Werbung
Letzte Nachrichten
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Mitten in der Nacht sind es oft Betrunkene, die ein Taxi rufen - dass dann im Taxi ein Betrunkener hinterm Steuer sitzt, sollte eigentlich nicht sein. War aber so am 19. August vergangenen Jahres am Kamener Markt. Wenige Minuten vor Mitternacht kontrollierte die Polizei wegen eines anonymen Hinweises den 51-jährigen Lukasz H. (Name geändert). Resultat der Blutprobe eine halbe Stunde später auf der Wache: 2,58 Promille.
Mit Bier habe er diesen Wert erreicht, gestand H. heute vor dem Kamener Amtsgericht. Er scheint an Alkohol gewöhnt zu sein - ein Arzt stellte seinerzeit zwar eine verwaschene Aussprache fest, aber noch recht klare Denkvorgänge. So klar jedenfalls, dass ein ungeübter Trinker sie bei diesem Alkoholanteil nicht mehr hinbekommen hätte.
Im vorigen Sommer war H. wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er kam ins Gefängnis, weil er die Strafe nicht zahlen konnte. Für seine Trunkenheitsfahrt setzte es jetzt wieder eine Geldstrafe: 50 Tagessätze à 10 Euro muss der Sozialhilfeempfänger zahlen. Das ist mehr als die üblichen 30 Tagessätze - der Richter begründete das mit der besonderen Verantwortung eines Taxifahrers. Außerdem darf H. vor Ablauf von weiteren fünf Monaten keinen neuen Führerschein bekommen.
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 3 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Harte Worte unter Juristen: Ein Strafverteidiger warf dem Kamener Amtsrichter Martin Klopsch heute "fast schon erpressungsähnliches" Verhalten vor. Klopsch erwiderte, er wolle halt nicht, "dass einer mit dem LKW auf mich zu kommt und mich platt macht". Es ging um einen Unfall auf der A 2 - und um die mögliche Entziehung eines Führerscheins. Genau die drohte im Gerichtssaal dem Berufskraftfahrer Franz F. (57, Name geändert).
F. war am 15. August 2017 - abends gegen 21 Uhr - mit seinem Laster auf der Autobahn in Richtung Hannover unterwegs. Sein LKW rammte einen Wagen auf dem Seitenstreifen. Die Fahrerin stand neben dem Wagen; sie war wohl ausgestiegen, weil sie ein gesundheitliches Problem hatte. Die Berührung des LKW führte dazu, dass der Wagen gegen die Frau gedrückt wurde. Die erlitt eine Verletzung am Bein.
Konsequenz: ein Verfahren gegen Franz F. wegen fahrlässiger Körperverletzung. An sich keine große Sache. Aber: F. hat im Straßenverkehr schon mehr als reichlich Mist gebaut. 2009 verlor er den Führerschein, weil das Flensburger Punktekonto voll war. Als er den "Lappen" nach Medizinisch-Psychologischer Untersuchung - alias Idiotentest - zurück hatte, folgten weitere Verkehrsverstöße. Die Sache auf der A 2 passierte, als gerade schon ein Verfahren wegen Handynutzung am Steuer gegen F. lief. Und ein Zeuge sagte, F.s Laster habe kurz vorm Zusammenstoß mit dem Wagen der Frau geschlingert - was den Verdacht aufkommen lässt, F. sei auch diesmal abgelenkt gewesen.
Bereits vor dem Gerichtstermin heute hätte die Sache für F. erledigt sein können. Er hatte einen Strafbefehl über 1.200 Euro erhalten. Doch statt zu zahlen, legte er Einspruch ein. Richter Klopschs lautes Nachdenken über ein vorläufiges Einkassieren des Führerscheins - Grund: mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs - brachte F.s Anwalt in Rage. Einige Minuten Beratung auf dem Gerichtsflur - dann teilten er und sein Mandant mit: Der Einspruch gegen den Strafbefehl wird zurückgenommen. Damit war das Ganze erledigt; für den Richter gab es nichts mehr zu entscheiden.
"Rechtmäßig und gerecht ist das in keinem Fall", kommentierte der Anwalt das Prozedere. Richter Klopsch bekannte, sein Ziel sei es eigentlich gewesen, F. den Führerschein wenigstens für eine Weile abzunehmen. Das Interesse der Allgemeinheit sei höher zu bewerten als das Interesse eines Einzelnen.
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 1 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Und schon wieder: Tatort Ikea-SB-Kasse. Erst vor einer Woche waren zwei Schwägerinnen aus Bielefeld und Bönen wegen Trickserei mit Preisetiketten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. (Ikea: Klauversuch an der SB-Kasse - Haftstrafen auf Bewährung) Heute saß ein Ehepaar aus Werne wegen eines ähnlichen Falls im Kamener Amtsgericht auf der Anklagebank.
Die beiden sollen bei Ikea im Kamen Karree einen Teppich, eine Matratze und ein Backblech mit falschen Barcodes beklebt haben. Die Folge: Statt rund 940 Euro kam die Selbstscanner-Kasse auf eine Summe von bescheidenen 5,97 Euro. Denn jeder der drei Artikel war mit einem Preisschild über 1,99 Euro ausgezeichnet, genau wie bei dem Fall vorige Woche.
Die Eheleute beteuerten, unschuldig zu sein. Marta H. (Namen geändert) erzählte, sie sei an dem Tag durcheinander gewesen und habe auf das Display der Kasse überhaupt nicht geachtet. Und ihr Mann Klaus habe mit dem Bezahlvorgang sowieso nichts zu tun gehabt - er sei längst weiter gegangen, um Hotdogs zu besorgen. Erst als ein Detektiv aufgetaucht sei und sie angesprochen habe, sei ihr klar geworden, dass etwas nicht stimmte.
Eben dieser Detektiv sollte heute als Zeuge aussagen - kam aber nicht. Richter Martin Klopsch gab dem Paar den Rat, über die Glaubhaftigkeit ihrer Geschichte nachzudenken - und über ein strafmilderndes Geständnis. Denn: Es wäre schon ein verrückter Zufall, wenn sie an einem Tag in drei Abteilungen des Ikea-Hauses jeweils einen Artikel in die Hände bekommen haben sollten, den irgendein Witzbold - oder nachlässiger Möbelhaus-Mitarbeiter - falsch etikettiert hat.
Nach Beratung erklärte der Anwalt des Ehepaars, seine Mandanten blieben dabei, ja "schwören Stein und Bein", keinen Diebstahl oder Betrug begangen zu haben. Fortsetzung folgt. Anfang Juli soll es einen neuen Termin geben - mit dem Detektiv.
Die Prozesse heute und vergangenen Mittwoch waren übrigens nicht alles. Archiv: Unser Vorschlag: ein Ikea-Dezernat
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 1 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Gemeinschaftlicher versuchter Diebstahl plus Urkundenfälschung: Dafür sind zwei Frauen heute vor dem Amtsgericht Kamen zu vier und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Tatort war das Ikea-Haus im Kamen Karree - genauer: dessen Selbstscanner-Kasse.
Am frühen Abend des 18. Februar 2017 hatten die beiden Frauen vier Teppiche ausgewählt. Die hätten insgesamt rund 457 Euro gekostet. Tatsächlich wies die Kasse aber nur vier Mal 1,99 Euro - insgesamt 7,96 Euro - aus. Die Erklärung: ein überklebtes Preisschild. Das nachträglich angebrachte Etikett von einem Billig-Artikel für 1,99 Euro wurde ganz bewusst und eben vier Mal von den Frauen eingescannt, war Richter Martin Klopsch überzeugt.
Die beiden Angeklagten hatten den Fall völlig anders dargestellt: Es habe Probleme mit der benutzten ec-Karte gegeben, darum hätten sie auf den Preis, den das Display anzeigte, gar nicht geachtet. Erst, als ein Detektiv sie hinter der Kasse ansprach, seien sie darauf aufmerksam geworden, dass etwas nicht stimmte.
Kaum zu glauben sei das - da waren sich Richter und Staatsanwalt einig. Es gab überhaupt so einiges, das die Frauen belastete. Zum Beispiel, dass sie zwar alle vier Teppiche am Scanner vorbei geführt haben wollen - dieser Scanner von den vier Teppichen aber nur einen einzigen registrierte, den aber dafür gleich vier Mal. Nämlich den mit dem 1,99-Euro-Barcode. Merkwürdig auch: Als der Detektiv den Kassenbon sehen wollte, hatten die Frauen diesen Bon angeblich schon verklüngelt - und das gerade einmal einige Sekunden, vielleicht eine halbe Minute nach Passieren der Kasse.
Mehrere Vorstrafen wegen Diebstahls kommen noch dazu. Dass die Frauen bei Ikea quasi aus Versehen zu Täterinnen wurden - eher unwahrscheinlich, so die Überzeugung des Richters.
Beide sind berufstätig - beide müssen als Bewährungsauflage Geld zahlen, in unterschiedlicher Höhe, gemäß Einkommenssituation. Das heißt konkret: Sofern das Urteil rechtskräftig wird, kriegt der Naturschutzbund NABU 2.000 Euro, die Aktion Lichtblicke ist mit 800 Euro dabei. Teure Teppiche für einen guten Zweck.
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 3 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. "Ich bin ein Türke und habe eine andere Mentalität" - sagt Murat T. (Name geändert), Vater einer Teenagerin. Das Mädchen war in einen Vorfall auf der Maibrücke verwickelt. Die Polizei kam dazu. Murat T. störte den Einsatz, duzte die Beamten. Wegen Beleidigung stand er heute vor dem Amtsgericht.
Die Vorgeschichte: Am Nachmittag des 25. November 2017 gab es laut Polizei an der Brücke Streit zwischen einer Gruppe von Mädchen und einem jungen Mann. Es ging um dessen - tatsächliche oder vermeintliche - Homosexualität. Murat T.s Tochter bekam von dem jungen Mann wohl Wodka über den Kopf gekippt. Als die Beamten das Ganze regeln wollte, kreuzte Murat T. auf. "Schnell und aggressiv" sei er auf den Wodkakipper zu gestürmt, sagte heute ein Polizist als Zeuge. Und hätten er und sein Kollege den rasenden T. nicht gestoppt, hätte es vermutlich Prügel gesetzt. Stattdessen, so der Polizist weiter, reagierte T. sich an den Beamten ab, zog deren Einsatz ins Lächerliche, forderte sie zum Kampf "Mann gegen Mann" auf. Bekannte von ihm mit etwas mehr Respekt vor der Staatsgewalt hätten ihn schließlich wegmanövriert. Die Strafanzeige kriegte er trotzdem, denn: "Das war unter aller Sau", erinnerte sich der Polizist.
Auch auf der Anklagebank redete sich Murat T. wieder in Rage. Kommentar von Richter Martin Klopsch: "Sie zeigen hier im Moment, dass das Einschreiten der Beamten an der Maibrücke richtig war." Bei allem Verständnis für die Empörung über das, was T.s Tochter passiert sei: Sobald die Polizei da sei, habe die das Sagen.
Vor mehr als zehn Jahren hat Murat T. in Kamen von sich reden gemacht, als er in der Weststraße mit einer Schusswaffe herumballerte. Eine Haft war die Folge. Die letzten Jahre war er eher ruhig. Für den Ausraster an der Maibrücke verurteilte ihn der Richter jetzt zu einer Geldstrafe: 60 Tagessätze à 15 Euro.
Noch ein zweiter Mann war heute wegen Beamtenbeleidigung angeklagt: "Wichser" und "Pisser" soll er volltrunken zu Polizisten gesagt haben, die zu einem häuslichen Streit an der Bahnhofstraße gerufen worden waren. Bloß waren diese Beamten heute verhindert, und ohne ihre Aussagen ging es nicht. Prozess vertagt.





