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Nacktbild per WhatsApp: Einmal-Funktion ausgetrickst

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Ja, ab und zu habe sie aus Langeweile Fotos von sich verschickt, sagte Viola T. (21, Namen geändert) dem Kamener Strafrichter. Die Studentin aus einem Dorf in Niedersachsen war rund 250 Kilometer gefahren, um ihre Aussage als Zeugin zu machen. Angeklagt war der Kamener Ivo M. (30): Er soll am 7. Mai 2022 von Viola T. ein Foto bekommen haben, das ihren nackten Oberkörper zeigt - nicht allerdings das Gesicht -, und dieses Foto ohne ihr Einverständnis weiter verbreitet haben.

Das Ganze geschah bei WhatsApp. Grundlage war ein flüchtiger Kontakt, zu Stande gekommen über eine Chatgruppe. Viola T. hatte beim Versand des Bildes an den mehr oder weniger bekannten Empfänger die Einmal-Funktion aktiviert - heißt: Der Empfänger konnte es anschauen, danach löste es sich quasi auf. Man kennt sowas aus Spionagefilmen. In diesem Fall allerdings machte der Empfänger - mutmaßlich Ivo M. - einen Screenshot, also eine Aufnahme von der Aufnahme. Darauf war auch Viola T.s Handynummer festgehalten. Etwas später wurde T. dann von einer dritten Person auf das Kursieren ihres Bildes hingewiesen - und war nicht eben begeistert.

Ivo M.erklärte, er habe mit der Sache nichts zu tun. Weder sei er bei WhatsApp-Chatgruppen aktiv, noch habe er je die Nummer besessen, von der aus das Bild verbreitet wurde. Um mehr Klarheit zu schaffen, wäre eine umfassende Beweisaufnahme nötig gewesen. Dazu wird es nicht kommen: Das Verfahren wurde mit Zustimmung aller Beteiligten eingestellt, die Kosten - außer Ivo M.s Auslagen für seinen Verteidiger - trägt das Land. Viola T. braucht nicht nochmal aus dem Norden anzureisen. Inzwischen verschickt sie nach eigenem Bekunden auch keine Bilder mehr.

Betrug durch Nichtstun - Strafe auf Bewährung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen20KWvon Andreas Milk

Kamen. Im Moment bezieht der 24-jährige Lukas H. (Name geändert) aus Bergkamen wieder Arbeitslosengeld I: Der gelernte Maler und Lackierer hat seinen letzten Job gekündigt, weil er kein Geld mehr vom Chef bekommen habe. Im Juli vorigen Jahres bekam H. ebenfalls Arbeitslosenunterstützung - das allerdings war, wie sich inzwischen herausstellte, nicht in Ordnung. Denn zu jener Zeit hatte H. einen Job. Folge war jetzt ein Verfahren wegen Betrugs vor dem Kamener Amtsgericht.

Es ging um 447,60 Euro. Dieses Geld, so die Anklage, habe H. ungerechtfertigt von der Agentur für Arbeit erhalten. Der Schaden ist längst beglichen: Die 447,60 Euro wurden mit später entstandenen Ansprüchen H.s an die Agentur verrechnet.

Seiner Schuld sei er sich damals nicht bewusst gewesen, sagte H. dem Richter. Er habe angenommen, sein neuer Arbeitgeber melde ihn nicht nur bei der Sozialversicherung an, sondern auch bei der Arbeitsagentur ab. Obendrein sei er psychisch labil gewesen, habe Probleme mit der Ex-Freundin gehabt - "ich hatte keine Lust auf irgendwas". Erst im Laufe des Monats Juli informierte er die Agentur laut Aktenlage über die Aufnahme einer Tätigkeit ab dem 1. August (!).

Dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld der Arbeitsagentur zu melden hat, wenn er wieder einen Job antritt, steht zwar in einem Merkblatt, das er unterschreiben muss. Ob er es liest, ist die andere Frage. Der Richter beließ es bei einer Verwarnung: Der junge Bergkamener, nicht vorbestraft, wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. 300 Euro Strafe drohen, wenn er in den kommenden zwei Jahren nochmal straffällig wird.

Junger "Haustyrann" vor Gericht: Ermahnung - dann Einstellung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgerichtKamen AMKamen. Es wäre ziemlich untertrieben, das Verhältnis zwischen dem 20-jährigen Bergkamener Maik T. (Namen geändert) und seinem rund 40 Jahre älteren Nachbarn Siegfried M. als angespannt zu bezeichnen. Kein Wunder, dass sich beide jetzt vor dem Kamener Jugendrichter trafen. Maik T. war angeklagt, Siegfried M. damit gedroht zu haben, ihn "platt zu machen". Obendrein habe er dabei die Geste des Kehledurchschneidens gezeigt.

Aneinander geraten waren die beiden am 3. Januar. Der Grund: In Maik T.s Wohnung war es laut - Siegfried M. war genervt und wollte sich beschweren. Maik T. erinnert sich: M. habe nicht etwa an seine Tür geklopft, sondern gleich dagegen gehämmert. Da sei er selbst dann eben auch etwas ruppiger geworden. Und es sei auch Siegfried M. gewesen, der zuerst Prügel angedroht habe.

M. wiederum erklärte dem Richter, der junge Nachbar "tyrannisiert das ganze Haus". Die Polizei müsse immer wieder antanzen - doch wirklich helfen können habe sie nicht.
Die gute Nachricht: Zum 31. August hat Maik T. seine Wohnung gekündigt - wenigstens mit dem Neu-Rentner Siegfried M. dürfte es also künftig keinen Stress mehr geben. Der Richter beließ es bei einer Ermahnung für Maik T. und stellte das Verfahren ein. T. hatte sich in seiner Aussage ansatzweise reumütig gezeigt: Er sei halt damals sauer und erregt gewesen - richtig verhalten habe er sich nicht.

"Marihuana-Baum" abgeerntet: Zahlung an Suchthilfe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsger19NKWKamen. Durchaus pflanzlich, was der Kamener Lars H. (Name geändert) am Abend des 7. Februar im kleinen Stadtpark am Unnaer Ring aus einer Baumkrone holte - aber illegal: neun Klettverschluss-Tütchen mit je einem Gramm Marihuana. Wegen Beihilfe zum Drogenhandel wurde er jetzt am Kamener Amtsgericht verurteilt - so gerade eben noch nach dem Jugendstrafrecht. Denn juristisch so richtig volljährig - sprich: 21 Jahre alt - wurde Lars H. erst im März.

An besagtem Februarabend hatte H. nach eigenen Angaben erst zuhause gehockt, als er den Anruf eines Bekannten bekam: Der wollte den Stoff aus dem Baum verkaufen, traute sich aber wohl nicht, die botanische Lagerstätte selbst aufzusuchen, weil er sich beobachtet glaubte. Und tatsächlich hatten Drogenfahnder die Örtlichkeit im Visier - weshalb ja auch prompt Lars H. gefasst wurde.

Der ist alles andere als ein skrupelloser Drogenhändler, sondern selbst süchtig. Und das galt auch schon für seine Eltern - beide leben nicht mehr. Sein Bundeszentralregisterauszug - das Vorstrafenregister - weist einen Verstoß gegen das Waffengesetz sowie einen Fall von Geldwäsche auf. Wild kann das alles nicht gewesen sein - beide Verfahren wurden eingestellt.

Die Strafe für die Sache mit dem Marihuana: 300 Euro - zu zahlen an die Suchthilfe im Kreis Unna.

Vergewaltigt? - Verdacht bleibt ungeklärt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Ungewöhnlicher Fall vor dem Jugendrichter: Die inzwischen 22-jährige Chantal D. (Name geändert) glaubt, dass sie vor ein paar Jahren im Schlaf vergewaltigt wurde - ohne davon das Geringste mitbekommen zu haben. Sie erstattete damals Anzeige bei der Polizei gegen den mutmaßlichen Täter. Das brachte ihr nun selbst einen Prozess - und zwar wegen falscher Verdächtigung. Dazu kamen drei Fälle von Schwarzfahren mit der Bahn.

Die angebliche Vergewaltigung geschah in einer Wohnung in Soest, in einer ausgesprochen chaotischen Übernachtungssituation mit rund einem halben Dutzend Leute in einem Zimmer. Dass sich jemand an ihr vergangen haben soll, erfuhr die junge Frau von einem Bekannten, der das beobachtet haben will. Nachgewiesen wurde nie etwas. Sie selbst berichtete jetzt, einen geradezu krankhaft tiefen Schlaf zu haben - um sie herum könne es laut werden, ohne dass sie aufwache. Chantal D.s Vorgeschichte: fetales Alkoholsyndrom - die Mutter hatte in der Schwangerschaft getrunken -, groß geworden in Pflegefamilien, zeitweise obdachlos. Inzwischen hat sie einen Sohn. Auf ihren Wunsch hin ist er bei Pflegeeltern. Sie selbst lebt mit ihrem Verlobten zusammen.

Was die falsche Verdächtigung angeht, stellte der Richter das Verfahren ein. 150 Euro ans Sozialwerk St. Georg muss Chantal D. zahlen, weil sie drei Mal ohne Fahrkarte in der Bahn erwischt wurde. Sie sagt, sie sei unterwegs gewesen, um Sachen bei ihrer leiblichen Mutter unterzustellen. Derzeit wird Chantal D. von einer Mitarbeiterin des Jobcenters gecoacht - mit dem Ziel, der Kamenerin eine berufliche Orientierung zu verschaffen.