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Geldstrafe nach Bombendrohung im Jobcenter

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Vor seinem Besuch im Jobcenter am Kamener Rathaus hatte sich Valentin M. (Name geändert) ein paar Flaschen Bier gegönnt, auf nüchternen Magen, wie er jetzt vor dem Strafrichter erklärte. Der Alkohol war nur das eine Problem. Das andere: M. hatte im Jobcenter Hausverbot. Darum bekam er es mit einer Security-Mitarbeiterin zu tun. Folge: M. wurde sauer, drohte, er werde mit einer Bombe wiederkommen und "euch alle platt" machen. Angeklagt war er nun wegen Hausfriedensbruchs und wegen Bedrohung.

Dass er betrunken war und "schlimme Sachen gesagt" habe, gab er zu. Es habe schon lange Ärger mit dem Jobcenter gegeben. Stress habe er auch wegen einer Stromsperre in seiner Wohnung in Methler gehabt. Die Security-Frau, als Zeugin zur Verhandlung geladen, hatte den "Kunden" als "sehr ungehalten" in Erinnerung, halbwegs besänftigt von seiner Ehefrau, die ihn zum Jobcenter begleitet hatte. Und er sei leider "nicht der Einzige", der bei einem Besuch der Behörde schon üble Dinge geäußert habe. Das sei manchmal belastend - schlaflose Nächte, so die Frau, habe sie deshalb aber nicht.

Das Vorstrafenregister von Valentin M. hat 17 Einträge. Los ging es 2001: Diebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigung... Oft spielte Alkohol eine Rolle. Meist trinke er nur Bier, erklärte M. - und signalisierte Einsicht: In Warstein wolle er einen Alkoholentzug machen. Nach dem Geburtstag seiner Mutter werde er einen Termin vereinbaren. Das veranlasste den Richter zu der Mutmaßung, vorher wolle M. sich womöglich "nochmal richtig die Kante geben".

Der Jurist fand auch: Eigentlich sei M. ja ein ganz friedlicher Mensch. "Die Sauferei bricht Ihnen irgendwann das Genick." Das Urteil diesmal: eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Euro.

Ganz kurz nicht aufgepasst: Nach Unfall auf der Anklagebank

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Angeklagt zu werden in einem Strafprozess: Das passiert nicht bloß anderen Leuten - das kann jede(n) erwischen. Die Bergkamenerin Daniela H. (Name geändert) ist ein Beispiel. Die 35-Jährige saß wegen fahrlässiger Körperverletzung im Kamener Amtsgericht. Am 20. Mai vorigen Jahres, mittags gegen 14 Uhr, war sie in Bergkamen auf der Erich-Ollenhauer-Straße beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Auto zusammengestoßen.

In diesem Auto saßen drei Menschen. Sie erlitten Verletzungen: Bei einer Frau war es eine Schädelprellung - sie blieb zur Sicherheit für eine Nacht im Krankenhaus -, bei einer zweiten eine Beinverletzung. Ein Mann war auch dabei. Er kam wohl fast unbeschadet davon: Als er seine Schmerzen auf einer Skala von 0 bis 10 einordnen sollte, entschied er sich für die 1. Bleibenden Schaden erlitt niemand. Den Schaden an ihrem Wagen hat Daniela H.s Versicherung reguliert. Daniela H.s Auto wiederum hatte einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Es tue ihr "wahnsinnig leid", erklärte sie im Prozess, verbunden mit einer Entschuldigung direkt an die drei Geschädigten. Sie habe an jenem Tag vergessen, ein zweites Mal den Gegenverkehr zu checken, bevor sie nach einem Zwischenstopp auf der Linksabbiegespur wieder angefahren sei. "Das ist menschlich", fand die Richterin. Und auch eine der verletzten Frauen meinte knapp: "Das kann passieren."

Eine Verurteilung, da waren sich Richterin, Staatsanwalt und - natürlich - Verteidiger einig, war in Daniela H.s Fall nicht nötig. Bei solch geringer Schuld gibt es die Möglichkeit, ein Verfahren einzustellen. Genau das tat die Richterin, gekoppelt mit der Auflage, 600 Euro Buße an die Kreisverkehrswacht Unna zu zahlen. Tut Daniela H. das bis Ende April, ist die Sache endgültig erledigt.

Gewaltopfer wird gewalttätig: Vater attackiert

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsger19NKWKamen. Gut möglich, dass der Täter in diesem Fall eher ein Opfer war. Der Bergkamener Erkan K. (20, Name geändert) hat laut Anklage am Abend des 4. November 2022 seinen Vater als "Hurensohn" beleidigt und ihm einen Schlag gegen den Kopf verpasst. Und nicht nur laut Anklage - er gab es jetzt beim Termin vor dem Jugendrichter in Kamen auch zu. Das Ganze geschah am Busbahnhof. Der Junior hätte sich dem Senior nicht einmal nähern dürfen: Im vergangenen Frühjahr hatte das Amtsgericht ein Annäherungsverbot gemäß Gewaltschutzgesetz verfügt. Ein notorisch brutaler junger Mann also, der auf seinen Vater losgeht? Die Verhandlung brachte ein anderes Bild.

Erkan K. sagt, er habe als Jugendlicher in der Familie nahezu täglich Gewalt erlebt. Er selbst, seine Schwester und seine Mutter hätten vom Vater Prügel bezogen. Erkan K. gelang der Absprung: Er zog aus. Inzwischen sind die Eltern geschieden, der Vater lebt mit einer anderen Frau zusammen, und Erkan K.s Mutter hat eine Ausbildung im Pflegebereich begonnen. Sie kann jetzt - nach vielen Jahren in Deutschland - Deutsch lernen.
"Ich bin kein Mensch, der Gewalt mag", sagte Erkan K. dem Richter. Für das Annäherungsverbot gab es natürlich Gründe: Noch als strafunmündiger Jugendlicher war K. mit Körperverletzung aufgefallen. Andererseits habe umgekehrt sein Vater sich ihm bei vielen Gelegenheiten genähert; es gab und gibt Berührungspunkte der Familienmitglieder. Das Zusammentreffen im November am Bergkamener Busbahnhof war Zufall.
Der Richter sah Erkan K. "auf einem guten Weg": K. macht eine Berufsausbildung, engagiert sich in der Schülervertretung seines Berufskollegs und in der Gewerkschaft. Das Verfahren wurde eingestellt - mit der Auflage, ein Anti-Gewalt-Training in Unna zu absolvieren.

Als Erwachsener habe er das Gefühl, endlich zurückschlagen zu können, hatte Erkan K. im Prozess gesagt. Das Training soll mithelfen, dass sich Attacken ohne Not wie die am Busbahnhof nicht wiederholen.

"Teufel hat mich überredet" - zum Klamottenklau

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgerichtKamen AMKamen. Eine ungewöhnliche Erklärung hatte der junge Kamener vor dem Amtsgericht für sein Tun: "Der Teufel hat mich dazu überredet." In Filmen oder Romanen würde man diesen Satz wohl am ehesten mit einem Serienmörder in Verbindung bringen. Hier ging's aber bloß um Ladendiebstahl. Im vergangenen September war Roman H. (24, Name geändert) erwischt worden, als er im "New Yorker" in Hamm Klamotten klaute. Wert: gut 70 Euro. H. hatte die Sachen mit in die Umkleide genommen, die Etiketten entfernt, die Kleidungsstücke angezogen und war aus dem Laden spaziert. Sein Rucksack samt Etiketten blieb in der Umkleide zurück.

Leise, geradezu schüchtern trat Roman H. vor Gericht auf. "Ich bete zu Gott, dass ich sowas nicht wieder mache", sagte er. Ob er in ärztlicher Behandlung sei, fragte der Richter. H. verneinte. Sein Vorstrafenregister umfasst Betrug, Diebstahl, Fahren ohne Führerschein.

Das Urteil diesmal: eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 Euro. Es sei wohl weniger der Teufel, vielmehr H. selbst für sein Tun verantwortlich, hielt der Richter das Offensichtliche fest. Beim nächsten Mal drohe Gefängnis. Schon bei seinem letzten Auftritt vor Gericht hatte H. versichert, er werde nichts mehr anstellen. Diesmal tat er es wieder.

Gewalt unter Ehefrauen: Kopf gegen Lenkrad

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. "Ich bereue es", sagte die Angeklagte Charlene K. (Namen geändert) - was sie ihrer (Noch-) Ehefrau Marina K. angetan habe, könne sie sich selbst nicht erklären: Es sei wohl eine Kurzschlusshandlung gewesen. 28. Oktober 2022, eine Straße irgendwo in Kamen: Marina K. sollte Charlene K. mit dem Auto abholen, war aber zu spät dran. Und das machte Charlene K., die ihre schwer kranke Oma besucht hatte, wütend. Sie versetzte Marina K. durchs offene Fenster auf der Fahrerseite einen Faustschlag, dann griff sie ihr in die Haare und stieß den Kopf mehrmals gegen das Lenkrad. "Ziemlich heftig" nannte der Richter dieses Verhalten später in seiner Urteilsbegründung.

Für die beiden Frauen war der Fall eigentlich längst abgehakt. Charlene K. hat sich entschuldigt. Getrennt hatten sich die beiden lange vor dem Vorfall in freundschaftlicher Verbundenheit. Marina K. hat keinerlei Interesse an einer Strafverfolgung, aber das Verfahren wegen Körperverletzung gegen Charlene K. ließ sich nun mal nicht stoppen. Wohl aber machte Marina K. jetzt vor Gericht von ihrem Recht Gebrauch, als Ehefrau der Angeklagten die Aussage zu verweigern.

Charlene K. hat keine Vorstrafen, gleichwohl nach eigener Aussage eine gewaltvolle Vorgeschichte: "Ich bin mit Schlägen groß geworden." Das Urteil: eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro. Die Zahl der Tagessätze ist so gering, dass die Strafe später nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht. Charlene K. nahm den Richterspruch an - auf deutliche Empfehlung, fast schon Anweisung ihrer Frau.