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"Sozialschädlich"? - Da gibt es ganz Andere

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Im vergangenen November sagte eine Kundin des Kamener Jobcenters ihren Termin ab, weil sie arbeiten müsse. Da sahen die Leute vom Amt dann natürlich mal ein bisschen genauer hin. Folge war eine Anklage gegen die 35-jährige Fatima M. (Name geändert) wegen Betrugs. Es war das erste Mal, dass sie mit dem Gericht zu tun hatte.

Im März 2017 hatte sie Arbeitslosengeld II beantragt - und bewilligt bekommen. In den folgenden acht Monaten flossen laut Staatsanwaltschaft gut 2.000 Euro zu Unrecht auf ihr Konto. Denn Fatima M. hatte einen 450-Euro-Job in einem Heerener Geschäft. In ihrem Antrag auf AlgII war davon nichts zu finden.

Skrupelloser Betrug zu Lasten der Allgemeinheit? Eher nicht. Sie habe damals Stress wegen ihrer Scheidung gehabt, erzählte sie; eine Freundin habe geholfen, den komplizierten Antrag auf "Hartz IV" auszufüllen, den sie selbst dann nur noch unterschrieben habe. Die Einkünfte aus dem Minijob in Heeren wurden ordnungsgemäß dem Finanzamt gemeldet.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe - er sah "sozialschädliches Verhalten". Der Richter stellte denn auch in seinem Urteil fest, Fatima M. sei des Betrugs schuldig - aber: Er setzte die Geldstrafe von 600 Euro zur Bewährung aus. Passiert zwei Jahre nichts Neues, ist die Sache abgehakt.

Denn die bislang unbescholtene Frau habe nicht planvoll den Staat abgezockt: Da gebe es ganz Andere. Dazu kommt noch: Fatima M. ist längst dabei, das Geld dem Jobcenter in Monatsraten zu 50 Euro wieder zurückzuzahlen.