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Betrug im Netz: Zwei Häufchen Elend als Angeklagte

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk
Kamen. Die Anklage gegen die beiden Kamener Eheleute lautete: gewerbsmäßiger Betrug. Das klingt nach abgebrühten Kriminellen. Aber es saßen heute zwei zerknirschte Häufchen Elend im Verhandlungssaal des Kamener Amtsgerichts. Beide waren am Ende froh über ihr mildes Urteil.

Die Staatsanwaltschaft hatte Hannah und Patrick K. (Namen geändert) - beide um die 30 - vorgeworfen, gut ein Jahr lang Abzocke per Internet betrieben zu haben. 15 Mal wurden über die Plattformen ebay und dhd24 überwiegend iPhones und Samsung-Smartphones angeboten, dazwischen auch mal Schreckschusswaffen und eine Uhr. Käufer überwiesen Geld aufs gemeinsame Konto des Paares bei der Kamener Sparkasse: insgesamt rund 4.200 Euro. Nicht ein einziges Mal wurde die Ware versendet - es gab sie ja auch gar nicht.

Patrick K. nahm vor Gericht alle Schuld auf sich. Unter Tränen beschrieb er seine Lage: Es hätten Schulden gedrückt, "mit denen ich nicht fertig wurde". Das Paar hat ein Haus gekauft; monatliche Belastung: rund ein Tausender. Zwar sind beide berufstätig, aber riesig sind ihre Einkommen im Einzelhandel gerade nicht. Kurz: Es reichte nicht. An die viereinhalbtausend Euro Schulden hätten sich wohl angehäuft inzwischen, erzählte Patrick K. dem Richter.

Seine Frau erklärte weinend: "Mir wird richtig schlecht." Die Häufung der Anklagepunkte schockiere sie. Ihr Mann habe das eheliche Konto allein verwaltet. Mittlerweile habe sie ein eigenes.
Sie steht weiter zu ihrem Mann - obwohl "Vertrauen kaputt gegangen" sei, wie ihr Anwalt sagte. Dem Richter nötigte es Respekt ab, dass Patrick K. "so frank und frei" seine Verantwortung eingestanden habe. Da sei man in dieser Gesellschaft - und gerade auch von ihren "Eliten" - anderes gewohnt. Das Urteil für Patrick K.: 18 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Seine Frau bekam, was die Verkaufsaktionen anging, einen Freispruch. Da war aber noch was: Sie hatte leichtfertig im so genannten Post-Ident-Verfahren einen Darlehensvertrag unterschrieben über 2.250 Euro, angeleiert wiederum von ihrem Mann. Sie hätte stutzig werden können - wurde es aber nicht, weil sie darauf vertraute, alles habe schon seine Richtigkeit. Dafür wurde sie vom Richter verwarnt. Wiederholt sich ein solcher Fehler, droht ihr eine Geldstrafe.