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von Andreas Milk
Kamen. Zwei Sekunden, in denen der 83-jährige Franz M. (Namen geändert) nicht aufgepasst hat - sie brachten den 43-jährigen Thomas G. auf die Intensivstation und machten ihn auf Dauer berufsunfähig. Die Rede ist von einem Unfall am Kamen Karree am 3. März 2017. Heute beschäftigte er das Kamener Amtsgericht.
An jenem Freitagabend gegen 19 Uhr - es war schon dunkel - fuhr Franz M. mit seinem Ford von der Autobahn ab. Er hatte seine Frau in Dortmund im Krankenhaus besucht und wollte zurück nach Heeren. Die geplante Route: über die Unnaer Straße in Richtung Königsborn, dann an der Ampelkreuzung links abbiegen in den Schattweg. Zwischen Autobahnabfahrt und Schattweg ist die Fußgänger-Bedarfsampel in Höhe des "MäX"-Einrichtungsmarktes. Hier stand der Logistik-Arbeiter Thomas G. - seine Arbeit im Karree war für den Tag erledigt, das Wochenende nah. G. wollte zum Bus. Als er grünes Licht hatte, überquerte er die Straße. Plötzlich von links zwei Scheinwerfer. "Dann bin ich wach geworden, lag auf dem Seitenstreifen und alles tat weh."
Denn Franz M. in seinem Auto hatte das Rotlicht der Fußgängerampel für den Fahrzeugverkehr schlicht übersehen: Er war schon auf die nächste Ampel fixiert, die am Schattweg. Sechs Wochen lag Thomas G. auf der Intensivstation - mit Wirbel- und Rippenbrüchen, einem kaputten Knie, Schäden an Lymphgefäßen. Acht Operationen hat er hinter sich und zwei Rehas. Das Knie wird nie wieder voll beweglich sein, den Job kann er vergessen. Zwei Mal 10.000 Euro Schmerzensgeld sind geflossen. Es soll noch mehr kommen.
Und Franz M., der Unfallfahrer: Führerschein seit 60 Jahren, keine Vorstrafen, kein Punkt in Flensburg. Ein vorbildlicher Fahrer. Amtsrichter Martin Klopsch sprach - weil viele Zuschauer im Saal waren, Azubis von Bayer - ausführlich über die schweren Folgen von M.s Aussetzer einerseits, seine geringe individuelle Schuld andererseits. Möglich, dass ein Ladendieb wegen ein paar Flaschen Schnaps härter bestraft wird als Franz M. Aber der Dieb habe ja auch mit Vorsatz gehandelt. M. habe "nur" einen Augenblick versagt.
80 Tagessätze Geldstrafe à 25 Euro: So lautete das Urteil wegen der fahrlässig begangenen, gleichwohl folgenschweren Körperverletzung. Und für die Azubis gab es noch den Rat vom Richter: Erst gucken, dann gehen - selbst wenn die Ampel Grün zeigt.
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von Andreas Milk
Kamen/Bergkamen. Wenn von einem Mann mit einem Rohr in der Hose die Rede ist, lassen sich allerhand blöde Scherze dazu machen - aber bleiben wir sachlich. Wegen eines Diebstahls im Globus-Baumarkt an der Bergkamener Geschwister-Scholl-Straße ist der 57-jährige Peter F. (Name geändert) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dabei ging es eben um ein Staubsaugerrohr. Und um dessen zeitweilige Unterbringung in F.s Hose.
Laut Anklage hatte F. das Rohr - ein etwa 30 bis 40 Zentimeter langes Zwischenstück - bei Globus schlicht geklaut. Laut F. war alles ganz anders. Den kompletten Sauger - genauer: ein Nasssaugegerät - habe er einige Tage vor dem angeblichen Diebstahl bei Globus gekauft. Weil es Probleme damit gab, habe er sich das Rohrstück geschnappt, hinten in den Hosenbund geklemmt, sei damit zum Baumarkt geradelt und hineingegangen. Den Kaufbeleg über das mitgebrachte Rohr habe er vergessen - mit der Folge, dass es beim Verlassen des Baumarktes zu Scherereien mit dem Ladendetektiv kam. Und letztlich zur Strafanzeige.
F.s Erklärung ist für sich genommen schlüssig - bloß gab es da noch einige Merkwürdigkeiten. Videoaufnahmen zeigen Peter F. beim Betreten des Baumarktes - ohne, dass ein Rohr zu sehen wäre. Beim Verlassen des Geländes wiederum schob er das Rohr unter einem Zaun hindurch - wäre er rechtmäßiger Eigentümer gewesen, hätte das kaum einen Sinn ergeben. Und schließlich: Es fehlte das Rohr an einem Ausstellungssauger im Baumarkt - es wäre ein verrückter Zufall, wenn ausgerechnet am Tag von Peter F.s Baumarktbesuch jemand anders dieses Rohr heimlich eingesteckt hätte.
Er sei "überzeugt", dass F. das Rohr gestohlen habe, sagte der Kamener Amtsrichter Martin Klopsch. Entsprechend das Urteil: 25 Tagessätze à 30 Euro. Strafverschärfend kommt hinzu, dass Peter F. - laut eigenen Angaben - seit Mai 2017 den Sauger bei sich zuhause rumstehen hat. Unbenutzt - weil das verdammte Rohrstück fehlt.
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von Andreas Milk
Kamen. Erst flossen 46 Liter Diesel, aber danach floss kein Geld: Das Amtsgericht kriegte es mit einem Vorfall in der Tankstelle an der Koppelstraße vor einem halben Jahr zu tun. Angeklagt: der 32-jährige Paul H. (Name geändert). Er habe am frühen Nachmittag des 24. Juli den Kleintransporter seiner Firma betankt, dann aber nur Kleinkram aus dem Shop an der Kasse bezahlt, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Und mehr noch: Als er anhand von Videobildern identifiziert und zur nachträglichen Bezahlung aufgefordert wurde, habe er als Nachweis darüber eine falsche Quittung zur Polizei gebracht. Also: Betrug.
Alles nur "ein Missverständnis von Anfang an", beteuerte Paul H. im Gerichtssaal. Seine Version: Er hat getankt, ging in den Shop, nahm sich eine Zeitung und ein paar andere Sachen und ging damit zur Kasse. Die Frage einer Mitarbeiterin, ob er denn auch getankt habe, bejahte er. Und dann vertiefte er sich ins Gespräch mit seinem mitfahrenden Schwager - sodass er gar nicht mitkriegte, wie die Kassiererin sich zu seinen Gunsten vertat und den Sprit ignorierte.
Und die Sache mit der falschen Quittung einige Tage später bei der Polizei? Ein Versehen, sagt H. Er sei zwischenzeitlich ein weiteres Mal zum Tanken an der Koppelstraße gewesen. Den Beleg hierüber habe er blöderweise beim Polizeitermin in der Tasche gehabt.
Ein Tankstellenmitarbeiter als Zeuge konnte kaum zur Aufklärung beitragen: 700, 800 Kunden kämen täglich - da blieben einzelne Gesichter nicht im Gedächtnis. Was für den Angeklagten sprach: Mit einem Firmenfahrzeug und korrektem Nummernschild im Videozeitalter einen Betrugsversuch zu starten, wäre nicht eben besonders clever gewesen. Und: Die Kasse der Tankstelle scheint wieder zu stimmen - jedenfalls hatte der Pächter bei einem früheren Gerichtstermin nichts von einem offenen Posten erwähnt.
Das Urteil: Freispruch für Paul H. - im Zweifel für den Angeklagten. Die Sache sei ein bisschen merkwürdig, fand der Richter. Aber: "Das Leben i s t manchmal ein bisschen merkwürdig."
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von Andreas Milk
Kamen. "Bei neuen Dummheiten geht's in den Bau" - klare Ansage des Kamener Amtsrichters Christoph Hommel an den Angeklagten. Das Urteil für heute: Fünf Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Der 42-jährige Murat F. (Name geändert) war am späten Abend des 3. Oktober in einem Peugeot auf der Bergkamener Ebertstraße von Polizisten gestoppt worden. Einen Führerschein besaß er zwar - aber irgendwie auch wieder nicht. Es war ein türkischer. Und der galt nicht, weil F. sich an jenem Tag schon länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hatte.
Ein Versehen, könnte man meinen. Und F. selbst erklärte denn auch beim Prozess, er habe angenommen, alles sei okay gewesen. Bloß: Derselbe Richter hatte ihn schon 2009, 2011 und 2015 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, jeweils zu einer Geldstrafe. Die Behauptung, ahnungslos gewesen zu sein, zog da nicht mehr. "Sie sind dreist", fand Richter Hommel.
Er riet Murat F., sich um einen Führerschein zu kümmern, der ihn auch tatsächlich zum Fahren in Deutschland berechtigt. Das erfordert allerdings Geduld: Neben der Bewährungsstrafe wurde eine zweijährige Sperre verhängt. Wenigstens eine Geld- oder Arbeitsauflage bleibt Murat F. aber erspart.
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von Andreas Milk
Kamen. Wenige Tage vor Weihnachten fiel dieser Satz im Saal des Kamener Amtsgerichts: "Ich bin wie ein Waisenkind, obwohl ich noch Vater und Mutter habe." Der 48-jährige Bergkamener Holger H. (Name geändert) war wegen Betrugs angeklagt. Den Vorwurf wies er zurück: Er sei ausgenutzt worden, unter anderem von Familienmitgliedern, zu denen er heute keinen Kontakt mehr habe.
Konkret ging es um einen Internetanschluss von Unitymedia. Den gab H. laut Anklage im Mai 2014 in Auftrag - und zwar im Namen und für die Adresse seines Vaters. Die Staatsanwaltschaft ging bisher davon aus, dass Holger H. zu der Zeit selbst im Haus seines Vaters wohnte und den Anschluss nutzte. In der Verhandlung erklärte er jetzt aber, das sei gar nicht so gewesen. "Ich bin unschuldig." Möglich sei, dass sein Bruder etwas mit dem Auftrag an Unitymedia zu tun habe. Wörtlich: "Wir sind alle verkriegt."
Was tatsächlich los war mit Holger H., dem Vater und der Restfamilie, wissen weiter nur die Beteiligten selbst. H. betonte, das väterliche Anwesen nur gelegentlich und kurz betreten zu haben, für Gartenpflege und Hundesitting - von einem Internetanschluss auf Vaters Rechnung hätte er also gar nichts gehabt. Das Haus ist mittlerweile verkauft. Der Erlös soll zum Teil in die Pflege von H.s kranker Mutter geflossen sein, zum Teil an den Vater.
Richter Martin Klopsch stellte das Verfahren ein. Denn es wäre zur Klärung der Ereignisse im Frühjahr 2014 ein enormer Ermittlungsaufwand nötig gewesen, etwa das Befragen von Nachbarn oder das Einsehen von Verbrauchsabrechnungen für Holger H.s eigene Wohnung. Das stünde in keinem vernünftigen Verhältnis zum entstandenen Schaden.
Den gab die Anklage mit knapp 800 Euro an: Unitymedia hatte unter anderem Hardware für den Anschluss geliefert. Richter Klopsch sieht bei der Firma eine Mitschuld: Zu dem angeblichen Vertrag mit Holger H.s Vater gebe es bei ihr "nichts Schriftliches", keine Unterschrift oder Ähnliches - nur die Notiz über einen telefonisch erteilten Auftrag.
Die Kosten für das Gerichtsverfahren trägt die Landeskasse.