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Corona-Koller: Vater schlägt Kinder - Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgerichtKamen AMKamen. Am Morgen des 28. Juni 2022 war Familienvater Markus K. (32, Name geändert) fertig mit den Nerven: Corona-Isolation in der Bergkamener Mietwohnung war angesagt - und die beiden Kinder, ein dreijähriges Mädchen und ein fünfjähriger Junge, waren in der Situation alles andere als pflegeleicht. Irgendwann hatte Markus K. genug. Er zog beide mit Gewalt an den Armen unter einem Tisch hervor, verpasste ihnen Schläge mit der flachen Hand auf den Kopf oder gegen die Schläfe und schleifte das Geschwisterpaar am Ende noch ein paar Meter über den Boden. Seine Lebensgefährtin - Mutter der beiden - zeigte ihn an.

"Vollumfänglich geständig" sei sein Mandant, erklärte jetzt Markus K.s Verteidiger. K. selbst ist weder vor noch nach dem Ausraster je als Gewalttäter in Erscheinung getreten. Aus freien Stücken begab er sich nach der Tat in eine Therapie. Von Frau und Kindern lebt er mittlerweile getrennt. Es gibt aber Kontakt: Die Kinder hätten dem Papa längst verziehen, sagte ihre Mutter. Beide hätten kurz nach den Schlägen wissen wollen, ob er denn "wieder lieb" sei.

Auch wenn Markus K. Ersttäter war: Auf eine Verfahrenseinstellung wollte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht einlassen - es gehe immerhin um Gewalt gegen sehr kleine Kinder. Auch andere Menschen hätten die Isolation ohne Prügel durchgestanden. Das Urteil: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro. Quarantäne hin oder her: "Sowas darf nicht passieren", fand der Richter.

"Toxische Beziehung": Zwei Jahre - 17 Trennungen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Über den Ausgang eines Verhandlungstermins im Amtsgericht entscheiden oft Leute, die gar nicht dabei sind. Der Grund: Häufig - oder sogar: in der Regel - wird die Staatsanwaltschaft in Prozessen vorm Strafrichter nicht durch einen "fertigen" Staats- oder Amtsanwalt vertreten, sondern durch einen Referendar. Der darf zwar alles Mögliche beantragen, aber nichts entscheiden. Eine Entscheidung aller Prozessbeteiligten braucht es aber, um ein Verfahren ohne Schuld- oder Freispruch einzustellen. Bahnt sich eine solche Verfahrenseinstellung an, muss der Staatsanwalts-"Azubi" mit seinem Ausbilder telefonieren und sich dessen Okay holen. Ende des Vorworts.

Der Kamener Tobias M. (Name geändert) war wegen Nachstellung, Beleidigung und Bedrohung angeklagt. Die Geschädigte: seine damalige Freundin. In ihrem Namen soll er Instagram-Accounts angelegt und Nacktbilder von ihr verbreitet haben; per SMS habe er ihr mit Mord und Selbstmord gedroht, ihr obendrein mitgeteilt, ihre Vergewaltigung in Auftrag gegeben zu haben - und noch so einiges andere mehr.
Im Gerichtssaal sprach er von einer "sehr toxischen Beziehung": 17 Trennungen in zwei Jahren; ein Zusammenbruch ihretwegen, der in einen LSD-Trip mündete; psychiatrische Behandlung - das sind nur einige von vielen Stichworten aus M.s Aussage. Mitten im Tatzeitraum - er erstreckte sich laut Staatsanwaltschaft von Februar bis September 2021 - machte das Paar gemeinsam Urlaub in Amsterdam. "Nebenbei" wurden M.s Eltern schwer krank, und er erfuhr, dass seine Freundin ihn betrog.

Sie beide hätten sich gegenseitig fertig gemacht - er habe die Frau aber nie öffentlich bloßstellen oder ihr Leben ruinieren wollen, erklärte M. der Richterin. Und zumindest für die falschen Insta-Accounts sei er nicht verantwortlich. Aus den Akten ergab sich, dass es sich kaum um heimliche Aufnahmen gehandelt haben kann: Die Frau posiert.

Fazit: Da waren die beiden Falschen aneinander geraten. Und alle Prozessbeteiligten waren gewillt, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen, statt M. das Führungszeugnis für eine spätere Bewerbung als Streetworker mit einer Vorstrafe zu verhunzen. (Es wäre leider seine zweite.)

Doch die Ausbilderin der Referendarin wollte nicht. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, Richterin oder Verteidiger erreichen nachträglich doch noch ein Einlenken - oder es gibt einen neuen Termin, zu dem M.s Verflossene als Zeugin anreisen müsste. Das wird ein weiter Weg: Sie wohnt mittlerweile in München.

"Hurensöhne" bei McDonald's: "Passiert jedes Wochenende"

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Zum zweiten Mal binnen einer Woche beschäftigte ein Vorfall bei McDonald's im Kamen Karree das Amtsgericht - angeklagt diesmal: ein 27-jähriger Bergkamener. Am sehr frühen Morgen des Tags der Deutschen Einheit 2022 benahm Torben H. (Name geändert) sich daneben. Er beleidigte gegen halb drei in der Frühe zwei Mitarbeiter des Fast-food-Restaurants. "Hurensöhne" soll er sie genannt haben.

So genau wusste der Mc-Donald's-Mann, der als Zeuge vor Gericht erschienen war, das nicht mehr. Derartige Beleidigungen seien nichts Besonderes - "das passiert jedes Wochenende". Erst als die Richterin ihm den Strafantrag zeigte, den er seinerzeit unterschrieben hatte, dämmerte es ein bisschen: Torben H. und ein anderer Mann, gegen den noch getrennt verhandelt werden soll, hätten Stunk gemacht, eigentlich gehen sollen - seien aber geblieben und hätten weiter genervt.

Torben H. sprach von einem "unkontrollierten Moment". Er sei stark betrunken gewesen, könne sich nicht konkret erinnern - er sei aber bereit, sich für sein Tun zu entschuldigen. "Ich werde dafür geradestehen", erklärte er.

Etwas problematisch bei ihm: Er hat 13 Eintragungen im Vorstrafenregister, darunter schon welche wegen Beleidigung. H. hat den Teil einer Jugendstrafe verbüßt, der Strafrest wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit läuft noch gut zwei Jahre.

Für die "Hurensöhne" wurde er nun zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Wie sich das Verfahren auf den Fortgang seiner Bewährung auswirkt, ist derzeit offen.

iPhone weg: Altgedienter Postler unter Anklage - Freispruch

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Der Bergkamener Martin T. (Namen geändert) ist 63 Jahre alt, seit 25 Jahren Zusteller bei der Post, verbeamtet. Seine Frau Birgit, neun Jahre jünger, arbeitet bei einer gemeinnützigen Organisation. Die Vorstrafenregister: leer. Zusammen saßen sie als Angeklagte im Kamener Amtsgericht. Es ging um Unterschlagung. Am Ende gab es Freisprüche. Und es wurde deutlich: Die Ermittler in dem Fall hatten ihren Job nicht besonders gut erledigt.

Laut Anklage war es so: Im April 2021 sackte Verbundzusteller Martin T. im Laufe seiner täglichen Tour einen Karton mit einem iPhone 12 ein - der Empfänger hatte die Annahme verweigert, weil er das bestellte Gerät nun doch nicht mehr wollte. Das iPhone wurde später unter dem Namen von Birgit T. freigeschaltet. Aha: Mann klaut Handy für seine Frau!

"Ich bin mir keiner Schuld bewusst", sagte nun Martin T. der Richterin. Verweigere ein Postkunde die Annahme, werde das Paket mit einem entsprechenden Etikett versehen und zurückgesandt. Bloß: Andere Postler sowie Mitarbeiter von Subunternehmen haben ebenfalls Zugriff auf Sendungen, die ein Zusteller zum Rücktransport in der Filiale ablegt. Selbst Außenstehende könnten zugreifen - so eine Postfiliale ist schließlich nicht gesichert wie Fort Knox.

Von der angeblichen Unterschlagung erfuhr der beschuldigte Martin T. nach rund einem halben Jahr: Ende 2021 kontaktierte ihn die Kripo. Im Januar 2022 filzten Beamte die Wohnung vom Sohn des Ehepaars T.: Der junge Mann fungiert quasi als Technischer Direktor der Familie; er richtet seinen Eltern die Handyanschlüsse ein. Resultat der Durchsuchung? Jedenfalls kein Fund eines iPhone 12. Wo das verschollene Ding abgeblieben ist, blieb bis heute offen. Die Dokumentation der Post endet mit dem Hinterlegen des verschmähten Pakets in der Bergkamener Filiale. Apple nahm keine Ortung vor - jedenfalls keine, die aktenkundig geworden wäre. Irgendwer kann Birgit U.s Namen benutzt haben. Sie selbst verfügte immerhin über ein iPhone 12 mini. Das Wörtchen "mini" könnte die Ermittler zusätzlich verwirrt haben. Der zuständige Kripobeamte konnte vor Gericht nach so langer Zeit nicht sagen, ob es im Gespräch mit den T.s gefallen war oder nicht.

Strafrechtlich ist der Fall erledigt. Martin T. ist von der Post freigestellt - noch. Die Chance, wieder in den Dienst zurückzukehren, dürfte sich nach dem Freispruch erhöht haben.

Statt Burger: Polizei im Karree

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amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Erst bekam Maik K. (Name geändert) keinen Burger - dann holte ihn die Polizei. In der Nacht zum 23. September 2022 war ein Einsatz vorm "McDonald's" im Kamen Karree. Dank polizeilicher Bodycams ist er dokumentiert: Maik K. ist zu sehen - und vor allem zu hören. Das Resultat: Selten war eine Anklageschrift in puncto Beschimpfungen so detailreich wie diesmal. "Ich ficke euch", rief K. den Polizisten unter anderem zu und deutete eine mögliche Vergeltung an für den Fall, dass er einen von ihnen wiedersehe. Verurteilt wurde er jetzt zu einer Geldstrafe: wegen Widerstands, Beleidigung und Bedrohung.

Losgegangen war das Ganze mit pampigem Verhalten gegenüber einem Restaurantmitarbeiter. Der wollte den aggressiven K. nicht bedienen - woraufhin K. gedroht habe, ihm sein Headset wegzuschlagen. Als die Polizei kam, eskalierte die Lage. K. verweigerte das Vorzeigen eines Ausweises, baute sich vor den Einsatzkräften auf. Ein Beamter packte ihn von hinten, K. wurde zu Boden gebracht - möglicherweise etwas vorschnell, fand der Richter, aber letztlich gerechtfertigt: Die Polizei brauche in solch einer Situation nicht den ersten Schlag abzuwarten. K.s Anwalt hatte das Einsatzgeschehen juristisch "grenzwertig" gefunden.

Maik K., der nach eigenen Angaben nicht viel Alkohol verträgt, hatte noch bei der späteren Blutabnahme auf der Wache 1,3 Promille bei sich. Zum Tatzeitpunkt dürften es an die 1,6 Promille gewesen sein. Sein Verhalten tue ihm leid, sagte er dem Richter; er wundere sich über sich selbst. Die Höhe der Strafe für den Familienvater setzte der Richter auf 40 Tagessätze à 30 Euro fest. Dazu kommt eine Art außergerichtliche Strafe: K. war nach dem Polizeieinsatz rund vier Wochen krank geschrieben - und sein Arbeitgeber zahlte ihm, nachdem er von den Hintergründen erfahren hatte, für diese Zeit keinen Lohn. Aber K. behielt seinen Job.