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"Einkaufen" bei Hornbach: Freispruch nach Diebstahlsanzeige

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Wahrscheinlich, so gab der Richter am Ende zu, lag der Vertreter der Staatsanwaltschaft mit seinem Antrag völlig richtig: sechs Monate Haft wegen Diebstahls für den vorbestraften Angeklagten. Trotzdem gab es einen Freispruch. Denn für eine Verurteilung hätte der Richter von der Schuld des Mannes 100-prozentig überzeugt sein müssen. Das war er aber nicht.

Es ging um einen Vorfall am Morgen des 15. September 2022 bei Hornbach am Zollpost. Hausmeister Marcus A. (Name geändert) wollte einkaufen, teils für sich, teils für seinen Arbeitgeber. Nachdem er den Baumarkt verlassen hatte, sprach ihn ein Ladendetektiv an. Der Grund: In Hosen- und Jackentaschen von A. befanden sich Werkzeuge im Wert von rund 80 Euro. Bezahlt hatte er sie nicht. Und das stritt er in der Verhandlung vor dem Amtsgericht auch gar nicht ab.

Er sagte allerdings, dass er das noch vorhatte. Bloß habe er seinerzeit an der Hornbach-Kasse gemerkt, dass die Geldkarte noch im Auto lag. Er habe sie schnell holen wollen. Dass die Werkzeuge in seinen Taschen waren und nicht in einem Einkaufswagen, erklärte A. so: Die überwiegend kleinen Teile wären durchgerutscht und auf den Boden gefallen. Genau diese Beobachtung hat der Richter nach eigenem Bekunden auch schon mal gemacht.

Der Ladendetektiv war als Zeuge da. Eine verwertbare Erinnerung an seine Begegnung mit Marcus A. hatte er nicht. Also: Kann sein, dass A. klauen wollte. Kann sogar sehr, sehr gut sein. Aber man weiß es halt nicht genau. Er verließ den Saal ohne neuen Eintrag im Bundeszentralregister.

Zoff im Bad - und das "Opfer" abgetaucht

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von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Angeklagt ist Markus H. (Name geändert) aus Methler - aber der Prozess vor dem Amtsgericht scheint sich nun eher gegen seine frühere Lebensgefährtin zu richten. Die hatte ihn wegen Körperverletzung und Bedrohung angezeigt. Aber weder kam sie jetzt zum Gerichtstermin - noch hatte sie reagiert, als die Polizei mit ihr über ihre Anzeige sprechen wollte.

Sie hatte Markus H. beschuldigt, im vergangenen September in der damaligen gemeinsamen Wohnung ein Abflussrohr (!) nach ihr geworfen zu haben. Das Rohr sei am gemeinsamen kleinen Sohn (3) abgeprallt und habe sie selbst leicht verletzt. Dem Kind passierte nichts. Später, so die Strafanzeige weiter, habe Markus H. sie noch verfolgt und mit dem Tod bedroht.

Ganz anders schilderte Markus H. das Geschehen. Er habe am angeblichen Tattag in der Badewanne gesessen. Seine Freundin habe ihn beleidigt und eine Shampooflasche nach ihm geworfen. Die habe er zurückgeworfen - ohne den Sohn zu treffen -, sich angezogen und die Wohnung verlassen. Er selbst bat dann einige Zeit später die Polizei um Hilfe, und zwar, um in die Wohnung zu gelangen und seine Sachen abzuholen. Heute gebe es zu der Frau keinen Kontakt mehr.

Ohne sie ging es vor Gericht fürs erste nicht weiter. Im März wird es einen neuen Termin geben. Die Frau wird dann von der Polizei vorgeführt, entschied der Richter. Er verhängte gegen sie auch ein Ordnungsgeld von 500 Euro, weil sie den Prozesstermin ignoriert hatte. Zahlt sie nicht, geht es zehn Tage in Ordnungshaft.

BMW-Fahrer vs. Rentner: Doch nur falsch geparkt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Der Rentner Franz Sch. (77, Namen geändert) aus Bergkamen hat es satt: Immer wieder blockieren falsch geparkte Autos den Gehweg, sodass seine Frau mit ihrem Rollator auf die Fahrbahn ausweichen muss. So war es zum Beispiel am Abend des 26. August 2022 auf der Bergkamener Schulstraße. Sedat K. aus Kamen, der bloß kurz etwas aus einem Kiosk besorgen wollte, hatte seinen BMW ordnungswidrig abgestellt. Franz Sch. machte Fotos, um Anzeige beim Ordnungsamt zu erstatten. Sedat K. kam zurück aus dem Kiosk, setzte sich in den Wagen und fuhr weg - auf eine Weise, die den Rentner dazu brachte, Strafanzeige zu erstatten.

Denn K. - so gab Franz Sch. seinerzeit an - habe mit dem Wagen auf ihn zu gehalten. Mit einem Sprung zur Seite habe er sich in Sicherheit gebracht. Das klingt nach einem Fall von Nötigung.

Sedat K. erklärte im Gerichtssaal, er habe seinen BMW "ganz normal zurückgesetzt", Franz Sch. habe nicht ausweichen müssen. Im übrigen, so K. weiter, habe er schon sieben Punkte in Flensburg und fahre sehr, sehr vorsichtig, um seinen Führerschein zu behalten.

Tatsächlich zeigte sich in der Verhandlung: Es war wohl alles halb so wild. Oder sogar: kein bisschen wild. Franz Sch. räumte auf dem Zeugenstuhl ein, Sedat K. habe das Auto nicht gezielt in seine Richtung gelenkt. Ob er, Sch., ohne seinen Sprung wirklich von dem Wagen erwischt worden wäre, sei schwer zu sagen. Die Fotos, die Sch. anfertigte, zeigen obendrein, dass Sedat K. das Lenkrad weit eingeschlagen hatte - offenbar, um zu rangieren, nicht, um auf Franz Sch. zu zielen.
Ende der Geschichte: Doch keine Verurteilung wegen Nötigung. Stattdessen: 50 Euro Geldbuße fürs Falschparken.

Erste Strafe: Arschtritt vom Busfahrer

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von Andreas Milk

amtsgerichtKamen AMKamen. Die erste Strafe für sein ungebührliches Verhalten an der Bushaltestelle "Kamen Markt" hatte Hamza M. (Name geändert) gleich an Ort und Stelle bekommen: einen Arschtritt vom Busfahrer. Das Amtsgericht erledigte jetzt die juristisch korrekte Ahndung: eine Geldstrafe wegen Beleidigung in Höhe von 40 Tagessätzen à 10 Euro. Hauptsächlich ging es bei der ganzen Sache ums Spucken.

Rückblende: Am Nachmittag des 28. September 2022 steht Hamza M. an der Haltestelle und will in den Bus der Linie R81 nach Unna steigen. Eben ist der Bus aus Bergkamen eingetroffen; der Fahrer nutzt den planmäßigen Aufenthalt für ein Zigarettenpäuschen. Hamza M. steigt ein - ohne Mund-Nasen-Schutz. Der Fahrer spricht ihn deshalb an. M. fragt, ob der Fahrer eine Maske für ihn habe. Der Fahrer verneint. Alles ganz harmlos eigentlich.

Aber M. - so zeigte es der Gerichtstermin - rastete aus. Er spuckte auf die Dienstkleidung des Busfahrers. Der reagierte mit dem, was der Richter später in der Urteilsbegründung als "westfälischen Gruß" bezeichnen sollte: besagtem Tritt in M.s Hinterteil. Es folgten zwei weitere Spuckattacken sowie "Hurensohn" und andere Beschimpfungen an die Adresse des Fahrers.

Der gab vor Gericht zu Protokoll, an Schimpfwörter gewöhnt zu sein - ans Bespucktwerden allerdings nicht. Hamza M. hat sich inzwischen brieflich bei dem Mann entschuldigt. Auch vor Gericht drückte er sein Bedauern aus. Er sei an dem Tag völlig betrunken gewesen: Eine Flasche Wodka habe er leer gemacht, dazu Bier getrunken. Vielen Passanten am Markt blieb der Fall im Gedächtnis. Der Busfahrer sprach von einem "Massenauflauf". Ein paar Tage danach habe es nochmal Knatsch mit Hamza M. gegeben.
"Es kommt nicht wieder vor", versprach der Angeklagte. Falls doch, so der Richter, müsse er wohl mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Nicht gefahren - doch gefahren: Trunkenheitsfahrt nach Ouzo-Abend

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Zwischen "Ich bin nicht gefahren" und "Ich räume das ein" lagen knapp anderthalb Stunden Verhandlung. Der 52-jährige Bergkamener Martin T. (Name geändert) war vor dem Amtsgericht wegen einer Trunkenheitsfahrt angeklagt. Was tatsächlich los war in Weddinghofen am frühen Morgen des 24. Juni 2022, bleibt nach dem Prozess die Frage. Fest steht: Sollte das Urteil gegen T. - eine Geldstrafe plus dreimonatige Führerscheinsperre - rechtskräftig werden, kann er im Frühjahr wieder eine Fahrerlaubnis bekommen. Und: Einem Bekannten, der für ihn hatte aussagen sollen, blieb der Auftritt als Zeuge erspart - und damit womöglich ein Verfahren wegen Falschaussage.

In jener Juninacht führte die Kombination aus hohen Temperaturen und einigen Ouzos zu gleich zwei Einsätzen von Sanitätern an einem Weddinghofener Lokal. Beide Male ging es dem jeweiligen Patienten nicht allzu gut; beide Male lehnte er aber eine weitergehende Behandlung oder eine Mitnahme ins Krankenhaus ab. Bei Patient Nummer zwei handelte es sich um Martin T. Laut Anklage setzte er sich, als die "Sanis" weg waren, hinters Steuer seines SUV und fuhr wenige hundert Meter zu seiner Wohnung. Eine Nachbarin des Lokals bekam - nach Geräuschen von Würgen und Erbrechen - die Abfahrt mit. Sie rief die Polizei. Eine Blutprobe bei T. ergab 1,11 Promille, das heißt: absolute Fahruntüchtigkeit. Die Grenze ist bei 1,1 Promille. Da zwischen Fahrt und Blutentnahme gut zwei Stunden lagen, dürfte T.s Wert während der Fahrt höher gewesen sein.

T. bestritt vor Gericht, gefahren zu sein. Nach seiner Darstellung war es sein (nüchterner) Bekannter, der freundlicherweise den Transfer des SUV von dem Lokal zu T.s Wohnung übernahm. Dem widersprach die Aussage der Nachbarin: Die Frau war "hundertprozentig sicher", Martin T. gesehen zu haben. Dazu kommt: Zwischen dem Abrücken der Sanitäter und dem Anruf der Frau bei der Polizei lagen laut Protokollen vier Minuten. Diese Zeit hätte für T. nicht gereicht, seinen Bekannten zu informieren und die Überführung des Fahrzeugs zu arrangieren.

Schlussendlich also: Einräumen des Tatvorwurfs, auch wenn es im Gerichtssaal schien, als bekäme Martin T. die damaligen Ereignisse selbst nicht mehr so recht auf die Reihe. Bisher waren sowohl sein Vorstrafenregister als auch das Verkehrssünden-Verzeichnis leer. 30 Tagessätze à 30 Euro soll er nun wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr als Geldstrafe an die Justizkasse zahlen.

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