Der eigenen Mutter einen "50-er" geklaut: Haft

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amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Es sei schon "ein besonderer Vertrauensbruch, wenn man die eigene Mutter bestiehlt", sagte Richter Martin Klopsch. Genau das hatte Patrick K. (Name geändert) getan, und zwar Anfang September während einer Autofahrt. Da verschwanden aus Mutters Portemonnaie 50 Euro. Sie zeigte den Sohn an. Das war nicht das erste Mal: Vor längerer Zeit schon musste K. sich vor Gericht verantworten, weil er den goldenen Ehering der Mutter geklaut hatte.

"Es stimmt. Mehr möchte ich nicht sagen." Es war wohl eines der kürzesten Geständnisse, die es je im Kamener Amtsgericht zu hören gab. K. gab mit diesem Satz sowohl den Diebstahl des Fünfzigers zu als auch einen zweiten Diebstahl, begangen im Februar bei Rewe: Tabak für knapp 17 Euro. Verhandelt wurde über beide Taten in einem Aufwasch.

K. hat ein langes Vorstrafenregister: Seit elf Jahren ist er gerichtsbekannt, hat auch schon in Haft gesessen. Alles nichts Dramatisches - aber die Masse macht's. Zwei Monate Haft aus einer früheren Verurteilung sind noch offen - jetzt kamen für die beiden neuen Delikte nochmal sechs Monate obendrauf, ohne Bewährung. Die Urteilsbegründung fiel fast so lakonisch aus wie K.s Geständnis: Die Hoffnung, dass Patrick K. nicht wieder rückfällig wird, habe sich "leider nicht erfüllt".