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von Andreas Milk
Kamen. "Ich bin echt erschüttert": Vor Amtsrichter Christoph Hommel saß heute eine junge Frau, die im vergangenen Oktober auf der A 2 nach Oberhausen einen Unfall verursacht hatte. Das war nachmittags gegen Fünf. Die Frau hatte laut Labor zu dem Zeitpunkt 1,91 Promille Alkohol im Blut. Es war der "Rest" aus der Nacht davor. Das bedeutet: Ursprünglich dürfte sich die Frau einen Wert von gut drei Promille "ertrunken" haben. "Das spricht für ein Alkoholproblem", so Hommel.
Die Vorgeschichte: Die Frau, tätig als Servicekraft in der Gastronomie, hätte an dem besagten Tag eigentlich frei haben sollen. Drum gönnte sie sich in der Nacht davor mal was: Bier, Wein, Gin Tonic. Am Nachmittag dann der Anruf: "Du musst kommen!" Als sie sich ans Steuer setzte, "hab' ich mich nicht besoffen gefühlt", sagte sie. Auf der Autobahn habe sie dann ein aufdringlicher Hintermann abgelenkt. Sie passte nicht auf, rauschte in den Wagen vor ihr. Die Insassen erlitten Verletzungen, zum Glück eher leichte. Der Sachschaden: knapp 6.000 Euro.
Die Verteidigerin der jungen Frau erklärte, ihre Mandantin habe glaubhaft versichert, keine Alkoholikerin zu sein: "Das könnte sie sich in dem Beruf auch gar nicht leisten". Aus eigenem Antrieb sei sie nach dem Unfall in psychologische Behandlung gegangen.
Gegen sie spricht allerdings, dass sie schon drei Eintragungen in Flensburg hat - wegen Tempoverstößen. Und die seien mitunter "knackig" gewesen, so Richter Hommel: "Straßenverkehr ist für Sie eine Problemzone."
Das Urteil, auch recht knackig: 2.000 Euro Geldstrafe, ein Jahr Führerscheinsperre. Sollte die Frau Anfang 2019 wieder eine Fahrerlaubnis beantragen, muss sie damit rechnen, dass es unbequem wird: Der Kreis dürfte eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen - im Volksmund: Idiotentest.
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von Andreas Milk
Kamen. Einbrechen macht hungrig: Der etwas kuriose Fall eines Pizzeria-Besuchs außerhalb der Öffnungszeiten beschäftigte heute das Amtsgericht. Das Ganze ist lange her. 2012 soll ein Einbrecher nicht nur in die Kamener Pizzeria eingebrochen sein - nein, er bereitete sich auch gleich eine Pizza zu. Motto: Wenn man schon mal da ist!
Dass es bis zum Prozess Jahre dauerte, lag daran, dass der Pizzafreund lange Zeit untergetaucht war. Und diesen Status scheint er sehr zu schätzen. Das Gericht verfügt zwar inzwischen über eine Adresse, an die es die Ladung schicken konnte. Bloß kam der Angeklagte ihr nicht nach.
Aber der Pizzeriabesitzer war da. Mittlerweile hat er das Lokal aufgegeben und sich woanders niedergelassen. Die Frage des Richters, ob der Einbrecher seinerzeit denn wenigstens die Küche wieder sauber gemacht habe, ließ er mit einem Lachen unbeantwortet.
In Abwesenheit des Angeklagten wurde ein Strafbefehl verhängt - das heißt: eine Geldstrafe. 90 Tagessätze zu 10 Euro soll der Einbrecher zahlen. Bisher ist er nicht vorbestraft. Bleibt er das Geld schuldig, heißt die Alternative: 90 Tage Haft. Oder eben wieder untertauchen.
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von Andreas Milk
Kamen. Acht Monate Haft, weil jemand Alkohol und Drogen konsumiert und mit 1,22 Promille hinterm Steuer gesessen hat? Das klingt nach viel. Markus E. (Name geändert) aus Südkamen hat dieses Urteil heute vor dem Amtsgericht bekommen - obwohl er geständig war, reumütig, ein ziemliches Häufchen Elend. Das Problem: Es ist aktenkundig, dass er unter Drogen schon "widerwärtige Taten", so der Richter, begangen hat. In einem Kamener Nachtclub und auf der Weststraße versuchte er, Frauen zu vergewaltigen. Er scheiterte an der Gegenwehr seiner Opfer.
Das ist lange her - mehr als acht Jahre. Im März 2010 verurteilte das Schöffengericht Unna Markus E. zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Vollstreckt wurde die Strafe erst später, bis ins Frühjahr 2016 hinein, weil E. zwischendurch nach Spanien gegangen war. Als er den Knast verlassen durfte, bekam er klare Auflagen: kein Alkohol, schon gar kein illegaler Stoff, außerdem regelmäßig Drogentests beim Kreisgesundheitsamt. Das haute nicht hin. Und schließlich wurde E. betrunken in Dortmund am Lenkrad eines Wagens erwischt.
E.s Biografie lässt einen nicht gerade neidisch werden. Die Eltern waren drogensüchtig, er lebte lange Zeit im Heim, die Großeltern holten ihn raus - und waren selbst Trinker. Der junge Markus E. tat es den "Vorbildern" nach. Den vorerst letzten Zusammenbruch erlebte er, als seine Freundin Schluss machte. Damals sei das Gefühl des Verlorenseins nicht mehr auszuhalten gewesen ohne Drogen. Bis zu dem Zeitpunkt "hätte ich nie gedacht, dass ich nochmal vor Gericht sitzen würde".
Er wisse, dass sein Verhalten nicht zu rechtfertigen sei. Inzwischen lebe er drogenfrei, versuche, sich mit Sport abzulenken und fit zu halten. Eine Bewährungshelferin bescheinigte ihm reibungslose Zusammenarbeit. Aber es half nichts: Der Richter erklärte, er wolle die Verantwortung nicht tragen, wenn E. doch wieder rückfällig werde - und womöglich Frauen angreife.
Markus E. sagte nach der Urteilsverkündung, die acht Monate Gefängnis drohten ihm nun alles wieder kaputt zu machen. Seine Wohnung etwa könne er dann wohl vergessen. Nicht unbedingt: Er hat die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Dann entscheidet das Dortmunder Landgericht, ob E. noch eine Chance erhält.
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von Andreas Milk
Kamen. Es ist nicht zwingend nötig, vor Gericht zu erscheinen, um verurteilt zu werden. Ein 37-Jähriger aus Bergkamen dürfte denn auch noch gar nichts wissen von seinem "Glück". Einer Vorladung war er nicht gefolgt. Wegen sexueller Belästigung von zwei Jungs erließ der Kamener Amtsrichter heute Mittag einen Strafbefehl über fünf Monate Haft auf Bewährung. Außerdem soll der Bergkamener 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Die beiden Fälle, um die es ging - oder: gehen sollte -, liegen eine Weile zurück: Im Herbst 2016 soll sich der Bergkamener an den beiden Opfern zu schaffen gemacht haben. Die gingen aber erst viel später zur Polizei. "Zu schaffen gemacht" heißt konkret: Laut Anklage hatte er ihnen in den Schritt gefasst.
Der Mann kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Es gäbe dann einen neuen Verhandlungstermin. Der Richter hat angekündigt, ihn in diesem Fall von der Polizei holen zu lassen. Die beiden mutmaßlichen Opfer waren heute schon als Zeugen ins Gericht gekommen, und sie machten den Eindruck, bei Bedarf auch gern ein zweites Mal zur Verfügung zu stehen. Dass sie nicht leicht einzuschüchtern sind, ergab sich schon aus den Akten. Laut Ermittlungen hatte seinerzeit einer der beiden Jugendlichen dem Täter direkt mal einen Faustschlag verpasst.
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von Andreas Milk
Kamen. Laut einem Running Gag existiert Bielefeld überhaupt nicht. In einem Prozess am Amtsgericht brachte die ostwestfälische (Nicht-) Stadt einen Schwarzfahrer in Erklärungsnot. Der 46-Jährige hatte sich Ende 2016 im Kamener Bahnhof an eine Studentin gehängt - angeblich in dem Glauben, deren Ticket erlaube die Mitnahme eines weiteren Fahrgastes: "Ich hab' mich auf die Frau verlassen." Aber denkste. Im Regionalexpress nach Essen tauchte ein Schaffner auf. Er beanstandete, das Ticket - eines von der Uni Bielefeld - schließe die Mitnahme aus.
Vor Gericht hatte der 46-Jährige einen schweren Stand. Sein Argument, nahezu alle Studenten dürften zu bestimmten Zeiten kostenlos Begleitung mitnehmen, zog nicht: Die Referendarin der Staatsanwaltschaft sagte, vor kurzem habe sie selbst noch studiert - darum wisse sie: Der "Mitnahme-Effekt" sei die Ausnahme, nicht die Regel. Der Richter wiederum vermutete, dass der Angeklagte wohl so oder so vorhatte, schwarz zu fahren. Denn die vermeintliche Gratis-Mitfahrt arrangierte er erst, nachdem ihn die Studentin am Bahnsteig nach Feuer für ihre Zigarette gefragt hatte. Zu diesem Zeitpunkt hätte er längst selbst ein Ticket gekauft haben müssen - falls er das denn wollte.
Gegen ihn sprach auch ein Vorstrafenregister mit knapp 30 Eintragungen. "Beförderungserschleichung" war dabei noch das Harmloseste. Auch Raub und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz stehen drin, daneben das Einführen von Propagandamaterial verfassungswidriger Organisationen. Vier Bewährungen aus früheren Verurteilungen laufen. Für die Kamener Schwarzfahrt verhängte der Richter zwei Monate Haft - diesmal ohne Bewährungschance.