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Nach Fahrerflucht erst mal zum Einkaufen - und: Rollende Wohnung touchiert Baum

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Zwei etwas ungewöhnliche Fälle von Fahrerflucht beschäftigten das Kamener Amtsgericht: Im ersten Fall ging der Flüchtige erst zum Einkaufen, dann zur Polizei; im zweiten war das Tatwerkzeug - sprich: Auto - zugleich die Wohnung des Angeklagten.

Fall eins ereignete sich am Mittag des 22. August 2017 auf dem Parkplatz des Jobcenters neben dem Kamener Rathaus. Der 60-jährige Hartz-IV-Empfänger Jochen F. (Namen geändert) rammte mit seinem VW-Bus einen geparkten Renault Mégane. Ein paar Mitarbeiterinnen des Jobcenters, die gerade aus der Pause kamen, kriegten das mit und sprachen F. an. Aber der - "total verpeilt", wie er jetzt seinen Anwalt erklären ließ - fuhr erst mal zum Laden, danach zur Polizeiwache. Und da stand auch schon die Mégane-Besitzerin, die von ihren Kolleginnen informiert worden war. Das Urteil: 450 Euro Geldstrafe für die Unfallflucht, 35 Euro Buße für den Unfall an sich, ein Monat Fahrverbot.

Fall zwei betrifft den 25-jährigen Ramazan K., seinen VW Golf und einen Baum am Reckhof. Am 17. März 2017 rammte der Golf den Baum. K., damals obdachlos, sei nicht nur widerrechtlich abgehauen, glaubt die Staatsanwaltschaft - den Golf habe er vorher gestohlen. Tatsächlich war es aber wohl ein bisschen anders. K. erklärte dem Richter jedenfalls glaubhaft, den Golf habe er zusammen mit einem Freund gekauft. Das Geld dafür - ganze 120 Euro - habe er, K., zur Verfügung gestellt, zugelassen war der Wagen auf den Namen seines Freundes. Nach dem Zusammenstoß mit dem Baum habe er die Reisetasche mit seinen Habseligkeiten aus dem Golf genommen und sei abgehauen. Ende. Das Urteil hier: fünf Monate Haft auf Bewährung wegen Unfallflucht - sowie wegen der Tatsache, dass K. ein falsches Nummernschild an den Golf geschraubt hatte.
P.S. Die Mégane-Besitzerin aus Fall eins hat den Schaden an ihrem Wagen nicht reparieren lassen - es waren halt Kratzer und der Mégane war schon alt. Und auch der Schaden am Baum in Fall zwei blieb eher unbeachtet. Die Justiz zumindest hat keinerlei Kenntnis. Mutmaßliche Baumbesitzerin: die Stadt.