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Haft auf Bewährung für Schwarzfahrer

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Schwarzfahren kann einen ins Gefängnis bringen. Als der 40-jährige Thomas M. (Name geändert) von Justizwachtmeistern in den Verhandlungssaal des Kamener Amtsgerichts gebracht wurde, hatte er 17 Tage U-Haft hinter sich. Denn er war einer Ladung zu einem früheren Termin nicht gefolgt. Wieder gehen durfte er ohne Handschellen. Der Richter verurteilte ihn zu fünf Monaten Haft auf Bewährung.

Es ging um insgesamt sieben Fälle von sogenannter Beförderungserschleichung. Im Herbst vorigen Jahres war M. mehrfach im Regionalexpress zwischen Kamen und Dortmund ohne Ticket erwischt worden, einmal auch zwischen Dortmund und Hagen.

Die Fahrten waren notwendig, erklärte er im Gericht. Sie hatten zu tun mit seiner Drogensucht und einer Entgiftung. Und genau die habe er inzwischen auch erfolgreich abgeschlossen.

Schon ein paar Mal ist M. zu Geldstrafen verurteilt worden. Diesmal also die Steigerung: Gefängnisstrafe - aber nur auf dem Papier, so lange sich M. nichts Neues zuschulden kommen lässt. Zwei Jahre beträgt die Bewährungszeit. Als Bewährungsauflage muss er 250 Euro an die Gerichtskasse zahlen.