von Andreas Milk
Kamen. Ein Mitglied der Kamener Markt-Szene hatte Mittwoch Mittag einen Termin vor dem Strafrichter. Um zerdeppertes Glas sollte es gehen und um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Aber kurz bevor es losgehen sollte, bekam die Geschäftsstelle des Amtsgerichts einen Anruf von der Dortmunder Drogenberatung. Eine Frau teilte mit, sie rufe für den Angeklagten an. Er habe sie darum gebeten, den Gerichtstermin für ihn abzusagen. Das ist eine interessante Wortwahl - denn absagen kann so einen Gerichtstermin eigentlich nur der Vorsitzende Richter. Aber was soll's. Grund für die "Absage" sei, dass der Mann kein Geld für eine Fahrkarte nach Kamen habe.
In der Gesprächsnotiz der Gerichtsgeschäftsstelle an besagten Vorsitzenden über das Telefonat war außerdem vermerkt, dass im Hintergrund ein Mann zu hören gewesen sei. Er sei deutlich alkoholisiert gewesen. So war denn also die fehlende Fahrkarte mutmaßlich nicht der einzige Grund fürs Blaumachen bei Gericht.
Und nun? Verhandlung ausgesetzt, neuer Termin. Es wird nun entweder ein Haftbefehl gegen den Mann erlassen - oder der Richter bittet die Polizei, ihn kurz vor der nächsten Verhandlung einzusammeln und im Gerichtssaal abzuliefern.