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von Andreas Milk
Kamen. Er hatte helfen wollen - als er es tat, machte er sich strafbar. Am 6. Juni wurde der Kamener Ramazan K. (Name geändert) von einer Bekannten aus der Blumenstraße gebeten, sie im Auto nach Ahlen ins Krankenhaus zu fahren. Auf der A 2 bei Hamm stoppte ihn die Polizei. Das Problem: K., ehemals Taxifahrer, hat schon lange keinen Führerschein mehr.
Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis saß er jetzt als Angeklagter im Kamener Amtsgericht. Er wisse, dass er einen Fehler gemacht habe, und der tue ihm leid, sagte er. Die kranke Frau - Besitzerin des Autos - habe nach einer Operation unter Bauchkrämpfen gelitten und gekrümmt vor ihm gestanden. Nach Ahlen statt ins Kamener Krankenhaus habe sie gewollt, weil sie - gebürtige Bulgarin - eine Sprachbarriere fürchtete. In Ahlen kannte sie einen Arzt, der ebenfalls aus Bulgarien stammte.
Ramazan K. hat schon mehrfach vor Gericht gestanden, unter anderem auch schon wegen Fahrens ohne Führerschein. Das Amtsgericht verurteilte ihn zuletzt Anfang 2018 wegen einer solchen illegalen Fahrt in Zusammenhang mit gesetzwidrigem Medikamentenhandel zu einer Haftstrafe. Das Landgericht Dortmund setzte diese Strafe dann im Berufungsprozess zur Bewährung aus. Dieser Berufungsprozess war erst kurz nach der Fahrt über die A 2.
Und gerade dieser Umstand störte im neuen Prozess den Kamener Amtsrichter: K. habe gewusst, dass es beim Termin in Dortmund um "Knast oder nicht Knast" gehen werde - und sei trotzdem ohne Führerschein gefahren. Das sei "dreist". Das Urteil diesmal: Neun Monate Haft - ohne Bewährung. Die frühere "Schwarzfahrt" und der Medikamentenhandel sind dabei schon mit drin. K.s Verteidiger deutete eine neue Berufung an.
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von Andreas Milk
Kamen. Schwarzfahren kann einen ins Gefängnis bringen. Als der 40-jährige Thomas M. (Name geändert) von Justizwachtmeistern in den Verhandlungssaal des Kamener Amtsgerichts gebracht wurde, hatte er 17 Tage U-Haft hinter sich. Denn er war einer Ladung zu einem früheren Termin nicht gefolgt. Wieder gehen durfte er ohne Handschellen. Der Richter verurteilte ihn zu fünf Monaten Haft auf Bewährung.
Es ging um insgesamt sieben Fälle von sogenannter Beförderungserschleichung. Im Herbst vorigen Jahres war M. mehrfach im Regionalexpress zwischen Kamen und Dortmund ohne Ticket erwischt worden, einmal auch zwischen Dortmund und Hagen.
Die Fahrten waren notwendig, erklärte er im Gericht. Sie hatten zu tun mit seiner Drogensucht und einer Entgiftung. Und genau die habe er inzwischen auch erfolgreich abgeschlossen.
Schon ein paar Mal ist M. zu Geldstrafen verurteilt worden. Diesmal also die Steigerung: Gefängnisstrafe - aber nur auf dem Papier, so lange sich M. nichts Neues zuschulden kommen lässt. Zwei Jahre beträgt die Bewährungszeit. Als Bewährungsauflage muss er 250 Euro an die Gerichtskasse zahlen.
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von Andreas Milk
Kamen. Im April gab es einen Freitag, den Dreizehnten. Was am Morgen dieses Tages auf der Kamener Koppelstraße passierte, beschäftigte jetzt das Amtsgericht. Die 42-jährige Katja P. (alle Namen geändert) war wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht angeklagt. Im Verhandlungssaal sah sie den 78-jährigen Pedelec-Fahrer Heinrich B. wieder. Ihn hatte sie mit ihrem Mazda gerammt. Die wichtigste Frage im Prozess war: Hatte sie das mitbekommen?
Sie habe den Unfall nicht bemerkt, beteuerte die Angeklagte. Heinrich B. war auf dem Radweg vom Rathaus-Kreisel in Richtung Bollwerk unterwegs. Ihm näherte sich von hinten Katja P., die nach rechts auf den Zubringer zur Hochstraße abbiegen wollte. Als sie das tat, erwischte sie Heinrich B. auf seinem Pedelec. B. stürzte, erlitt Prellungen, wurde ins Krankenhaus gebracht und blieb dort bis zum nächsten Tag. Bei Katja P. meldete sich die Polizei. Ein Zeuge hatte ihr Kennzeichen notiert.
Ein Sachverständiger erklärte, ja, es sei durchaus möglich, dass Katja P. von der Kollision nichts mitkriegte: Mazda und Pedelec waren in entspanntem Tempo unterwegs; der Mazda sei in einem großzügigen Bogen auf den Hochstraßenzubringer gefahren - also nicht etwa scharf vor dem Pedelec abgebogen. Dann nämlich wäre das Rad womöglich frontal in die Seite des Mazda gekracht.
Bloß: Der gestürzte Radler und auch ein Zeuge berichteten, der Mazda sei nach der Kollision deutlich langsamer geworden. Danach erst habe er wieder beschleunigt. Ein dritter Zeuge, Berufskraftfahrer aus Fröndenberg, sagte, für ihn habe es so ausgesehen, als hätte die Autofahrerin den Mann auf dem Pedelec sehr wohl registriert - und irrtümlich geglaubt, sie schaffe es noch, vor ihm abzubiegen.
Dieser Punkt war es schließlich, der den Richter zur Überzeugung brachte: "Sie haben den Unfall wahrgenommen." Das Ergebnis: eine Geldstrafe von 1.000 Euro, dazu eine Führerscheinsperre von noch acht Monaten.
Einer der Unfallbeobachter ist ebenfalls Radfahrer, regelmäßig auf der Koppelstraße unterwegs und "schon ein paar Mal fast umgefahren worden". Besonders ärgerlich für den jetzt betroffenen Pedelec-Fahrer: Die Versicherung der Mazda-Fahrerin hat seinen Schaden bisher nicht reguliert. Es geht um 2.500 Euro fürs Krankenhaus und fürs kaputte Pedelec. Er fühle sich trotzdem halbwegs als Glückspilz, weil er am Freitag, dem Dreizehnten, ohne bleibende Schäden davongekommen sei.
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von Andreas Milk
Kamen. Zwei Kriminaloberkommissare begegneten am 19. April in einem Kamener Wohnhaus einem Mann in Unterwäsche. Sie sollten ihn ins Landeskrankenhaus in Aplerbeck zurückbringen. Er wehrte sich. Das brachte ihm einen Strafbefehl über 600 Euro wegen Widerstands ein. Weil er Einspruch einlegte, verhandelte jetzt das Amtsgericht den Fall.
Marvin K. (29, Name geändert) ist psychisch krank. Er leidet an einer Schizophrenie, steht unter Betreuung und war im Frühjahr eben in der LWL-Klinik untergebracht. Nachdem er unerlaubt von dort verschwunden war, setzten sich die Polizisten in Bewegung: In seiner Wohnung wollten sie ihn wieder einkassieren.
Gleich an der Wohnungstür hätten die Beamten ihn ohne Vorwarnung überrumpelt, sagte Marvin K. im Gericht. "Großartig gewehrt hab ich mich nicht." Ganz anders die Erinnerung von einem der beiden Polizisten: Sie hätten bei K. geklingelt und ordentlich ihre Ausweise vorgezeigt. K. habe ihnen geantwortet, sie sollten "ein Auge zudrücken", ihn in Ruhe lassen und wieder verschwinden. Danach habe er sich heftig gegen seine Mitnahme gewehrt. "Er hat erst aufgegeben, als wir mit dem Einsatz von Pfefferspray gedroht haben."
Im Gerichtssaal verhielt K. sich völlig friedlich. Sogar den Einspruch gegen den Strafbefehl nahm er schließlich zurück. Es hätte ja auch schlimmer kommen können für ihn: K. ist früher bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
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von Andreas Milk
Kamen. Die junge Frau aus Kamen ist angehende Systemgastronomin - und ein bisschen was dazu verdient hat sie sich im vergangenen November als Anbieterin von Armbändern aus geflochtenem Pferdehaar. Diese Accessoires bot sie im Internet auf pferdeflohmarkt.de für zehn Euro das Stück an. Irgendwas lief schief bei dem Handel. Deshalb saß die Kamenerin nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts statt fest im Sattel.
Drei Kundinnen hatten sie angezeigt. Denn sie habe das Geld für die Armbänder - 15 an der Zahl - kassiert, aber die Armbänder nicht ausgeliefert. Die Angeklagte widersprach: Sie habe die Bänder sowohl angefertigt als auch zur Post gebracht. Die Briefe waren aber wegen des eher geringen Warenwerts unversichert. Das sei auch mit den Kundinnen so vereinbart gewesen. Die Post habe dann wohl was verschludert. Insgesamt hätten fünf Kundinnen reklamiert. Für fast alle habe sie Ersatzstücke gefertigt und verschickt - Ausnahme: eine Pferdefreundin, die im persönlichen Kontakt ausgesprochen pampig geworden sei.
Vorbelastungen? Das Strafregister der Frau ist leer. Und die Post ist, wie man weiß, ja tatsächlich nicht gegen Verluste gefeit - erst recht nicht in der Vorweihnachtszeit, in der sich der Armband-Versand abspielte. Darum: Freispruch. Auch Wiederholungsgefahr besteht nicht. Die Frau sagte, den kleinen Nebenerwerb mit den Pferdehaararmbändern habe sie aufgegeben.





