von Andreas Milk
Kamen. Zwei Sekunden, in denen der 83-jährige Franz M. (Namen geändert) nicht aufgepasst hat - sie brachten den 43-jährigen Thomas G. auf die Intensivstation und machten ihn auf Dauer berufsunfähig. Die Rede ist von einem Unfall am Kamen Karree am 3. März 2017. Heute beschäftigte er das Kamener Amtsgericht.
An jenem Freitagabend gegen 19 Uhr - es war schon dunkel - fuhr Franz M. mit seinem Ford von der Autobahn ab. Er hatte seine Frau in Dortmund im Krankenhaus besucht und wollte zurück nach Heeren. Die geplante Route: über die Unnaer Straße in Richtung Königsborn, dann an der Ampelkreuzung links abbiegen in den Schattweg. Zwischen Autobahnabfahrt und Schattweg ist die Fußgänger-Bedarfsampel in Höhe des "MäX"-Einrichtungsmarktes. Hier stand der Logistik-Arbeiter Thomas G. - seine Arbeit im Karree war für den Tag erledigt, das Wochenende nah. G. wollte zum Bus. Als er grünes Licht hatte, überquerte er die Straße. Plötzlich von links zwei Scheinwerfer. "Dann bin ich wach geworden, lag auf dem Seitenstreifen und alles tat weh."
Denn Franz M. in seinem Auto hatte das Rotlicht der Fußgängerampel für den Fahrzeugverkehr schlicht übersehen: Er war schon auf die nächste Ampel fixiert, die am Schattweg. Sechs Wochen lag Thomas G. auf der Intensivstation - mit Wirbel- und Rippenbrüchen, einem kaputten Knie, Schäden an Lymphgefäßen. Acht Operationen hat er hinter sich und zwei Rehas. Das Knie wird nie wieder voll beweglich sein, den Job kann er vergessen. Zwei Mal 10.000 Euro Schmerzensgeld sind geflossen. Es soll noch mehr kommen.
Und Franz M., der Unfallfahrer: Führerschein seit 60 Jahren, keine Vorstrafen, kein Punkt in Flensburg. Ein vorbildlicher Fahrer. Amtsrichter Martin Klopsch sprach - weil viele Zuschauer im Saal waren, Azubis von Bayer - ausführlich über die schweren Folgen von M.s Aussetzer einerseits, seine geringe individuelle Schuld andererseits. Möglich, dass ein Ladendieb wegen ein paar Flaschen Schnaps härter bestraft wird als Franz M. Aber der Dieb habe ja auch mit Vorsatz gehandelt. M. habe "nur" einen Augenblick versagt.
80 Tagessätze Geldstrafe à 25 Euro: So lautete das Urteil wegen der fahrlässig begangenen, gleichwohl folgenschweren Körperverletzung. Und für die Azubis gab es noch den Rat vom Richter: Erst gucken, dann gehen - selbst wenn die Ampel Grün zeigt.





