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Ausgeflippt auf der Hochstraße: Geldstrafe für ruppigen Reisebusfahrer

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Nötigung, Beleidigung, Bedrohung: Drei Straftaten, die der Busfahrer Willem H. (Name geändert) nach Überzeugung des Kamener Amtsrichters Martin Klopsch im Juni 2017 auf der Hochstraße binnen einiger Sekunden begangen hat. Und zwar ausgerechnet zu Lasten eines Kripobeamten, der am späten Nachmittag auf dem Nachhauseweg war.

Die Hochstraße war zu der Zeit noch Baustelle. Es gab einen Engpass und schleppenden Verkehr. Rechte und linke Spur in Richtung Unna kamen unterschiedlich schnell voran. Laut Anklage passierte am Tattag folgendes: Willem H. am Steuer des Reisebusses zwang durch grundloses Ausscheren den Kripomann zum Bremsen (Nötigung), reagierte auf dessen Hupen mit Stinkefinger (Beleidigung) und Halsabschneidegeste (Bedrohung).

H. bestritt die Vorwürfe. Er habe niemanden bewusst zum Bremsen genötigt, sondern allenfalls den Bus zur Seite gelenkt, weil er einem Laster auf der Gegenfahrbahn ausweichen musste. Beleidigende oder drohende Gesten? Fehlanzeige. Sein Verteidiger beantragte folgerichtig Freispruch.

Allein: Der Richter glaubte Willem H. nicht. Zu detailliert, zu präzise und sachlich sei dagegen die Aussage des Kriminalhauptkommissars gewesen. Der war früher bei der Autobahnpolizei und erzählte vor Gericht, noch nie habe er erlebt, dass einer am Lenkrad "so ausgeflippt" sei. Sein Eindruck sei gewesen, dass der Busfahrer andere Verkehrsteilnehmer auf der Hochstraße bewusst gängeln wollte - aus Frust, selbst auf seiner Spur nicht so flott wie gewünscht voranzukommen.

Das Urteil: eine Geldstrafe von 1200 Euro. Es wäre auch eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer (geringeren) Buße drin gewesen, sagte der Richter am Ende. Aber dafür hätte es Einsicht des Angeklagten in sein Fehlverhalten gebraucht - und so etwas wie eine Entschuldigung.