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Hannelore Kraft im Januar 2017 in der Kamener Stadthalle. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.devon Andreas Milk
Kamen. Seit diesem Sommer sitzt Lisa-Kristin Kapteinat für die SPD im Landtag, Wahlkreis Recklinghausen V. Die 28-Jährige ist Rechtsanwältin. Heute traf sie im Kamener Amtsgericht auf den Strafrichter Martin Klopsch. Der Fall, um den es ging, war eher eine Bagatelle. Verhandelt wurde über einen Unfall, den Kapteinats Mandant verschuldet haben soll. Klopsch verhängte eine Geldbuße, zu zahlen an eine gemeinnützige Organisation. Er hätte die 600 Euro auch an die Landeskasse überweisen lassen können. Aber mit den Verantwortlichen beim Land hat er es nicht so. Viel zu wenig werde getan (und ausgegeben!) fürs Personal in den Gerichten.
Die Juristin und Oppositionspolitikerin Kapteinat war von Klopschs Erläuterungen angetan. Als rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion würde sie Klopsch gern einmal zu einem Gespräch einladen, sagte sie, zückte auch schon eine Visitenkarte. Tja - und dann kam die Sache mit ihrer Genossin Hannelore Kraft zur Sprache.
Ein paar Jahre ist es her, die SPD regierte noch mit den Grünen in Düsseldorf, da schrieb Richter Martin Klopsch einen Brief an NRW-Ministerpräsidentin Kraft. Das Landesbesoldungsgesetz - später vom Gerichtshof in Münster für verfassungswidrig erklärt - hatte ihn in Rage gebracht. Das ließ er die Landesmutter wissen. Und er schrieb ihr auch, dass er bei der Verteilung "seiner" Geldbußen künftig die Landeskasse wohl eher außen vor lassen werde. Kopien des Schreibens gingen an Justizministerium und Richterbund.
Einige Zeit später klingelte Klopschs Telefon: Ein Mitarbeiter des Düsseldorfer Justizministeriums war dran. Klopsch geht davon aus, dass der Mann Order hatte, den patzigen Kamener Richter einzunorden und disziplinarische Schritte zu prüfen. Es blieb aber letztlich bei dem Telefonat; der Mann vom Ministerium hakte die Angelegenheit ab. Richter sind unabhängig, nicht weisungsgebunden - und dürfen halt auch Bußgelder geben, wem sie wollen.
Beim Termin heute überlegte Klopsch kurz, ob er damals wohl Strafanzeige gegen Kraft hätte stellen sollen. Vielleicht wegen versuchter Erpressung: Her mit den Bußgeldern - sonst gibt's Ärger?
Ach, was soll's. Kraft hat ja eh schon die Landtagswahl verloren. Klopsch ist weiter Richter. Krafts Parteifreundin Lisa-Kristin Kapteinat hat ihre politische Karriere noch vor sich. Die Visitenkarte für den Richter steckte sie wieder ein.
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von Andreas Milk
Kamen. Es hätte alles so einfach sein können: 300 Euro zahlen - Fall erledigt. Der Lehrer Klaus T. (Name geändert) hatte am Morgen des 30. Januar auf dem Parkplatz "seiner" Berufsschule mit dem Auto einen Radfahrer gestreift. Der erlitt eine Unterschenkelprellung und eine Abschürfung. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde gegen T. ermittelt. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss: geringe Schuld, da reiche eine Buße, dann könne das Verfahren eingestellt werden. Aber der Lehrer sah das anders: nicht geringe, sondern gar keine Schuld, fand er. Es sei ihm nicht möglich gewesen, den Unfall zu vermeiden. Darum sei ein Freispruch angebracht.
Die Sache landete beim Kamener Amtsrichter Martin Klopsch. Der erklärte dem Mann, der sonst Anderen etwas erklärt, heute die Feinheiten der Straßenverkehrsordnung. Darin steht etwa: Jeder darf nur so schnell fahren, dass beim Auftauchen eines Hindernisses ein Anhalten noch möglich ist. T. sei zwar offensichtlich sehr langsam in die anvisierte Parkbox eingebogen - aber eben doch nicht langsam genug. Oder aber, er habe zu spät reagiert. Jedenfalls kam es zur Kollision mit dem Radler. Punkt.
Klaus T. gab sich letztlich doch mit der Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage zufrieden. Nur, dass er jetzt das Doppelte zahlen muss: 600 Euro. Das Geld ist für eine gute Sache, und zwar für die so genannten "Crash-Kurse". Polizisten, Feuerwehrleute, Seelsorger, Versehrte und Hinterbliebene gehen in Schulen und berichten von ganz konkreten Unfallfolgen. Das soll junge Leute davon abhalten, zum Beispiel angetrunken Auto zu fahren - oder mit Tempo 160 über kurvenreiche Landstraßen zu donnern.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Versicherungskaufmann im Ruhestand hatte am 31. Mai vorigen Jahres Glück. Sozusagen im Blindflug - jedenfalls: ohne klares Bewusstsein - segelte er in seinem Auto über eine Kreuzung in Bergkamen. Niemandem passierte etwas. Wegen Unfallflucht saß er jetzt im Kamener Amtsgericht auf der Anklagebank.
Und streng juristisch gesehen mag das mit der Unfallflucht wohl stimmen, fand der Staatsanwalt. Bloß: ein "böser Bube" sei der 66-jährige Hartmut F. (Name geändert) ganz sicher nicht. Der weiß bis heute nicht bis ins letzte Detail, wie ihm an jenem Tag vor gut einem Jahr eigentlich geschah. Morgens habe er kurz ein Schwindelgefühl gehabt; später beim Seniorensport ging es auch nicht besonders, weil die Halle so stickig war. Noch später brachte er Müll und Glasflaschen zum Bergkamener Wertstoffhof. Auf dem Rückweg sei ihm übel geworden - und plötzlich: Filmriss. Zuhause seien ihm Kratzer im Lack aufgefallen. Etwas später kam die Polizei zu ihm.
Was die Zeit des Filmrisses betrifft: Es gibt Zeugenaussagen. Demnach war Hartmut F. an der Fritz-Husemann-Straße gegen ein wartendes Fahrzeug geprallt. Er habe zurückgesetzt und sei wieder angefahren.
Letztlich bleibt offen, ob F. tatsächlich so vollständig weggetreten war, wie er sagt. Das Zurücksetzen seines Autos spricht eher dagegen. Sicher ist, dass ihm selbst der Vorfall zusetzte: Er - über Jahrzehnte unfallfrei unterwegs - schaltete eine Reihe von Ärzten ein, um Klarheit zu bekommen, was eigentlich los war. Im Schlaflabor stellten sich lange Atemaussetzer heraus.
1.250 Euro Buße an eine gemeinnützige Einrichtung muss er nun zahlen - dann ist die Sache ohne Urteil, das heißt ohne Vorstrafe erledigt. Es ist dieselbe Summe, die der Staatsanwalt als Geldstrafe gefordert hätte, wenn es zu einer Verurteilung gekommen wäre. Dass es das Gericht mit einer Buße gut sein ließ, bedeutet: Es sieht F.s Schuld als gering an. Er bekam sogar seinen Führerschein zurück - verbunden mit der dringenden Bitte, sich auch künftig von den Ärzten durchchecken zu lassen.
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von Andreas Milk
Kamen. Eine hohe Geldstrafe - und der Führerschein blieb gleich im Gerichtssaal: Für ein Fahrmanöver im Kamener Kreuz muss der 69-jährige Martin M. (Namen geändert) aus Hagen doppelt zahlen. Amtsrichter Martin Klopsch verurteilte den Rentner zur Zahlung von 3.600 Euro und behielt auch gleich seine Fahrerlaubnis da.
6. November 2016, zum Glück ein ruhiger Sonntag, auf einem Zubringer von der A 1 zur A 2. Martin M., unterwegs in einem schwarzen Mercedes-SUV, zieht nach links rüber - so plötzlich, dass es zur Kollision mit dem Wagen des Ehepaars Nadine und Jan H. kommt. Wenig später, so sagen die H.s, habe Martin M. sich umgeschaut - und den SUV ein zweites Mal nach links gelenkt. Folge: zweite Kollision. Und zumindest Jan H. ist sicher, dass dies nicht aus Versehen geschah, sondern dass M. sich "durchsetzen" wollte. Das Auto der H.s wurde in die Leitplanke gedrückt. Beide Fahrzeuge kamen zum Stehen. Martin M. sei ausgestiegen, habe mit Beschimpfungen ("Sind Sie bekloppt?") begonnen und den Mittelfinger gezeigt, erzählten die H.s. Schwerwiegend verletzt war niemand. Das Ehepaar litt noch eine Weile unter Kopf- und Nackenschmerzen; zwei Kinder, die hinten gesessen hatten, bekamen "nur" einen Schreck.
Martin M., der Mann, der auf der Autobahn doch so sehr ausgerastet sein soll, zeigte sich auf der Anklagebank eher kleinlaut. Ganz sicher habe er niemandem schaden wollen. Gegen das Urteil kann er Berufung einlegen, und sein Verteidiger kündigte auch gleich eine Beschwerde gegen die Einziehung des Führerscheins an. Der ist nun aber erst mal weg. Auf M.s Frage, wie er denn jetzt seine gehbehinderte Frau nach Hause kriegen solle, antwortete Richter Klopsch knapp und korrekt, das sei nicht sein Problem. Und Nadine H. murmelte: "Es gibt ja Taxen."
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von Andreas Milk
Kamen. Die junge Frau aus Bergkamen war nur ein paar Meter entfernt, als am Vormittag des 27. Oktober 2016 am Kamener Koepeplatz ihr Auto demoliert wurde. Es sei "kein Bumm" zu hören gewesen - eher "so ein Krrrcht", erzählte Annika F. (Namen geändert) als Zeugin im Amtsgericht. Dort saß wegen Unfallflucht Sedat A. auf der Anklagebank. Er war seinerzeit einfach weggefahren. Annika F. allerdings merkte sich das Kennzeichen.
Schwarze Lackspuren auf ihrem Auto waren damals nicht zu übersehen: Sedat A. hatte mit seinem Golf beim Ausparken wohl die gesamte Fahrerseite am Fahrzeug der jungen Frau geschrammt; die Schadenshöhe betrug 2.000 Euro. Über seine Anlage habe er laute Musik gehört und von dem Unfall nichts bemerkt, sagte er.
Dass das akustisch durchaus hinkommt, wollte auch ein Sachverständiger nicht bestreiten. Aber: Gespürt haben müsse A. in jedem Fall etwas. Denn am Ende des Ausparkvorgangs habe er die Radkante des anderen Wagens "mitgenommen" - und das könne keinesfalls ohne Erschütterung passiert sein.
Der Richter schloss sich dieser Einschätzung an. Wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, verhängte er eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro. Daneben hat A. - vorher nur durch Tempoverstöße und Handynutzung am Steuer aufgefallen - im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren seinen Führerschein verloren. Einen neuen darf er laut Beschluss frühestens in neun Monaten bekommen.