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Nach Unfall: Lehrer zahlt Lehrgeld

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Es hätte alles so einfach sein können: 300 Euro zahlen - Fall erledigt. Der Lehrer Klaus T. (Name geändert) hatte am Morgen des 30. Januar auf dem Parkplatz "seiner" Berufsschule mit dem Auto einen Radfahrer gestreift. Der erlitt eine Unterschenkelprellung und eine Abschürfung. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde gegen T. ermittelt. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss: geringe Schuld, da reiche eine Buße, dann könne das Verfahren eingestellt werden. Aber der Lehrer sah das anders: nicht geringe, sondern gar keine Schuld, fand er. Es sei ihm nicht möglich gewesen, den Unfall zu vermeiden. Darum sei ein Freispruch angebracht.

Die Sache landete beim Kamener Amtsrichter Martin Klopsch. Der erklärte dem Mann, der sonst Anderen etwas erklärt, heute die Feinheiten der Straßenverkehrsordnung. Darin steht etwa: Jeder darf nur so schnell fahren, dass beim Auftauchen eines Hindernisses ein Anhalten noch möglich ist. T. sei zwar offensichtlich sehr langsam in die anvisierte Parkbox eingebogen - aber eben doch nicht langsam genug. Oder aber, er habe zu spät reagiert. Jedenfalls kam es zur Kollision mit dem Radler. Punkt.

Klaus T. gab sich letztlich doch mit der Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage zufrieden. Nur, dass er jetzt das Doppelte zahlen muss: 600 Euro. Das Geld ist für eine gute Sache, und zwar für die so genannten "Crash-Kurse". Polizisten, Feuerwehrleute, Seelsorger, Versehrte und Hinterbliebene gehen in Schulen und berichten von ganz konkreten Unfallfolgen. Das soll junge Leute davon abhalten, zum Beispiel angetrunken Auto zu fahren - oder mit Tempo 160 über kurvenreiche Landstraßen zu donnern.