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von Andreas Milk
Kamen. Seit 2017 gilt im Strafrecht eine neue Vorschrift: Sie soll speziell Vollstreckungsbeamte, Feuerwehrleute, Sanitäter vor tätlichen Angriffen schützen. Im Prozess um einen Vorfall in Bergkamen hat der Kamener Amtsrichter Martin Klopsch diese Vorschrift heute angewandt - Ergebnis: eine hohe Geldstrafe für einen Rempler auf offener Straße.
Am 19. Juni 2017 - wenige Wochen nach Inkrafttreten des neuen Paragraphen - war Klaus G. (alle Namen geändert), Mitarbeiter des Ordnungsamtes Bergkamen, auf der Rünther Straße im Einsatz: Vor einem türkischen Imbiss stand ein Lieferwagen quer auf dem Bürgersteig; Fahrer Sedat P. lud gerade Kisten mit Brot aus. Klaus G. wollte das mit seiner Kamera dokumentieren. Sedat P., so die Anklage, stieß ihn deshalb gegen die Brust.
Beim Gerichtstermin bestritt Sedat P. erst, dass es überhaupt eine Berührung gegeben habe: Streit um die Ahndung des ordnungswidrigen Parkens ja - Körperkontakt nein. Klaus G. schilderte das ganz anders: P. sei plötzlich auf ihn zu gelaufen und habe ihn mit der Brust angestoßen. Da sei für ihn das Maß des Erträglichen überschritten gewesen - "wir müssen uns ja sowieso schon einiges anhören". Zwar erlitt Klaus G. keine Verletzung und keine Schmerzen, dennoch zeigte er den ruppigen Brotlieferanten an.
Der ist 45 Jahre alt, hat keinerlei Vorstrafen und bekannte sich letztlich doch dazu, an jenem Tag auf der Rünther Straße wohl etwas aufbrausend gewesen zu sein. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, eine Haftstrafe sei hier zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht nötig - eine Geldstrafe tue es auch.
Dem folgte Richter Klopsch in seinem Urteil: 90 Tagessätze à 20 Euro - eine hohe Summe, erst recht für den Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente von rund 400 Euro monatlich. Grundsätzlich wären wenigstens drei Monate Haft fällig gewesen (die in diesem Fall wohl zur Bewährung ausgesetzt worden wären). Sollte das Urteil rechtskräftig werden und Sedat P. das Geld nicht zahlen können, drohen eben diese drei MonateHaft immer noch - dann eben in Form einer so genannten Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.
Der Gesetzgeber will, sagte Richter Klopsch, dass das Strafrecht auch abschreckt. Spricht sich die neue Vorschrift rum, werden die Attacken - hoffentlich - weniger.
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von Andreas Milk
Kamen. Ein zerknirschter Angeklagter hat heute im Amtsgericht seinen enttäuschten Ex-Chef wiedergesehen. André H. (Name geändert) war bis September vorigen Jahres in einem Bergkamener Großhandel beschäftigt. Dann flog er auf - mit einem Diebstahl im großen Stil. Digitalkameras und anderes Material für 6.200 Euro hatte er aus der Firma herausgemogelt. Das war allerdings bloß die berühmte "Spitze des Eisbergs". H. soll seit 2016 einen Schaden von insgesamt rund 70.000 Euro angerichtet haben. Er konnte das, weil er Vertrauen genoss.
Aber irgendwann schöpfte die Geschäftsleitung eben doch Verdacht. Der "Schwund" im Warenlager war einfach zu groß. Eine Videoüberwachung lieferte die nötigen Anhaltspunkte für eine Falle. Als H. schließlich ein weiteres Paket mit geklauter Ware auf den Weg brachte - Adressat: ein Freund von ihm -, kam alles raus: Die Kripo griff zu.
Besonders bitter: In der Bergkamener Firma gehörte H. quasi zum Inventar. 1994 hatte er hier seine Ausbildung begonnen, seitdem war er dabei. Privat lief allerhand schief. Eine Scheidung brachte finanzielles und psychisches Desaster. Als es H. so richtig mies ging, kam ihn der Chef im Krankenhaus besuchen. Man ist per Du - und war es auch im Gerichtssaal. Dort betonte H., wie leid ihm alles tue. Er allein sei schuld; der Freund, an den er Kameras & Co. weitergab, habe keine Ahnung gehabt, dass was faul war. Sein Job sei es gewesen, die Sachen online zu verkaufen.
H. hat keinerlei Vorstrafen. Das Urteil jetzt: sechs Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Schadenshöhe und das besondere Vertrauensverhältnis, das H. ausgenutzt habe, spielten eine Rolle, so der Richter. Der appellierte an H., sich nicht mehr vor Gericht sehen zu lassen. Außerhalb der Justiz wollte H. bisher nicht zu seinem Tun stehen. Er habe eine Freundin und mit ihr ein Kind, erklärte er. Aber noch wisse sie nichts vom Prozess und von der Sache mit den Kameras.
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von Andreas Milk
Kamen. Mit einem Haufen Potenzpillen in Richtung Reeperbahn: Der Kamener Murat H. (49, Name geändert) hatte sich von seiner Tour nach Hamburg ein gutes Geschäft versprochen. Es kam ein Gerichtsprozess dabei heraus.
Am 14. August hielten Autobahnpolizisten den Kamener auf der A1 bei Münster an. Er hatte keinen Führerschein. Für die Beamten war das ein Grund, sich H. und seinen Opel Vectra genauer anzuschauen. Sie fanden Plastiktüten voller Tabletten-Packungen - insgesamt gut 1200 verschreibungspflichtige Pillen.
Murat H. gab zu: Die Medikamente habe ihm jemand aus der Türkei besorgt. Dort seien sie für einen kleinen Teil des in Deutschland erzielbaren Preises zu haben. In Hamburg habe er sie mit Gewinn weiterverkaufen wollen. Er sei in großer Geldnot gewesen. Und warum gerade Hamburg? Weil dort eine Verwandte wohnt, die er besuchen wollte.
Sechs Monate Haft lautete das Urteil - wegen Fahrens ohne Führerschein und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Seit 2011 war H. schon fünf Mal verurteilt worden, unter anderem auch zu einer Bewährungsstrafe. Eine neue Chance wollte der Richter ihm da nicht mehr geben.
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von Andreas Milk
Kamen. Ein "falscher" Steuerberater aus Bergkamen ist vor dem Amtsgericht zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt worden - ohne Bewährung. Jahrelang hatte er einem Forstunternehmen vorgemacht, die Steuerangelegenheiten abzuwickeln. Was er tatsächlich tat, ließ sich im Nachhinein schwer rekonstruieren. Fest steht: Das Unternehmen hatte und hat Stress mit dem Finanzamt.
Markus F. (38, Name geändert) ist - immerhin - Steuerfachangestellter. Derzeit kümmert er sich um die Buchhaltung eines Transportbetriebs in einer Großstadt. Das Forstunternehmen geriet vor einigen Jahren an Markus F., als der noch im Büro eines (echten) Steuerberaters saß. Als er sich dann selbstständig machte, behielt das Unternehmen ihn als Betreuer in Sachen Steuer. Motto: Wir geben dem jungen Mann eine Chance.
Dass er selbst ein Steuerberater sei, habe er nie behauptet, sagte Markus F. vor Gericht. Aber, zugegeben: Er habe Leistungen versprochen, zu denen er gar nicht befugt sei. "Ich habe denen gesagt, ich habe alles beim Finanzamt eingereicht. Aber das stimmte nicht."
Die Bürochefin und De-facto-Geschäftsführerin des kleinen Unternehmens machte in ihrer Zeugenaussage das Ausmaß der Trickserei deutlich. Allein für die Jahre 2014 und 2015 habe das Finanzamt rund 26.000 Euro nachgefordert. Hätte sich ein Profi um die Steuerangelegenheiten gekümmert, wären dagegen wohl 10.000 Euro zurückerstattet worden. Denn: Markus F. hat anscheinend Firmenausgaben über Privatkonten der Inhaber verrechnet - geradezu so, als würden die sich zum Vergnügen beispielsweise Trecker anschaffen.
Für seine Arbeit gegen das Wohl der Kunden stellte er 452 Euro monatlich in Rechnung. Allein das summierte sich zu einer Schadenshöhe von mehr als 19.000 Euro.
Verbunden mit dem Haft-Urteil ordnete der Richter den Einzug eben dieser Summe bei dem Angeklagten an. Der hat die Möglichkeit, vor dem Landgericht Dortmund Berufung einzulegen. An einer Haftstrafe ist dabei wohl nicht zu rütteln. Es könnte aber eine Bewährungschance dabei herauskommen.
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von Andreas Milk
Kamen. Eher Komplizin - oder eher Opfer? Die 39-jährige Birgit H. (Name geändert) sollte sich vor dem Amtsgericht gemeinsam mit ihrem Noch-Ehemann wegen Diebstahls eines Bullys in Bergkamen sowie Diebstahls einer Packung Zigaretten in Dortmund-Asseln verantworten. Nicht nur, dass der Gatte der Verhandlung fern blieb - Birgit H. berichtete auch, sie sei von ihm in dem besagten Bully regelrecht gefangen gehalten worden, zwei Wochen lang.
Das Fahrzeug gehörte ihrem Onkel. Laut Anklage hatten sie und ihr Mann es dem Verwandten geklaut, "um es zu mobilen Wohnzwecken zu nutzen": feinstes Behördendeutsch. Der als gestohlen gemeldete Bully fiel am 22. September 2017 einer Streife auf der B1 bei Holzwickede auf. Die Polizisten stoppten den Wagen. Und spätestens da, so der Richter jetzt im Prozess, hätte Birgit H. doch von der angeblichen Entführung erzählen müssen. Dass sie es nicht tat, begründete sie so: Ihr Mann habe ihr massive Gewalt angedroht.
Keine Frage, dass er zur Gewalt neigt: In Sachen Zigarettendiebstahl sagte eine Verkäuferin des Ladens in Asseln aus, sie sei von ihm "gegen die Eistheke gedonnert worden". Trotzdem: Die Sache mit Birgit H.s Entführung im Bully hörte sich für den Richter "nach Räuberpistole an".
Das vorläufige Ende: Für den Zigarettenklau bekam Birgit H. eine Geldstrafe von 300 Euro. Über den Diebstahl des Bullys wird - so weit es sie betrifft - später nochmal verhandelt werden. Dann sollen die Polizisten von der B1 aussagen.
Erledigt ist der Fall ausgerechnet für den, der gar nicht im Gerichtssaal war: Für beide Diebstähle - Bully und Zigaretten - bekommt Birgit H.s Mann in den nächsten Tagen einen Strafbefehl über 2.100 Euro zugestellt.







