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von Andreas Milk
Kamen. Wenige Tage vor Weihnachten fiel dieser Satz im Saal des Kamener Amtsgerichts: "Ich bin wie ein Waisenkind, obwohl ich noch Vater und Mutter habe." Der 48-jährige Bergkamener Holger H. (Name geändert) war wegen Betrugs angeklagt. Den Vorwurf wies er zurück: Er sei ausgenutzt worden, unter anderem von Familienmitgliedern, zu denen er heute keinen Kontakt mehr habe.
Konkret ging es um einen Internetanschluss von Unitymedia. Den gab H. laut Anklage im Mai 2014 in Auftrag - und zwar im Namen und für die Adresse seines Vaters. Die Staatsanwaltschaft ging bisher davon aus, dass Holger H. zu der Zeit selbst im Haus seines Vaters wohnte und den Anschluss nutzte. In der Verhandlung erklärte er jetzt aber, das sei gar nicht so gewesen. "Ich bin unschuldig." Möglich sei, dass sein Bruder etwas mit dem Auftrag an Unitymedia zu tun habe. Wörtlich: "Wir sind alle verkriegt."
Was tatsächlich los war mit Holger H., dem Vater und der Restfamilie, wissen weiter nur die Beteiligten selbst. H. betonte, das väterliche Anwesen nur gelegentlich und kurz betreten zu haben, für Gartenpflege und Hundesitting - von einem Internetanschluss auf Vaters Rechnung hätte er also gar nichts gehabt. Das Haus ist mittlerweile verkauft. Der Erlös soll zum Teil in die Pflege von H.s kranker Mutter geflossen sein, zum Teil an den Vater.
Richter Martin Klopsch stellte das Verfahren ein. Denn es wäre zur Klärung der Ereignisse im Frühjahr 2014 ein enormer Ermittlungsaufwand nötig gewesen, etwa das Befragen von Nachbarn oder das Einsehen von Verbrauchsabrechnungen für Holger H.s eigene Wohnung. Das stünde in keinem vernünftigen Verhältnis zum entstandenen Schaden.
Den gab die Anklage mit knapp 800 Euro an: Unitymedia hatte unter anderem Hardware für den Anschluss geliefert. Richter Klopsch sieht bei der Firma eine Mitschuld: Zu dem angeblichen Vertrag mit Holger H.s Vater gebe es bei ihr "nichts Schriftliches", keine Unterschrift oder Ähnliches - nur die Notiz über einen telefonisch erteilten Auftrag.
Die Kosten für das Gerichtsverfahren trägt die Landeskasse.
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von Andreas Milk
Kamen. Die Zeugin erinnerte sich gut: "Jetzt ist mir schon wieder einer rein gefahren", habe der Mann aus der Mietwagenzentrale an der Weststraße gerufen, als er den Knall hörte und nach draußen gelaufen sei. Der Verursacher des Unfalls war da schon weg. Aber die Zeugin merkte sich das Nummernschild. Heute saß der 35-jährige Alexander F. (Name geändert) wegen Unfallflucht vor dem Kamener Amtsrichter.
Es ging um einen Vorfall am frühen Abend des 22. Februar. F. hatte seinen Opel auf dem Parkplatz am katholischen Gemeindezentrum abgestellt. Als er beim Ausparken zurücksetzte, rammte er das Mercedes-Taxi. Und dann? In der Verhandlung erklärte er erst, er sei ausgestiegen, aber niemand sei gekommen, und so habe er einen Zettel mit seiner Telefonnummer an dem Taxi befestigt und sei losgefahren. Falsch, sagte die Zeugin. Die war an dem Abend zu Fuß von der Kamener Innenstadt zum Parkplatz unterwegs. Sie hörte, dass es krachte, und sah gleich danach den Opel davon fahren - und den Taxibetreiber auf die Straße rennen. Der altgediente Mercedes war hin: Ein Gutachten ergab wirtschaftlichen Beinahe-Totalschaden in Höhe von rund 2.300 Euro.
Auf Drängen seines Verteidigers gab Alexander F. letztlich zu, doch keinen Zettel an dem Taxi hinterlassen zu haben. Selbst wenn - es wäre zu wenig gewesen, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Auch eine prompte Meldung bei der Polizei sei nötig, wenn sich der geschädigte Autobesitzer nicht auftreiben lasse. Wobei in diesem Fall der Geschädigte ja sogar schon einige Sekunden später auftauchte - F. hätte also bloß kurz zu warten brauchen.
Der Richter verurteilte F. zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro. Außerdem verhängte er eine sechsmonatige Sperrfrist vor Ausstellung eines neuen Führerscheins. Das mit F.s Führerschein ist so eine Sache - einziehen konnte die Polizei ihn nicht; nach Angaben von F. liegt er in seinem Heimatland Bulgarien. Weil EU-Recht kompliziertes Recht ist, hatte der Mann von der Staatsanwaltschaft noch einen Tipp für F.: Lieber erst bei den Behörden nachfragen, bevor er sich eines Tages wieder mit tatsächlicher oder vielleicht auch bloß vermeintlicher Fahrerlaubnis hinters Steuer setzt.
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von Andreas Milk
Kamen. Es hatte nicht funktioniert zwischen der 26-jährigen Serap A. (Namen geändert) aus Duisburg und dem 40-jährigen Murat B. aus Bergkamen. Nach dem Kennenlernen übers Internet gab es zwei, drei Treffen - und am Ende eine Strafanzeige der jungen Frau gegen Murat B.. Verhandelt wurde darüber vor dem Kamener Amtsrichter.
Der hatte - wie auch die übrigen Prozessbeteiligten - arge Probleme, aus Serap A. etwas Brauchbares herauszubekommen. Vor dem Termin hatte sie einen Brief geschrieben mit der Bitte, das Verfahren zu stoppen. Zwecklos. Als Zeugin im Verhandlungssaal sagte Serap A. zunächst, sie könne sich an nichts erinnern. Erst die Androhung von Ordnungsgeld und Beugehaft brachte sie zum Reden.
Es ging um Vorfälle am 5. Mai. Murat B. hatte Serap A. in Duisburg abgeholt und war mit ihr in seine Wohnung gefahren. Da fing ein Streit an. Laut Strafanzeige packte B. die Frau an den Haaren, schlug ihr gegen Arme und Brust, verfrachtete sie gegen ihren Willen in sein Auto, drohte, sie werde sterben, wenn sie zur Polizei gehe. Angeblicher Auslöser für den Zoff: Serap A. soll während des Dates übers Handy Kontakt zu anderen Männern gesucht haben.
Der angeklagte Murat B. beschrieb den verkorksten Maiabend nüchtern und ohne Groll: Serap A. sei aufgewühlt gewesen, habe von ihm weglaufen wollen, bloß wäre sie dann wohl in ein Feld gerannt, weil er sehr abgelegen wohne. Drum habe er sie ins Auto gezwungen, um sie nach Hause zu bringen. Während der Fahrt habe sie aussteigen wollen. Und deshalb habe er wohl etwas gesagt in Richtung "Wenn du das tust, kann es Tote geben" - eine schlüssige Erklärung für die vermeintliche Todesdrohung.
Serap A. schien im Gericht - vorsichtig ausgedrückt - ziemlich durcheinander. Seit Mai sei "einiges passiert in meinem Leben", sie lebe "in den Tag hinein", leide unter Depressionen. Als Tatort hatte sie nicht Bergkamen, sondern Dortmund in Erinnerung. Und nein - die erlittenen Verletzungen seien nicht erheblich gewesen. Sie habe aber von Murat B. nicht mehr angefasst werden wollen, nachdem der Streit eskaliert sei.
Das Ergebnis: eine Einstellung des Verfahrens gegen den Bergkamener. Das, was sich zwischen ihm und der Duisburgerin abgespielt hat, bleibt juristisch folgenlos - abgesehen von einem Gerichtsverfahren, das übrigens auch eine Aufwandsentschädigung für die Zeugin Serap A. einschließt.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Herr von der Arbeitsagentur brauchte bloß zwischendurch mal für ein paar Minuten aus dem Saal zu gehen: Gleich zwei Mal war er heute als Zeuge zu Terminen vor dem Amtsgericht geladen. Beide Male ging es um Betrug. Beide Male gab es die gleiche Strafe.
Fall eins: Eine 36-jährige, ehemals arbeitslose Kamenerin hatte von Mitte März bis Ende April insgesamt 1057 Euro von der Agentur bekommen - obwohl sie bei einer Zeitarbeitsfirma 30 Stunden pro Woche arbeitete und monatlich etwa 930 Euro verdiente. Ihre Erklärung: Mit der Agentur habe sie "immer Probleme gehabt". Eine Mitarbeiterin dort habe ihr gesagt, ihre Beschäftigung sei ja bloß "geringfügig". Darum dürfe sie weiter Arbeitslosengeld bekommen. Außerdem: Sie habe angenommen, dass die Zeitarbeitsfirma eine Meldung an die Agentur mache. Dem widersprach deren Mitarbeiter: Jeder Agentur-"Kunde" kriege ein Merkblatt, in dem seine Rechte und Pflichten stünden. Und dem Richter fiel auf, die Frau hätte doch mal stutzig werden müssen angesichts der weiterlaufenden Zahlungen von der Agentur. Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro wegen Betrugs.
Fall zwei: Eine 53-Jährige, beschäftigt bei einem Paketdienst. Nicht vorbestraft, genau wie ihre "Vorgängerin". 564 Euro hatte sie von der Agentur bezogen. Laut einer Aktennotiz gab sie Anfang April an, sie habe ab Mai wieder einen Job. Tatsächlich hatte sie den schon im April. Den Akteneintrag könne sie sich nicht erklären, sagte sie. Sie habe beim Termin in der Agentur sogar ihren Arbeitsvertrag vorgelegt. Ihre zuständige Vermittlerin blieb dabei: Die Frau habe bei dem Termin Anfang April von einem neuen Job ab Mai gesprochen - nicht schon ab April. Wäre von April die Rede gewesen, hätte es ja von der Agentur keinen Cent mehr gegeben. Urteil: siehe oben.
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von Andreas Milk
Kamen. Beeindruckend, was ein Mitarbeiter des Kreises Unna in einem Strafprozess am Kamener Amtsgericht zu erzählen hatte: Hunderte von Ermittlungen gelte es Monat für Monat zu führen - und zwar wegen ganz banaler Tempoverstöße. Das Problem: Immer wieder behaupten Fahrzeughalter, nicht sie seien es gewesen, die da hinterm Steuer saßen.
Rückblende: Am 15. März fährt ein Kleintransporter, der einer Kamener Immobilienfirma gehört, durch eine Tempo-30-Zone in Hamm - mit Tempo 55. Es blitzt. Die Firma zahlt nicht. Vielmehr bekommt die Stadt Hamm auf dem Anhörungsbogen mitgeteilt, der Fahrer sei unbekannt. Folge: Die Stadt Hamm bittet die Kreisverwaltung Unna, einen Mitarbeiter samt dem Blitzer-Foto zu der Kamener Firma zu schicken.
Das geschah am 19. Mai. Bei seinem Besuch in den Firmenräumen geriet der Mann vom Kreis an den Geschäftsführer. Genau der saß jetzt auf der Anklagebank. Denn er nannte seinerzeit als angeblichen Fahrer einen Mann, der deutlich jünger war als der geblitzte Temposünder auf dem Foto.
Er sei an dem Tag ziemlich gestresst gewesen, sagte der Firmenchef zu seiner Verteidigung. Und: Er selbst habe den - tatsächlichen - Fahrer gar nicht persönlich gekannt, sondern bloß von einem Abteilungsleiter eine Auskunft eingeholt und die dann an den Kreis-Ermittler weitergegeben. Das fand die Staatsanwältin so glaubhaft, dass sie einen Freispruch beantragte: Eine bewusst falsche Angabe sei nicht nachzuweisen, fand sie. Der Verteidiger war - natürlich - derselben Ansicht.
Bloß der Richter nicht. Er verhängte wegen falscher Verdächtigung eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen, bemessen nach der Höhe des Einkommens. Die Auskunft an den Kreis-Mitarbeiter sei eindeutig falsch gewesen. Wer könne schon sagen, ob der Abteilungsleiter nicht ausdrücklich Order hatte, den falschen Namen zu nennen? Die Möglichkeit, doch noch korrekte Angaben zu "Ross und Reiter" zu machen, habe der Angeklagte auch beim Gerichtstermin nicht genutzt.
Der Aufwand, den Tricksereien mit der Fahrer-Identität auslösen können, scheint enorm. Im konkreten Fall hatte der vermeintliche Temposünder seinen Wohnsitz in Dortmund. Das heißt: Nach der Stadt Hamm und dem Kreis Unna hätte sich auch noch die Stadt Dortmund in die Ermittlungen einklinken müssen, falls der Dortmunder nicht seines jugendlichen Äußeren wegen als Verdächtiger ausgeschieden wäre.





