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von Andreas Milk
Kamen. Nach seinem Auftritt bei der Kamener Winterwelt bekam der junge Musiker Ärger mit der Polizei. Die stoppte Jonas H. (Name geändert) am 2. Dezember 2017 - morgens um kurz vor drei - in der Kirchstraße, weil seine Fahrweise wohl nicht astrein war. Eine Blutprobe gut eine Stunde später auf der Kamener Wache ergab 1,4 Promille.
Heute stand der 27-Jährige vorm Amtsgericht. Den Auftritt auf dem Markt habe er seinerzeit absolviert, ohne vorher zu essen - stattdessen sei danach getrunken worden, und zwar reichlich Bier. Es sei nicht seine Absicht gewesen, mit dem Auto noch eine weitere Strecke zurückzulegen. Vielmehr habe er es aus dem Weg fahren wollen, weil es ordnungswidrig geparkt war: bloß eben zum Parkplatz an der Musikschule, das war der Plan. Nur, dass dann plötzlich das Blaulicht im Rückspiegel flackerte.
Jonas H. ließ vor Gericht erkennen, dass er gründlich über sein Tun nachgedacht hat. Der Student peilt das Lehramt an und hat, wie er sagt, vor der Sache mit der Winterwelt allerhand Engagements auf den letzten Drücker angenommen - was ihn immer mal in zeitliche Schwierigkeiten brachte. Konsequenz: Zwar ist er nicht vorbestraft, hat aber fünf Einträge in Flensburg, davon vier wegen zu schnellen Fahrens, einer wegen Handynutzung am Steuer.
Den Führerschein hat er gleich nach der Kamener Promillefahrt abgegeben. Frühestens in sechs Monaten kann er einen neuen bekommen, entschied der Richter. Und er verhängte eine Geldstrafe von 900 Euro gegen den Angeklagten.
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von Andreas Milk
Kamen. Immerhin 18 DVD's passten in den Hosenbund von Maria F. (22, Namen geändert). Den eher ungewöhnlichen Aufbewahrungsort hatte sie gewählt, weil sie die DVD's stehlen wollte, gemeinsam mit ihrem Freund Wiktor K. (23), der Schmiere stand. Das Pärchen war am frühen Abend des 2. November in den Aldi-Markt an der Bergkamener Jahnstraße gekommen - heute standen sie wegen gemeinschaftlichen Diebstahls vor dem Kamener Amtsrichter.
Beide gaben Geständnisse ab. Die jungen Leute sprachen von einer Dummheit, die sie sich da wohl erlaubt hätten. Wiktor K. bezeichnete sich als Filmsammler - er brauche Tauschobjekte. So erklärte er denn auch, dass einige Titel gleich mehrfach "mitgingen". Dem Vertreter der Staatsanwaltschaft fiel auf, dass es sich überwiegend um solche Titel handelte, die "schon was älter" seien - worauf K.s Verteidiger sachkundig erwiderte: "Vielleicht gibt's die deshalb bei Aldi." In K.s Kofferraum fanden Ermittler später an jenem Abend noch reichlich CD's und DVD's ungeklärter Herkunft - musikalisch war alles dabei von Tim Bendzko bis Kelly Family; bei den Filmtiteln stach "Inferno" mit acht Exemplaren hervor.
Maria F. und Wiktor K. haben selbst keine Einkünfte, leben von der Hilfe ihrer Eltern. Für die geklauten Aldi-DVD's - Gesamtwert: 159,91 Euro - müssen die beiden nun jeweils 600 Euro Geldstrafe zahlen.
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Kamen. Die wilden Jahre sind vorbei - aber fürs Fahren auf einem frisierten Mofa und für einen Betrug der Arbeitsagentur hat es wohl noch gereicht: Der 33-jährige Frank H. (Name geändert) hat in seiner Sturm-und-Drang-Phase im Gefängnis gesessen - Körperverletzung und ein Eingriff in den Straßenverkehr waren dabei -, jetzt hatte er sich etwas Harmloseres geleistet und stand deshalb vor dem Kamener Strafrichter.
Punkt eins: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Denn das Gefährt, mit dem H. am Mittag des 20. Dezember 2017 über die Unnaer Straße bretterte, war mit deutlich mehr als 25 Kilometern pro Stunde eben kein Mofa mehr. An die 60 "Sachen" hatte es wohl drauf, gab H. in der Gerichtsverhandlung zu. Er habe das Mofa aber so gekauft, also nicht etwa selbst dran rum gebastelt. Punkt zwei: Im November und Dezember bekam H. 703 Euro Arbeitslosenunterstützung, obwohl er Arbeit hatte. Diesen Job habe er auch per Hotline gemeldet, versicherte er. Bloß: Die Arbeitsagentur hat einen solchen Anruf nirgends dokumentiert. Bekannt wurde H.s ungerechtfertigter Geldbezug per Datenabgleich.
Das Urteil: eine Geldstrafe von 500 Euro. Dazu kommen voraussichtlich noch einmal 703 Euro - denn die möchte die Arbeitsagentur sehr wahrscheinlich zurück haben.
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von Andreas Milk
Kamen. Geschäftsleute freuen sich über Stammkunden - Strafrichter sind eher genervt. Der 34-jährige Bergkamener Thomas K. (Name geändert) war schon häufiger im Kamener Amtsgericht. Diesmal ging es um Beleidigung. "Schlampe" und "Verpiss dich, du Nutte" - das soll er am Nachmittag des 19. Januar seiner Nachbarin in einer Straße nahe dem Bayer-Werksgelände zugerufen haben.
Und was diese Nachbarschaft angeht: Die hat dem Gericht halt schon allerhand Arbeit beschert in den letzten Jahren. Man mag sich halt nicht besonders in diesem Wohnquartier - vorsichtig ausgedrückt. Beim Prozesstermin erklärte Thomas K. nun, er habe die Frau nicht beleidigt, sondern bloß Sachen aus seinem Auto geholt, als sie vorbeigegangen sei.
Reue und Einsicht sehen anders aus. Trotzdem: Richter Christoph Hommel hatte Deeskalation im Sinn und "keine Lust, dass wir hier wieder eine Lawine lostreten". Sein Vorschlag: Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße. Denn eine Verurteilung, so die Sorge des Juristen, werde womöglich ein Revanche-Foul provozieren, und das ganze Theater finge von vorn an.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte erst Bedenken - und zwar, weil von Thomas K. eben kein Geständnis gekommen war. Aber am Ende lenkte er ein.
Ergebnis: K. muss eine Geldbuße von 500 Euro an die evangelische Jugendhilfe Menden zahlen. Tut er das, ist die Sache erledigt, ohne neuen Eintrag im Vorstrafenregister. Appell des Richters zum Schluss: "Sehen Sie zu, dass es zu solchen Geschichten nicht mehr kommt."
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von Andreas Milk
Kamen. Bis zum Jahreswechsel war's noch lange hin, rund 22 Stunden - aber Marcel F. (21, Name geändert) ließ es trotzdem schon mal krachen. Am Silvestermorgen gegen zwei Uhr rauschte er mit seinem Auto in einen Container der Firma Remondis. Der Container war danach selbst ein Fall für die Entsorgung, eindrucksvoll zu sehen heute auf Fotos im Kamener Amtsgericht. Dort wurde wegen Marcel F. wegen Unfallflucht verhandelt.
Denn der junge Mann war in jener Nacht getürmt: "Ich war wie im Schockzustand, wollte nur noch nach Hause und das Auto abstellen." Möglich, dass er nicht ganz nüchtern war; beweisen lässt es sich nicht. Denn die Polizei - von einer Zeugin informiert - stand erst am nächsten Vormittag vor der Tür. Da hatte F. zwar Alkohol im Blut, aber der soll aus einem nachträglichen Frust-Trinken in seiner Wohnung stammen. Einige leere Bierflaschen dienten ihm seinerzeit gegenüber den Beamten als Beleg.
Für Marcel F. spricht: Er hat keine Vorstrafen - wohl aber durch den Container-Crash erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Das eigene Auto? "Ein halber Totalschaden", sagt er, Schadenshöhe um die 3.000 Euro. Der Container? Wiederbeschaffungswert exakt 1.927,80 Euro (inklusive Mehrwertsteuer), gezahlt von F.s Haftpflichtversicherung, aber die wird sich das Geld wohl noch von ihm wiederholen wollen. Und: F. arbeitet in der Baubranche, ist auf einen Führerschein angewiesen. Sein Chef und die Kollegen haben derzeit auszubügeln, dass er den "Lappen" los ist.
Frühestens in sechs Monaten kann er wieder eine Fahrerlaubnis bekommen, entschied Richter Christoph Hommel. Vor allem aber setzte es eine Geldstrafe: 30 Tagessätze à 50 Euro wegen der Straftat Unfallflucht, plus 50 Euro Buße für den Unfall selbst, der als Ordnungswidrigkeit gilt. Macht: 1.550 Euro.





