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von Andreas Milk
Kamen. Der 54-jährige Bergkamener Mesut A. (Name geändert) ist wohl - vorsichtig ausgedrückt - kein ganz einfacher Mensch. Was er am 8. November 2017 anstellte, nannte selbst sein Verteidiger vor dem Kamener Amtsrichter eine "schwachsinnige Aktion". Mit Hilfe einer Spitzhacke löste A. eine so genannte Straßenkappe aus ihrer Verankerung. Solche Kappen dienen dazu, Anschlüsse von Versorgungsleitungen an öffentlich zugänglichen Wegen abzudecken. Vorausgegangen war der "schwachsinnigen Aktion" ein Rechtsstreit um Wegerechte, Befugnisse, Grundstücksangelegenheiten. Im einzelnen wurde das heute vor Gericht nicht erörtert: Es reichte, dass A. sich fürs Aushebeln der Kappe einen Strafbefehl über 900 Euro wegen Sachbeschädigung eingehandelt hatte. Weil er dagegen Einspruch erhob, wurde nun der Verhandlungstermin nötig.
Es ging unter anderem darum, ob überhaupt ein Schaden entstanden sei. Denn die Straßenkappe war nicht zerstört worden - A. hatte sie "nur" weggenommen und bewahrte sie seitdem auf. Ein Mitarbeiter der Gemeinschaftsstadtwerke GSW sorgte für Aufklärung: Nein, es sei nicht damit getan, das Ding wieder einzusetzen. Das Ventil der Wasserleitung sei inzwischen von Schutt und Split umgeben. Außerdem müsse die schützende Kappe beim Wiedereinsetzen auch wirklich dicht abschließen. Arbeit für Fachleute also - Kostenpunkt: einige Hunderter.
Empfehlung des Richters an den Angeklagten: besser den Einspruch gegen die Strafe zurückziehen. Sonst drohe es noch teurer zu werden - eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit jedenfalls komme nicht in Frage. Tatsächlich akzeptierte A. den Vorschlag. Es bleibt also bei den 900 Euro Strafe.
Den einen oder anderen Richter wird A. aber wohl weiter beschäftigen. Denn der Mann mit der Spitzhacke baut sich anscheinend gern vor Nachbarn auf. Eine Frau von nebenan erzählte im Gerichtssaal, sie habe Angst vor ihm. Es gebe mit A. nur Probleme und Streit.
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von Andreas Milk
Kamen. Mit Schwarzfahrern hat das Kamener Amtsgericht regelmäßig zu tun - heute saß zur Abwechslung ein Schwarzwohner auf der Anklagebank: Sedat K. (Name geändert) hatte sich vergangenen November im Gästehaus Marina Nord in Bergkamen-Rünthe eingemietet. 28 Euro pro Tag sollte das kosten. Nach knapp einer Woche verschwand K., ohne zu zahlen. Das war nicht alles: Für rund 5.000 Euro ließ sich K. von Versandunternehmen iPhones schicken, die er nicht bezahlen konnte und ins Leihhaus brachte. Sowohl dieser Betrug als auch die Marina-Geschichte haben als Hintergrund K.s Spielsucht. Die habe er lange nicht wahrhaben wollen, sagte der 38-Jährige. Seit Jugendzeiten komme er nicht von den Automaten los. Ob man nun gewinne oder verliere - man spiele weiter. Am Ende verliere man, natürlich.
Alles, was die Staatsanwaltschaft ihm nun vorwarf, gab er zu. In der Marina habe er sich einquartieren müssen, weil seine Frau ihn rausgeworfen habe. Die iPhones habe er bestellt, um eben an frisches Geld für die Automaten zu kommen.
K. ist mehrfach vorbestraft. Trotz Reue und Bereitschaft zur Schadensbegleichung sei eine Haftstrafe unvermeidlich, entschied Richter Christoph Hommel: 10 Monate, ohne Bewährung. Ungewöhnlich bei der Urteilsverkündung: Hommel verband sie mit dem Tipp an Sedat K., gleich eine Etage tiefer zu gehen und Berufung einzulegen. Der Grund: K. hat nicht nur für diese Woche einen Termin bei der Spielsuchtberatung in Unna vereinbart - er hat als ausgebildeter Lokführer auch eine Jobzusage. Und wenn beides - Beratung plus fester Job - ihn in den kommenden Monaten in die Spur bringt, lässt das die Chancen steigen, in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dortmund doch noch eine Bewährungschance zu bekommen.
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Kamen. Mitte Januar hatte der 33-jährige Lars H. (Name geändert) einen Termin vor dem Landgericht Dortmund. Es ging um Schwarzfahren. Den Weg legte er mit der Bahn zurück - und ohne Fahrkarte. "Eine gewisse Unbelehrbarkeit und Dreistigkeit" bestätigte ihm nun der Strafrichter am heimischen Amtsgericht in Kamen. Da hatte sich Lars H. aber vor allem wegen zwei Fällen von Internetbetrug zu verantworten: Bereits im April und Mai 2016 hatte er jeweils ein Samsung-Smartphone für rund 400 Euro bei Ebay eingestellt. Beide Male fanden sich Käufer, überwiesen den verlangten Betrag - und sahen nie etwas von dem Handy.
"Ich brauchte halt Geld", erklärte Lars H. dem Richter. Dieses Geld ging für Drogen drauf: fünf, sechs Gramm Cannabis täglich. Mit dem Gericht hatte H. schon einige Male zu tun; seit Ende Mai sitzt er im Gefängnis, weil er eine Geldstrafe nicht gezahlt hatte. Davor war er längere Zeit untergetaucht.
Gerade auch deshalb bleibt er nun auch erst mal in Haft, entschied der Richter. Der verurteilte Lars H. zu 15 (weiteren) Monaten hinter Gittern - eine sogenannte Gesamtfreiheitsstrafe: Das vorausgegangene Urteil des Landgerichts geht darin auf.
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Kamen. Drei Monate Haft für das Beleidigen einer Polizistin und eines Polizisten: Ein Urteil, das "zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich" sei, sagte Amtsrichter Martin Klopsch. Angeklagt war der 53-jährige Martin B. (Name geändert). Sein Vorstrafenregister umfasst rund 30 Eintragungen, und auffallend viele davon haben mit B.s Alkoholkonsum zu tun. Auch als er in der Nacht zum 3. Dezember 2017 die beiden Beamten "Pisser" und "Wichser" nannte, war er blau. Allerdings nicht so sehr, dass er nicht mehr wissen konnte, was er tat, so die Einschätzung der Beschimpften.
Die waren in jener Nacht in die Bahnhofstraße gerufen worden, weil es lauten Streit gab zwischen Martin B. und seiner Mutter. B. soll seine Mutter angeschnauzt haben, weil sie ihm keinen Alkohol mehr geben wollte. Die Polizeibeamten erteilten ihm einen Platzverweis, sprich: Sie warfen ihn aus dem Haus. "Wir haben ihn in Ruhe ziehen lassen", so der als Zeuge geladene Polizist beim Gerichtstermin. Die Anzeige sei dann später geschrieben worden. Die Personalien waren ja bekannt.
Martin B. sprach vor Gericht von einem Filmriss. Leute zu beleidigen, sei nicht seine Art. Mehrfach entschuldigte er sich. Aber nach scheinbarer Läuterung drehte er nochmal auf, als er das Urteil hörte: "Warum krieg' ich drei Monate?" - er habe doch sowas noch nie getan.
Das stimmt sogar. Das Vorstrafenverzeichnis listet Diebstähle, Trunkenheits- und Drogendelikte auf. Die Beamtenbeleidigung war eine Premiere. Martin B. kündigte Berufung vor dem Landgericht an.
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von Andreas Milk
Kamen. Vor der Verhandlung waren Angeklagter und Zeuge einträchtig über den Parkplatz zum Gerichtsgebäude spaziert. Umso erstaunlicher, dass der Angeklagte einige Minuten später behauptete: Der Zeuge habe ihm mit einer Lüge das Verfahren eingebrockt. Es ging um jahrelangen Erwerb von Marihuana - und um eine Cannabisplantage in Bergkamen.
Die gehörte dem 37-jährigen Thomas F. (Namen geändert). Das ist der Mann, der heute vor Gericht Zeuge war. Im vergangenen Dezember wurde seine Plantage von der Polizei dicht gemacht. F. wurde damals einer Haftrichterin vorgeführt. Sie erklärte ihm, dass es von Vorteil sein könne, mit den Ermittlern zu kooperieren - sprich: Namen von Abnehmern zu nennen. F. nannte Markus E. (27) - den Mann, der nun heute Angeklagter war.
Markus E. hatte Anfang des Jahres einen Strafbefehl bekommen wegen mindestens 60-maligen Erwerbs von jeweils mindestens fünf Gramm Marihuana in den 60 Monaten von Januar 2013 und Dezember 2017. Er legte Einspruch ein. Im Gericht verlangte er nun einen Freispruch. Denn (Ex-) Plantagenbesitzer Thomas F. habe ihn zu Unrecht in die Sache hineingezogen. Niemals habe er illegalen Stoff von F. gekauft.
Und siehe da: F. bestätigte das sogar. "Ziemlich dumm" sei es gewesen, Markus E. bei der Polizei des Drogenerwerbs zu bezichtigen. Aber er habe nach einer Nacht in der Polizeizelle bloß noch seine Ruhe haben wollen. Darum habe er der Haftrichterin erzählt, was ihm in seiner Situation gerade nützlich erschien - ohne Rücksicht auf den Wahrheitsgehalt.
Besagte Richterin war praktischerweise gerade im Hause. So konnte sie denn ihrerseits auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen und versicherte: Sie habe im Dezember ein "längeres Gespräch" mit dem Bergkamener Plantagenbesitzer gehabt; er habe eine Weile mit sich gerungen und dann den Namen seines Kunden Markus E. herausgerückt. Dabei habe er - wohl um sich vor sich selbst zu rechtfertigen - so etwas gesagt wie: Jeder ist für sich selbst verantwortlich.
Richter und Staatsanwalt kamen zu dem Schluss: Markus E. hat das Marihuana gekauft - und die Aussage von Thomas F. bei der Haftrichterin war korrekt, seine Aussage im Prozess heute dagegen Blödsinn. Die Konsequenzen: Markus E. muss eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 40 Euro zahlen; Thomas F. muss mit einem Verfahren wegen Falschaussage rechnen. Daneben läuft noch F.s eigenes Verfahren wegen des Betreibens der Plantage. Mit Hinweis darauf hätte er heute im Amtsgericht als Zeuge auch schlicht schweigen können.






