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von Andreas Milk
Kamen. Eigentlich sollte Dinah Rudack, Leiterin des Ikea-Hauses im Kamen Karree, heute einen Ex-Mitarbeiter wiedersehen. Nicht zum gemütlichen Plausch über alte Zeiten - sondern in einem Strafprozess vor dem Kamener Amtsrichter. Es ging um versuchten Betrug und Urkundenfälschung, es ließe sich auch sagen: um eine elegantere Form des Ladendiebstahls. Der Ex-Kollege, damals angestellt als Teilzeitkraft, soll Ware mit deutlich zu niedrigen Preisen ausgezeichnet und an der Kasse vorbeigemogelt haben.
Zum Gerichtstermin kam er nicht. Anfang Januar war ihm die Ladung zugestellt worden. Anfang dieser Woche nun ließ er - im "Hauptberuf" übrigens Student - den Richter wissen, er weile in Griechenland. Ziemlich dreist, aber nicht weiter schlimm. Motto: Entdecke die (juristischen) Möglichkeiten! In Abwesenheit der reisefreudigen Hauptperson erließ der Richter einen Strafbefehl über 80 Tagessätze à 20 Euro. Eine Aussage von Dinah Rudack als Zeugin war dazu nicht nötig: Sie konnte gleich wieder fahren.
Ein weit weniger ausgebuffter Dieb wurde zu einer Haftstrafe verurteilt: Sechs Monate soll er absitzen, und zwar fürs Klauen von sechs Packungen Kaffee (bei Rewe an der Bergkamener Präsidentenstraße) und sechs Flaschen Wodka (bei Edeka Nüsken in Kamen). Das Diebesgut wollte er verkaufen, um seine Heroinsucht zu finanzieren. Am Gericht ist der 36-Jährige längst Stammkunde. Eine allzu rosige Prognose wollten weder die Vertreterin der Staatsanwaltschaft noch der Richter für ihn abgeben. Drum: Gefängnis ohne Bewährung.
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von Andreas Milk
Kamen. Ab und zu werden vor Gericht Dinge verhandelt, die kommen einem vor wie aus einem schlechten Boulevardstück. Zum Beispiel heute vor dem Kamener Amtsgericht. Da saß der 31-jährige Pascal T. (Name geändert) auf der Anklagebank; es ging um Diebstahl. Tatort: der Keller eines Mietshauses. Eine Reisetasche samt allerhand Krimskrams soll T. geklaut haben. Und wozu? Angeblich - so T.s eigene Version -, um den Diebstahl einem jahrelangen Bekannten anzuhängen, von dem er vermutete, was mit seiner Freundin am Laufen zu haben.
Dieser vermeintliche Nebenbuhler versicherte dem Richter glaubhaft, das sei völliger Quatsch. Und Quatsch - das ist überhaupt ein gutes Stichwort: Der rechtmäßige Reisetascheneigentümer erzählte, er habe das gute Stück seit nunmehr 13 Monaten nicht angerührt, um eine eventuell noch notwendige Spurensicherung nicht zu erschweren. Allerdings hat sich bisher noch keine "Soko Reisetasche" bei ihm blicken lassen, und das wird vermutlich auch nicht mehr passieren.
Der Richter war am Ende überzeugt: Hinter der krausen Story steckte gar kein Eifersuchtsdrama, und zwischen den Männern habe es auch keinerlei Stress um eine Frau gegeben. Vielmehr habe Pascal T., mehrfach vorbestraft, ganz einfach die Tasche an sich bringen wollen. Für diese Annahme sprach in der Tat einiges - unter anderem, dass T. beim Auffliegen des Taschen-Diebstahls Reißaus nahm und aus einem Fenster im ersten Stock des Hauses hüpfte. Wer eiskalt Rache für einen Seitensprung üben will, verhält sich wohl ein bisschen anders. Das Urteil: eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 12 Euro.
Gut, dass es auch einfachere Fälle gibt. Ebenfalls auf der Terminliste stand an diesem Mittwoch ein Prozess um den Diebstahl von acht Flaschen Schnaps bei Rewe. Weil der Angeklagte einen ersten Termin geschwänzt hatte, musste er die Zeit vom 21. Dezember bis heute in U-Haft verbringen. Sein Urteil: vier Monate - aber wenigstens auf Bewährung. Also: nach Prozessende nicht zurück in die JVA. Und hoffentlich auch nicht zu Rewe.
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von Andreas Milk
Kamen. Es gab einen Unfall - aber es gab keine Unfallflucht: So lässt sich das Ende eines Verfahrens heute vor dem Kamener Amtsgericht zusammenfassen. Und: Es gab einen hohen Prozessaufwand - um einen Schaden, der kaum der Rede wert war.
Rückblende: Am Abend des 23. Februar 2016 hatte die damals 25-jährige Lena H. (Namen geändert) mit ihrer Freundin Kristin M. ein Sonnenstudio an der Bergkamener Hochstraße besucht. Jetzt saßen die beiden Frauen im VW Golf von Lena H., wollten den Parkplatz verlassen. Sie unterhielten sich, das Radio lief. In dieser Situation "passierte" es. Der Golf schrammte an einem daneben geparkten Bully entlang. Die Frauen fuhren weg, ohne sich um die Sache zu kümmern.
Ein Fall von Fahrerflucht - wenn die beiden denn etwas von dem Unfall hätten merken müssen. Mussten sie aber nicht, sagte heute klar ein Sachverständiger. Der tat sich schon schwer, anhand der Polizeifotos überhaupt einen "richtigen" Schaden am Bully zu entdecken. Krach und/oder Erschütterung beim Kontakt der Fahrzeuge dürften entsprechend geringfügig gewesen sein. Vollkommen glaubhaft sei daher die Beteuerung von Lena H. und ihrer Freundin, nichts von einem Unfall mitgekriegt zu haben.
Schon im Herbst hatte Amtsrichter Martin Klopsch über die Sache verhandelt - und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße angeregt. Da zog aber die Staatsanwaltschaft nicht mit. Sie hielt es für wahrscheinlich, dass Lena H. sich schuldig gemacht habe. Es folgte die Bestellung des Sachverständigen.
Den muss nun - so Klopschs Kostenentscheidung - zu drei Vierteln die Staatsanwaltschaft zahlen, die Landeskasse also. Ein "hundertprozentiger" Freispruch kam für Lena H. nicht bei dem Ganzen heraus. Wegen fahrlässiger Schädigung eines Verkehrsteilnehmers verurteilte Klopsch sie zu 35 Euro Buße: Ordnungswidrigkeit statt Straftat. Letztlich bleibt damit ein kleiner Teil der Verfahrenskosten an ihr hängen.
Gefreut haben dürfte sich vor allem die Werkstatt, die den - beinahe unsichtbaren - Schaden am Bully reparierte. Die Rechnung betrug 1.927 Euro.
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von Andreas Milk
Kamen. "Tschüss!", rief der Zugbegleiter dem alten Mann im Kamener Bahnhof hinterher. Das nahm der 76-Jährige ihm übel - und warf eine Bierflasche. Die zerschellte an der schon geschlossenen Waggontür. Kein Schaden, keine Verletzung, trotzdem setzte es eine Anzeige. Heute saß also Friedrich G. (Name geändert) auf der Anklagebank im Amtsgericht.
Das "Tschüss!" habe er seinerzeit als Provokation empfunden, erzählte er. Denn vorher - auf der Fahrt von Duisburg nach Kamen - habe ihn der Zugbegleiter darauf hingewiesen, nur bloß nicht seine beiden ausgetrunkenen Bierflaschen beim Aussteigen im Zug zurück zu lassen. "Der ließ mich nicht in Ruhe." Und so muss wohl besagter Abschiedsgruß in G.s Ohren wie Hohn geklungen haben. Der Bierflaschenwurf sei ein Ausraster gewesen. "Ich wollte den Schaffner auch gar nicht treffen", versicherte er.
Der Rentner dürfte zu den Ältesten zählen, die je auf der Anklagebank saßen. Gut 700 Euro hat er pro Monat zum Leben, abzüglich der Miete. Vorstrafen: keine. Das Urteil heute: eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 10 Euro. Der Zugbegleiter übrigens muss mit einem dreistelligen Ordnungsgeld rechnen: Trotz Vorladung als Zeuge war er nicht zur Verhandlung erschienen.
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von Andreas Milk
Kamen. Ungewöhnlich, dass in einem Strafprozess die Angeklagte weniger von der Staatsanwältin gepiesackt wird - und umso mehr vom eigenen Verteidiger. Aber so war es heute tatsächlich im Kamener Amtsgericht. Es ging um einen Fall von Betrug. Die 41-jährige Michaela A. (Name geändert) soll einen HD-Receiver verkauft haben, der gar nicht ihr gehörte, sondern Eigentum von Unitymedia war. 50 Euro zahlte ihr eine Frau dafür. Der Deal war auf Facebook zustande gekommen.
"Lassen Sie uns jetzt nicht rumeiern", redete der Verteidiger auf seine Mandantin ein, wohl wissend, dass ein Geständnis immer einen ganz guten Eindruck macht auf den Richter, der die Strafe festlegt. Aber erst mal behauptete Michaela A., sie habe nicht gewusst, dass der Receiver bloß ein Leihgerät war - denn ihr Ex habe bei der Anmietung die Formalitäten erledigt. Nach ein paar Anläufen und einer Verhandlungspause kam doch noch eine Art Geständnis: "Im Endeffekt schon" sei sie sich über die ganze Sache klar gewesen. Na also.
Und auch ihre Kundin muss wohl was geahnt haben. Die Verkaufsanzeige für den Receiver sei ihr "etwas komisch" vorgekommen. Im Gerichtssaal gab sie das Gerät zurück, ließ sich dafür von Michaela A.s Verteidiger die 50 Euro aushändigen. Und nun will das Gerät keiner mehr haben - nicht mal Unitymedia. Denn die Kabelfirma hat ihre Ansprüche aus dem Vertrag mit Michaela A. längst an eine Inkassofirma abgetreten.
Michaela A. hat eine Reihe von Vorstrafen wegen Betrugs. Darunter ist eine Bewährungsstrafe: ein Jahr, drei Monate. Wäre es nach der Vertreterin der Staatsanwaltschaft gegangen, wären heute sechs Monate dazu gekommen - und zwar ohne Bewährung. Der Richter verhängte stattdessen eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro. Der Hintergrund: Michaela A. hatte die Zeit vom 13. Dezember bis heute in U-Haft verbracht. Die war angeordnet worden, weil A. einen ersten Prozesstermin im Dezember ignoriert hatte. Und diese U-Haft inklusive Weihnachten hinter Gittern - so die Überzeugung des Richters - dürfte gereicht haben, Eindruck bei Michaela A. zu hinterlassen.





