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von Andreas Milk
Kamen. Zwei etwas ungewöhnliche Fälle von Fahrerflucht beschäftigten das Kamener Amtsgericht: Im ersten Fall ging der Flüchtige erst zum Einkaufen, dann zur Polizei; im zweiten war das Tatwerkzeug - sprich: Auto - zugleich die Wohnung des Angeklagten.
Fall eins ereignete sich am Mittag des 22. August 2017 auf dem Parkplatz des Jobcenters neben dem Kamener Rathaus. Der 60-jährige Hartz-IV-Empfänger Jochen F. (Namen geändert) rammte mit seinem VW-Bus einen geparkten Renault Mégane. Ein paar Mitarbeiterinnen des Jobcenters, die gerade aus der Pause kamen, kriegten das mit und sprachen F. an. Aber der - "total verpeilt", wie er jetzt seinen Anwalt erklären ließ - fuhr erst mal zum Laden, danach zur Polizeiwache. Und da stand auch schon die Mégane-Besitzerin, die von ihren Kolleginnen informiert worden war. Das Urteil: 450 Euro Geldstrafe für die Unfallflucht, 35 Euro Buße für den Unfall an sich, ein Monat Fahrverbot.
Fall zwei betrifft den 25-jährigen Ramazan K., seinen VW Golf und einen Baum am Reckhof. Am 17. März 2017 rammte der Golf den Baum. K., damals obdachlos, sei nicht nur widerrechtlich abgehauen, glaubt die Staatsanwaltschaft - den Golf habe er vorher gestohlen. Tatsächlich war es aber wohl ein bisschen anders. K. erklärte dem Richter jedenfalls glaubhaft, den Golf habe er zusammen mit einem Freund gekauft. Das Geld dafür - ganze 120 Euro - habe er, K., zur Verfügung gestellt, zugelassen war der Wagen auf den Namen seines Freundes. Nach dem Zusammenstoß mit dem Baum habe er die Reisetasche mit seinen Habseligkeiten aus dem Golf genommen und sei abgehauen. Ende. Das Urteil hier: fünf Monate Haft auf Bewährung wegen Unfallflucht - sowie wegen der Tatsache, dass K. ein falsches Nummernschild an den Golf geschraubt hatte.
P.S. Die Mégane-Besitzerin aus Fall eins hat den Schaden an ihrem Wagen nicht reparieren lassen - es waren halt Kratzer und der Mégane war schon alt. Und auch der Schaden am Baum in Fall zwei blieb eher unbeachtet. Die Justiz zumindest hat keinerlei Kenntnis. Mutmaßliche Baumbesitzerin: die Stadt.
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von Andreas Milk
Kamen. Schillerndere Gestalten saßen selten in einem Saal des Kamener Amtsgerichts: Auf dem Zeugenstuhl der ehemalige Unnaer Bürgermeisterkandidat und Nachtclubbetreiber Achim Megger - auf der Anklagebank die Frau eines Diamantengroßhändlers aus dem Rheinland. Die 24-Jährige soll Megger beklaut haben: 700 Euro zog sie ihm laut Staatsanwaltschaft aus der Hosentasche. Die dazugehörige Hose trug Megger dabei allerdings nicht am Leib - sie lag über einer Stuhllehne in seinem Haus in Heeren. Die Frau bestreitet die Tat. Gegen einen Strafbefehl wegen Diebstahls über 1200 Euro legte sie Widerspruch ein. So kam es erst dazu, dass der Fall heute öffentlich verhandelt wurde.
Schon die Feststellung der Personalien verhieß Ungewöhnliches. Die Frau berichtete, als Azubi bekomme sie monatlich rund 500 Euro - und als Ehefrau von ihrem knapp 50 Jahre älteren Mann monatlich 1000 Euro Taschengeld. Sie trage Sachen für Tausende Euro am Körper. "Mein Wasserhahn ist vergoldet." Warum also hätte sie Megger beklauen sollen?
Die Aussagen der Beteiligten stimmten eigentlich nur in einem Punkt überein: Megger und die junge Frau hatten am 13. Mai vorigen Jahres miteinander zu tun. Sie sagt: Sie habe ihre 18-jährige Schwester aus seinem Betrieb loseisen wollen. Er sagt: Die Frau habe euphorisches Interesse an seinem Laden gezeigt und hätte ihn wohl am liebsten gleich übernommen. Später, nach der Fahrt in Meggers Wohnung, sei sie völlig durch den Wind gewesen. Am nächsten Morgen hätten die 700 Euro gefehlt. Er, Megger, habe ihren Mann angerufen; der sei nach Kamen gekommen und habe sie abgeholt.
Und was sagt der Diamantenhändler? Megger sei "extrem gefährlich für junge Frauen". Amtsrichter Martin Klopsch hielt Megger für glaubwürdig. Nicht nur, dass der ein Video auf dem Handy hatte, das seine Version stützte. Es ist auch unstrittig, dass Megger seinerzeit den Ehemann der Frau aufforderte, er solle sie doch bitteschön auf die vermissten 700 Euro hin durchsuchen. Diese Aufforderung wäre recht gewagt gewesen, wenn Megger den Diebstahl bloß erfunden hätte.
Die junge Frau ist wegen Diebstahls, Widerstandes, Beleidigung und Körperverletzung vorbestraft. Wegen der 700 Euro verhängte Richter Klopsch heute eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro. Und noch während der Verlesung des Urteils kam ein Ordnungsgeld von 300 Euro oben drauf - weil die 24-Jährige, wie auch vorher schon etliche Male, dem Richter beim Vortrag dazwischenredete. Es sieht schwer nach einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dortmund aus.
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von Andreas Milk
Kamen. "Ich weiß wirklich gar nichts mehr" - nicht gerade eine hilfreiche Aussage. Aber wohl eine ehrliche. Der 24-jährige Philipp B. (Name geändert) soll in der Nacht zum 14. Mai 2017 ausgerastet sein nach einem Besäufnis in der Kamener Innenstadt. Wegen Sachbeschädigung saß er heute auf der Anklagebank im Amtsgericht und sprach von einem "kompletten Filmriss".
Andere hatten mehr zu sagen. Und damit stand am Ende Folgendes fest: B. hatte Bier und Wodka in größerer Menge intus und war mit einem Bekannten - der übrigens völlig friedlich hinterher zockelte - auf dem Weg durch die City. Ein paar Männer, die in einen Audi A3 stiegen, erregten B.s Missfallen. Wodurch? Keiner weiß es; wahrscheinlich durch ihre bloße Existenz. Er pöbelte sie an und warf einen Gegenstand - vermutlich eine Bierflasche - in die Windschutzscheibe. Sein Begleiter rief den Autoinsassen zu, sie sollten verschwinden, sonst passiere womöglich noch Schlimmeres.
Dass ihn die Polizei in jener Nacht zu fassen kriegte, "verdankt" B. dem Umstand, dass er später in der Nähe des Schöppchenkellers gleich nochmal auffiel und einen Platzverweis provozierte. Die Polizisten hatten inzwischen eine Täterbeschreibung von dem Vorfall mit der Windschutzscheibe erhalten. Treffer.
Philipp B. war nach eigenen Worten lange in der Alkoholikerszene. Inzwischen habe er eine Entgiftung gemacht. Vorstrafen gibt es reichlich, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung. Zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Kamener Innenstadt war noch eine Bewährung aus einer früheren Verurteilung offen: Acht Monate hatte er da bekommen.
Diese acht Monate wird er demnächst absitzen müssen: Eine Entscheidung, die noch vor der heutigen Gerichtsverhandlung rechtskräftig geworden war. Für seinen "Filmriss" im vergangenen Mai kam jetzt noch eine Geldstrafe dazu: 150 Tagessätze à 15 Euro, wegen Vollrausches. Die Tagessatzhöhe von 15 Euro ist einem Hartz-IV-Empfänger angemessen. Interessanter in B.s Fall dürfte die Zahl der Sätze sein - eben 150. So viele Tage käme er zusätzlich zu den "alten" acht Monaten ins Gefängnis, sollte er die Geldstrafe nicht zahlen können.
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von Andreas Milk
Kamen. Hausfrau, verwitwet, 78 Jahre alt - einmal kurz nicht aufgepasst, falsche Entscheidung getroffen, heute vor Gericht: Die Kamenerin Elfriede S. (Name geändert) streifte auf dem Parkplatz vorm Rewe-Markt "Am Roggenkamp" in Bergkamen mit ihrem silbernen Mercedes einen abgestellten Audi. Schaden: rund 2.000 Euro. Elfriede S. fuhr weg. Weil ein Zeuge das Kennzeichen aufschrieb und die Polizei informierte, kam es zur Anklage gegen die Frau.
Sie habe den Zusammenstoß mit dem Audi nicht mitbekommen, erklärte sie im Gerichtssaal. Angesichts des Schadens - zu sehen waren nur einige Kratzer - wäre diese Aussage sogar glaubhaft. Wenn da bloß nicht der Zeuge gewesen wäre. Der war an jenem 29. April 2017, nachmittags gegen 15.30 Uhr, bei Rewe als Promoter im Einsatz und beobachtete, dass zwei Frauen aus dem Mercedes stiegen: Elfriede S. und eine deutlich jüngere, wohl ihre Enkelin. Die Jüngere habe die Ältere beschimpft: Ob sie denn keine Augen im Kopf habe? Schließlich seien sie wieder eingestiegen und verschwunden.
Wortreich versuchte Elfriede S.' Verteidigerin zu erklären, ihre Mandantin wolle ihr Fehlverhalten vielleicht selbst nicht wahrhaben, räume aber ein, dass da etwas gewesen sein könnte. Bisher sei sie ein unbeschriebenes Blatt - und ihr eigener Wagen bei dem Vorfall so gut wie unbeschädigt geblieben. Amtsrichter Martin Klopsch verließ sich letztlich auf den Zeugen: Der müsste gelogen haben, falls denn die "Nichts mitgekriegt"-Version von Elfriede S. stimmen sollte - aber dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkt.
Das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Sie hätte niedriger liegen können, wenn Elfriede S. die Fahrerflucht schlicht zugegeben hätte, sagte Klopsch: Die Aussage des Zeugen sei zu erwarten gewesen, denn er hatte bei der Polizei schon exakt das Gleiche ausgesagt, und so stand es seitdem in den Akten. Dass der Mann das Geschehen auf dem Parkplatz nicht einfach ignoriert habe, sei ihm hoch anzurechnen: Viele kümmerten sich nicht um so was.
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von Andreas Milk
Kamen. "Am besten wär' ein Eimer Wasser gewesen", sagte die Zeugin. Das Amtsgericht hatte es mit einer Keilerei zwischen zwei Frauen zu tun, geschehen am frühen Morgen des 4. Juni 2017. Die Beteiligten waren in Bergkamen-Overberge auf dem Heimweg vom Schützenfest. Fest steht: Die 22-jährige Jaqueline E. (Namen geändert) und die 29-jährige Meike M. gerieten aneinander. So sehr, dass ihre Freunde Mühe hatten, sie zu trennen. Ein Eimer Wasser hätte da vielleicht wirklich gute Dienste getan - aber woher nehmen, an einem Sonntag gegen 3.20 Uhr auf der Landwehrstraße?
Wegen Körperverletzung saß nun die Jüngere und deutlich weniger Verletzte, Jaqueline E., auf der Anklagebank. Ihre Version: Sie habe sich gerade mit ihrem Freund gestritten, da sei Meike M. an ihr vorbei gegangen und habe sie als Schlampe bezeichnet. "Ich habe zurückbeleidigt" - und die Sache eskalierte, mit Schlägen, Tritten, gegenseitigem An-den-Haaren-Ziehen. Treibende Kraft sei ganz klar Meike M. gewesen: Die habe sie umgeschubst und sich auf sie gesetzt - "ich hatte Panik". Und was sagt die angebliche Aggressorin? Etwas ganz Anderes. Nämlich, dass Jaqueline E. pampig geworden sei, als sie mitkriegte, dass Meike M. im Vorbeigehen über sie sprach. Das Gerede sei aber harmlos gewesen: Es ging bloß darum, dass Meike M. wohl Jaqueline E. mit einer früheren Kollegin verwechselt hatte.
Zeugen - darunter E.s Freund - lieferten Widersprüchliches. In einem Punkt immerhin herrschte Einigkeit: Alkoholisiert waren in jener Nacht alle; die Teilnahme am Schützenfest hatte sich offenbar gelohnt.
Strafrechtliches Ende der Geschichte: eine Einstellung des Verfahrens gegen Jaqueline E.. Die Kosten trägt die Landeskasse. Es bleibt offen, wer wen zuerst angepöbelt und/oder angegriffen hat. Eine Drohne wäre zur Aufklärung hilfreich gewesen, sagte Richter Martin Klopsch. Der konnte noch nicht einmal den Mann befragen, der seinerzeit die Polizei geholt hatte: Den Gerichtstermin ließ er verstreichen, jetzt muss er 100 Euro Ordnungsgeld zahlen. Zur Tatzeit hatte er seinen Hund an der Landwehrstraße Gassi geführt. (Wie gesagt: Es war morgens gegen halb vier.)
Zivilrechtlich geht es übrigens weiter: Die Frauen haben sich wechselseitig verklagt.