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Aus Versehen das Jobcenter "betrogen"

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Um ein richtiger Betrüger zu sein, muss einem erst mal klar sein, dass er betrügt. Klingt ein bisschen eigenartig. Der 38-jährige Tobias K. (Name geändert) stand heute vor dem Kamener Amtsrichter Martin Klopsch, weil er das Jobcenter betrogen haben soll. Klopsch entschied am Ende: Nein, das hatte K. nicht getan. Er sei bloß nachlässig gewesen.

Der Reihe nach. Von November 2015 bis März 2016 bekam K. Arbeitslosengeld II, insgesamt rund 5400 Euro. Ein Datenabgleich ergab, dass auf K.s Namen zwei Konten existierten, die er beim Jobcenter nicht erwähnt hatte. "Da hab' ich wohl einen Haken vergessen." Genauer gesagt: Vergessen hatte er den Haken nur für eines der beiden Konten. Denn von dem anderen wusste er nicht einmal selbst. Seine Eltern hatten es für ihn eröffnet, als er noch ein Kind war, und zwar wegen seiner Dividenden auf einen Genossenschaftsanteil der Volksbank.

Das Jobcenter verlangte 2016 von K. Aufklärung über die Sache mit den Konten, doch die Unterlagen, die K. einreichte, stellten die Behörde nicht zufrieden - sie erstattete Strafanzeige. Nebenbei bemerkt: In Sachen Vermögen gaben die Konten kaum was her. Eher Kleckerbeträge - nichts, was K.s Anspruch auf Arbeitslosengeld II geschmälert hätte. Die 5400 Euro bekam er also seinerzeit völlig zu Recht. Eine Rückzahlungsaufforderung hat das Jobcenter denn auch längst wieder zurückgenommen.

Richter Klopsch wollte heute eigentlich eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld - die Staatsanwaltschaft, die dem hätte zustimmen müssen, forderte dagegen sogar einen Freispruch mangels Betrugsabsicht. Das Urteil schließlich: 300 Euro Buße wegen fahrlässig falscher Angaben im Jobcenter-Fragebogen. Das ist recht mild - das Sozialgesetzbuch erlaubt bis zu 5000 Euro Buße für solch eine Ordnungswidrigkeit.