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von Andreas Milk
Kamen. "Dummheit schützt vor Strafe nicht" - Amtsrichter Martin Klopsch brauchte diesen Satz gar nicht zu sagen: Der Angeklagte brachte ihn von ganz allein. Thomas K. (30, Name geändert) hatte im August vorigen Jahres eine Cannabispflanze auf seinem Balkon am Pastorenkamp in Methler, 125 Zentimeter hoch, in einem Blumentopf. Das heikle Gewächs war gut zu sehen. Und jemand sah es - und erstattete Anzeige.
"Rosen oder Tulpen wären besser gewesen", fand der Richter. Thomas K. erklärte, die Strafbarkeit sei ihm nicht bewusst gewesen: Er sei von legalem "Kulturhanf" ausgegangen. Dabei hat K. Erfahrung mit dem Betäubungsmittelgesetz - es hat ihm ein paar Vorstrafen eingebracht. Sogar in Haft war er schon.
Die Sache mit der illegalen Balkonpflanze war sein erstes Vergehen nach knapp fünf Jahren. "Ich habe mich geändert." Ein Job ist ebenfalls in Sicht. Das Urteil diesmal: eine Geldstrafe von 800 Euro.
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von Andreas Milk
Kamen. Es sei schon etwas krass, dass ihm der Prozess gemacht werde - immerhin zahle er Steuern, und als er seinen Ausraster gehabt habe, sei er betrunken gewesen und darum womöglich unzurechnungsfähig. Sven K. (Name geändert), 21 Jahre, schmächtige Statur, war am 8. Juli 2018 Auslöser eines Polizeieinsatzes im Hüchtweg. Er hatte auf Türklingeln gedrückt, an Türen geklopft - nachts gegen viertel nach eins. Anwohner waren alles andere als begeistert. Als die Beamten anrückten, beschimpfte er sie als Bullenschweine und Hurensöhne. "Ich ficke euch, weil ihr nichts wert seid", soll er gerufen haben. Gegen seine Ingewahrsamnahme wehrte er sich noch im Streifenwagen; später auf der Wache in Unna gab er immer noch keine Ruhe. Einem Polizisten versuchte er die Finger zu brechen und kratzte ihn am Unterarm. Eine rund sieben Zentimeter lange Narbe ist bis heute zu sehen und wird wohl auch bleiben.
Und das Positive? Sven K. gab alles zu. Kein Drumrumreden, auch kein Entschuldigen, es sei eben passiert, wozu jetzt also der Gerichtstermin?
Das erläuterte ihm dann Amtsrichter Martin Klopsch. Das Gesetz schreibe Gefängnisstrafen für Angriffe auf Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte fest. Denn der Respekt in der Bevölkerung schwinde. Beleidigung kommt im Fall von Sven K. noch dazu. Das Urteil: Sieben Monate Haft - ausgesetzt auf Bewährung. Und: Dem verletzten Polizisten muss K. 1200 Euro Schmerzensgeld zahlen. Weitere 1200 Euro hat er als Bewährungsauflage an die Gerichtskasse zu überweisen.
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von Andreas Milk
Kamen. Mit Schmackes ging's bergab. Am Nachmittag des 18. September rauschte Jennifer L. (Name geändert) mit ihrem Fahrrad vom Parkdeck des "Kamen Quadrat" hinunter in Richtung Kreisverkehr. Sie hatte 1,61 Promille Alkohol im Blut und vergaß zu bremsen. Die Folge: Die 28-Jährige krachte in ein Auto. Ihr großes Glück war, dass sie nur Prellungen und Abschürfungen erlitt. Der Schaden am Wagen lag bei 2.000 Euro. Dem Fahrer geschah nichts. Jennifer L. wurde ambulant im Krankenhaus versorgt - das ist ja gleich nebenan.
Was alles in allem ganz harmlos klingt, hat einen ernsten Hintergrund: Alkoholsucht. Sie habe ein Problem mit dem Trinken, bekannte die Mutter von vier Kindern freimütig. Und sie tue etwas dagegen. Noch diese Woche starte eine Entgiftung, danach soll es in Therapie gehen.
Richter Christoph Hommel richtete eindringliche Worte an die freundliche junge Frau: Als Betreuungsrichter habe er teilweise mit Menschen zu tun, "die sich um den Verstand gesoffen haben". Jennifer L., wegen ein paar kleinerer Delikte vorbestraft, verurteilte er zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro. Sie solle die Chance nutzen, vom Alkohol weg zu kommen: "Versemmeln Sie das nicht."
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von Andreas Milk
Kamen. Ein Mitglied der Kamener Markt-Szene hatte Mittwoch Mittag einen Termin vor dem Strafrichter. Um zerdeppertes Glas sollte es gehen und um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Aber kurz bevor es losgehen sollte, bekam die Geschäftsstelle des Amtsgerichts einen Anruf von der Dortmunder Drogenberatung. Eine Frau teilte mit, sie rufe für den Angeklagten an. Er habe sie darum gebeten, den Gerichtstermin für ihn abzusagen. Das ist eine interessante Wortwahl - denn absagen kann so einen Gerichtstermin eigentlich nur der Vorsitzende Richter. Aber was soll's. Grund für die "Absage" sei, dass der Mann kein Geld für eine Fahrkarte nach Kamen habe.
In der Gesprächsnotiz der Gerichtsgeschäftsstelle an besagten Vorsitzenden über das Telefonat war außerdem vermerkt, dass im Hintergrund ein Mann zu hören gewesen sei. Er sei deutlich alkoholisiert gewesen. So war denn also die fehlende Fahrkarte mutmaßlich nicht der einzige Grund fürs Blaumachen bei Gericht.
Und nun? Verhandlung ausgesetzt, neuer Termin. Es wird nun entweder ein Haftbefehl gegen den Mann erlassen - oder der Richter bittet die Polizei, ihn kurz vor der nächsten Verhandlung einzusammeln und im Gerichtssaal abzuliefern.
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von Andreas Milk
Kamen. Drei Monate Gefängnis für den Diebstahl einer Dose Tabak im Wert von 16,95 Euro: Dieses Urteil bekam die Bergkamenerin Silvia L. (Name geändert) vor dem Kamener Amtsgericht. Im Juni 2018 hatte sie den Tabak bei Rewe eingesteckt. Zur Vorgeschichte des harten Richterspruchs gehört, dass Silvia L. zuletzt ganze drei Tage vor der Tat bei Rewe verurteilt worden war - ebenfalls wegen Diebstahls.
Ihre Einträge im Bundeszentralregister reichen zurück bis 2005. Zwei Haftstrafen hat sie schon verbüßt - einmal zwei Monate, einmal sechs Monate. Beim Gerichtstermin heute saß ihr siebenjähriger Sohn neben ihr. Vor ihm wolle sie nicht drum herum reden, erklärte Silvia L., und gab den Tabakklau nach anfänglichem Zögern zu. "Der Kurze" sei auch der Grund, dass sie sich bessern wolle. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Bewährungsstrafe: Silvia L. habe eine günstige Zukunftsprognose.
Der Richter widersprach. Es war derselbe, der Silvia L. im Juni 2018 zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Ein Urteil übrigens, das seinerzeit die Staatsanwaltschaft dazu brachte, Berufung einzulegen. Begründung: zu milde. (Vor dem Landgericht nahm sie die Berufung zurück.) Heute also war es umgekehrt: Die Staatsanwaltschaft warb für Milde; der Richter entschied: Haft.
Denn zu lang sei die Liste der Vorstrafen, und was den "Kurzen" angehe: Seine Existenz habe Silvia L. nicht umdenken lassen. Vielmehr habe sie eine "enorme Rückfallgeschwindigkeit" bei ihren Taten gezeigt.





