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Angeklagter sagt: "Ich bin der Falsche"

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk
Kamen. Kann das sein: Die Polizei nimmt einen Schläger in Gewahrsam - und lässt ihn wieder laufen, ohne seine Identität zweifelsfrei geklärt zu haben? Der Bergkamener Wladimir P. (30, Name geändert) machte vor dem Kamener Amtsrichter Martin Klopsch Angaben, die nur diesen Schluss zulassen. P. saß auf der Anklagebank - und behauptete, nie am Tatort gewesen zu sein.

Dieser Tatort - das war in der Nacht zum 30. Juli 2017 der Platz vor dem Musiklokal "Piano" in Lütgendortmund. Dort wurde der Diplom-Ingenieur im Ruhestand Richard W. (67) grundlos von einem Mann attackiert; unter anderem erlitt er eine Verletzung im Gesicht. Ein Security-Mann nahm den Täter in den Schwitzkasten, die Polizei rückte an, nahm ihn mit, ließ ihn im Laufe des folgenden Morgens wieder gehen. Seitdem steht in den Akten: Der Schläger sei eben Wladimir P. aus Bergkamen. Aber, wie gesagt: P. bestreitet, das "Piano" auch nur zu kennen.

Gewaltopfer Richard W. erklärte im Zeugenstand: Der Täter in Lütgendortmund sei eher kräftiger gewesen als der Angeklagte. Außerdem habe der Mann damals nur Russisch gesprochen - während der Angeklagte fließend Deutsch spricht, denn er ist hier aufgewachsen und deutscher Staatsbürger. Ein weiterer Zeuge - Freund von Richard W. - war sich zwar ziemlich sicher, dass es sich beim Mann auf der Anklagebank um den Mann am "Piano" handelte - aber eben nur ziemlich, nicht zu hundert Prozent.

Und nun? Richter Klopsch will sich an die Dortmunder Polizei wenden: Die soll erst einmal mitteilen, ob und wie sie damals die Identität des Beschuldigten feststellte. "Keine alltägliche Geschichte" sei das, gab Klopsch nach Jahrzehnten am Richtertisch zu. Irgendwann im Frühjahr dürfte es dann einen neuen Termin vor dem Amtsgericht geben, vermutlich mit Polizisten des Dortmunder Präsidiums als Zeugen.

Eine Verurteilung immerhin konnte Wladimir P. sich auch diesmal schon mitnehmen: Neben der Körperverletzung war der unberechtigte Bezug von Arbeitslosenunterstützung angeklagt. 1.666 Euro hatte P. Mitte 2017 von der Arbeitsagentur erhalten, obwohl er schon wieder einen Job hatte. Das Geld muss er zurückzahlen - und dazu nochmal 1.500 Euro Strafe.