nicht mitkriegte, wie die Kassiererin sich zu seinen Gunsten vertat und den Sprit ignorierte.
Und die Sache mit der falschen Quittung einige Tage später bei der Polizei? Ein Versehen, sagt H. Er sei zwischenzeitlich ein weiteres Mal zum Tanken an der Koppelstraße gewesen. Den Beleg hierüber habe er blöderweise beim Polizeitermin in der Tasche gehabt.
Ein Tankstellenmitarbeiter als Zeuge konnte kaum zur Aufklärung beitragen: 700, 800 Kunden kämen täglich - da blieben einzelne Gesichter nicht im Gedächtnis. Was für den Angeklagten sprach: Mit einem Firmenfahrzeug und korrektem Nummernschild im Videozeitalter einen Betrugsversuch zu starten, wäre nicht eben besonders clever gewesen. Und: Die Kasse der Tankstelle scheint wieder zu stimmen - jedenfalls hatte der Pächter bei einem früheren Gerichtstermin nichts von einem offenen Posten erwähnt.
Das Urteil: Freispruch für Paul H. - im Zweifel für den Angeklagten. Die Sache sei ein bisschen merkwürdig, fand der Richter. Aber: "Das Leben i s t manchmal ein bisschen merkwürdig."