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von Andreas Milk
Kamen. Mit 1,8 Promille hinters Steuer setzen, erwischt werden - und den Führerschein nach nur drei Monaten zurück bekommen: Nach drei Jahrzehnten als Strafrichter war das eine Premiere bei Martin Klopsch im Kamener Amtsgericht. Auslöser sei eine Entscheidung am Landgericht Dortmund gewesen.
Der Reihe nach. Auf der Anklagebank in Kamen saß eine junge Frau. Anfang Juni war sie in der Innenstadt mit besagtem Alkoholwert geschnappt worden. Da war der "Lappen" erst mal weg. Schon im September schickte Klopsch ihn an die Frau zurück. Denn zu dem Zeitpunkt hatten Kollegen des Landgerichts Dortmund in einem ähnlichen Fall verfügt, dass ein Lastwagenfahrer seine Fahrerlaubnis nach gerade mal einem Vierteljahr zurück bekam, weil er beruflich darauf angewiesen sei. Genau dies traf auf die Fahrerin in Kamen nun auch zu.
"Blau" am Steuer - das ist ein Indiz für mangelnde charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Dass eine solche Charakterschwäche nach drei Monaten beseitigt sei, konnte Richter Klopsch sich zwar ausdrücklich nicht so ganz vorstellen. Aber: Er orientiere sich halt mal am Landgericht.
Abgesehen vom kurzen Führerscheinentzug: Straffrei bleibt die Frau nicht. Klopsch verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 25 Euro. Und was den Führerschein angeht - da ist das letzte Wort auch noch nicht gesprochen. Erstens kann die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen. Über die würde das Dortmunder Landgericht entscheiden - und dort scheint die großzügige Dreimonatsfrist auch nicht unumstritten zu sein. Zweitens ist es bei 1,8 Promille wahrscheinlich, dass die Verkehrsbehörde - der Kreis Unna - eine medizinisch-psychologische Untersuchung der Frau veranlasst.
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von Andreas Milk
Kamen. Es sei eben "das Übliche" gewesen in der Nacht zum 29. Januar, sagte die junge Polizistin heute als Zeugin im Kamener Amtsgericht. Das Übliche? "Traurig" fand das der Vorsitzende Martin Klopsch. Die Beamtin, zwei Kolleginnen und ein Kollege mussten sich damals um ein Pärchen in Bergkamen kümmern: Pascal F. und Teresa H. (Namen geändert), beide Mitte 20, saßen jetzt als Angeklagte im Saal. Es ging um Widerstand, Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung und, nebenbei, um ein bisschen Marihuana, das bei F. und H. gefunden wurde.
Gegen zwei Uhr morgens war Pascal F. an der Wohnungstür von Teresa H. aufgekreuzt. Sie ließ ihn nicht rein - er demolierte die Tür und schlug die Frau. Die Polizei kam dazu. Weil Teresa H. ärztlich versorgt werden sollte und das Schloss an der Tür hinüber war, fuhren Streifenbeamte los, ihre Eltern zu holen, damit die auf die Wohnung aufpassen. Unterwegs wurden die Beamten zurück beordert: An Teresa H.s Wohnung gab es Probleme. Pascal F. wehrte sich heftig gegen die Polizei; Teresa H. hatte eine 180-Grad-Wende hingelegt und wollte F. plötzlich aus dem Polizeiwagen befreien.
Kurz und schlecht: Die Polizistinnen und der Polizist bekamen Schmähungen zu hören - "Schlampe" noch eine der netteren -, es setzte Tritte, Bisse und versuchte Kopfstöße. Dem männlichen Beamten im Team drohte Pascal F., ihn und seine Söhne umzubringen. Bloß: "Ich hab' gar keine Söhne."
Auf der Anklagebank waren Pascal F. und Teresa H. eher wortkarg. F. bestätigte knapp die Vorwürfe und äußerte sein Bedauern: "Außer Rand und Band" sei er gewesen. "Das lief nicht, wie es hätte laufen sollen." H. wollte das Geschehen nicht näher schildern, erklärte aber, ihr Verhalten tue ihr leid. Beide hatten getrunken. Vorstrafen? Er ja, sie nein.
Das Urteil: Für Pascal F. fünf Monate Haft auf Bewährung, dazu eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 40 Euro. Teresa H. muss ebenfalls eine Geldstrafe zahlen - genauso viele Tagessätze, aber jeweils nur halb so hoch, weil sie wohl deutlich weniger verdient.
Die Polizei sei damals losgefahren, um zu helfen, stellte Richter Klopsch fest. "Ich möchte den Beruf nicht machen."
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von Andreas Milk
Kamen. Hinter dem banalen Gesetzesverstoß steckte anscheinend eine traurige Geschichte. Am 27. Juli dieses Jahres stoppte eine Polizeistreife den 36-jährigen Autofahrer Michael M. (Name geändert). Der besaß keinen Führerschein. Neben ihm im Wagen saß seine damalige Freundin, inzwischen Ehefrau. Beim Termin im Kamener Amtsgericht erzählte Michael M. jetzt, an diesem Tag hätten er und seine Frau ihr Kind verloren: eine Fehlgeburt, die zweite schon. Kurz vor der Polizeikontrolle habe noch seine Frau am Steuer gesessen, jedoch plötzlich über Schmerzen geklagt und eine Blutung erlitten. Da habe eben er sich ans Lenkrad gesetzt und versucht, schnell zum Arzt oder Krankenhaus zu kommen. Er wisse, dass das falsch gewesen sei. Diesen Fehler gemacht zu haben, tue ihm leid.
Michael M. hatte schon mehrmals mit dem Gericht zu tun - unter anderem auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die besonderen Umstände des jüngsten Vorfalls beeindruckten Richter und Staatsanwältin durchaus. Bloß: Straffrei bleiben konnte M. auch diesmal nicht. Strafmildernd wurden Geständnis und Reue gewertet. Was dagegen den Verlust des Kindes betrifft: glaubwürdig vorgetragen, aber nicht belegt. Es gibt keine ärztliche Bescheinigung - für die Gerichtsakten wäre sie wichtig. Etwas merkwürdig in dem Zusammenhang: Der Polizist, der Michael M. angehalten hatte, konnte sich als Zeuge vor Gericht nicht erinnern, dass M. und/oder seine Frau von einer akuten medizinischen Notlage gesprochen hätten.
Das Urteil für M.: eine Geldstrafe von 1500 Euro, dazu sechs Monate Sperrfrist vor Ausstellung eines Führerscheins. Um den will M. sich dann rasch kümmern. Immerhin: In den letzten Monaten sei er schon "ein sehr guter Beifahrer geworden".
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von Andreas Milk
Kamen. Diplomatischer als der Vorsitzende am Kamener Amtsgericht kann man es kaum sagen: "Die ganze Familie zeichnet sich dadurch aus, nicht unproblematisch zu sein." Die Bergkamener Sippe bringt zuverlässig einer Reihe von Juristen Arbeit.
Diesmal saß Marina H. (29, Name geändert) auf der Anklagebank. Die aus dem Kosovo stammende Frau soll vor knapp zwei Jahren gemeinsam mit ihrem Bruder dessen Freundin misshandelt haben. Die war damals schwanger. Marina H. - so die Anklage - hielt die junge Frau fest; der Bruder trat ihr in den Bauch. Später habe Marina H. ihr dann auch noch die Haare abgeschnitten. Und, noch ganz was Anderes: Bei Zalando, Amazon und anderen Versandhändlern soll Marina H. Ware für Hunderte Euro bestellt und nicht bezahlt haben.
Was die Misshandlungsvorwürfe angeht: "Absurd", sagt Marina H. Das angebliche Opfer sei inzwischen sogar wieder mit ihrem Bruder zusammen. Der wiederum machte von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Und seine Freundin selbst? Die machte im Laufe des Verfahrens widersprüchliche Angaben, beschuldigte neben Marina H. noch weitere Angehörige von deren Familie.
Auch in Sachen Versandhausschwindel war die Anklage wackelig. Als Zeuge sagte ein DHL-Zusteller aus: Er erinnere sich an einen "komischen Fall" - und zwar habe er beim Liefern eines Paketes den Eindruck gehabt, von einem Mann vor dem Haus abgefangen zu werden. Dem gab er das Paket trotzdem: Die Zusteller haben Zeitdruck. Längere Debatten und Nachforschungen vertrügen sich kaum mit "durchschnittlich 180 Paketen am Tag", von denen der Zeuge sprach.
Am Ende: Freispruch für Marina H. - sowohl in Sachen Körperverletzung als auch in Sachen Internetbetrug. Das Verfahren am Amtsgericht Kamen sei nur "kleiner Teil eines riesengroßen Verfahrens" gewesen, so der Richter. Unter anderem gab es in dem Zusammenhang auch ein Gewaltschutz-Verfahren vor dem Familiengericht. Was die strafrechtliche Seite angeht, scheint die Staatsanwaltschaft ein bisschen überstrapaziert zu sein. Marina H.'s Verteidiger beanstandete, die Dortmunder Justizbehörde habe aus Versandhaus-Material, das bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde, eine "Anklage gebastelt", obwohl seine Mandantin den Versendern nachweislich nichts schuldig sei. Und der Richter schilderte, dass die Staatsanwaltschaft die Herausgabe einiger Akten verweigert habe - was wiederum ihn veranlasst habe, einen Pflichtverteidiger zu bestellen, sodass Marina H. einen fairen Prozess bekommt.
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von Andreas Milk
Kamen. Auch weggeworfene Sachen bringen Geld. Zum Beispiel Altkleider: Zwei private Container-Aufsteller, Geschäftsleute aus Bergkamen und Hagen, sahen sich jetzt in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Kamen. Der Hagener soll einen Container des Bergkameners am Kugelbrink geöffnet und die Sachen daraus mitgenommen haben.
Immerhin rund 200 Euro war der Containerinhalt laut Anklage wert. Der mutmaßlich bestohlene Bergkamener erklärte dem Richter einmal näher, wieviel es für was gibt: Das Kilo Kleider könne er für 30 Cent weiterverkaufen. Das Kilo Schuhe bringe das Vierfache: 1,20 Euro.
Der angeklagte Hagener soll sich am Morgen des 22. März am Container im Kugelbrink zu schaffen gemacht haben. Der Bergkamener als rechtmäßiger Eigentümer erfuhr davon, weil ein Freund von ihm auf dem Weg zur Arbeit den Hagener zu sehen glaubte und - da er den Mann nicht kannte - vermutete, dass da etwas nicht stimmte. Es soll sogar ein Handyfoto von der Tat existiert haben. Blöd nur: Dieses Foto sei versehentlich gelöscht worden.
Der Verteidiger des Hageners war überzeugt: Das Foto gab es nie. Die Anzeige gegen seinen Mandanten sei ein abgekartetes Spiel mit dem Ziel, einem Konkurrenten zu schaden. Das Urteil: Freispruch. Zwar hielt es der Richter ausdrücklich für wahrscheinlich, dass es den Container-Aufbruch tatsächlich gab. Der Hagener hat obendrein ein üppiges Vorstrafenregister und eine laufende Bewährung. Aber: Einen Beweis für seine Täterschaft am Kugelbrink gebe es nicht.
Nebenbei: Die kreiseigene Abfallgesellschaft GWA sammelt seit 2012 Altkleider in ihren grünen Containern. Wer alte Sachen da rein wirft, unterstützt Wohlfahrtsverbände, mit denen die GWA kooperiert. So dienen ausrangierte Hemden, Hosen, Röcke, Jacken nicht dem Profit Einzelner, sondern dem Allgemeinwohl.