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"Filmriss" mit fliegender Bierflasche: Geldstrafe

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. "Ich weiß wirklich gar nichts mehr" - nicht gerade eine hilfreiche Aussage. Aber wohl eine ehrliche. Der 24-jährige Philipp B. (Name geändert) soll in der Nacht zum 14. Mai 2017 ausgerastet sein nach einem Besäufnis in der Kamener Innenstadt. Wegen Sachbeschädigung saß er heute auf der Anklagebank im Amtsgericht und sprach von einem "kompletten Filmriss".

Andere hatten mehr zu sagen. Und damit stand am Ende Folgendes fest: B. hatte Bier und Wodka in größerer Menge intus und war mit einem Bekannten - der übrigens völlig friedlich hinterher zockelte - auf dem Weg durch die City. Ein paar Männer, die in einen Audi A3 stiegen, erregten B.s Missfallen. Wodurch? Keiner weiß es; wahrscheinlich durch ihre bloße Existenz. Er pöbelte sie an und warf einen Gegenstand - vermutlich eine Bierflasche - in die Windschutzscheibe. Sein Begleiter rief den Autoinsassen zu, sie sollten verschwinden, sonst passiere womöglich noch Schlimmeres.

Dass ihn die Polizei in jener Nacht zu fassen kriegte, "verdankt" B. dem Umstand, dass er später in der Nähe des Schöppchenkellers gleich nochmal auffiel und einen Platzverweis provozierte. Die Polizisten hatten inzwischen eine Täterbeschreibung von dem Vorfall mit der Windschutzscheibe erhalten. Treffer.

Philipp B. war nach eigenen Worten lange in der Alkoholikerszene. Inzwischen habe er eine Entgiftung gemacht. Vorstrafen gibt es reichlich, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung. Zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Kamener Innenstadt war noch eine Bewährung aus einer früheren Verurteilung offen: Acht Monate hatte er da bekommen.

Diese acht Monate wird er demnächst absitzen müssen: Eine Entscheidung, die noch vor der heutigen Gerichtsverhandlung rechtskräftig geworden war. Für seinen "Filmriss" im vergangenen Mai kam jetzt noch eine Geldstrafe dazu: 150 Tagessätze à 15 Euro, wegen Vollrausches. Die Tagessatzhöhe von 15 Euro ist einem Hartz-IV-Empfänger angemessen. Interessanter in B.s Fall dürfte die Zahl der Sätze sein - eben 150. So viele Tage käme er zusätzlich zu den "alten" acht Monaten ins Gefängnis, sollte er die Geldstrafe nicht zahlen können.