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von Andreas Milk
Kamen. Bis zum Jahreswechsel war's noch lange hin, rund 22 Stunden - aber Marcel F. (21, Name geändert) ließ es trotzdem schon mal krachen. Am Silvestermorgen gegen zwei Uhr rauschte er mit seinem Auto in einen Container der Firma Remondis. Der Container war danach selbst ein Fall für die Entsorgung, eindrucksvoll zu sehen heute auf Fotos im Kamener Amtsgericht. Dort wurde wegen Marcel F. wegen Unfallflucht verhandelt.
Denn der junge Mann war in jener Nacht getürmt: "Ich war wie im Schockzustand, wollte nur noch nach Hause und das Auto abstellen." Möglich, dass er nicht ganz nüchtern war; beweisen lässt es sich nicht. Denn die Polizei - von einer Zeugin informiert - stand erst am nächsten Vormittag vor der Tür. Da hatte F. zwar Alkohol im Blut, aber der soll aus einem nachträglichen Frust-Trinken in seiner Wohnung stammen. Einige leere Bierflaschen dienten ihm seinerzeit gegenüber den Beamten als Beleg.
Für Marcel F. spricht: Er hat keine Vorstrafen - wohl aber durch den Container-Crash erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Das eigene Auto? "Ein halber Totalschaden", sagt er, Schadenshöhe um die 3.000 Euro. Der Container? Wiederbeschaffungswert exakt 1.927,80 Euro (inklusive Mehrwertsteuer), gezahlt von F.s Haftpflichtversicherung, aber die wird sich das Geld wohl noch von ihm wiederholen wollen. Und: F. arbeitet in der Baubranche, ist auf einen Führerschein angewiesen. Sein Chef und die Kollegen haben derzeit auszubügeln, dass er den "Lappen" los ist.
Frühestens in sechs Monaten kann er wieder eine Fahrerlaubnis bekommen, entschied Richter Christoph Hommel. Vor allem aber setzte es eine Geldstrafe: 30 Tagessätze à 50 Euro wegen der Straftat Unfallflucht, plus 50 Euro Buße für den Unfall selbst, der als Ordnungswidrigkeit gilt. Macht: 1.550 Euro.
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von Andreas Milk
Kamen. Familiensinn ist was Feines - außer vielleicht, es geht um gemeinsame Straftaten. "Sie machen wohl gerne mal zusammen Quatsch", meinte Richter Christoph Hommel zur Angeklagten Dora M. (33, Name geändert). Zusammen mit ihrer Schwägerin hatte sie sich vor längerer Zeit unter anderem wegen Missbrauchs von Notrufen verantworten müssen. Diesmal ging es bloß um Schwarzfahren: Dora M. wurde im Januar in einem VKU-Bus der Linie R81 zwischen Kamen Markt und Kamen Bahnhof ohne Ticket erwischt. Genau genommen: Sie hatte schon ein Ticket. Aber das war erstens abgelaufen und gehörte zweitens besagter Schwägerin.
"Das war blöd - von uns beiden", gab Dora M. zu. Noch wenige Wochen vor der Schwarzfahrt hatte sie vorm Richter gesessen. "Eine hohe Rückfallgeschwindigkeit", merkte der Vertreter der Staatsanwaltschaft an. Die Quatschmacherin versprach für die Zukunft Besserung: "Wenn ich kein Geld zum Fahren hab', bleibe ich halt zuhause." Erst mal wird's noch teuer. Für die kurze Busfahrt in der Kamener City verhängte der Richter eine Geldstrafe von 300 Euro.
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von Andreas Milk
Kamen. Im vergangenen November sagte eine Kundin des Kamener Jobcenters ihren Termin ab, weil sie arbeiten müsse. Da sahen die Leute vom Amt dann natürlich mal ein bisschen genauer hin. Folge war eine Anklage gegen die 35-jährige Fatima M. (Name geändert) wegen Betrugs. Es war das erste Mal, dass sie mit dem Gericht zu tun hatte.
Im März 2017 hatte sie Arbeitslosengeld II beantragt - und bewilligt bekommen. In den folgenden acht Monaten flossen laut Staatsanwaltschaft gut 2.000 Euro zu Unrecht auf ihr Konto. Denn Fatima M. hatte einen 450-Euro-Job in einem Heerener Geschäft. In ihrem Antrag auf AlgII war davon nichts zu finden.
Skrupelloser Betrug zu Lasten der Allgemeinheit? Eher nicht. Sie habe damals Stress wegen ihrer Scheidung gehabt, erzählte sie; eine Freundin habe geholfen, den komplizierten Antrag auf "Hartz IV" auszufüllen, den sie selbst dann nur noch unterschrieben habe. Die Einkünfte aus dem Minijob in Heeren wurden ordnungsgemäß dem Finanzamt gemeldet.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe - er sah "sozialschädliches Verhalten". Der Richter stellte denn auch in seinem Urteil fest, Fatima M. sei des Betrugs schuldig - aber: Er setzte die Geldstrafe von 600 Euro zur Bewährung aus. Passiert zwei Jahre nichts Neues, ist die Sache abgehakt.
Denn die bislang unbescholtene Frau habe nicht planvoll den Staat abgezockt: Da gebe es ganz Andere. Dazu kommt noch: Fatima M. ist längst dabei, das Geld dem Jobcenter in Monatsraten zu 50 Euro wieder zurückzuzahlen.
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von Andreas Milk
Kamen. Die Kreis-Busgesellschaft VKU freut sich über treue Kunden. Der Bergkamener Karsten F. (21, Name geändert) war vergangenen Herbst häufig auf den Linien R81, S81 und S20 zwischen Kamen, Bergkamen und Lünen unterwegs. Blöd nur: Er zahlte nie. Wegen Schwarzfahrens in fünf Fällen stand er jetzt vor dem Kamener Amtsrichter.
Von einer "absoluten Dummheit" sprach sein Verteidiger und erklärte, inzwischen habe sein Mandant ein gültiges Ticket. In seinem jungen Leben hat Karsten F. schon einigen Mist gebaut; er hat Drogen- und Knasterfahrung. Der Prozess um die Schwarzfahrten war für ihn trotzdem eine Premiere: das erste Mal, dass er vor dem Erwachsenengericht stand. Davor war er als Jugendlicher oder Heranwachsender stets von Jugendrichtern abgeurteilt worden - zum Beispiel Mitte Oktober 2017. Der Effekt war gering. Drei der jetzt zu verhandelnden fünf Schwarzfahrten geschahen noch nach diesem Urteil.
F. hat eine Bewährungshelferin, und die ist zufrieden mit ihm: Er leiste Sozialstunden für frühere Vergehen. Was die Busfahrten angeht, kündigte sein Anwalt an, F. werde 350 Euro an die VKU zahlen. Diese Summe setzt sich so zusammen: fünf Mal erhöhtes Beförderungsentgelt à 60 Euro plus fünf Mal Bearbeitungsgebühr à 10 Euro.
Das Gericht erhöhte um eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro. Diese 600 Euro lassen sich in weitere Sozialstunden umwandeln - damit Karsten F. nicht am Ende aus Geldnot in die nächste "absolute Dummheit" schliddert.
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von Andreas Milk
Kamen. Nun hat bald auch das Landgericht Dortmund etwas vom mutmaßlichen Klau an der Ikea-SB-Kasse im Kamen Karree. Am Mittwoch voriger Woche hatte das Kamener Amtsgericht zwei Frauen zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Eine von ihnen - eine Ärztin aus Bielefeld - hat nun Berufung eingelegt, sagte uns Richter Martin Klopsch. Das bedeutet: Eine Strafkammer in Dortmund wird den Fall neu verhandeln. Die Mitangeklagte dagegen hat das Kamener Amtsgerichtsurteil akzeptiert. Dazu gehört für sie auch die Bewährungsauflage, 800 Euro an die Aktion Lichtblicke zu zahlen.
Es ging um vier Teppiche. Im Februar 2017 sollen die beiden Frauen darauf falsche Barcodes angebracht und die teuren Stücke so für einen Spottpreis durch die SB-Kassenzone zu mogeln versucht haben. Statt der eigentlich fälligen 457 Euro wies die Kasse 7,96 Euro aus. Zur Verteidigung sagten beide, sie hätten keine falschen Etiketten aufgeklebt - etwas oder jemand anderes müsse die falsche Kassenanzeige ausgelöst haben.
Das Kamener Amtsgericht hatte schon mit einer Reihe von Ikea-Fällen zu tun. Erst vor zwei Tagen wieder stand ein Ehepaar aus Werne wegen eines neuen Falls vorm Richter. Dieses Verfahren wird wegen unklarer Beweislage im Juli weiter geführt.





