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Cannabis am Pastorenkamp: Geldstrafe

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. "Dummheit schützt vor Strafe nicht" - Amtsrichter Martin Klopsch brauchte diesen Satz gar nicht zu sagen: Der Angeklagte brachte ihn von ganz allein. Thomas K. (30, Name geändert) hatte im August vorigen Jahres eine Cannabispflanze auf seinem Balkon am Pastorenkamp in Methler, 125 Zentimeter hoch, in einem Blumentopf. Das heikle Gewächs war gut zu sehen. Und jemand sah es - und erstattete Anzeige.

"Rosen oder Tulpen wären besser gewesen", fand der Richter. Thomas K. erklärte, die Strafbarkeit sei ihm nicht bewusst gewesen: Er sei von legalem "Kulturhanf" ausgegangen. Dabei hat K. Erfahrung mit dem Betäubungsmittelgesetz - es hat ihm ein paar Vorstrafen eingebracht. Sogar in Haft war er schon.

Die Sache mit der illegalen Balkonpflanze war sein erstes Vergehen nach knapp fünf Jahren. "Ich habe mich geändert." Ein Job ist ebenfalls in Sicht. Das Urteil diesmal: eine Geldstrafe von 800 Euro.