"Einkaufen" bei Hornbach: Freispruch nach Diebstahlsanzeige
von Andreas Milk
Kamen. Wahrscheinlich, so gab der Richter am Ende zu, lag der Vertreter der Staatsanwaltschaft mit seinem Antrag völlig richtig: sechs Monate Haft wegen Diebstahls für den vorbestraften Angeklagten. Trotzdem gab es einen Freispruch. Denn für eine Verurteilung hätte der Richter von der Schuld des Mannes 100-prozentig überzeugt sein müssen. Das war er aber nicht.
Es ging um einen Vorfall am Morgen des 15. September 2022 bei Hornbach am Zollpost. Hausmeister Marcus A. (Name geändert) wollte einkaufen, teils für sich, teils für seinen Arbeitgeber. Nachdem er den Baumarkt verlassen hatte, sprach ihn ein Ladendetektiv an. Der Grund: In Hosen- und Jackentaschen von A. befanden sich Werkzeuge im Wert von rund 80 Euro. Bezahlt hatte er sie nicht. Und das stritt er in der Verhandlung vor dem Amtsgericht auch gar nicht ab.
Er sagte allerdings, dass er das noch vorhatte. Bloß habe er seinerzeit an der Hornbach-Kasse gemerkt, dass die Geldkarte noch im Auto lag. Er habe sie schnell holen wollen. Dass die Werkzeuge in seinen Taschen waren und nicht in einem Einkaufswagen, erklärte A. so: Die überwiegend kleinen Teile wären durchgerutscht und auf den Boden gefallen. Genau diese Beobachtung hat der Richter nach eigenem Bekunden auch schon mal gemacht.
Der Ladendetektiv war als Zeuge da. Eine verwertbare Erinnerung an seine Begegnung mit Marcus A. hatte er nicht. Also: Kann sein, dass A. klauen wollte. Kann sogar sehr, sehr gut sein. Aber man weiß es halt nicht genau. Er verließ den Saal ohne neuen Eintrag im Bundeszentralregister.