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Hatten sie Sex? - Das klärt jetzt die Justiz

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Wenn zwei Menschen miteinander Sex haben, geht das niemanden sonst etwas an. Eigentlich. Aber ob der Bergkamener Thomas H. (alle Namen geändert) an einem bestimmten Tag vor langer Zeit mit Martina G. geschlafen hat oder nicht - das könnte die Staatsanwaltschaft Dortmund bald sehr wohl interessieren. Die beiden sagten als Zeugen in einem Strafprozess vor dem Kamener Amtsgericht aus. Zeugen müssen die Wahrheit sagen. Aber während Martina G. erklärte: Ja, es gab an dem Tag Sex, erklärte Thomas H. genauso bestimmt: Nein, den gab es nicht. Eine(r) lügt.

Angeklagt war in dem Verfahren Jörg S. Es ging um Beleidigung. Jörg S. ist der Lebensgefährte von Martina G. Früher war sie aber mal mit Thomas H. zusammen. Das Problem: Jörg S. war im Frühling vorigen Jahres der Überzeugung, Thomas H. sei immer noch hinter Martina G. her. Die Frau selbst bestätigte übrigens vor Gericht, dass das auch zutraf. Jörg S., redegewandt und sehr temperamentvoll, schickte im Mai 2018 eine wüste Mail an Thomas H.: Darin nannte er ihn unter anderem einen "Asi", drohte damit, ihn bei seinem Chef madig zu machen. Thomas H. ging zur Polizei.

Jörg S. gab vor Gericht zu, er habe sich im Ton vergriffen. Aber: Er habe auch einen Grund gehabt - eben, dass Thomas H. seine "Ex" Martina G. weiter belästigt habe. Öffentlich verhandelt wurde die ganze Geschichte nur, weil Jörg S. gegen einen Strafbefehl über 900 Euro Einspruch eingelegt hatte. Den zog er nun zurück: Der Richter hatte ihn darauf hingewiesen, dass es angesichts seiner Einkommensverhältnisse bei einer Verurteilung eher etwas teurer, keinesfalls aber billiger werden dürfte.

Was den Sex zwischen Zeuge und Zeugin angeht: Der hat in Zusammenhang mit der beleidigenden E-Mail eher wenig zu bedeuten, kam aber trotzdem zur Sprache, als die turbulente Beziehungsgeschichte der drei Prozessbeteiligten erörtert wurde. Richter und Staatsanwälte lassen sich ungern anlügen. Martina G. will seinerzeit ihrer besten Freundin von der Liebesnacht mit Thomas H. berichtet haben. Das lässt sich ja überprüfen.