von Andreas Milk
Kamen. Zwei Briefe per Einschreiben, zuletzt noch ein Gang zur Polizei: Die 81-jährige Margret H. (Namen geändert) tat allerhand, um die Zeitschrift los zu werden, die sie nie gewollt hatte. Dem 69-jährigen Gelsenkirchener Gerd F. brachte der Fall einen Strafbefehl ein. Er soll der Heerenerin die "Christliche Woche" auf betrügerische Weise untergejubelt haben. F. legte Widerspruch ein - heute wurde darüber im Amtsgericht verhandelt.
Fest steht: Margret H. hat im vergangenen September an ihrer Wohnungstür zwei Unterschriften geleistet. Es handelte sich um die Bestellung eines Abonnements für 2,30 Euro pro Woche - was Margret H. aber nicht gewusst haben will. Denn Gerd F. habe ihr gesagt, er wolle sich bloß den Empfang eines - kostenfreien - Einzelexemplars von ihr quittieren lassen. Das wiederum bestritt F.: Sehr wohl habe er erklärt, dass es um eine Bestellung gehe.
Es half nichts - Margret H. blieb dabei: "Zehn Mal" habe sie seinerzeit darauf hingewiesen, eine Zeitung weder zu brauchen noch zu lesen noch dafür zahlen zu wollen. Punkt. Von einer Bekannten aus dem Reichsbund habe sie sich später helfen lassen, einen Kündigungsbrief aufzusetzen. Eine Dame bei der Post habe ihr dann berichtet, sie sei nicht die Erste im Stadtteil, die sich gegen die "Christliche Woche" auf diese weltliche Weise wehre.
Inzwischen ist das Abo storniert; Margret H. hat keinen Schaden erlitten - abgesehen von viel Aufregung und einer Standpauke ihrer Tochter. Der Richter stellte das Verfahren gegen Gerd F. ein, wegen Geringfügigkeit - verbunden mit dem dezenten Hinweis, das alles hätte vermieden werden können, hätte Margret H. bloß beherzt die Tür zu geworfen. Ihr Kommentar: "Man ist immer zu höflich."
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Tür zu statt Abo: "Man ist immer zu höflich"
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