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Missglückte Weiberfastnacht im "opera": Geldstrafe für kaputtes Bein

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

operaKWvon Andreas Milk

Kamen. "Wir hatten viel Spaß an dem Abend", erinnert sich die 25-jährige Julia H. (alle Namen geändert) aus Bergkamen an Weiberfastnacht 2017 im "opera". Die Stimmung war gewohnt großartig - bis gegen 1.30 Uhr ein folgenschwerer Unfall passierte. Julia H. erlitt Brüche des Schienbeins und des Wadenbeins. Der Kamener Patrick M. (27) bekam eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Verhandelt wurde darüber heute vor dem Amtsgericht.

Mit ein paar Freundinnen war Julia H. zum Feiern in das Szenelokal an der Kamener Nordstraße gegangen. Später in der Nacht nahm sie mit einem Bekannten in dem Sitzrondell neben der Theke Platz. Dieses Rondell lässt sich karussellartig in Schwung versetzen - genau das tat Patrick M. Die unbeabsichtigte Folge: Julia H.s Bein verkeilte sich zwischen dem rotierenden Rondell und einem Kantholz an der Theke. Sanitäter rückten an, Julia H. verbrachte eine Woche im Krankenhaus, unterzog sich einer ersten Operation, musste an Krücken gehen. Zwei weitere Operationen folgten; es werden noch nicht die letzten gewesen sein. Die ehemals aktive Handballerin kann nicht einmal mehr joggen. "Es gibt keine Woche ohne Schmerzen", erzählte sie im Gericht. Mehrmals kamen ihr in der Verhandlung gegen Patrick M. die Tränen. Besonders unglücklich war der Zeitpunkt des Unfalls: Für die junge Bergkamenerin standen gerade Prüfungen zur Betriebswirtin an. Mit Hilfe von Freunden, Kollegen und Familie habe sie die Lage meistern können.

Patrick M. sagte heute im Gerichtssaal erst einmal nichts - sein gutes Recht als Angeklagter. Aussagen, die ihn entlastet hätten, gab es nicht. Julia H. ist sicher: Er war es, der das Rondell in Bewegung versetzte - und auch nicht aufhörte, als sie darum bat. Eine Kollegin von Julia H. hatte nach dem Abend übers Internet Kontakt zu Patrick M.; in dem Chat räumte er seine Schuld ein und sprach davon, sich entschuldigen zu wollen. Vor Gericht stellte nun sein Verteidiger den Antrag, ein physikalisches Gutachten einzuholen: Es werde zeigen, dass die Rondell-Bewegung nicht reiche, das Bein eines sitzenden Gastes nach außen zu drücken. Richter Martin Klopsch wies den Antrag ab: Selbst wenn erst eine Fluchtbewegung von Julia H. den Unfall unmittelbar ausgelöst hätte, bliebe immer noch Patrick M. der Verursacher.

Das Urteil: Zeitsoldat Patrick M. soll, seinem Einkommen angemessen, eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 70 Euro zahlen - 8.400 Euro also. Er hat eine Woche Zeit, Berufung einzulegen. Erst in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung hatte er eine Entschuldigung an Julia H. herausgebracht. Sie versucht, Schadensersatz und Schmerzensgeld per Zivilverfahren einzuklagen.