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Echte Strafe für falschen Staatsanwalt

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Ein Azubi soll sich am Telefon als Staatsanwalt ausgegeben haben. Verständlich, dass er mit der echten Staatsanwaltschaft lieber nichts zu tun haben wollte: Den Termin im Kamener Amtsgericht ignorierte er. Eine Strafe bekam er trotzdem - das geht nämlich in vielen Fällen trotz Abwesenheit des Angeklagten.

So viel weiß man: Der junge Mann wollte von jemandem 3.000 Euro einfordern. Diese Forderung rührte wohl von einem früheren Arbeitsverhältnis her. Und er muss geglaubt haben, schneller an das Geld zu kommen, wenn der Schuldner annimmt, es mit einem Staatsanwalt zu tun zu haben. Sein Pech nur: Das Gegenüber am Telefon identifizierte ihn als den Nicht-Staatsanwalt, der er nun mal war und ist.

Auf versuchte Nötigung und Beleidigung lautete jetzt die Anklage gegen den nicht anwesenden Angeklagten. Dessen Verhalten sei ja nun wahrlich "nicht fürchterlich clever" gewesen, stellte der Richter fest. Die - zwar noch nicht fertig ausgebildete, aber dennoch "richtige" - Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte den Erlass eines Strafbefehls: 120 Tagessätze. Das ist recht viel. Aber die Tat sei ja auch geeignet gewesen, das Vertrauen in die Justiz zu erschüttern.

Die Tagessatzhöhe beträgt, den Einkommensverhältnissen entsprechend, zehn Euro. Der falsche Staatsanwalt muss also 1.200 Euro zahlen. Wird die Entscheidung rechtskräftig, hinterlässt das einen echten Eintrag im Führungszeugnis.