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von Andreas Milk
Kamen. Der Prozess um den Treppensturz in einem Haus am Kamener Markt startet neu. Nächste Woche verhandelt Amtsrichter Martin Klopsch wieder über den Fall. Beim ersten Anlauf im Frühjahr hatte der Verteidiger des angeklagten Hauseigentümers einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Dieser Antrag - das lässt sich aus der neuen Terminierung schließen - scheint abgewiesen worden zu sein.
Es geht um fahrlässige Körperverletzung - eigentlich ein Klassiker nach Verkehrsunfällen mit Verletzten. Aber dieser Fall ist anders. Verletzt hat sich eine alte Frau bei einem Sturz auf der Kellertreppe des Hauses Markt 19. Der Vorwurf der Anklage an den Eigentümer lautet: Er habe die Sicherheit dieser Treppe vernachlässigt. Der Sohn der damals schwer verletzten Frau findet, der Vermieter habe das Haus verkommen lassen. Besonderheit allerdings: Die Frau selbst und ihr inzwischen verstorbener Mann waren jahrzehntelang Hauseigentümer, bis sie die Immobilie 2017 ihrem späteren Vermieter verkauften.
Dieser Vermieter, der sich nun mit dem Strafprozess konfrontiert sieht, besitzt allerhand Immobilien und Luxusautos - eine stadtbekannte Tatsache, die für ein mögliches Strafmaß von Bedeutung sein könnte. Bei geringer Schuld könnte das Verfahren mit Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße - und damit ohne Vorstrafe - enden. Dazu bräuchte es die Zustimmung des Angeklagten. Auch eine Geldstrafe ist möglich, die in Tagessätzen festgelegt würde. Er sei sich keiner Schuld bewusst, hatte der Angeklagte im Mai gesagt. Sein Ziel: ein Freispruch. Hätte er von einem Schaden an der Treppe gewusst, hätte er den beseitigen lassen.
Bei dem einen Termin nächste Woche soll es nicht bleiben. Richter Klopsch hat für übernächste Woche unter anderem einen Ortstermin in dem Haus am Markt festgesetzt. Die alte Frau übrigens lebt inzwischen in einem Pflegeheim.
Archiv: Treppensturz am Markt: Befangenheitsantrag gegen den Richter
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von Andreas Milk
Kamen. Sechs Monate Haft, dazu eine dreijährige Führerscheinsperre: Dieses Urteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekam der 43-jährige Bergkamener Murat O. (Name geändert) vor dem Amtsgericht in Kamen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte eine - hohe - Geldstrafe beantragt. Dass das Urteil härter ausfiel, hängt mit O.s Vorgeschichte zusammen. Es gab schon eine Reihe von Verfahren.
Zum Beispiel einen Berufungsprozess vor dem Landgericht Dortmund im Dezember 2017. Die illegale Autofahrt, um die es jetzt in Kamen ging, passierte im Februar 2018 - ganze zwei Monate später. Murat O.wurde von Polizisten gestoppt, nachdem er mit überhöhter Geschwindigkeit über die A 1 bei Unna gerauscht war.
Seinen Verteidiger ließ er erklären, dass die Fahrt "eingeräumt" werde. Ein solches Geständnis ist grundsätzlich strafmildernd, bloß: Abzustreiten gab es bei der Beweislage sowieso nichts.
Gegen die Verurteilung zu der Haftstrafe kann Murat O. nun Berufung einlegen. Dann würde auch dieser Fall wieder das Landgericht in Dortmund beschäftigen.
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von Andreas Milk
Kamen. Es half alles nichts: Zwar sei er "ein sympathischer, netter Mensch", gestand der Amtsrichter dem Angeklagten zu. Trotzdem verurteilte er ihn zu vier Monaten Haft. Sedat K. (Name geändert) war ohne Führerschein Auto gefahren. Es war nicht das erste Mal.
An einem Abend im Oktober 2018 wurde K. auf der A 1 in Richtung Köln geblitzt. Er war rund 30 km/h zu schnell. Klingt nach einem Hallodri. K.s Vorgeschichte sagt etwas anderes - und das machte sein Verteidiger in einem engagierten Plädoyer deutlich. Seit 18 Jahren ist Sedat K. in Deutschland, er ist geschieden, hat eine Tochter, für die er Unterhalt zahlt und die auch der Grund sei, warum er nicht in die Türkei zurückgeht, wo seine Familie ist und wo es wohl leichter für ihn wäre. K. lebt von seiner Arbeit als Schlosser in Zeitarbeit, will kein Geld vom Staat, "er geht malochen und macht immer weiter", sagt sein Anwalt. Als er nachts auf der A 1 geblitzt wurde, war das keine Spritztour aus Lust und Laune - K. kam von einem Job. Montage-Einsätze und ÖPNV, das passe nicht zusammen, erklärte der Anwalt und spielte damit auf einen Rat der Staatsanwältin an. Sie hatte empfohlen, Bus und Bahn zu fahren, statt sich immer wieder illegal hinters Steuer zu setzen.
"Sie dürfen schlicht nicht fahren", erklärte ihm am Ende nochmals der Richter. Ohne Freiheitsstrafe gehe es in diesem Fall nicht mehr. Hilfreich könnte eines Tages noch K.s in der Türkei lebender Bruder sein: Er hat angeboten, einen Führerschein zu finanzieren. Fürs erste gilt jetzt aber laut dem Kamener Urteil eine einjährige Sperre. Und dann wäre da auf dem Weg zur Fahrerlaubnis auch noch die MPU zu meistern.
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von Andreas Milk
Kamen. Im vergangenen Dezember hatte die Bergkamenerin Maria L. (Name geändert) einen Termin bei der Polizei in Kamen. Es ging um eine Zeugenaussage. Sie setzte sich in ihren Opel Corsa und fuhr hin. Ein Beamter kam nach ihrer Ankunft auf die Idee, sich Maria L.s Führerschein zeigen zu lassen. Und (fast) von diesem Moment an war sie selbst Beschuldigte in einem Strafverfahren: Ihr Führerschein war gar keiner - er stammte aus Polen und war gefälscht.
Im Prozess vor dem Kamener Amtsgericht gab es nichts drum rum zu reden: "Schuldig im Sinne der Anklage", erklärte der Verteidiger. Seine Mandantin stehe zu ihrer Tat. Mehr noch, sie wolle "Ross und Reiter" nennen. Die Vorgeschichte: Im Freundeskreis hatte Maria L. angekündigt, den Führerschein zu machen. Da bekam sie zu hören: Das gehe doch auch einfacher. Eine ganz bestimmte Bergkamenerin war es dann wohl, die Maria L. den falschen "Lappen" vermittelte. Ihren Namen notierte sich nun die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.
Für Maria L. endete das Verfahren mit einer Geldstrafe: 50 Tagessätze à 10 Euro muss sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung zahlen.
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von Andreas Milk
Kamen. Michael E. (34, Name geändert) ist dabei, sich eine Existenz aufzubauen. Er betreibt einen Online-Handel. Im August 2018 machte sich der Kamener dabei strafbar. Bei Ebay verkaufte er ein Samsung-Handy für 347,90 Euro an einen Kunden in Süddeutschland. Der Kunde überwies das Geld - das Handy kam nicht. Der Kunde ging zur Polizei.
Michael E. war jetzt vor dem Kamener Amtsgericht wegen Betrugs angeklagt. Was im vergangenen Sommer passiert war, stellte er als eine Art Panne dar. Wider Erwarten habe er selbst von seinem Lieferanten keine Handys erhalten. Folge sei gewesen, dass er mehrere seiner eigenen Kunden nicht habe beliefern können. Die Betroffenen waren sauer, informierten Ebay, Ebay sperrte E.s Account, E. konnte sich nicht mehr mit den Kunden in Verbindung setzen, um eine Einigung herbeizuführen - so jedenfalls beschrieb er den Vorgang. "Ich hatte nicht die Absicht zu betrügen." Sein Fehler sei gewesen, mehr Handys zu verkaufen, als er tatsächlich zum Zeitpunkt des Verkaufs verfügbar hatte.
Richter Martin Klopsch kam an der Sache einiges merkwürdig vor. Zum Beispiel habe Michael E. keine Belieferung gegen Vorkasse via Paypal angeboten, sondern sich das Geld aufs eigene Konto schicken lassen. Außerdem habe er in Mails an den geprellten Kunden - noch vor Sperrung seines Ebay-Accounts - den Eindruck erweckt, über ein eigenes Warenlager zu verfügen, das den Versand des Samsung-Handys längst veranlasst haben sollte. Klopsch zu Michael E.: "Sie haben rumgetrickst."
E. ist schon wegen Betrugs und Urkundenfälschung vorbestraft. Die Sache mit dem Samsung-Handy brachte ihm nun seine dritte Verurteilung: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 25 Euro. Er sagt: Inzwischen biete er nur Dinge zu kaufen an, die er auch wirklich habe.





