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Dieb lobt Detektiv: "Das ist echt 'n Guter"

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Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk
Kamen. Bei Kaufland in Bergkamen arbeitet ein Ladendetektiv, der seinen Job beherrscht - sagt einer, der es wissen muss: ein ertappter Dieb. "Das ist echt 'n Guter!", erklärte Heinrich G. (46, Namen geändert) heute dem Kamener Amtsrichter. G. war angeklagt, sich im vergangenen Dezember eine Flasche Mariacron eingesteckt zu haben. Wert: 7,49 Euro. G. ist Alkoholiker auf Entzug, lebt von Hartz IV. "Ich hab'  Mist gebaut und muss dafür geradestehen." Mehrere Vorstrafen hat er schon im Register, alle wegen solcher Kleindiebstähle. Diesmal verhängte der Richter zwei Monate Haft auf Bewährung, verbunden mit einer Geldauflage: 180 Euro soll G. in Monatsraten zahlen.
Und auch der Detektiv bei Lidl hat hingeschaut. Drum saß kurz nach G. der Rentner Gerhard T. (66) auf der Anklagebank. Der Wert der gestohlenen Sachen: noch geringer. Es handelte sich um Kartoffeln und andere Lebensmittel für nicht einmal vier Euro. Mitte Januar geschah die Tat. "Kurz nach Weihnachten ist das Geld ein bisschen knapp geworden." Inzwischen sei es etwas besser, denn es gebe Pflegegeld für seine Frau. Das Paar bekommt Rente, Hartz IV, Wohngeld, insgesamt rund anderthalbtausend Euro. Die Sachen von Lidl habe er nachträglich bezahlt, sagte T.  Auch er hat Vorstrafen wegen Diebstahls. Drei Monate Gefängnis auf Bewährung verhängte der Richter diesmal - ohne weitere Auflage. T. versprach: "Es wird nicht mehr vorkommen." Schließlich habe er sich um seine Frau zu kümmern.

Mitleid für die Anwältin: "Ich hab' Sie durchschaut"

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Kamen. Das Mitleid eines Richters muss sich ein Strafverteidiger hart verdienen. Im Amtsgericht gab es heute solch einen seltenen Fall. Die Anwältin von Markus V. (23, Name geändert) hatte es nicht leicht mit ihrem Mandanten - und dafür sprach ihr Richter Martin Klopsch sein Mitgefühl aus.
Markus V. ist obdachlos, leidet an paranoider Schizophrenie, trinkt ein bisschen zu viel, und Cannabis konsumiert er wohl auch gelegentlich. Angeklagt war er wegen Diebstahls: Im "dm"-Markt am Kamener  Willy-Brandt-Platz soll er Parfüm für 27 Euro gestohlen haben, in einem Geschäft in Hamm Kleidung für rund das Dreifache. Zum Gerichtstermin erschien er in Schlabberhose und zerrissenem Shirt. Seine Verteidigerin - die auch als seine Betreuerin fungiert - arbeite gegen seine  Interessen, erklärte er. "Ich hab'  Sie durchschaut", teilte er der Juristin mit. Die wahrte souverän die Beherrschung. Markus V. fuhr fort: Sein Leben wäre besser und einfacher, wenn er nur sein Geld monatlich ausgezahlt bekäme - statt  zehn Euro pro Tag. "Ich brauche Handy, Hose und Schuhe" - in genau dieser Reihenfolge.
Drei Monate Haft auf Bewährung lautete das Urteil - ein eher hartes Strafmaß für Bagatelldiebstähle.  Aber eine Geldstrafe, so der Richter, wäre  sinnlos gewesen. Reißt V. sich zwei Jahre zusammen, ist die drohende Haft vom Tisch. Immerhin: Die letzten vier Jahre hatte es ja auch geklappt. Nach der Urteilsverkündung verließ er den Saal kurz vor seiner Anwältin. Und die fragte den Richter - wohl nur halb im Scherz -, ob es denn für sie einen Hinterausgang gebe.

Tür zu statt Abo: "Man ist immer zu höflich"

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Kamen. Zwei Briefe per Einschreiben, zuletzt noch ein Gang zur Polizei: Die 81-jährige Margret H. (Namen geändert) tat allerhand, um die Zeitschrift los zu werden, die sie nie gewollt hatte. Dem 69-jährigen Gelsenkirchener Gerd F. brachte der Fall einen Strafbefehl ein. Er soll der Heerenerin die "Christliche Woche" auf betrügerische Weise untergejubelt haben. F. legte Widerspruch ein - heute wurde darüber im Amtsgericht verhandelt.
Fest steht: Margret H. hat im vergangenen September an ihrer Wohnungstür zwei Unterschriften geleistet. Es handelte sich um die Bestellung eines Abonnements für 2,30 Euro pro Woche - was Margret H. aber nicht gewusst haben will. Denn Gerd F. habe ihr gesagt, er wolle sich bloß den Empfang eines - kostenfreien - Einzelexemplars von ihr quittieren lassen. Das wiederum bestritt F.: Sehr wohl habe er erklärt, dass es um eine Bestellung gehe.
Es half nichts - Margret H. blieb dabei: "Zehn Mal" habe sie seinerzeit darauf hingewiesen, eine Zeitung weder zu brauchen noch zu lesen noch dafür zahlen zu wollen. Punkt. Von einer Bekannten aus dem Reichsbund habe sie sich später helfen lassen, einen Kündigungsbrief aufzusetzen. Eine Dame bei der Post habe ihr dann berichtet, sie sei nicht die Erste im Stadtteil, die sich gegen die "Christliche Woche" auf diese weltliche Weise wehre.
Inzwischen ist das Abo storniert; Margret H. hat keinen Schaden erlitten - abgesehen von viel Aufregung und einer Standpauke ihrer Tochter. Der Richter stellte das Verfahren gegen Gerd F. ein, wegen Geringfügigkeit - verbunden mit dem dezenten Hinweis, das alles hätte vermieden werden können, hätte Margret H. bloß beherzt die Tür zu geworfen. Ihr Kommentar: "Man ist immer zu höflich."

"Was wollten Sie damit?" - "Mich abfüllen"

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Kamen. Immerhin: Die Sache mit den zwei Flaschen Raki war unstrittig. Ja, die habe er mitgehen lassen im Edeka an der Adenauerstraße, erklärte der Angeklagte Martin Sch. (37) heute vor dem Kamener Amtsrichter. Und er hatte auch eine absolut einleuchtende Antwort auf die Frage, was er denn mit seiner Beute vorgehabt habe: "Mich abfüllen."

Sch., drogenerfahren und fürs Gericht ein alter Bekannter, soll aber noch mehr geklaut haben - und zwar ein Navi und ein Handy, jeweils in einer Privatwohnung. Diese Taten allerdings bestritt er. Tatsächlich räumte die rechtmäßige Handy-Eigentümerin ein, das Telefon könnte auch jemand anders genommen haben. Die Frau selbst hat ein Verfahren wegen Missbrauchs von Notrufen an den Hacken. So viel zum Thema Glaubwürdigkeit. Die Sache mit dem Navi hingegen - die sah der Richter am Ende als erwiesen an. Aus der Wohnung schaffen konnte Sch. das Teil wohl dank üppig geschnittener Beinkleider: "Er hatte immer so breite Hosen an", gab das Opfer zu Protokoll.

Das Urteil: sechs Monate Haft - ohne Bewährung. Sch., der in Handschellen aus der Haft in den Gerichtssaal geführt worden war, durfte nach der Verhandlung aber erst mal wieder nach Hause. Denn den Haftbefehl hatte der Richter nur erlassen, weil Sch. einen ersten Termin geschwänzt hatte. Und die sechs Monate "ohne" müssen jetzt erst einmal rechtskräftig werden.

Alter, Torheit, Autofahren: "Der Oma die Batterie abklemmen"

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Kamen. "Wir wollen der Oma nichts Böses", versichert der Schwiegerenkel - selbst schon fast 50 - glaubhaft vor Gericht. Trotzdem: Er und seine Frau haben die Oma angezeigt. Aus Sicherheitsgründen. Denn die alte Dame hat zwar ihren Führerschein abgegeben, kann aber wohl der Versuchung nicht recht widerstehen, sich ab und zu doch noch hinters Steuer zu klemmen.

Dann kurvt sie durch Südkamen und kriegt dabei anscheinend manche Kurve nicht. Zum Glück ist noch nichts Schlimmes passiert.
Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wollte Richter Christoph Hommel heute im Kamener Amtsgericht gegen die betagte Fahrerin verhandeln. Nur: Die kam nicht. "Das Verfahren interessiert sie nicht", erklärte die Enkelin, die allerdings selbst schon länger keinen Kontakt mehr zu ihr hat. So wurde der Gerichtstermin zur informellen Plauderrunde. "Batterie abklemmen", empfahl Richter Hommel. Problem: Dazu müsste man erst mal in die Garage der Frau gelangen. Außerdem hat sie einen Schwager, der sich mit Autos bestens auskennt - und sicher in der Lage wäre, die Batterie wieder anzuschließen.

In Abwesenheit erging ein Strafbefehl gegen die Angeklagte: 20 Tagessätze zu 30 Euro muss sie zahlen. Vielleicht geht ihr dann ja wenigstens das Benzingeld aus.