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von Andreas Milk
Kamen. "Wär' ich mal lieber zu Fuß gegangen": Zwei Mal war der 40-jährige Thomas M. (Name geändert) vergangenes Jahr betrunken Auto gefahren, erst Ende August, dann nochmal Anfang Oktober. Betrunken heißt in dem Fall wirklich: voll. Die Blutproben ergaben 3,3 und 2,77 Promille. Menschen kamen nicht zu Schaden. In einem Fall rammte M. bloß ein anderes Auto, im anderen Fall erregte er die Aufmerksamkeit eines Tankstellenmitarbeiters - und zwar, indem er versuchte, die Zapfpistole in den Tank einzuführen, obwohl sein Wagen dafür viel zu weit von der Säule weg stand. Der Mann von der Tankstelle fand das merkwürdig und rief lieber mal die Polizei.
In beiden Fällen habe er vorher Zoff mit seiner Lebensgefährtin und darum reichlich Wodka intus gehabt, erzählte M. heute vor dem Kamener Amtsgericht. Bis vor zwei Jahren habe er überhaupt keinen Alkohol getrunken. Erst Stress mit der Freundin habe die Sauferei ausgelöst. Schon einmal hatte er einen Strafbefehl wegen eines Verkehrsdelikts mit Trunkenheit bekommen. Und seitdem hat er, nebenbei bemerkt, auch gar keinen Führerschein mehr.
Inzwischen läuft es bei M. wieder besser. Von der Freundin ist er getrennt, er hat einen Job bekommen, er will eine Drogentherapie machen und wirkt recht aufgeräumt. Das Urteil: eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro für die Fahrt im August, drei Monate Haft auf Bewährung für die "Neuauflage" im Oktober. Noch im Gerichtssaal erklärte M., dass er den Richterspruch annehme.
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von Andreas Milk
Kamen. Um ein richtiger Betrüger zu sein, muss einem erst mal klar sein, dass er betrügt. Klingt ein bisschen eigenartig. Der 38-jährige Tobias K. (Name geändert) stand heute vor dem Kamener Amtsrichter Martin Klopsch, weil er das Jobcenter betrogen haben soll. Klopsch entschied am Ende: Nein, das hatte K. nicht getan. Er sei bloß nachlässig gewesen.
Der Reihe nach. Von November 2015 bis März 2016 bekam K. Arbeitslosengeld II, insgesamt rund 5400 Euro. Ein Datenabgleich ergab, dass auf K.s Namen zwei Konten existierten, die er beim Jobcenter nicht erwähnt hatte. "Da hab' ich wohl einen Haken vergessen." Genauer gesagt: Vergessen hatte er den Haken nur für eines der beiden Konten. Denn von dem anderen wusste er nicht einmal selbst. Seine Eltern hatten es für ihn eröffnet, als er noch ein Kind war, und zwar wegen seiner Dividenden auf einen Genossenschaftsanteil der Volksbank.
Das Jobcenter verlangte 2016 von K. Aufklärung über die Sache mit den Konten, doch die Unterlagen, die K. einreichte, stellten die Behörde nicht zufrieden - sie erstattete Strafanzeige. Nebenbei bemerkt: In Sachen Vermögen gaben die Konten kaum was her. Eher Kleckerbeträge - nichts, was K.s Anspruch auf Arbeitslosengeld II geschmälert hätte. Die 5400 Euro bekam er also seinerzeit völlig zu Recht. Eine Rückzahlungsaufforderung hat das Jobcenter denn auch längst wieder zurückgenommen.
Richter Klopsch wollte heute eigentlich eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld - die Staatsanwaltschaft, die dem hätte zustimmen müssen, forderte dagegen sogar einen Freispruch mangels Betrugsabsicht. Das Urteil schließlich: 300 Euro Buße wegen fahrlässig falscher Angaben im Jobcenter-Fragebogen. Das ist recht mild - das Sozialgesetzbuch erlaubt bis zu 5000 Euro Buße für solch eine Ordnungswidrigkeit.
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von Andreas Milk
Kamen. In nüchternem Bürokratendeutsch ist die Anklage - wie üblich - abgefasst. Sie richtet sich gegen die 26-jährige Bergkamenerin Ivona K. (Name geändert). Die habe eine Nachbarin als - Zitat - "Stück Scheiße" bezeichnet. Heute hätten sich die beiden Frauen vor dem Kamener Amtsgericht sehen sollen.
Die mutmaßliche Beleidigerin Ivona K. war zum Termin gekommen. Die mutmaßlich Beleidigte allerdings nicht. K. bestritt, die üblen Worte benutzt zu haben. Aber sie erzählte auch freimütig, dass es um die Nachbarschaft im Bergkamener Mietshaus nicht zum besten steht. Und das ist sehr, sehr zurückhaltend formuliert. Auch die Kinder werden wohl in den Streit der Großen mit hinein gezogen. K. jedenfalls schilderte, wie ihre Tochter vom Sohn der Nachbarin geschubst worden sei - woraufhin die Nachbarin das Mädchen der Lüge bezichtigt habe. Zoff gab es außerdem um Wasser, das Ivona K. von ihrem Balkon im sechsten Stock kippte. Ein paar Tropfen seien wohl unten bei der Nachbarin gelandet. Die habe daraus ein Riesentheater gemacht - obwohl nichts Schlimmes passiert sei und das Wasser bei sommerlicher Hitze im August 2016 doch niemanden hätte stören dürfen.
Sonst noch was? Nur, dass die Nachbarin ihrer Ladung als Zeugin vor Gericht womöglich deshalb nicht gefolgt sei, weil sie in Hamburg als Domina arbeite - was sie übrigens selbst jedem erzähle. Die Frau - ob dominant oder nicht - muss nun 100 Euro Ordnungsgeld zahlen. Obendrein wird es einen neuen Termin geben, um zu klären, was dran ist an der Sache mit dem "Stück Scheiße".
Weit einfacher hatte es die Justiz übrigens in einer anderen Strafsache gegen Ivona K.: ebenfalls eine Beleidigung, nur hatte K. sie praktischerweise für jedermann nachlesbar auf Facebook gepostet. Konsequenz war ein Strafbefehl nach Aktenlage - ohne aufwändigen Gerichtsprozess.
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von Andreas Milk
Kamen. 2. Juli 2016, gegen halb sechs in der Frühe. Die Abiturfeier in der Kamener Stadthalle war so ziemlich gelaufen. Draußen vor der Tür gab es allerdings noch Streit. Und der löste ein Gerichtsverfahren aus: Vor dem Amtsgericht wurde der 24-jährige Marcel P. (Name geändert) heute wegen Körperverletzung zu sechs Monaten Haft verurteilt.
Seinem Widersacher hatte er an jenem sehr frühen Sommermorgen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Folge war ein Nasenbeinbruch, zum Glück ohne Langzeitwirkung. Bloß eine kleine Narbe blieb. Im Gerichtssaal nahm das Opfer die Entschuldigung des Täters an. Beide waren seinerzeit nicht mehr nüchtern, beide wissen heute nicht mehr genau, worum es bei dem Streit eigentlich ging. Also: blöd gelaufen, aber Schwamm drüber.
Allerdings hat Marcel P. eine heikle Vorgeschichte: Probleme mit kaputter Familie und kaputter Beziehung, Alkoholsucht, Vorstrafen wegen Körperverletzung und anderer Delikte. Als die Sache vor der Stadthalle passierte, stand er unter Bewährung wegen einer Tat im Frühjahr 2013. Fünf Wochen saß er zuletzt in Untersuchungshaft, weil er einen ersten Verhandlungstermin nicht wahrgenommen hatte.
Immerhin: Den neuen Termin heute verließ er als - zumindest vorübergehend - freier Mann. Denn die sechs Monate Haft sind noch nicht rechtskräftig. P. kann in Berufung gehen. Darüber würde das Landgericht Dortmund entscheiden. P. hat erklärt, er sei bereit zu einem Alkoholentzug. Und sein Ex-Arbeitgeber habe angeboten, ihn wieder einzustellen.
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von Andreas Milk
Kamen. Gut, dass der Vergaser streikte – sonst hätte der junge Bergkamener womöglich noch einen Unfall gebaut in der Nacht zum 28. August 2016 auf der A 2. Nach wenigen Kilometern blieb der Wagen in Höhe der Baustelle liegen. Die Polizei sollte später feststellen, dass der Mann hinterm Steuer unter Einfluss von Cannabis stand und keinen Führerschein besaß. Der war ihm 2012 abgenommen worden – wegen Cannabis.
Im Prozess heute vor dem Kamener Amtsrichter zeigte sich der Mann einsichtig: „Ich bereue meinen Fehler.“ Inzwischen habe es „Klick“ gemacht in seinem Kopf, sagte er. Sein Verteidiger bat um Milde, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hielt eine Geldstrafe für angemessen. Richter Martin Klopsch sah den Fall anders: Vier Monate Haft, so lautete das Urteil. Und das lag an der Vorgeschichte des Angeklagten: Vorstrafen satt, darunter eine Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren. Binnen zehn Jahren sei es ihm nicht gelungen, das Kapitel Drogen abzuschließen, stellte Klopsch fest. Mit einem „Schuss vor den Bug“ sei es da nicht mehr getan. Dass die Haft tatsächlich verbüßt wird, ist aber längst nicht abgemacht: Die Berufungskammer am Landgericht wird sich wohl mit dem Fall befassen.
Und noch eine Haftstrafe verhängte Klopsch an diesem Vormittag – und zwar gegen einen Schwarzfahrer. Drei Mal war er für Fahrten ab oder nach Kamen ohne Ticket in einen Zug gestiegen. Er habe keine andere Wahl gehabt, erzählte er beim Prozesstermin – als Teilnehmer an einem Drogen-Ersatzprogramm habe er täglich zum Arzt fahren müssen, aber kein Geld für die Fahrkarte besessen. Gut 20 Vorstrafen gibt es; das Urteil heute: fünf Monate Gefängnis. Auch hier kann eine Berufungsverhandlung die Chance sein: Richter Klopsch selbst gab dem Anwalt des Schwarzfahrers den Hinweis, er solle beim Landgericht um eine späte Terminierung bitten. Wenn es dann gelinge, vor der Berufungsverhandlung einen Therapieplatz zu beschaffen, könnte das die Dortmunder Richter beeindrucken – und eine Haft abwenden.






