Ich war's nicht - Ich war's doch

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Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk
Kamen. Zwischen "Ich hab' nichts gemacht" und "Ich war's" lag rund eine Viertelstunde. Die Kamenerin Silke T. (49, Name geändert) stand wegen Betrugs vor dem Amtsgericht - und nachdem sie die Tat erst einmal abgestritten hatte, war sie es am Ende eben doch. Wieder mal spielte das Internet eine Rolle.
Leute zu betrügen, die einem gar nicht Auge in Auge gegenüberstehen, sei ja auch recht leicht, die Hemmschwelle niedrig, fand Richter Christoph Hommel. Im Oktober 2016 hatte Silke T. laut Anklage ein Samsung-Tablet bei eBay angeboten, Preis: 145 Euro. Ein Käufer aus Kiel griff zu, überwies das Geld - und bekam nie sein Tablet. Der Mann erstattete Anzeige.
"Ich komme gerade mal mit meinem Handy klar", sagte Silke T. nun. Ware professionell bei eBay präsentieren? Keine Ahnung, wie das funktioniert. Bloß ist T. wegen einer sehr ähnlichen Geschichte vorbestraft. Und auch der Hinweis, die ec-Karte für ihr Girokonto sei gestohlen worden, brachte sie nicht weiter: Wäre schon ein doller Zufall, wenn der Kartendieb dann auch noch ihre Kontonummer benutzt hätte, um einen betrügerischen eBay-Verkauf abzuwickeln, so Hommel.
Ohne Geständnis wäre es teuer geworden: Der Käufer aus Kiel hätte als Zeuge geladen werden müssen, seine Fahrtkosten und ein möglicher Verdienstausfall wären bei einer Verurteilung an Silke T. hängen geblieben. Ihre Geldstrafe fiel ohnehin deutlich aus: 600 Euro. Silke T. lebt von Hartz IV.

Lauter "Notrufe" von einer Nervensäge

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Kamen. Die Polizei hat's auch nicht immer leicht mit ihrer Kundschaft: In einer Nacht im vergangenen Oktober wählte die 48-jährige Brigitte M. (Name geändert) wohl rund ein Dutzend Mal den Notruf, ohne auch nur ansatzweise in Not zu sein. Sie nervte einfach nur. Auch über die normale Amtsleitung ging sie den Beamten in der Leitstelle auf den Zeiger. Der Anlass: Sie hatte Tage vorher ihr Handy als gestohlen gemeldet und wollte sich anscheinend nach dem Stand der Ermittlungen erkundigen.
"Es gehört schon einiges dazu, dass wir bei sowas 'ne Anzeige schreiben", sagte ein Polizeibeamter heute dem Kamener Amtsrichter. Missbrauch von Notrufen lautete der Vorwurf gegen Brigitte M. Bloß war die gar nicht da. Was ein bisschen erstaunlich ist, denn bei einem ersten Verhandlungstermin Anfang des Jahres hatte sie gar nicht wieder gehen wollen, erinnerte sich der Richter. Ihr Mitteilungsbedürfnis sei riesig gewesen.
Allerdings trug es eher wenig zur Klärung des Tatvorwurfs bei - sonst wäre ja jetzt nicht der zweite Termin nötig gewesen. Damit Brigitte M. beim dritten Termin garantiert wieder mit von der Partie ist, soll ein Haftbefehl ausgestellt werden.
Schon in jener turbulenten Notrufe-Nacht war sie im Gewahrsam gelandet: Eine Streife rückte aus, und weil die betrunkene Frau nicht öffnete, wurde noch ein Schlüsseldienst dazugeholt und Brigitte M. einkassiert. Quasi eine Notwehrmaßnahme der Polizisten, die sich endlich wieder um die richtigen Notrufe kümmern wollten.

Dieb lobt Detektiv: "Das ist echt 'n Guter"

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Kamen. Bei Kaufland in Bergkamen arbeitet ein Ladendetektiv, der seinen Job beherrscht - sagt einer, der es wissen muss: ein ertappter Dieb. "Das ist echt 'n Guter!", erklärte Heinrich G. (46, Namen geändert) heute dem Kamener Amtsrichter. G. war angeklagt, sich im vergangenen Dezember eine Flasche Mariacron eingesteckt zu haben. Wert: 7,49 Euro. G. ist Alkoholiker auf Entzug, lebt von Hartz IV. "Ich hab'  Mist gebaut und muss dafür geradestehen." Mehrere Vorstrafen hat er schon im Register, alle wegen solcher Kleindiebstähle. Diesmal verhängte der Richter zwei Monate Haft auf Bewährung, verbunden mit einer Geldauflage: 180 Euro soll G. in Monatsraten zahlen.
Und auch der Detektiv bei Lidl hat hingeschaut. Drum saß kurz nach G. der Rentner Gerhard T. (66) auf der Anklagebank. Der Wert der gestohlenen Sachen: noch geringer. Es handelte sich um Kartoffeln und andere Lebensmittel für nicht einmal vier Euro. Mitte Januar geschah die Tat. "Kurz nach Weihnachten ist das Geld ein bisschen knapp geworden." Inzwischen sei es etwas besser, denn es gebe Pflegegeld für seine Frau. Das Paar bekommt Rente, Hartz IV, Wohngeld, insgesamt rund anderthalbtausend Euro. Die Sachen von Lidl habe er nachträglich bezahlt, sagte T.  Auch er hat Vorstrafen wegen Diebstahls. Drei Monate Gefängnis auf Bewährung verhängte der Richter diesmal - ohne weitere Auflage. T. versprach: "Es wird nicht mehr vorkommen." Schließlich habe er sich um seine Frau zu kümmern.

Mitleid für die Anwältin: "Ich hab' Sie durchschaut"

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Kamen. Das Mitleid eines Richters muss sich ein Strafverteidiger hart verdienen. Im Amtsgericht gab es heute solch einen seltenen Fall. Die Anwältin von Markus V. (23, Name geändert) hatte es nicht leicht mit ihrem Mandanten - und dafür sprach ihr Richter Martin Klopsch sein Mitgefühl aus.
Markus V. ist obdachlos, leidet an paranoider Schizophrenie, trinkt ein bisschen zu viel, und Cannabis konsumiert er wohl auch gelegentlich. Angeklagt war er wegen Diebstahls: Im "dm"-Markt am Kamener  Willy-Brandt-Platz soll er Parfüm für 27 Euro gestohlen haben, in einem Geschäft in Hamm Kleidung für rund das Dreifache. Zum Gerichtstermin erschien er in Schlabberhose und zerrissenem Shirt. Seine Verteidigerin - die auch als seine Betreuerin fungiert - arbeite gegen seine  Interessen, erklärte er. "Ich hab'  Sie durchschaut", teilte er der Juristin mit. Die wahrte souverän die Beherrschung. Markus V. fuhr fort: Sein Leben wäre besser und einfacher, wenn er nur sein Geld monatlich ausgezahlt bekäme - statt  zehn Euro pro Tag. "Ich brauche Handy, Hose und Schuhe" - in genau dieser Reihenfolge.
Drei Monate Haft auf Bewährung lautete das Urteil - ein eher hartes Strafmaß für Bagatelldiebstähle.  Aber eine Geldstrafe, so der Richter, wäre  sinnlos gewesen. Reißt V. sich zwei Jahre zusammen, ist die drohende Haft vom Tisch. Immerhin: Die letzten vier Jahre hatte es ja auch geklappt. Nach der Urteilsverkündung verließ er den Saal kurz vor seiner Anwältin. Und die fragte den Richter - wohl nur halb im Scherz -, ob es denn für sie einen Hinterausgang gebe.

Tür zu statt Abo: "Man ist immer zu höflich"

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Kamen. Zwei Briefe per Einschreiben, zuletzt noch ein Gang zur Polizei: Die 81-jährige Margret H. (Namen geändert) tat allerhand, um die Zeitschrift los zu werden, die sie nie gewollt hatte. Dem 69-jährigen Gelsenkirchener Gerd F. brachte der Fall einen Strafbefehl ein. Er soll der Heerenerin die "Christliche Woche" auf betrügerische Weise untergejubelt haben. F. legte Widerspruch ein - heute wurde darüber im Amtsgericht verhandelt.
Fest steht: Margret H. hat im vergangenen September an ihrer Wohnungstür zwei Unterschriften geleistet. Es handelte sich um die Bestellung eines Abonnements für 2,30 Euro pro Woche - was Margret H. aber nicht gewusst haben will. Denn Gerd F. habe ihr gesagt, er wolle sich bloß den Empfang eines - kostenfreien - Einzelexemplars von ihr quittieren lassen. Das wiederum bestritt F.: Sehr wohl habe er erklärt, dass es um eine Bestellung gehe.
Es half nichts - Margret H. blieb dabei: "Zehn Mal" habe sie seinerzeit darauf hingewiesen, eine Zeitung weder zu brauchen noch zu lesen noch dafür zahlen zu wollen. Punkt. Von einer Bekannten aus dem Reichsbund habe sie sich später helfen lassen, einen Kündigungsbrief aufzusetzen. Eine Dame bei der Post habe ihr dann berichtet, sie sei nicht die Erste im Stadtteil, die sich gegen die "Christliche Woche" auf diese weltliche Weise wehre.
Inzwischen ist das Abo storniert; Margret H. hat keinen Schaden erlitten - abgesehen von viel Aufregung und einer Standpauke ihrer Tochter. Der Richter stellte das Verfahren gegen Gerd F. ein, wegen Geringfügigkeit - verbunden mit dem dezenten Hinweis, das alles hätte vermieden werden können, hätte Margret H. bloß beherzt die Tür zu geworfen. Ihr Kommentar: "Man ist immer zu höflich."